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uwewittenburg

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  1. Warum werden dann Baseballschläger beschlagnahmt? Weil sie durch den Besitzer als Waffe deklariert werden, sie wollen sich damit verteidigen. Also so einfach ist das eben nicht.
  2. Ist doch der anerkannte Zweck und wenn du nicht mit den öff. Verkehrsmitteln zu dem Feldweg fährst ist doch alles o.k., und ich denke so wie und wo du wohnst wird das eh niemanden jucken.
  3. Leider ist es umgekehrt! Was will jemand mitten in der Großstadt mit einem Buschmesser? Die Kneipen und Discotheken sind nun mal am Eingang nicht wild bewachsen! Ein Schraubendreher ist auch ein Werkzeug und wird in den Verbotszonen eingesammelt.
  4. Es sind Haumesser, wie ich schon erwähnte, sie zählen nicht unter Waffen aber eben zu den Messern, genau wie ein Dönermesser. Und ich kenne einige Fälle wo auch Dönermesser beschlagnahmt wurden, genau wie Baseballschläger, obwohl das eigentlich Sportgeräte sind, aber durch den Besitzer als Schutzwaffe selbst bestimmt wird, darum sollte er nicht sichtbar im Auto liegen, es sei denn die Sportausrüstung ist dabei.
  5. Die Frage beantwortet ein Gutachter. Wir reden hier nicht über die Länge eines Messergriffes, sondern über die nachträgliche Verlängerung eines Messers!
  6. Lies doch § 42 a Abs. 1 Ziff. 3 WaffG durch, da steht "Messer" über 12 cm, eine Machete ist ein Haumesser! Beidseitig geschliffene Messer sind Dolche und somit = Waffe Butterflys sind auch eigentlich Fischerwerkzeuge aber eben verbotene Gegenstände. Ein normales Messer mit einem Stiel verlängert könnte als Speer gewertet werden!
  7. Kein Schuß löst sich von allein, dazu gehören sehr viele Fehler, meist bei langjährigen Waffenträger wo sich die Routine einschleicht. Selbst bei Polizisten, wo sich bei einem SEK-Mann beim Verlassen des Einsatzortes ein Schuß in seinen Fuß "verirrt". Man schaue sich auf den Dienststellen nur mal die Ladekisten an, reichlich Löcher.
  8. Berlin wird wohl bald sicherer https://www.bz-berlin.de/berlin/berlin-beschliesst-boeller-verbot-zu-silvester Bei Erfolg wird sich das wohl auch ausweiten. Ich würde lieber gegen die Chaoten vorgehen und mit Löschschaum zudecken.
  9. Wie ich schon schrieb, liegt der Mangel an der Definition und der Bekanntmachung. Ändern wird sich an den Maßnahmen nichts. Einfach mal zu den Zeiten dort mit seiner Familie nach einem Konzert mit der Bahn fahren, das ergibt dann eine andere Sichtweise.
  10. Darum wird es dem Richter wahrscheinlich genau so gehen.
  11. Die Polizei wird trotzdem kontrollieren und wahrscheinlich den Begriff "gefährliche Gegenstände" genauer definieren. An eine totale Abschaffung der Verbotszonen glaube ich genau so wenig wie an den Weihnachtsmann.
  12. Kein Problem! Warum? Es geht nicht gegen dich! Jeder macht mal eine Dummheit wo er die Grenzen von Streich, OWI und Straftat nicht erkennt. Aber Mehrfachtäter die zu Intensivtätern werden sollte man schon im Auge haben. Wer das immer wieder nicht beachtet wird eben eine lebenslange Akte haben, oder eben sichtbar im INPOL bleiben. Dass diese Eintragungen nicht immer verwertbar sind dürfte klar sein, aber mehrfache Waffenrechtsverstöße sollte man schon verwerten und zu einer Nichteignung kommen, aber eben auch differenziert, aber darüber befinden die Waffenbehörden, oder eben die Gerichte.
  13. Begangene Straftaten durch Kinder werden registriert und haben ev. Bedeutung für die Jugendämter und die Prävention in den örtlichen Polizeiabschnitten. Kinder können sogar erkennungsdienstlich behandelt werden, das bedarf aber einer strengen Regelung und einer kriminellen Prognose.
