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uwewittenburg

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  1. Als ich mit dem Sportschießen begann, fing ich mit dem VL-Schießen an und niemand hat sich derartig den Kopf zerbrochen. Heute scheint es ja schon gefährlich zu sein, wenn man die Schießröhren auskehrt, denn da kommen etliche Schwarzpulverreste zusammen. Wäre ja dann auch eine gute Ausrede wenn man nicht in die Röhren krabbeln möchte und keinen Pulverschein hat.
  2. Nö, sie vermehren sich und versuchen einander zu übertrumpfen.
  3. In Berlin wird alles beschossen und beim BKA abgeglichen, von daher ist die Waffen-/Sprengstoffmeldung mit rotem Stempel versehen. Man will unbedingt einen Erfolg mit dem teuren Gerät nachweisen.
  4. Du meinst sicherlich die "Verstümmler" des Waffenrechts! Wenn sich jemand von der Behörde für den historischen Wert und die Weiterverwendung stark macht werden hohe Hürden aufgebaut. Ich erwähnte schon mal meinen Fall beim Museum für Verkehr und Technik, man hat dann dort letztendlich auf die historische Waffe verzichtet.
  5. Man will die Waffen wegbekommen, somit funktioniert das nicht. Oder sagen wir es so, wenn genug Restbestände da sind braucht man keine neue entwickeln, produzieren und verkaufen!
  6. Richtig. Nichts verschwindet auf diese Weise auf Nimmerwiedersehen. Darauf läßt sich doch heute keiner mehr ein, da steht die Beförderung auf dem Spiel und die Ansicht "Keine Waffen im Volk" macht sich immer breiter. Die Amnestie ist schon richtig, aber es wird auch vergessen dass die Waffen erst nach amtlichen Beschuß vernichtet werden, so dass man auch hier damit begangene Straftaten aufdecken will, die dann nicht unter die Amnestie fallen.
  7. Da das immer weniger können werden eben vorsorglich Strafanzeigen gefertigt und bekommt anstelle Schulte ein Schulterklopfen. Es ist ein harter Kampf, meine Pensionierung hat mich dann gerettet.
  8. Die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist nun mal größer! Nun muß ich tatsächlich lachen, ich mußte meine Chefs eher bremsen dass sie nicht noch mehr Unsinn durchließen. Diese Art von Strafanzeigen werden in der Regel von der Staa. eingestellt, wenn einige Dinge erfüllt sind. (z. B. nicht vorbestraft, einsichtig, reuig u.s.w.)
  9. Von daher fehlte dieser Kommentar noch.
  10. Der Löschungsantrag an die Behörde ist gebührenfrei, aber dann sieht man ob es Sinn macht zu klagen. Ich habe gegen meinen Negativbescheid erfolgreich geklagt und zwar gedeckt durch die RSV.
  11. Ich hatte es ja schon mehrfach geschrieben, jedes neue Delikt verlängert die kriminalpolizeiliche Speicherungsfrist. Einen formlosen Antrag auf Löschung der gespeicherten Daten stellen, darauf folgt die Begründung der Behörde für die Gründe der Speicherung, oder es erfolgt die Löschung, natürlich mit einem amtlichen Bescheid und dagegen könnte man dann versuchen zu klagen. Ein KWS ist der Aufwand meines Erachtens nicht wert.
  12. Man setzt da wohl auf den Gewöhnungseffekt. Weniger Waffen unterwegs ist doch auch ein Erfolg. Die meisten haben doch eine Bier- oder Schnapspulle in der Hand und das sogar am frühen Morgen, zerschlagen auch eine starke Waffe. Die können die Sprays dann ja an das "Klientel" weiterreichen.
  13. Mit einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis versucht man diese Maßnahmen zu begrüden, irgendwann fällt die Begründung weg.
  14. Es ging nicht nur um die Besucher der Veranstaltung, sondern um alle Nutzer des Hauptbahnhofes, also keine Maßnahme nach dem Versammlungsgesetz.
  15. Darum ging es doch gar nicht, es ging um angekündigte teporäre Waffenverbotszonen auf bestimmten S-Bahnstrecken und Bahnhöfen.
  16. Rechtswidrigkeit und Mißbrauch? Empfindliches Übel? Angestrebter Zweck? Eingriffsrechte bzw. Ermächtigung? ASOG? StGB Auszug: § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht
  17. Das ist aber jetzt nicht dein Ernst?
  18. Ich denke mal dass derartige Aktionen bald alltäglich werden könnten, zumal trotz Vorankündigungen diese erfolgreich zu verlaufen schien. https://www.bz-berlin.de/berlin/polizei-registriert-91-straftaten-bei-kontrollen-an-berliner-bahnhoefen
  19. Weg von der Sparkasse war meine 1. Aktion nach der Wende. Mein Konto ist gebührenfrei.
  20. Das Bankgeheimnis wird auch langsam durchgeweicht. Ein Terrorist kauft Waffen und Munition bestimmt nicht mit EC oder Kreditkarte auf dem Schwarzmarkt.
  21. Ich behaupte mal kühn dass du nicht in das Schema der Kontrolle paßt. Wer täglich hier mit den Öffentlichen fährt weiß wen es betreffen könnte, bestimmt nicht jeden, da rennen genug rum denen man eigentlich nicht über den Weg laufen will.
  22. Ehemalige bitteschön. Und du wirst lachen, das hat mich schon damals heftig geärgert. Nein, sie bekommen den Schirm und auch das Schweizer Messer wieder, nur nicht am gleichen Tag. Genau wie an den Schwimmbädern, da wird kistenweise derartiges eingesammelt, nur holt es beim Verlassen kaum einer ab. Verbotene Gegenstände nach dem WaffG werden dann an die Polizei weitergeleitet.
  23. Das geht doch nicht, die Superschlauen wollen doch alles besser wissen. Ob nun die Formulierung gefährlicher Gegenstand oder gefährliches Werkzeug, ist doch auch egal, es kommt auf die Sache an. Der dumme ist zum Schluß Tante Erna, Oma Frieda oder Opa Wilhelm denen man den Stockregenschirm abnimmt.
  24. Das kann mir aber nicht passieren!
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