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uwewittenburg

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  1. Es gibt dazu doch ein Urteil vom OLG Hamm, das besagt so in etwa, wer die Möglichkeit einer Schußabgabe hat übt die tatsächliche Gewalt aus. Also muss ich sicherstellen dass ich immer selbst die Kontrolle über die Waffe habe. § 12 Abs. 3 WaffG sagt dazu ja auch etwas, also das eigene befriedete Besitztum beachten.
  2. Bei uns war damals abgeschlossene Berufsausbildung und Ableistung des Wehrdienstes vorher Pflicht-
  3. Die Motivation den Polizeiberuf zu ergreifen dürfte heute andere Hintergründe haben als zu Beginn meiner Dienstzeit.
  4. Es gibt auch bei der Polizei Leute die Angst vor Waffen haben und nicht wissen dass zivile Personen auch Waffen besitzen dürfen.
  5. Keine Antwort ohne Anwalt!? Nene, nur Heizungsausfälle bisher. Habe mir gerade nochmals die Bedingungen aufgerufen und festgestellt dass ich 2 Schäden selbst bezahlt habe weil ich nicht mehr dran gedacht hatte. https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/hausrat-wohngebaeudeversicherung/HS111_16.pdf
  6. @hafensänger Meine Hausratversicherung hat zusätzlich den Haus- und Wohnungsschutzbrief der dann in Kraft tritt, genau wie bei Schlüssel verloren, Warm-Wasser-Havarie u.ä.! Mußte ich schon einige Male in Anspruch nehmen und war begeistert von dem reibungslosen Ablauf.
  7. In unserem Schlafzimmer befindet sich keine Electronic, weder Handy noch Fernseher.
  8. Das liegt am Personalmangel und der Profilierungssucht, man will weiter kommen und braucht lukrative Ergebnisse. Keine weiteren Ermittlungsanhalte, Abgabe an die Staa. die stellt dann ein. Sorry, das ist Unsinn, war jahrelang auf einer Revierkrimnalstelle für Einbruchsdelikte zuständig. Unsere Aufklärungsquote war sehr hoch. Die Dienststellen waren doch dicht gestreut und gut mit Personal ausgestattet und man kannte seine "Pappenheimer" schon teilweise an der Begehungsweise. Bei einem Kinderwagendiebstahl der sofort bekannt wurde trafen wir den Täter meist direkt noch im An- und Verkauf an. Da fand man auch noch Zeugen die bereit waren auszusagen, weil sie nicht durch unnötige Vorladungen vor Gericht verschreckt wurden. Heute schon, bis zur Hauptverhandlung vergeht ja manchmal bis zu einem Jahr und da hatten ja alle eine schlechte Kindheit.
  9. Warum werden dann Baseballschläger beschlagnahmt? Weil sie durch den Besitzer als Waffe deklariert werden, sie wollen sich damit verteidigen. Also so einfach ist das eben nicht.
  10. Ist doch der anerkannte Zweck und wenn du nicht mit den öff. Verkehrsmitteln zu dem Feldweg fährst ist doch alles o.k., und ich denke so wie und wo du wohnst wird das eh niemanden jucken.
  11. Leider ist es umgekehrt! Was will jemand mitten in der Großstadt mit einem Buschmesser? Die Kneipen und Discotheken sind nun mal am Eingang nicht wild bewachsen! Ein Schraubendreher ist auch ein Werkzeug und wird in den Verbotszonen eingesammelt.
  12. Es sind Haumesser, wie ich schon erwähnte, sie zählen nicht unter Waffen aber eben zu den Messern, genau wie ein Dönermesser. Und ich kenne einige Fälle wo auch Dönermesser beschlagnahmt wurden, genau wie Baseballschläger, obwohl das eigentlich Sportgeräte sind, aber durch den Besitzer als Schutzwaffe selbst bestimmt wird, darum sollte er nicht sichtbar im Auto liegen, es sei denn die Sportausrüstung ist dabei.
