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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Darum sollte es niemanden verwundern dass ein "Schutzmann" damit gar nicht mehr klar kommt. Da ist jemand mit einer Waffe, also erst einmal wegnehmen und andere prüfen lassen ob er die wieder bekommen darf oder nicht! Das Schlimme daran ist dass das niemanden aus der Führungsebene stört, nein es ist so gewollt.
  2. Alles o.k., aber wer fragt und Infos verweigert? Da hält sich mein Willkommen in Grenzen. Auch wenn ich ständig Neulinge versuche diesem Sport näher zu bringen, was wie jeder weiß immer schwieriger wird, nicht nur durch Waffengegner, sondern auch durch Betonköpfe in diesem Forum. Leider.
  3. Ich beaufsichtige ständig "Neulinge" auf unserem Stand und ich kann nur auf das Schießen mit den vorhandenen Waffen hinweisen. Für Empfehlungen für andere Sportarten bedarf es schon Infos und ohne Info auch kein Hinweis.
  4. Wenn er dann auch rechtzeitig verlängert wurde!
  5. Ich wusste gar nicht dass Einhandmesser verboten sind!
  6. Gefahrenabwehr oder wegen besonderer kriminalistischer Bedeutung(so stand es damals in meiner 1. Löschungsablehnung).
  7. Nicht zu vergessen die illegalen Dateien bzw. Sammlungen der einzelnen Dienststellen oder Beamten wie Bilder u. ä., diese wurden zwar noch zu meiner Zeit reduziert, aber nicht jeder Schrank oder Schreibtisch wird kontrolliert.
  8. Darum ist ja der eigene Antrag auf Löschung der Daten wichtig!
  9. Spätestens am nachfolgenden Werktag würde der ev. Fehler korrigiert werden.
  10. Nene, hatte rechtzeitig mein "Veto" eingelegt, war ja persönlich dort.
  11. Fehler? Wer sich nicht meldet bleibt drauf sitzen, genau wie bei meinem EFP. Ein echtes Problem kann ich dabei aber wirklich nicht erkennen.
  12. Klar! War beim EFP auch so, sollte auch erst ein altes Dokument bekommen, weil die verbraucht werden sollten. Da wo die Waffenbehörde beim Staatsschutz des LKA angegliedert ist, gaaaanz sicher. Naja, aber übertreiben muß man es doch auch nicht unbedingt. Hat er!
  13. Ich bin auch nicht damit zufrieden dass ich für eine ehemals frei zu führende SRS Waffe nun eine amtliche Erlaubnis benötige. Aber was nützt es? Wenn der Sb angewiesen ist andere bisher nicht genutzte Dokumente umzuwidmen? Da muss auch er sich dran halten. Der Kontrollierende wird dann auch die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage nutzen, genauso als wenn er jemanden kontrolliert der seinen Führerschein zu Hause vergessen hat. Man kann auch alles dramatisieren.
  14. Wie wäre es mit dem Begriff "Ersatzbescheinigung"? Es handelt sich um eine behördliche Genehmigung zum Führen von den im Dokument benannte Waffen.
  15. Schau hier: https://www.polizei.hamburg/service/6829236/waffenverbotsgebiet-a/
  16. Je nach Einzelverfügung, so wie etwa in Hamburg.
  17. In den Waffenverbotszonen kommen noch gefährliche Gegenstände hinzu, analog wie beim Versammlungsgesetz(Quarzsandhandschuhe u. a. Verteidigungsmittel).
  18. Fallen dann aber leider unter den § 42a WaffG. Urlaubsvertretung?
  19. Das ist einfach kindisch, oder sogar dumm.
  20. Ich denke mal dass das der deutschen Vergangenheit geschuldet ist. Evtl. sollte sich der Messerbesitzer mit schwarzer Schuhcreme bemalen.
  21. Ich glaube nicht, sondern ich weiß es!
  22. Vollkommen richtig. Jedoch sollte man bedenken dass sich auch Juristen mit der Einrichtung dieser Zonen beschäftigen! Welche Juristen sind denn bisher gegen die Einrichtung dieser Verbotszonen vorgegangen? Wenn das "Kind in den Brunnen gefallen ist" wird das ein sehr mühsamer steiniger Weg.
  23. Du hast es immer noch nicht verstanden! Ich habe nichts vom BZR geschrieben,@Gruger hatte es dir doch aufgezeigt. Wenn du schon zitierst dann auch richtig! Vielleicht hast du es ja jetzt verstanden?
  24. Nur mal zur Info, erst lesen und dann versuchen zu verstehen und dann erst posten!
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