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uwewittenburg

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  1. Die SRS darf sich bei meinem Sohn befinden! Sie befand sich ja bei mir verschlossen in einem Schrank, ich hatte aber keine Lust die Kontrollettis zu diesem Schrank zu führen und diesen zu öffnen.
  2. Die Kiste bringt es nicht, es wird von einer WBK für Waffen und das berechtigte Interesse für Messer benannt. Mit einer WBK hat man also nicht unbedingt ein berechtigtes Interesse!
  3. Der KWS hat nichts mit einem Messer zu tun, in manchen Waffenverbotszonen ist sogar das Mitführen einer Nagelfeile nicht erlaubt. In der Jackentasche halte ich es für kritsich, empfehlenswert wäre die Aufbewahrung im Reisegepäck und der Nachweis der Durchreise. Kommt aber auch alles auf den Umstand der Kontrolle und Feststellung an.
  4. So, um beim Thema zu bleiben oder zurückzukehren: Ich hatte eben meine 1. unangemeldete Kontrolle. 2 Damen in Zivil von der Kontrollgruppe der Waffenbehörde, beide waren ausgesprochen höflich. Wollte gerade zum Stand nach Strausberg und hatte Waffe und Munition schon zusammengepackt. Weil ich noch schnell etwas kaufen wollte schnell noch mal alles in das B-Fach gelegt(kein Magazin eingeführt). Bei der Rückkehr standen beide Damen vor der Tür. Habe mich entschlossen beide einzulassen. Logischerweise bemängelten sie die oben erwähnte Form der Aufbewahrung, konnte aber meinen Willen gleich zum Stand zu wollen verdeutlichen. Ich konnte auch den vorherigen Behälter zur Überkreuzverwahrung vorweisen, so dass es bei einer mündlichen Verwarnung blieb. (Man soll nie sagen das hätte mir nicht passieren können, hatte vorher auch gedacht) Im Anschluß wollten sie noch meine SRS Waffe sehen da ich ja im Besitz eines KWS bin. Meinen Einwand dass die SRS nicht relevant zur Kontrolle sei, da nicht eintragungspflichtig ließen sie nicht gelten, da sie die Aufbewahrung kontrollieren wollten. Meine Erklärung dass sich im Hause keine Kinder befinden und die SRS in irgendeinem Schrank sicher verwahrt sei und ich keine Zeit zum Suchen habe, zumal ich nicht weiß ob diese sich seit Silvester noch in der Wohnung bei meinem erwachsenen Sohn befände ließen sie dann gelten, zumal ich versicherte dass sie sich garantiert nicht unter dem Kopfkissen befände. Kontrollieren wollte man das nicht, hätte ich auch nicht zugelassen. Habe mich bewußt auf keine weiteren Diskussionen eingelassen. Kontrolliert wurde: 1. Schrank und Befestigung 2. Vorhandensein der Waffen und deren Aufbewahrung 3. Aufbewahrung Munition 4. Lagerung SRS 5. WBK und Personalausweis Lagerung/Aufbewahrung der Srankschlüssel war nicht relevant. Mir wurde versichert dass diese Kontrolle gebührenfrei sei. Bei einem Wiederholungsfall wurde mir eine OWI-Verfahren angedroht, also gehe ich von einen ev. Nachkontrolle aus. In Berlin wurde vor 3 Jahren extra eine Kontrollgruppe für diese Kontrollen gegründet.
  5. Damit kann so etwas auch nicht verhindert werden. https://www.bz-berlin.de/tatort/leiche-in-blankenfelde-entdeckt-mordkommission-ermittelt
  6. Herr wirf Hirn vom Himmel!!!!
  7. "ASE" hat einen "Einbrennfehler"!
  8. Das weiß hier jeder. Zeig mir die Stelle wo zusätzlich von Behältnissen zu Aufbewahrung von Waffen und Munition über Schlüssel geschrieben steht! https://www.buzer.de/gesetz/2881/al62529-0.htm
  9. Er will oder kann es nicht kapieren. Hat sich eben verbissen, das passiert schon mal.
  10. Du brauchst mir gar nichts zu empfehlen, sondern ich empfehle dir dein Hirn einzuschalten und es zu benutzen. Ende, setzen!
  11. Stimmt, den Beweis lieferst du! Es besteht auch die abstrakte Gefahr dass jemand in mein Haus einbricht und den gesamten Tresor entwendet. Jetzt fehlt noch die Dübel-Diskussion!😎
  12. Richtig. Auch richtig. Die sichere Schlüsselverwahrung obliegt dem Waffenbesitzer und wird nicht ausdrücklich in Art und Form vorgeschrieben, eben nur sicher!
  13. Es gibt dennoch kein "Schlüsselurteil"!
  14. Wo steht da etwas von Schlüssel? Zählen die etwa zu Schußwaffen oder Munition?
  15. Er kann sich nur selbst in Schwierigkeiten bringen! Bei unserer Tombola ist ja auch ein Vorderlader der Hauptpreis. Darum wies ich ja auch vorsichtig auf das Thema Alkohol hin!
  16. 1000 Schrotpatronen z.B.!😉 Da hat die Jacke dann erhebliche Probleme.
  17. "Mittelalter" hat es schon gesagt. Kommt dann aber auf die Menge an und ob man die Jacke über den Stuhl hängen darf!🤣
  18. Ev. Probleme sehe ich lediglich im Zusammenhang mit Alkoholgenuß und der Aufbewahrung. Paket einfach verpackt lassen.
  19. Wozu kneifen? Wenn ich der Meinung bin dass die Person mit keiner Waffen hantieren sollte, bekommt er die unter meiner Aufsicht nicht. Das hat nichts mit Antisemitismus zu tun, würde das bei einem "Kuttenträger" oder Nazisymbolträger ebenso handhaben. (Linksautonome habe ich vorerst ausgeklammert.)
  20. Für zivile Polizisten in der Geschäftsanweisung klar geregelt (verdeckt)!
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