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uwewittenburg

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  1. Ich besitze ihn schon länger und habe bisher keine weitere Gebühr bezahlt.
  2. Quatsch, einmalige Gebühr. Allerdings dürfte sich langsam die Gebührenhöhe verändert haben.
  3. An der Feuerwehrschule gab es wohl auch Waffenausbildung, aber für solche Einsätze wurde nicht einmal die VoPo geschult. Derartiges durfte es im Sozialismus ja auch nicht geben.
  4. Das wird die Behördenhasser hier nicht begeistern.😉
  5. Noch ist die SRS nicht registrierungspflichtig, aber man arbeitet dran.
  6. Hier wurde damals die Feuerwehr als 1. mit Waffen vor Ort geschickt.(Gab es auch einen Filbericht "Spur der Täter") https://archiv.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/vor-35-jahren-gefaengnisausbrecher-toeten-polizisten-und-nehmen-geiseln-25396316 Auch nach der Ausweisung Biermanns liefen nachts unter anderem Feuerwehrleute bewaffnet Zivilstreife.
  7. In der BRD gab es sogar Waffen bei der Post und in der DDR bei der Berufsfeuerwehr.
  8. Witzbold. Du findest deinen Platz wieder auf meiner Igno-Liste. Meine Zeit in meinem Ruhestand Ist mir einfach zu kostbar.
  9. Weil er in diesem Fall nicht von einem Verstoß ausging? Ach ja du weißt ja alles eh besser.
  10. Wo ging es hier allein um das Führen?
  11. Dass ich mich totlache? Nö, hab es mir überlegt. Das wird mir hier einfach zu blöd. Ich gehe lieber einer sinnvollen Beschäftigung nach und beantwort nur noch qualifizierte Nachfragen, wobei aus meiner Sicht alles zu meiner Sache gesagt ist.
  12. Waffenbehörde Berlin ist keine untere Waffenbehörde.
  13. Nun wird es kindisch, s. § 53 Abs. 1 Ziff 20 und § 38 Abs. Ziff 1 WaffG → § 39 § 38 Ausweispflichten § 38 hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert (1) 1Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen: 1. seinen Personalausweis oder Pass und a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,
  14. Warum sollten sie den Ausweis nicht verlangen können wenn sie befugt sind Waffenaufbewahrung und die WBK zu kontrollieren? Verstehge die Aufregung um den PA nicht. Geht schlecht wenn man sie gerade von außen aufschließt. Ich lasse z.B. grunsätzlich keine Dokumente im Auto. Verläßt du das Auto mit Waffen und gehst zum Stand, dann hast du den Perso nicht dabei, das ist zum Beispiel eine Owi! Aber das ist ja nicht das Thema. Verkaufe ich über ebay etwas mit Selbstabholung verlange ich bei der Abholung auch den PA, ansonsten gibt es die Ware nicht.
  15. Warum fällt hier gerade die furzende Kuhherde ein?🤔
  16. Und die sind mit keinerlei Befugnissen ausgestattet? Was machen denn die Angestellten der Verkehrsüberwachung?
  17. Doch! Darum kontrollierte ich die Dienstausweise zuerst. Ich kam doch erst an!😉 Ich vermute mal die Suche nach weiteren ev. Mängeln da sie mit der SRS nicht weiterkamen.
  18. Ob die noch vorhanden ist? Waffenbehörde Berlin = LKA!
  19. Man muß den Sachverhalt schon komplex betrachten und das wird der Staa wohl getan haben. Ich vermute mal eine Durchsuchung durch Sicherheitsleute, diese könnte ev rechtswidrig gewesen sein, aber die Inaugenscheinnahme einer Waffe sehe ich auch nicht als rechtswidrig an.
  20. Wie an meinem Profilbild erkennbar bin ich noch bei der IPA und bin von daher regelmäßig noch auf Berliner Polizeidienststellen und kenne daher die gültigen Ausweisarten, zumal die Berliner Waffenbehörde zum LKA gehört, auf dien Dienstausweisen befindet sich auch ein Lichtbild. Bei Dienstausweisen anderer Bundesländer müßte ich dann passen. Den Perso habe ich am Mann und brauche den Raum nicht zu verlassen. Zu einer Kontrolle gehört der Perso einfach dazu, ich habe ja auch die Dienstausweise kontrolliert. Richtig, von daher hatte ich ja auch vermieden alle Schränke aufzuschließen wo die SRS vor ca. 6 Jahren weggeschlossen worden sein könnte. Von daher ist sie jetzt auch wieder im Tresor, weil legal und auch mit PTB. Darum hatten sie ja auch einen Auszug mit und haben die Übereinstimmung geprüft, genauso ob es sich bei dem Tresor noch um den gemeldeten handelte.
  21. Es geht ja um die Ausübung der tatsächlichen Gewalt! Vor langen Jahren gab es ja mal vom OLG Hamm ein Urteil dazu (hatte ich schon mal hier eingestellt) welches sinngemäß besagt, dass die Ausübung der tatsächlichen Gewalt besteht wenn die Möglichkeit der Schußabgabe besteht.
  22. Bis jemand das auseinandergepuzzelt hat um eine Rechtssicherheit herzustellen, wurde dann wieder daran herumgebastelt, so dass dann wieder keiner weiß was nun richtig ist.
  23. Früher waren noch die inneren und äußeren Merkmale im Zusammenhang gefragt, die inneren Merkmale hatte man vor längerer Zeit schon herausgenommen und dann kam der § 42 a hinzu der geschickt durch Berlin hinzugefügt wurden. Das ist wohl so gewollt. Das merkt man dann auch bei Gesprächen auf dem Stand und auch hier im Forum.
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