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Multivan

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  1. Ja, gute Idee! So in etwa hatte ich das in meinem Post auch gemeint. Ob man mir die Schießtermine durch Vorlage eines Schießbuches mit irgendeiner Eintragung und irgendeinem Stempel allerdings "glaubhaft macht" weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist. Ich könnte oder müsste mich dann vielleicht dort kundig machen, ob der Schießbucheintrag mit der dort sicher vorhandenen Schießkladde übereinstimmt?! Ich weiß es wirklich nicht, weil ich diesen Fall wie gesagt noch nicht hatte. Ich würde auf alle Fälle versuchen deutlich zu machen, das ich persönlich nicht wirklich bestätigen kann das der Schütze an den angegebenen Terminen auch tatsächlich aktiv war.
  2. Hallo, ich bin selber so ein "Vereinsfürst" wie du es formulierst, und wir handhaben es so wie die meisten Vereine in unserem Umkreis: Wir bestätigen nur Termine, die in UNSERER vereinseigenen Schießkladde stehen. Wenn die Termine die woanders geschossen wurden ggf. das Zünglein an der Waage wären, die das Mitglied zum Nachweis des Fortbestands benötigt, dann würde ich das in zwei, drei Zeilen so hinzuformulieren. Ob dies dem zuständigen OA dann ausreicht, soll es selbst entscheiden. Ich weiß nicht, ob in so einem Fall auch "zwei halbe" Nachweise zweier Vereine als "ein ganzer" bewertet werden können?!? Ich hatte so ein Fall bisher nicht.
  3. Weil ich das hier gerade alles mal so querlese, bei mir ist die Beantragerei nun schon ein paar Jahre her, aber wenn ich mich recht erinnere wurde die 12/18 Regelung noch entspannter ausgelegt und auch akzeptiert: Beispiel (Bedürfnis Kurzwaffe Sportschütze) : Du erscheinst noch seltener als die 12 "Male" am Stand, schiesst aber bei jedem Schießtermin zwei unterschiedliche Kaliber, kommst mit der Gesamtsumme dann über 18 "Male" --> Anforderungen erfüllt --> Bedürfnis erteilt. Kann das sein?!? Je mehr ich drüber nachdenke, desto zweifelhafter, da leichter, kommt mir das vor. Denn in unserer Schießkladde wird immer nur das Anwesenheitsdatum vermerkt - nicht die einzelnen tatsächlich geschossenen Disziplinen...?!? Aber ich bilde mir ein da war das so...?!
  4. Guten Morgen zusammen, vielen Dank schon mal für die rege Beteiligung!? So langsam gehen einige der Antworten auch konkret in die Richtung des Kerns meiner Frage. Zum einen der Verweis auf bisherige Rechtsprechung - auch wenn es bisher keinen bekannten Fall in diese Richtung zu geben scheint, und zum anderen die Frage des "anerkannten Zwecks", bzw. ob das "Wandern" oder "Gassi gehen" ggf. allein diesen darstellt. Genau das hat mich interessiert, ob das Wandern / in Wald herumlaufen allein reicht, oder man dann auch einen Pfifferkorb oder ein Stück Räucherschinken dabei haben müsste, welcher das Mitführen des Messers dahingehend begründen würde...?!? Bergsteigen oder Angeln z.B. ist da schon um einiges klarer, da hat man ein Seil dabei, oder eine Schnur, oder einen potenziell zu versorgenden Fisch,.. Davon abgesehen nochmal kurz zu den vielen guten Ratschlägen zur "Sauenbekämpfung": Mir ist wie bereits anfangs geschrieben durchaus bewusst das das 1. ein äußerst seltenes Scenario ist, und 2. sich dann im schlechtesten Fall die Sau von meinem Messerchen nicht allzu sehr beeindrucken ließe (oder es vor lauter Schreck / Panik / ... gar nicht erst zum Einsatz kommt)! Vielleicht aber doch!?! Und wie heißt es so schön: "Lieber was haben was man hoffentlich nicht braucht, als mal was zu brauchen was man dann nicht hat!" Was ich aber bislang überhaupt nicht auf dem Schirm hatte ist Pfefferspray!? Mir war nicht bewusst das sowas ein Wildschwein vertreiben könnte!? Dazu noch klein, handlich, preislich im Rahmen - und legal!? Gruß Multivan
  5. Nein sorry, das weiß ich so pauschal nicht, sonst hätte ich meine Frage, die durchaus ernst gemeint war, nicht gestellt. Also hatte ich zum Ende meines Sachkundelehrgangs entweder einfach nur viel Glück die Prüfung zu schaffen, oder wir hatten während dessen nicht jeden denkbar möglichen Fall eines "allgemein anerkannten Zwecks" durchgesprochen?! Ich besitze übrigens auch mehrere Führerscheine, weiß aber trotzdem nicht mehr jede Regel oder jedes Seezeichen... Und wie man hier im Verlauf doch ganz gut sehen kann gehen die Ansichten / Meinungen nicht unerheblich auseinander. So what?!? Wenn hier eine überwältigende Mehrheit der Schreiber gute Gründe vorbringen das mein Umstand "schwierig" ist, was ich ja auch vermutet bzw. hoffentlich mal gelernt habe, ja dann ist mir (und vielleicht auch manch anderem) geholfen, und ich muß meine Schlüsse daraus ziehen. Ebenso könnte es jedoch sein das hier gleich einer um die Ecke kommt und auf ein BGH-Urteil verweist, das "moonlight-mushroomsearching bei Bodenfrost" selbstverständlich einen allgemein anerkannten Zweck darstellt.? Zudem fand ich das bisherige Feedback durchaus interessant und / oder amüsant... Gruß Multivan
  6. Hallo, @Proud NRA Member: da hast Du natürlich recht! Aber der Hund bzw. sein Verhalten ist in diesem Fall nur ein Teil des Problems bzw. meiner Fragestellung. Wenn ich im dunklen gehe ist der Hund sogar meist angeleint... Schon klar, wenn ein Hund irgendwo im Gestrüpp "ein Gemenge" mit einem ausgewachsenen Wildschwein hätte, dann würde ich sowieso nichts reißen können (wollen)! Die Kernfrage war aber die ob jemandem ein in meinem Fall "anerkannter Zweck" für das "Messer führen" einfällt.? @Tyr 13 Das mit dem Heimatverein ist ne gute Idee...? Gruß
  7. Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zum Führen von Messern. Die allgemeine Sachlage „…Führen in der Öffentlichkeit…“ usw. ist mir soweit bekannt. Es geht mir hier um eine der Ausnahmen vom Führverbot wie z.B. „Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck“ Konkret: Ich gehe jeden Morgen mit meinem Hund eine größere Runde Gassi im nahegelegenen Wald (Von zuhause zum Waldrand ca. 300 m, durch Wohngebiet). Das mache ich eigentlich schon ein paar Jahre so, ohne jeden „Zwischenfall“, aber in letzter Zeit mehren sich meine „Wildkontakte“ bzw. „fast-Kontakte“ doch ganz schön. Mal rennt mir – am hellichten Tag – ne Rotte ausgewachsener Wildsäue vor die Füße, mal meint mein Hund eine stellen zu müssen, oder hat plötzlich die Nackenhaare hoch und ich höre die Viecher noch weglaufen, usw. usw. Kurzum: Ich fühle mich zunehmend nicht immer mehr so ganz wohl bei meinen Waldrunden. Gerade jetzt wo es stockfinster ist wenn ich gehe. Seit letztem Winter habe ich eine extrem helle Taschenlampe dabei, mit der ich dann rumlaufe wie ein wandelnder Leuchtturm. Trotzdem ist mir manchmal einfach etwas mulmig … Nun kam mir kürzlich der Gedanke mal mein Winchester-Bowie-Knife (Klinge 22 cm!) rauszukramen und mir zum morgendlichen Gassigang in den Hosenbund zu stecken. Keine Ahnung ob mir das bei einem Zwischenfall mit einem Wildschwein überhaupt noch einfallen bzw. was nutzen würde, das möchte ich hier auch nicht zur Diskussion stellen. Aber seitdem ich das Messer öfter mal dabei habe, hab ich mehr Angst vor einer Panikattacke eines meiner Mitbürger oder der Ordnungsmacht als vor einem Zwischenfall mit den Waldbewohnern. Welches wäre wohl das geringere Übel? Die Frage ist : welchen plausiblen „allgemein anerkannten Zweck“ könnte es haben, mit so einem Messer frühmorgens samt Hund durch den Wald bzw. dorthin und zurück zu laufen??? Die „Selbstverteidigung“ ist laut BKA-Webseite ja ausdrücklich kein anerkannter Zweck! Es ist mir klar das es hierfür sehr wahrscheinlich auch keine rechtsgültige Pauschalaussage geben wird. Aber da ich nebenbei auch Sportschütze und somit WB bin, möchte ich dahingehend nicht unbedingt viel riskieren. Darum würde mich Eure Meinung hierzu interessieren. Vielleicht gibt es ja bereits Erfahrungen bzw. klare Auslegungen in so eine Richtung…?!? Gruß Multivan
  8. Multivan

