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momorious

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  1. Moin Leute!Ich bin seit Kurzem ins Airsoft-Thema eingestiegen und habe mir mehrere Waffen zugelegt, alle mit einer Schussleistung unter 1J.Ich habe die Waffen mit einer einfachen Wandhalterung an der Wand im Wohnzimmer befestigt. Nun hat mich ein Kumpel gefragt, ob dies denn "legal" sei.Nach kurzer Recherche heißt es im § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV ja, dass nicht erlaubnispflichtige Waffen in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren sind.Wie ist hier jetzt die waffenrechtliche Auslegung eines verschlossenen Behältnis zu verstehen?Ich bin bei eBay auf folgende Wandhalterung gestoßen:https://www.ebay.de/itm/Franzen-Waffenschloss-mit-Wandhalterung-fur-Langwaffen-Kurzwaffen-abschliesbar/401759845363?_trkparms=aid%3D111001%26algo%3DREC.SEED%26ao%3D1%26asc%3D20170511121231%26meid%3D9b2e6a02089d4a63ab5afa168a669a96%26pid%3D100675%26rk%3D4%26rkt%3D15%26sd%3D254263633868%26itm%3D401759845363%26pg%3D2481888&_trksid=p2481888.c100675.m4236&_trkparms=pageci%3Ac92c1239-b2c9-11e9-baa2-74dbd18092c8|parentrq%3A42f6503d16c0ad4a57f03d46fff34b64|iid%3A1Diese sichert den Abzug der Waffe und verschließt die ganze Waffe quasi fest mit der Wand.Außerdem ist das Wohnzimmer stets abgeschlossen, wenn ich nicht im Raum bin (Angewohnheit, damit meine beiden Katzen die Tür nicht aufspringen, weil die nicht ohne mich in dem Raum sein dürfen.) Zusätzlich sind alle im Raum befindlichen Fenster abschließbar.Eine kurze Anfrage an den VDB gab als Antwort, dass die dazu keine genaue Aussage treffen können und ich dies doch mit meiner Waffenbehörde absprechen soll. Es wurde seitens des VDB nur gesagt, dass aus deren Sicht kein Tresor notwendig ist; ein abschließbarer (begehbarer) Kleiderschrank oder abschließbare Kommode sei ausreichend.Eine Anfrage bei meiner Waffenbehörde ergab kein genaues Ergebnis. Es ist denen sogar gänzlich neu, dass Airsoft Waffen überhaupt vom Waffengesetz erfasst sind. Es gab nur die Empfehlung, dass in der heutigen Zeit sowas schnell zu Missverständnissen kommen kann, wenn das ein falscher sieht und dass die das nicht empfehlen. Ein Verbot oder eine Erlaubnis konnte man mir nicht geben.Da das Wohnzimmer komplett abgeschlossen ist UND zusätzlich die Waffen verschlossen fest an der Wand hängen, wäre ich hier der Auffassung, dem Waffengesetz zu entsprechen, da keine unberechtigten Personen Zugriff zu den Waffen erlangen können (außer bei einem gewaltsamen Einbruch natürlich, aber da wäre auch ein abschließbarer Kleiderschrank nicht sicherer).Wie ist dazu hier die Meinung?Besten Dank!
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