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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. In meinen 42 Dj hatte ich auch mehrere DA, na und, gehört dazu. Wichtig sind berechtigte DA's aber eben nicht nur ein "auskotzen".
  2. Warst Du gerade auf dem Weihnachtsmarkt und hast zu viel Glühwein mit Schuß gekostet? Ich brauch keinerlei Belehrungen!
  3. Vergiß es, nur dein Disz. bremst, außer eine begründete DAB. DAB hatte ich einige, na und, ist wie jede Notbremsung im Straßenverkehr. Wer hatte denn nun Vorfahrt?
  4. Und die bringt was? Wenn die Behörde der Auffassung ist dass so wenig wie möglich Waffenberechtigungen in den Umlauf kommen? Ist doch wie mit dem Klo-Papier, 1 x spülen, auch 2 x dann fertig.
  5. Ich habe eine WBK, einen EFP und einen KWS, aber ich bin noch nie außerhalb Silvester mit einer SRS rumgelaufen, schon gar nicht auf einer öff. Veranstaltung, da gilt auch der KWS nicht, wird aber gerne vergessen.
  6. Hat er doch Recht! War schon immer besser! Den Text würde ich mir schriftlich geben lassen! Nein, nicht nur, auch Hinweise Kritiken u.s.w . gehören nun mal dazu.
  7. Richtig, ohne Geldeingang passiert nichts. Unsinn. War das am 1. April? Ich bekomme einen Lachkoller!
  8. Dau benötigt man in Deutschland einen einheitlichen Behördenaufbau. Davon kann aber nur träumen,
  9. Also ich kenne schon Fälle wo ein Anwohner seine Wohnung verläßt um seinen direkten Nachbarn mit der SRS zu bedrohen, der dann auch nicht nur wegen Bedrohung, sondern auch wegen illegalen Führens eins rübergezogen bekommen hat. Kenne aber keinen Fall wo jemand seinen "Kladderadatsch" im Jutesack in seinen Keller verbrachte, um gemäß seines Bedürfnisses seine Waffen zu reinigen. Einfach unauffälliges Verhalten hilft! Gilt auch für die vom Nachbarn einsehbare Terrasse!
  10. Mein Lineal hat 0,5 mm bis zur 0, also würde ich das nachmessen lassen, denn 9 cm verbotener Gegenstand = Straftat, aber darunter (0,8) nur Owi!
  11. Das persönliche Geschick ein Klappmesser einhändig zu öffnen zählt eben nicht darunter, auch wenn es dann feststellbar ist. Der § 42a WaffG ist mehr beschissen als peinlich, denn es ist etwas anderes draus geworden als man beabsichtigte. Ist ein Springmesser nicht feststellbar ist es auch nicht darunter erfaßt, interessiert vor Ort aber eben niemanden.
  12. Stimmt so nicht, denn nur die unter 8,5 cm Klingenlänge, die mit längerer Klinge sind verbotene Gegenstände.
  13. Nicht nur in Bayern, sprach ich mal schon davon, es ist eben einhändig feststellbar.
  14. Hamburg? Waffenverbotszonen? Da ist ja wohl nicht mal die Nagelfeile erlaubt!
  15. Es gibt ein Gerichtsurteil wo der Rucksack als verschlossenes Behältnis anerkannt wurde. Angeln, Kofferraum und dann noch ein Angelrucksack, was will man mehr? "Achtung Kontrolle" sollte verboten werden, denn dort wird eine Unmenge Blödsinn gerade über Messer verbreitet.
  16. Ganz schöön bissig! Die Poststelle hat über die Woche immer offen und verweigert nichts. Jeder kann es doch machen wie er möchte es geht doch nur um Hinweise.
  17. Dazu gibt es die zentrale Poststelle die das quittiert.
  18. Persönlicher Gang ist der sicherste, ansonsten Einschreiben mit Rückschein. Wer sich da die Kosten sparen will ist mir unklar, denn ev. mal so eben eine Schachtel Mun.!
  19. Wenn er aber abgenommen wurde sieht das wieder anders aus.
  20. Haben sie das denn in diesem Moment nicht? Der Handwerker hätte doch ein getarnter Terrorist gewesen sein können!
  21. Das zeigt eben auch die Unsicherheit bei den Beamten. Sicherlich eine Rückfrage per Funk was sie weiter tun sollen.
  22. Kann mir denken wen du meinst, aber dem ist nicht so, sie klauen sich ein neues.
  23. Dafür sorgt aber schon der § 42a WaffG! Ich rasiere mich täglich und kann in den Spiegel schauen, zumal mich das alles seit über 5 Jahren nicht tangiert.
  24. Wer kontrolliert denn auch schon einen Handwerker? Wenn, dann kann ihm das schon auf die "Füße" fallen.
  25. Dass die Zusammenhänge auslegbar sind hast Du noch nicht verstanden.
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