  13. Die Frage beantwortet ein Gutachter. Wir reden hier nicht über die Länge eines Messergriffes, sondern über die nachträgliche Verlängerung eines Messers!
  14. Lies doch § 42 a Abs. 1 Ziff. 3 WaffG durch, da steht "Messer" über 12 cm, eine Machete ist ein Haumesser! Beidseitig geschliffene Messer sind Dolche und somit = Waffe Butterflys sind auch eigentlich Fischerwerkzeuge aber eben verbotene Gegenstände. Ein normales Messer mit einem Stiel verlängert könnte als Speer gewertet werden!
  15. Kein Schuß löst sich von allein, dazu gehören sehr viele Fehler, meist bei langjährigen Waffenträger wo sich die Routine einschleicht. Selbst bei Polizisten, wo sich bei einem SEK-Mann beim Verlassen des Einsatzortes ein Schuß in seinen Fuß "verirrt". Man schaue sich auf den Dienststellen nur mal die Ladekisten an, reichlich Löcher.
  16. Berlin wird wohl bald sicherer https://www.bz-berlin.de/berlin/berlin-beschliesst-boeller-verbot-zu-silvester Bei Erfolg wird sich das wohl auch ausweiten. Ich würde lieber gegen die Chaoten vorgehen und mit Löschschaum zudecken.
  17. Wie ich schon schrieb, liegt der Mangel an der Definition und der Bekanntmachung. Ändern wird sich an den Maßnahmen nichts. Einfach mal zu den Zeiten dort mit seiner Familie nach einem Konzert mit der Bahn fahren, das ergibt dann eine andere Sichtweise.
  18. Darum wird es dem Richter wahrscheinlich genau so gehen.
  19. Die Polizei wird trotzdem kontrollieren und wahrscheinlich den Begriff "gefährliche Gegenstände" genauer definieren. An eine totale Abschaffung der Verbotszonen glaube ich genau so wenig wie an den Weihnachtsmann.
  20. Kein Problem! Warum? Es geht nicht gegen dich! Jeder macht mal eine Dummheit wo er die Grenzen von Streich, OWI und Straftat nicht erkennt. Aber Mehrfachtäter die zu Intensivtätern werden sollte man schon im Auge haben. Wer das immer wieder nicht beachtet wird eben eine lebenslange Akte haben, oder eben sichtbar im INPOL bleiben. Dass diese Eintragungen nicht immer verwertbar sind dürfte klar sein, aber mehrfache Waffenrechtsverstöße sollte man schon verwerten und zu einer Nichteignung kommen, aber eben auch differenziert, aber darüber befinden die Waffenbehörden, oder eben die Gerichte.
  21. Begangene Straftaten durch Kinder werden registriert und haben ev. Bedeutung für die Jugendämter und die Prävention in den örtlichen Polizeiabschnitten. Kinder können sogar erkennungsdienstlich behandelt werden, das bedarf aber einer strengen Regelung und einer kriminellen Prognose.
  22. Z.B. ASOG? Es bleibt eine Straftat die nur nicht wegen Strafunmündigkeit geahndet werden kann. Dann weißt du eben nicht alles, ist aber nicht schlimm. Ja, da kenne ich einige.? Siehe oben.
  23. Hättest eigentlich von selbst drauf kommen können dass die kriminalpolizeilichen Datenspeicher gemeint sind. Das glaub ich nicht.
  24. Wachtel- Hühner- oder Straußeneier?
  25. Alles o.k. , eben wie oder wann oder weswegen, es gibt da eben schwierige Fälle und eben nur nach 1. Erkenntnis wird eingetragen und sichtbar. Der Mangel aus meiner Zeit bestand aus der KORREKTUR und dafür war die STAA ZUSTÄNIG; ICH HABE ES SELBST gemacht; Die Staa hat den Einstellungsgrund hinten eingetragen und das kann nicht jeder lesen, den Erfassungsgrund musste der Sb ändern, das hätte man integrieren müssen., aber wer hat dafür ein Interesse?
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