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uwewittenburg

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  1. Interessiert sich dort jemand dafür ob jemand ein Einhandmesser besitzt?
  2. Noch? Jüdisches Museum auf jeden Fall.
  3. Da wird dann aber mindestens 1 Stunde die Zuständigkeitsfrage diskutiert. - örtlich - sachlich - fachlich (Kripo, Schupo, OA) - dringlich
  4. Und wenn es die Waffenlieferung ist?
  5. Gibt schon eine Regel: "Nicht in Richtung Geschlechtsteil"‼️, nicht im Stehen pinkeln! Zwar kein Gesetz, wird aber bestimmt noch in der EU aufgegriffen und geregelt.
  6. Silvester ein riesiges Problem weil SRS tatsächlich so gehandhabt werden und somit massenweise beschlagnahmt.
  7. Doch doch das auch, wollte den Bericht aber nicht zum Roman ausdehnen!?
  8. Ja, ich sprach von einfachen unauffälligen Spaziergängern und nicht von Personen die sich selbst ins Abseits "schießen". Normale Verkehrskontrolle und sichtbares Messer in der Ablage. Auch hier die Verkehrskontrolle. Wer öffentliche Gebäude betritt weiß dass dort jeder kontrolliert wird. Schießen mit Softair Waffen und Jugendschutz- bzw. Verdachtskontrolle. Personenüberprüfung bestimmt nicht ohne Verdacht oder Anlaß. Ich habe alles gelesen, aber keinen normalen unauffälligen Spaziergänger entdeckt. Wer in seinem Auto sichtbar ein Messer zu liegen hat? Selbst ein Baseballschläger (Sportgerät) in der Hutablage liegend bettelt doch förmlich um eine Kontrolle.
  9. Das feststellen von Nichtzuständigkeiten ist ein sich häufendes Phänomen! Wohne zwar in Berlin aber 50 m vor dem Land Brandenburg. 1. In Brandenburg vor mir ein VU mit Krad (Vorfahrt) 112 mit Handy gewählt, der Anruf landet in Berlin, gleiche Ansage nicht zuständig solle in Brandenburg anrufen. Nur wegen meines energischen Brüllens dass man gefälligst den Anruf weiterzustellen habe weil es hier um einen Schwerverletzten geht zeigte Erfolg. 2. Habe ausländische Dachdecker-Trickbetrüger verfolgt die von Haus zu Haus gingen und mit dem Transporter (auch wegen der 50 m nach Brandenburg wechselten), wurde dann nach Potsdam vermittelt, obwohl Bernau dichter gewesen wäre, die waren aber dann froh dass das Fahrzeug wieder in Berlin einfuhr. Landete später auf den örtlichen Abschnitt, die dann meinten dass ich nicht einfach Bürger verdächtigen könne nur weil sie ausländisch aussehen. Mein Hinweis dass gerade am Sonntag bei Kripo live derartige Betrüger gesucht würden, lief ins leere. 3. Ähnlich bei der Beschädigung meines PKW mit anschließender Fahrerflucht vor meiner Hausarztpraxis im Brandenburger Bereich. Wen wundert's es dass immer mehr Leute gibt die lieber nichts gesehen haben wollen?
  10. Hätte der Kumpel einen Schuß abgegeben wäre der Tatbestand der tatsächlichen Gewalt erfüllt! Simpel ausgedrückt aber realer Fall.
  11. Wenn ich mich richtig erinnere war das mal auf einem Flughafen nach einer Rückkehr aus einem Kriegseinsatz.
  12. Und da wurden jeweils harmlose Spaziergänger grundlos gefilzt??
  13. Ich kenne keinen einzigen Fall wo man einem unbescholtenen/unauffälligen Bürger irgendein Messer grundlos abgenommen hat, die Personen denen etwas abgenommen wurde, wurden vorher in irgendeiner Weise auffällig.
  14. Die Begründung wird sich an die waffenrechtliche Einschätzung der Behörde zum aktuellen Fall anlehnen! Im Wald sehe ich mit dem Bowiemesser eigentlich kein Problem, es sei denn der Jagdpächter/Förster hat dich beim beschädigen von Pflanzen oder Tieren erwischt. Das Problem ist eher das Führen zum und vom Wald zurück. Das ist dann aber eine Owi die zuerst bei der Ordnungsbehörde geahndet wird und nicht wie bei Straftaten fast direkt auf dem Richtertisch landet.
  15. Nein! Mit Ulbricht und Breshnew wäre es nie gegangen!
  16. Eine Machete bleibt ein Haumesser! Beim direktem Waldspaziergang (nicht unbedingt direkt vor der Weihnachtszeit) würde ich persönlich kein Problem erkennen. Ein Baseballschläger ist auch ein Sportgerät, aber trotzdem werden sie regelmäßig beschlagnahmt. Ein Butterfly ist ja auch ein Fischerwerkzeug, aber trotzdem ein verbotener Gegenstand.
  17. Pieck und Ulbricht waren aber noch vor ihm, er hat es weitergeführt, dabei aber noch die Annäherung an den Westen ermöglicht und sogar von Strauß einen Kredit angenommen.
  18. So wurde es ja bisher gehandhabt, bis sich plötzlich wieder ein selbstgekrönter "Feldherr " der Waffenbehörde unerwartet einmischt und einschüssige Kurzwaffen ins Spiel bringt, für die es auf einem Tontaubenstand ja kein Bedürfnis gibt. Was unser RA tun will schreibe ich mal noch nicht, denn auch Feldherren lesen hier offensichtlich mit. Klar könnte der Antragsteller irgendwo Pistole schießen und sich die im Schießbuch eintragen lassen, aber ..........?
  19. Nicht verstanden? Jemand (Neuling) aus einem Wurfscheibenverein will nur die gelbe Karte beantragen!
  20. In meinem Schießbuch stehen alle Waffenarten mit denen ich notwendigerweise regelmäßig trainiere, von daher habe ich damit kein Problem. Ein Problem besteht eben wenn ein Wurfscheibenverein nur das Training mit Langwaffen bestätigen kann.
  21. Danke, aber wenn man überlegt wer die Geschichte mit den Einhandmessern ausgeheckt hat, wird es schon komisch werden. Wir schaffen das!?
  22. Der Verein steht dahinter und ein RA ist Vereinsmitglied!?
  23. Einem Vereinskameraden wird die Ausstellung der gelben WBK trotz Vereinsbescheinigung Bedürfnis und regelmäßigen Trainings (mehr als 20 x im Jahr) verweigert. Begründung: Fehlendes Training mit Kurzwaffe weil auf Gelb auch einschüssige Pistolen/Revolver erworben werden könnten!
  24. Aus der Anonymität heraus läßt sich eh mancher zu Äußerungen hinreißen die er dann im realen Leben gar nicht mehr vertritt.
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