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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Man unterscheide im Waffenrecht zwischen: - Straftaten und - Ordnungswidrigkeiten (hier greift § 54 WaffG, da werden die Verfahren bei Einverständnis mit einer außergerichtlichen Einziehung und bei Einmaligkeit in der Regel eingestellt, gerade wenn Straftaten und Owi's zusammenfallen werden sie zusammengefasst und der Staa übersandt) Sollte keine Einstellung erfolgen lohnt sich noch immer ein Anwalt. - Verwaltungsrecht (hier würde ich eine Notwendigkeit eher erkennen) Aber es sollte jeder für sich entscheiden und Kosten/Notwendigkeit abwägen, eine RSV macht auch nicht unbegrenzt mit. Ist ein Az vorhanden kann man auch ein Gespräch mit dem Staa. suchen und danach entscheiden, auch Akteneinsicht ist möglich, jedoch nur vor Ort und keine Übersendung wie dem Anwalt.
  2. Die Zeiten haben sich aber stark verändert. Ich kenne keinen Sb der sich von einem Anwalt verunsichern läßt, zumal die Polizeipräsidien eigene Juristen beschäftigen.
  3. "Bautz" hat doch schon viele richtige Antworten gegeben. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Sollte der TE Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt haben ist eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme erforderlich. Einen Anwalt einschalten würde ich erst dann wenn härtere Maßnahmen erfolgen sollten. Ich empfehle bei der Vorladung zur Anhörung eine schriftliche Erklärung zu übersenden: - Reue und Bedauern über den Fehler aus Unwissenheit zum Ausdruck bringen - Einverständnis zur außergerichtlichen Einziehung erklären, nicht mehr und nicht weniger (auch wenn das hier einigen nicht paßt) Selbstverteidigung ist die schlechteste Begründung.
  4. In meinem Dienstausweis stand: Ist berechtigt zum Führen der Schußwaffe". Ein PVB ist Dauerwaffenträger und die Aufbewahrung unterliegt den jeweiligen Dienstvorschriften. Zu DDR-Zeiten wurden Kripo-Beamte beim Betreten der Dienststelle in regelmäßigen Abständen kontrolliert ob sie die Waffe auch vorschriftsmäßig am Mann hatten, denn da war das Führen Pflicht.
  5. uwewittenburg

    Mietwohnung

    O.K., klar sind manche Fragen belustigend, aber ich achte jeden der fragt. Das Thema ist nun wirklich nicht einfach und eine WBK hilft da wirklich nicht. Einfache Regel: Verlasse ich meine Haustür oder mein Grundstück mit einer Waffe benötige ich eine entsprechende Berechtigung. Wie nun sich der Hausflur und der eigene bewirtschaftete Garten vor dem Mehrfamilienhaushaus auswirkt ist tatsächlich unterschiedlich bewertet. Kommt auf die Situation an, M.F. würde das zerlegen, funktioniert aber selten. Im Waffenrecht rutscht man zwischen Verwaltungs- und Strafrecht. Damit sind manchmal die Richter, Staatsanwälte und auch die RA überfordert. In Berlin zerstreute man fachkundige Staatsanwälte und auch Richter, keiner hatte mehr echte Ahnung. Gutachten von LKA/BKA lagen so bei 2 - 3 Jahren, also begann man waffenrechtliche Kurzeinschätzungen einzufordern, die die örtlichen Waffensachbearbeiter lieferten. Die Verfahren wurden so verkürzt und die nicht deutschen Clans verzichteten einfach auf die Herausgabe und nahmen die geringe Strafe an. Wer sich dann doch wehrte kam etwas teurer aus der Nummer.
  6. uwewittenburg

    Mietwohnung

    Kommt doch von den Nachbarstreitigkeiten, rennt einer mit der SSW zum Nachbarn um etwas zu klären führt er eben und der Begründung folgt jeder Richter den ich kenne.
  7. uwewittenburg