    IWA 2017

    Hallo, ich vermute mal schwer das du "Tucher" Hefeweizen getrunken hast. Die sind zumindest in dunkelblau unterwegs und ich hab die Flaschen auch in den "Schnellrestaurants" und im Catering gesehen. Das Weizen ist auch das einzige was man von Tucher noch trinken kann - auch wenn das die bereits schwer angeprellten Schweden an einem Messestand am Freitag vormittag um 11 Uhr deutlich anders kommuniziert hatten! Die tranken bereits fleißig "Tucher Urbräu" und nannten es "best Beer ever!!!" Gruß aus Nürnberg Holger
  9. Waaaas, Egun löscht negative Bewertungen!?!?! Das wusste ich auch nicht!!! Klar - eure Begründungen sind nachvollziehbar, aber ich finde sowas reichlich unseriös, da die Bewertungen ja so ziemlich das einzige sind womit man sich einigermaßen ein Bild von seinem potenziellen "Geschäftspartner" machen kann!!!! Ich hab da grade was konktretes: Ich wollte bei einer Sportwaffe mitbieten, kann aber erst übernächste Woche das Bedürfnis hierfür beantragen. Habe den privaten Anbieter der Waffe diesbez. kontaktiert. Er bot an, die Waffe - falls ich überhaupt mal das "Glück" haben sollte Höchstbieter zu sein - für mich solange aufzubewahren bis EBW erteilt ist. Der Verkäufer hat bislang durchweg gute Bewertungen, nun hoffe ich nicht das die "schlechten" gelöscht wurden?!?!? Was würdet ihr mir raten: Sollte man in einem solchen Fall noch einen Kaufvertrag mit dem Zusatz über die Aufbewahrung oder ähnliches abschließen, oder wäre sowas rein rechtlich auch nicht mehr wert als das Zustandekommen des Kaufs durch Höchstgebot, Überweisung und des Email-Schriftverkehr bezüglich der Aufbewahrung bis zur EWB?!? In solchen Dingen bin ich sehr unbefleckt.... Gruß Multivan
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