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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Hätte der Kumpel einen Schuß abgegeben wäre der Tatbestand der tatsächlichen Gewalt erfüllt! Simpel ausgedrückt aber realer Fall.
  2. Wenn ich mich richtig erinnere war das mal auf einem Flughafen nach einer Rückkehr aus einem Kriegseinsatz.
  3. Und da wurden jeweils harmlose Spaziergänger grundlos gefilzt??
  4. Ich kenne keinen einzigen Fall wo man einem unbescholtenen/unauffälligen Bürger irgendein Messer grundlos abgenommen hat, die Personen denen etwas abgenommen wurde, wurden vorher in irgendeiner Weise auffällig.
  5. Die Begründung wird sich an die waffenrechtliche Einschätzung der Behörde zum aktuellen Fall anlehnen! Im Wald sehe ich mit dem Bowiemesser eigentlich kein Problem, es sei denn der Jagdpächter/Förster hat dich beim beschädigen von Pflanzen oder Tieren erwischt. Das Problem ist eher das Führen zum und vom Wald zurück. Das ist dann aber eine Owi die zuerst bei der Ordnungsbehörde geahndet wird und nicht wie bei Straftaten fast direkt auf dem Richtertisch landet.
  6. Nein! Mit Ulbricht und Breshnew wäre es nie gegangen!
  7. Eine Machete bleibt ein Haumesser! Beim direktem Waldspaziergang (nicht unbedingt direkt vor der Weihnachtszeit) würde ich persönlich kein Problem erkennen. Ein Baseballschläger ist auch ein Sportgerät, aber trotzdem werden sie regelmäßig beschlagnahmt. Ein Butterfly ist ja auch ein Fischerwerkzeug, aber trotzdem ein verbotener Gegenstand.
  8. Pieck und Ulbricht waren aber noch vor ihm, er hat es weitergeführt, dabei aber noch die Annäherung an den Westen ermöglicht und sogar von Strauß einen Kredit angenommen.
  9. So wurde es ja bisher gehandhabt, bis sich plötzlich wieder ein selbstgekrönter "Feldherr " der Waffenbehörde unerwartet einmischt und einschüssige Kurzwaffen ins Spiel bringt, für die es auf einem Tontaubenstand ja kein Bedürfnis gibt. Was unser RA tun will schreibe ich mal noch nicht, denn auch Feldherren lesen hier offensichtlich mit. Klar könnte der Antragsteller irgendwo Pistole schießen und sich die im Schießbuch eintragen lassen, aber ..........?
  10. Nicht verstanden? Jemand (Neuling) aus einem Wurfscheibenverein will nur die gelbe Karte beantragen!
  11. In meinem Schießbuch stehen alle Waffenarten mit denen ich notwendigerweise regelmäßig trainiere, von daher habe ich damit kein Problem. Ein Problem besteht eben wenn ein Wurfscheibenverein nur das Training mit Langwaffen bestätigen kann.
  12. Danke, aber wenn man überlegt wer die Geschichte mit den Einhandmessern ausgeheckt hat, wird es schon komisch werden. Wir schaffen das!?
  13. Der Verein steht dahinter und ein RA ist Vereinsmitglied!?
  14. Einem Vereinskameraden wird die Ausstellung der gelben WBK trotz Vereinsbescheinigung Bedürfnis und regelmäßigen Trainings (mehr als 20 x im Jahr) verweigert. Begründung: Fehlendes Training mit Kurzwaffe weil auf Gelb auch einschüssige Pistolen/Revolver erworben werden könnten!
  15. Aus der Anonymität heraus läßt sich eh mancher zu Äußerungen hinreißen die er dann im realen Leben gar nicht mehr vertritt.
  16. - Dieselfahrverbote - mehr Rechte für Radler - Radwege zu Ungunsten der Autofahrer - mehr Tempolimits - Waffen aus dem Volk - Legalisierung der Hausbesetzer Es ist doch eigentlich ein Unding wenn ein Radfahrer schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht und der Kraftfahrer automatisch eine Mitschuld trägt! So eine Menge von Unsinn habe ich nicht einmal in der ehem. DDR erlebt. Da konnte man noch in einem vernünftigen Ton mit einem VoPo reden und einiges verhindern oder umgehen. Heute wird ohne Gnade jede Anzeige geschrieben, ob mit oder ohne Sinn.
  17. Eher eine Trennung von den Waffen! Derartige Trixereien will man doch.
  18. Bei mir kann man ab 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr unangemeldet klingeln, danach nur mit Anmeldung und dass entscheide nur ich mit meiner Frau. Denn das sind die Postzeiten, bzw. die Abholung der angenommenen Pakte für die Nachbarn.
  19. Wahlkampfthesen sind doch für den A......! Wer hat sie bisher eingehalten? Ohne Mehrheit wird das Thema der Koalition geopfert und beim Thema Diätenerhöhung sind alle da und es dauert nur Minuten. Man schaue sich doch nur das Debakel der Stasigedenkstätte an, ob nun Lederer, Knape und wie sie alle heißen, konnte keinen bisher leiden. Fakt ist dass man zur Aufarbeitung der Geschichte auch ehemalige Mitarbeiter braucht. Viele wollen dazu beitragen und viele haben auch erkannt dass ihr Schweigeeid nun nach 25 Jahre keine Gültigkeit mehr hat. Einen SS-Mann mir 98 Jahren vor Gericht zerren weil er auf der Rampe stand oder in der Verwaltung tätig war? Die Haupttäter haben sich besser abgesichert und lassen andere bluten, das ist die Schweinerei, auch wenn es nicht in das Thema paßt!
  20. Da gibt es dutzend Varianten, da ich in der Strafverfolgung tätig war, wurde dann ev. auch die entsprechende Wohnung mit dem "riesigen" Nachschlüssel geöffnet, aber eben nicht wegen einer Aufbewahrungskontrolle, von daher auch meine Verweigerung nur weil Behörden ihre Aufgaben gerne delegieren wollen und Chefs die eine Gehaltsklasse höher steigen wollen sich dazu herablassen. Mit mir ging das nicht, ich hatte Anfragen und mehrfach mehr als deutlich "nein" gesagt! Nur weil die Berliner Waffenbehörde dem LKA angehört und die Chefs sich gegenseitig hofierten? Widerlich!
  21. Sind eben keine Beamte wo die Strafvereitelung im Amt im Raum steht und man ev. auch mal ein Auge zudrücken kann.
  22. In Mehrfamilienhäusern öffnet fast immer einer auf Klingeln auch ohne Nachfrage, und wenn doch ein Nachfrage kommt "post" klappt immer.
  23. Ich habe mich erfolgreich dagegen gewehrt, aber 1,- € Jobber ist es egal, aber von den käme keiner durch das Gartentor!
  24. Wichtig ist die Art und das Wie der Begegnung! In der Regel will und muss jeder seine Arbeit erledigen und die Waffenaufbewahrungskontrollen sind nicht gerade geliebte Tätigkeiten weit weg vom Schreibtisch. Gibt aber auch die Ermittlungstätigkeit ohne Rückkehr zur Dienststelle, kann man dann auf dem Heimweg nutzen und auch mal ein Pläuschchen machen.
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