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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Richtig, 1 x Straftat und 1 x OWI. In der Regel wird beides von der Staa. zusammengefaßt und mit Strafbefehl geahndet wenn die Voraussetzungen hiebei erfüllt sind: - nicht vorbestraft - Einsicht in das Fehlverhalten - Einverständnis mit der außergerichtlichen Einziehung von Waffe und Munition. Ist ein Anwalt eingeschaltet, bzw. Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt, geht es kaum noch ohne Richterentscheid, sollte man von daher schon überlegen ob es das Wert ist. Waffe gibt es eh nicht mehr zurück, denn wenn damit eine Straftat begangen wurde unterliegt sie der Einziehung.
  2. Das habe ich mich damals auch gefragt, aber leider wird bei Schusswaffen Verdacht nur noch das SEK eingesetzt, egal ob SRS oder sonst etwas. In seltenen Fällen klingeln sie sogar, nur habe ich bisher nicht rausbekommen ob vor oder nach dem Eindringen.
  3. Selten soviel geballten Unsinn gelesen!
  4. Es stören sich leider immer mehr daran. Auch wenn man erlaubter Weise auf seinem Grundstück ballert.
  5. Schießen ohne Schießerlaubnis? Oder Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung?
  6. Richtig, Vereinskamerad, u.v.a. reichen auch, wollte nur zum Ausdruck bringen dass man eine stichhaltige Begründung haben sollte, die sich dann auch belegen lassen kann. Den direkten Weg sollte man eben nur beachten.
  7. P.S.: Schwierig im grenznahen Raum, aber auch da reicht die Begründung "Training oder Wettkampf" völlig aus. Kompliziert wird es nur wenn es keinen Stand in Fahrtrichtung gibt, aber eine angegebene Unterkunft reicht dann aber auch wieder.
  8. Quatsch. Mit welchem Recht sollte ich etwas ausladen? Verbandskasten, Warndreibock mehr nicht. Der Koffer bleibt zu!
  9. Die ist auch nur im Zusammenhang mit dem EFP für manche Länder erforderlich. Nicht aber in Deutschland.
  10. Ich muß in Deutschland gar nichts nachweisen. Die Auskunft dass ich einen Schützenverein besuche wenn ich von Berlin nach München mit meinen Waffen fahre reicht. Das habe ich. Quatsch, kann man im Internet recherchieren. Richtig, aber ich werde immer ein Bedürfnis oder den Zusammenhang damit nachweisen können. Das Gegenteil muß mir bewíesen werden und nicht umgekehrt.
  11. 1 x das SEK am falschen Ort? Ich kenne die Einsätze und habe sie gehaßt, weil eben oft unnötig. Das weiß man aber eben nicht vorher. Voraufklärung habe ich immer als wichtig erachtet. Heute reicht wohl ein dummer besoffener Zeuge.
  12. Da kommt ein Auto in die Schrottpresse und man fiindet dort tatsächlich noch eine Jagdpatrone unter der Matte. Klar eine Anzeige!
  13. Gratulation, ich beneide dich.
  14. Irgenwann wird die Nagelfeile als verbotener Gegenstand oder als verdächtiges Mordinstrument eingestuft.
  15. Die Strafvereitelung im Amt gab es im Osten nicht, von daher war der tritt in den Hintern auch wirksam.
  16. Du hast ja Recht, aber was hilft es? Es gibt Anweisungen und daran muß man sich halten. Ich habe sie umgangen und zwar im Sinne des Bürgers. Dafür hatte ich die "Arschkarte", war mir aber egal. Ich konnte hinterher jedem in die Augen schauen, auch wenn die Tür kaputt und meine Frau bei der gleichen WBG tätig war.
  17. Ich habe Polizisten erlebt denen ihre Waffe bei der Erstürmung einer Wohnung aus der Hand gefallen ist. Das hat man alles gedeckelt.
  18. Es wurden schon Vietnamesen in ihr Heimatland ausgeflogen, aber das Land hat sie nicht abgenommen, also flogen sie wieder zurück. Kein Witz, nur einfacher Irrsinn! Wir zahlen doch. Also her mit dem anonymen Krankenschein??????????????? P.S.: Ich hatte eine OP an der Wirbelsäule, die Kosten waren ca. 12.000,- €, ich sitze noch auf 1.500,-€ Eigenbeteiligung, das wäre mir als Flüchtling nicht passiert. Fakt.
  19. Das ist ja nicht unbedingt das Hauptproblem, aber in der falschen Adresse einzufallen schon. Wenn ich dann erst einmal die "Geschosse" ansehe beurteile ich doch die Situation ganz anders! Aber die heutigen Polizisten haben Angst vor Waffen, das ist das Problem!
  20. Mager, die lagern nichts in der Wohnung. Zum telefonieren benutzten sie die in der Nähe befindlichen Telefonzellen. Aber alle flach legen war auch schon etwas. Nein, Kinder wurden berücksitigt, von daher Voraufklärung! In Berlin gibt es in bestimmten Bezirken auch Wohnungen mit 2 Ein- oder Ausgängen. Als ehemaliger Zielfahnder wüßte ich noch mehr, von daher kann ich über soviel Dummheit wie in diesem Fall nur lachen oder weinen.
  21. P.S.: Auch für die PVB reicht ein Anruf, wer wohnt da, welche Erkenntnisse? Manche Vermieter haben auch einen Ersatzschlüssel und einen Lageplan der Wohnung. Fenster und Türen obliegen der Instandhaltung des Vermieters, vergessen manche!
  22. Mein Ansinnen zum Thema ist eigentlich, dass man nachdenken soll was man macht. Klar kann ich mit Softis schießen, aber ein SEK? Neiiiiiiiiinnnnnnnnnnn. Die Weisungen werden strikt befolgt. Bist zum Messer BFE, aber Schusswaffe nur SEK.
  23. Quatsch! Habe dort schon mehrfach durchsucht, allerdings mit hohem Personalaufwand um die nachströmenden "Verwandten" unter Kontrolle zu bekommen. Erstaunlich wie schnell die morgens von der Aktion Wind bekommen.
  24. Als ich die Zeitung aufschlug hätte ich eigentlich K****n können. Aber aus Erfahrung weiß ich dass man die Truppe wenn sie losrennt nicht mehr stoppen kann. Wie war das damas? Da wurde mit Blendgranaten ein Balkon zerstört und der eigentliche Adressat sah von gegenüber zu. Die Führung vor Ort muß klar sein, aber das gibt es nicht mehr, einer ist schlauer als der andere. Zu DDR Zeiten wurde bei einer Großlage der 1. Funkwagen als Befehls- und Meldestelle bestimmt und nur von dort wurden die Einsätze geleitet. Heute will jeder Wichtigtuer das Sagen haben und manchmal ist es so, aber da kommt dann solcher Mist zustande.
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