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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Nicht eilbedürftige Einsätze sind hier in der Regel Einzelstreifen. Die Waffenbehörde ist nicht uniformiert und ist nach meiner Kenntnis nicht mit K-Marken ausgerüstet. Für LWB ein guter Rat falls er die Mitarbeiter seiner Behörde nicht kennt.
  2. Ich behaupte mal ganz kühn dass der Vorfall in keinem Zusammenhang mit dem NWR steht, zumal 1 x unter dem Vorwand des illegalen Waffenbesitzes und das andere Mal unter dem Vorwand der Waffenkontrolle die Leute aufgesucht wurden. Auch außerhalb des NWR läßt sich herausbekommen wer im Besitz von Waffen ist! Nicht nur durch die Aufkleber am Auto, oder Prahlerei in der Kneipe.
  3. Ich glaube nur einer Statistik die ich selbst gefälscht habe! Ich habe gewählt, taucht aber in der Statistik nicht auf!
  4. In der Tat! Was juckt einen Täter die Waffenverbotszone? Ev. eine Falle für den LWB, der sein Pfefferspray vorsorglich in der Tasche hat, wenn er nächtlich eine Veranstaltung besucht. Ging uns kürzlich Kurfürstenstr./Potsdamer Str., wir wurden von 2 südländischen Typen verfolgt, die sich unserem veränderten Tempo anpassten(ich erspare mir wesentliche Einzelheiten), zu unserem Glück leuchteten dank Fernbedienung die LED-Scheinwerfer vom PKW die dunkle Nebenstraße aus und die Typen entfernten sich sehr schnell. Das Pfefferspray war in beiden Seitentaschen und ich sorgte dafür dass meine Frau sicher an die Seitentür kam. Wir haben diese Situation im Nachhinein ausführlich bewertet, wir waren tatsächlich auserkorene Opfer, oder eben verhinderte. Welche 90 %? Damals sie SED-Wähler? Ich glaube es sind viel schlimmere hier!
  5. Ein LWB wird wegen eines kleinen Messers ev. gelyncht oder auf Dauer entwaffnet, aber wenn ich so etwas lese wird mir übel zumal es damals mein Wirkungsbereich war und ich die Geschichte kenne. https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/ein-gericht-stoppte-die-abschiebung-dieses-moerders
  6. Ein Anruf genügt: https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/junge-17-loeste-den-amok-alarm-an-der-grundschule-aus https://www.bz-berlin.de/berlin/spandau/zwei-nachbarn-streiten-so-heftig-dass-ein-sek-anruecken-muss
  7. Ach, darum wurde sie auch abgerissen?
  8. Dach und Fenster? Die Kosten dürften dem SEK egal sein.
  9. So etwas gab es nicht einmal in der alten DDR, da hat es auch niemanden interessiert wie und wo der Carport steht, heute müssen manche hier wieder abgerissen werden. Wenn jemand offen mit einer "Luftpumpe" durch die Gegend lief auch nicht.
  10. Auch das ist Geschichte, da dies telefonisch vom Staa. oder Bereitschaftsrichter eingeholt bzw. bestätigt wird, aber das weißt du ja.
  11. Einen Durchsuchungsbefehl gibt es eh nicht, eher einen Durchsuchungsbeschluß. Das mit einer Streife ist auch Geschichte, wie ich schon mehrfach schrieb. Siehe auch hier wegen einer SRS bei einer Omi: https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/kinder-laermen-rentnerin-80-greift-zur-waffe
  12. In Deutschland sind eben nur Gaser mit PTB zugelassen, aber nur der Besitz, für das Führen benötigt man eben den KWS, den es aber für illegale Waffen nicht gibt. Ärgerlich ist eben dass man in Polen, Tschechien, Ungarn usw. alles erwerben kann was in Deutschland einem Verbot unterliegt, einheitliche EU Regelungen wären hier wünschenswert, wobei ich mir dann aber auch vorstellen könnte dass auch dort derartige Waffen mit einem Verbot überzogen werden.
  13. Da sind wir doch wieder bei den Länderunterschieden, Ordnungsbehörde oder Waffenbehörde beim LKA integriert.
  14. Es kommt auf die Wirkung an!, Sie hat uns zivil ja nicht erkannt, die Wirkung danach war enorm und der Erziehungszweck war erreicht. Das war wichtig. Wenn notwendig kann jemand schon mal die Nacht auf dem Revier verbringen, bei den vielen PC-Störungen dauert es manchmal auch lange. Wenn du dann aber nach 12 Stunden nur noch ca. 10 Minuten bis zum Feierabend hast verschwendest du auch kein sinnlose Energie mehr, schon gar nicht wegen einen "Stinkefinger" den ein Anwalt als Luftströmungsprüfer deklariert.
  15. Richtig, ist auch notwendig, von daher eben Vorsicht beim Mitführen von irgendwelchen Gegenständen in komischen Gegenden. Steinpilzsammeln in Berlin-Kreuzberg würde selbst ich nicht als begründetes Mitführen eines Einhandmesser's anerkennen. Eine normale Begegnung zwischen PVB und "normalen" Bürger verläuft eigentlich immer reibungslos, erst beim "Kräftemessen" werden Mittel gesucht und gefunden. Erinnere mich noch gut an eine der letzten Nachtschichten morgens in Zivil in Kreuzberg, hinter uns ein PKW mit ständiger Lichthupe und dichtem Auffahren, Überholen und "Stinkefinger" aus dem Fenster. Blaulicht raus, überholt Frau mit Kopftuch angehalten und normale Kontrolle durchgeführt. Der Frau war das so peinlich was die wechselnden Gesichtsfarben nicht einmal vom Kopftuch verdeckt wurden. Die gründliche Kontrolle und die Belehrung war Strafe genug und ausreichend. Ein Gerichtsverfahren in 2 Jahren wäre eh niedergeschlagen worden und hätte die Wirkung verfehlt.
  16. Warum tritt dann "Ali-Baba" vor Gericht im Anzug auf?
  17. Wer seinen Anfangsverdacht nicht begründen kann ist einfach nur dumm, ich begründe einen Anfangsverdacht, handel danach begründe die Handlung auch wenn es ein "Fehlschlag" war. Dann entschuldige ich mich sogar auch.
  18. Würde ich so nicht unterschreiben, ich glaube kaum das Du in diesen Kreis fallen würdest, die Jungs kennen ihre "Pappenheimer" und nur um die geht es.
  19. Wenn ich deine Signatur lese überlege ich welcher Therapeut sinnvoll wäre, aber das ist schwer.
  20. Ach komm, gibt es unzählige: - Verdacht - Fahndung - Kriminalitätsschwerpunkt - polizeiliche Erfahrung Der Erfolg und Sinn wird dann doch bestätigt. Diese Kontrollen richten sich an die "echten" Adressaten und nicht an LWB. Auch wenn der "Erfolg" ev. keinen Gerichts Bestand hat.
  21. Für eine Personenkontrolle gibt es immer eine Begründung, allerdings ein Einhandmesser im Rucksack ist nicht zugriffsbereit, dazu gibt es auch ein Urteil, aber wurden noch andere Verstöße festgestellt, dürfte das egal sein.
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