  14. Z.B. ASOG? Es bleibt eine Straftat die nur nicht wegen Strafunmündigkeit geahndet werden kann. Dann weißt du eben nicht alles, ist aber nicht schlimm. Ja, da kenne ich einige.? Siehe oben.
  15. Hättest eigentlich von selbst drauf kommen können dass die kriminalpolizeilichen Datenspeicher gemeint sind. Das glaub ich nicht.
  16. Wachtel- Hühner- oder Straußeneier?
  17. Alles o.k. , eben wie oder wann oder weswegen, es gibt da eben schwierige Fälle und eben nur nach 1. Erkenntnis wird eingetragen und sichtbar. Der Mangel aus meiner Zeit bestand aus der KORREKTUR und dafür war die STAA ZUSTÄNIG; ICH HABE ES SELBST gemacht; Die Staa hat den Einstellungsgrund hinten eingetragen und das kann nicht jeder lesen, den Erfassungsgrund musste der Sb ändern, das hätte man integrieren müssen., aber wer hat dafür ein Interesse?
  18. Mit Sicherheit! Man muss eben unterscheiden. Ich war auch nicht frei von Jugendsünden, wenn dann aber die Masse erwischt oder ermittelt wird und man ist einer von 50 Beteiligten und hat lediglich 3 Bananen abbekommen sollte man darüber reden und seine ehrliche Einstellung zur Sache darlegen. Man unterscheide zwischen Jugendsünde, Dummheit, Straftat oder Verbrechen und dann die Wiederholung! Der Besitz eines Butterfly oder die Anwendung unterscheidet ja auch noch einmal.
  19. Ich denke mal dass der Begriff Führungszeugnis bekannt ist. Hier hat der KBB direkten Zugriff auf alle Datenbanken und ich unterstelle mal dass alle MA der Waffenbehörden im LKA Bereich das auch haben.
  20. Erwische ich den Hund nicht beim "Kacken" dann eben den Halter mit der fehlenden Tüte!? Ich würde mal sagen das was uns heute überhäuft haben wir in der ehemaligen DDR gut ertragen. Die Luftpumpe in der Hand hat den ABV nicht gejuckt, die Artillerieimmitationskörper waren geil, mit oder ohne Pfeifton, aber es rückte kein SEK aus. Kein Nachbar ist in die Luft gegangen.
  21. Eigentlich egal, weil man die Aktenlage kennen muß! Wir müssen uns aber nicht selbst jagen, denn jeder hat andere Erfahrungen mit seiner Behörde und keiner wird sagen woran es wirklich lag. Wenn das eine Bier am Lenkrad nicht ausreicht zieht man eben die Waffe im Kofferraum als Grund heran. Ist man erst mal im Visier dann wird es schwer. Im April bin ich im 5. Jahr der Verwaltungsgerichtsklage! Von daher sollte sich jeder überlegen wie hoch Sinn und Nutzen stehen! Manchmal ist im höheren Alter die Natur schneller!?
  22. Warum? Jede Einleitung einer Ermittlung wird unter Zeugen, Geschädigte und Täter erfaßt. Auch ein Kind kann Täter sein, also bleibt es als Kind als Täter mit Einstellung wegen Strafunmündigkeit erfaßt. Wenn ein 12-jähriger seine Mutter ersticht kann er nicht bestraft werden, aber er bleibt erfäßt.
  23. Wie ich schon mehrfach ausführte verlängert jedes erfasste Delikt die Speicherfrist in polizeilichen Registern! Der formlose Antrag an den zuständigen Polizeipräsidenten des BL auf Löschung aller gespeicherten Daten ist recht schnell beantwortet und auch ersichtlich ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Gegen die negative Antwort steh der Klageweg offen. Bei mehrfachen Einträgen wegen verstößen gegen das WaffG bekomme ich allerdings Kopfschmerzen, auch wenn Kinder nicht strafmündig sind werden die Delikte trotzdem erfasst nur eben nicht geahndet. Die mehrfache Empfehlung den KWS zu beantragen halte ich für überholt, weil der momentan sehr lange dauert.
  24. Ich glaube dass die Handhabung mit Alkohol anders als heute war. Früher hatte man auch beim dienstlichen Schießen einen Flachmann mit Zielwasser dabei, aber nicht mehr.
  25. Eins nach dem anderen! Man habt ihr Probleme, nächstens wird noch beim Preisskat Alkohol verboten.
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