    Mietwohnung

    Zitat WaffG § 12: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; Bei einer Mietwohnung ist das eben kritisch.
  8. Meinst du nun Penis- oder Messerlänge, das ist mir momentan zu kompliziert!
  9. Sag ich doch! Wobei bei einer Kontrolle erst einmal alles abgenommen wird was gefährlich sein könnte, schon aus Gründen der Eigensicherung, nach Abschluss der Maßnahme wird dann etwas konstruiert und der Fachdienststelle übergeben weil man eben nicht selbst entscheiden will oder kann.
  10. Zur Einstellung des Verfahrens. Reizsoffsprühgeräte unterliegen dem WaffG und somit der Kennzeichnungspflicht, es sei denn sie sind erkennbar als Tierabwehrspray gekennzeichnet.
  11. Wirklich? Was zahlst du dann? Mir war damals der Aufwand der Verbandsbescheinigung einfach langwierig, umständlich und teuer. Man sollte aber auch einfach mal Meinungen anderer einfach nur akzeptieren und nicht als ev. Verbandsmitglied auf die teuren Bestätigungen pochen. Ich persönlich lege das vor was gefordert ist und nicht irgendeinen rechtlichen Rahmen sprengt. Mein Schießbuch ist mein Nachweis und kein Geheimnis. Ihr streitet über einen Haufen "Scheisse" was es aber nicht wert ist. Wenn ich 12 oder 18 Termine im Buch habe warum sollte ich das nicht vorlegen? Wenn ich nur 2 Einträge habe wird mir der Verband auch nicht mehr bescheinigen, es sei denn man hat dort einen "Kumpel".
  12. Was für ein Unsinn! Hast du mit einem Anwalt deine Berechtigungen beantragt?
  13. Ohne jemanden beleidigen zu wollen, aber das ist doch alles nur Stuß. Ein Schießbuch mit 2 Eintragungen vorzulegen ist einfach nur dumm, aber wenn ich 30 Eintragungen hab erspare ich mir einen Haufen Rennerei. Da ich in Strausberg Lang- und Kurzwaffen schieße reichen diese Eintragungen schon. Dazu kommt dann der PC Ausdruck von meinem Verein. Ich komme immer weit über die ´18x, gab auch Zeiten nach meiner rechten Schulter OP wo ich nicht schießen konnte und da sehe ich auch kein Problem wenn ich das meinem Sb nachweise, aber als notorischer Nörgler könnte das zum Problem werden. Mann, ihr seid euern Sb's damals "irgendwohin" gekrochen um irgendwelche Erlaubnisse zu bekommen und nun wollt ihr auf einfachen unkomplizierten Weg den Sb ärgern? Der lässt sich nicht ärgern und löst einen Verwaltungsakt aus und die wenigsten RA's beschäftigen sich tatsächlich mit dem Waffenrecht, denn das bringt keine "Kohle", sondern ev. nur Verluste. Sich gegen Unsinnigkeiten zu wehren erachte ich als notwendig, aber doch nicht wegen einem Schießbuch. Wenn gefordert lege ich meins kommentarlos persönlich vor und mache mit den alten Kameraden noch ein Schwätzchen, aber ohne zu kriechen. Ein persönliches Gespräch bringt mehr als jemand denkt. Wenn ich nur daran denke dass aus meinem Verein kaum jemand WO liest oder auch zur Kenntnis nimmt, braucht man sich nicht über "Stilblüten" wundern. Ich werde sehr oft über rechtliche Gegebenheiten befragt und als nicht aktiver Beamter kann ich auch mit ruhigem Gewissen die Fragen beantworten und brauche die Strafvereitelung im Amt nicht mehr befürchten.
  14. Richtig, da teilen sich aber unsere Ansichten und das ist auch gut so, denn die Waffenbehörden sind nun mal nicht einheitlich aufgestellt.
  15. Das gefällt mir wirklich schon besser, denn es ging damals um die Taxifahrer die sich plötzlich einem Schützenbund anschließen wollten.
  16. Das hat jeder Verein. Für einen "Neuling" halte ich es für sinnvoll, aber wenn ich zu zig Ständen fahre, wie will ich da da deine hochgelobten Bücher zusammenführen? Ich bin für das Schießbuch und wenn sich irgendeiner weigert mir meine Teilnahme zu bestätigen war ich dort das letzte Mal.
  17. Ich hatte es schon mehrfach gesagt, wenn meine Behörde mit meinem Schießbuch zufrieden ist lege ich es vor, alles ander ist Papierkrieg und kostet auch Gebühren und wenn es nur die Briefmarken von dem hin und herschicken ist. Wer verschiedene Vereine aufsucht und dort mehrfach schießt weiß von was ich spreche. Wenn ich nur in meinem Verein schieße bekomme ich die Bescheinigung. Wer aber Tontauben und Lang- oder andere Kurzwaffen schießt und dann noch in anderen Verbänden, jaja, jeder sollte für sich entscheiden. Ich bin für die Vorlage des Schießbuches was ich persönlich für sinnvoll halte. Ist meine persönlich Entscheidung und das entscheide ich mit meinem Sb zusammen, wenn er es anders will, naja, dann mache ich das nach Vorschrift. Ich bin jedenfalls für kurze gerade Wege, von daher stimme ich PetMan voll zu.
  18. Ein weiser Spruch! Ernsthaft. Fehlt nur noch eine Diskussion über einen Tresor mit Innenbeleuchtung.
  19. Ist doch ähnlich wie mit dem abgeschraubten PIN vom Einhandmesser der dann bei der Kontrolle in der Hosentasche aufgefunden wird. Um "Karly" nicht noch mehr zu ärgern, nein, es wird ja nicht jeder so kontrolliert/durchsucht, aber wenn dann fällt ihm das auf die "Füße"! Das richtet sich ja nicht gegen LWB aber bei einem bestimmten Klientel kommt das tatsächlich zur Anwendung.
  20. Mehr wollte ich ja auch eigentlich nicht sagen!
  21. Das ist eben dein Schwachpunkt. Auch wenn du weit weg wohnst und der "Kontrolletti" meint eine Panzerfaust gesehen zu haben ist auch ein Hubschrauber schnell zu bekommen! Andere zu unterschätzen war schon immer ein Fehler. In Berlin sind in der Regel Vollzugsbeamte mit zur Stelle. Bedenke aber bitte dass auch ein OA-Mitarbeiter nach der StPO ein Festnahmerecht (wie jedermann auf frischer Tat) hat. Aber auch wenn er vor deiner Tür warten mußt kannst du ja nichts mehr wegschaffen. Ich mache keine "Schwarzmalerei" aber ich weiß von was ich spreche. Im Osten war ich im Einbruchsbereich und wir hatten sehr hohe Aufklärungsquoten (auch durch Statistikbetrug). Als ich ab dem 01.10.90 (nein nicht ab 03.10.) meinen Dienst in Kreuzberg/Neukölln antreten mußte staunte ich wie schnell man bei jemandem durchsuchen konnte/durfte/mußte. Wäre das damals so in der ehemaligen DDR möglich gewesen, wäre unsere Quote weit aus höher. In deinem kleinen Ländle scheint die Welt ja auch noch in Ordnung zu sein, man kennt sich, der Schlüssel steckt noch außen an der Haustür und das Auto braucht nicht verschlossen zu werden. Das wird sich sicher auch noch ändern, eigentlich schade.
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