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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Es reicht auch völlig die Tür geschlossen zu halten.
  2. Kommt doch alles wieder. Gab es schon bei der GST, VP und NVA. Zwischenzeitlich kommt mir viel mehr bekannt vor.
  3. Die müssen eh regelmäßig zu Untersuchungen. Ich würde noch Radfahrer, linke und grüne Politiker dazufügen wollen.
  4. Ist aber schon lange her, die Zeiten wandeln sich. Qualität und Quantität wird heute anders beurteilt.
  5. Was für ein Erfolg? Es handelt sich hier um ein feiges Wegducken. "Sammelbienchen" gibt es nicht!
  6. Die werden leider immer weniger. Die älteren warten auf die Beförderung die dann kurz vor der Pensionierung in der Warteschleife verschwindet.
  7. Natürlich auch ohne Anwalt. Der Besitz von Munition ohne entsprechende Erlaubnis ist nun mal ein Offizialdelikt und wird beanzeigt, auch bei einem Fund. Auch wenn ich das persönlich für den größten Unsinn halte. Darüber habe ich doch schon öfter geschrieben. Die Anzeige selbst und die folgerichtige Einstellung ist nicht schlimm, schlimm ist nur dass der Eintrag nicht automatisch mit gelöscht wird! Genau das meine ich. Die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist stärker als die Vernunft. Kein Beamter wird wegen unsinniger Strafanzeigengeschreibsel zur Verantwortung gezogen!
  8. Nimm doch nur mal die hier herrschende Einigkeit.
  9. Vermutlich herrscht dort mehr Einigkeit und Zusammenhalt.
  10. Das ist ja auch klar, war bei mir auch so, die Abmeldung war schneller beim Amt als die vorherige Neumitgliedschaft beim neuen Verein. War auch kein problem, die Behörde hat ja Telefon und auch E-Mail. Thema waren ja die inaktiven Mitglieder. Wie das auch bei meinem Verein kenne muessen diese noch oft gemahnt werden ihre Beiträge und Arbeitsleistungen zu erbringen.
  11. Wer bescheinigt das Bedürfnis? Spätestens wenn ich im Verein Munition zum Mitnehmen kaufe wird die WBK bekannt.
  12. Es gibt in meinen Augen 2 Sorten von Karteileichen, die Veteranen sind von mir nicht gemeint.
  13. Du hast es erkannt, warum sollte jemand ohne Waffenbesitz auch gemeldet werden?
  14. Vereine können durch "Karteileichen" nicht bestehen, bzw. überleben. Klar kann es mal passieren dass jemand mal für 1 Jahr oder länger mal aussetzen muß. Wenn man sich jedoch ordentlich beim Verein abgemeldet hat gibt es keinen Meldegrund. Gemeint ist der Personenkreis der sich lediglich um den Erwerb einer Waffe bemühte, das Vereinsleben aber völlg schnuppe ist. Ich glaube die kennt jeder.
  15. Wenn das so tatsächlich sein sollte, würde ich das begrüßen. Hoffentlich kommt das aber auch bei jedem Beamten so an, nicht dass er dein Messer und auch noch gleich die WBK kassiert! Ich lese nur etwas von Einzelfall und kann! P.S.: Auszug § 42 WaffG: 5) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt 1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder 2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. 2In der Rechtsverordnung nach Satz 1 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. 3Im Falle des Satzes 2 gilt Absatz 3 entsprechend. 4Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen. Im § 42a WaffG sehe ich keine Änderungen, von daher würde ich es weiterhin mit Vorsicht betrachten.
  16. Über diesen Hohlweg würde ich nicht laufen, denn die waffenrechtliche Erlaubnis bezieht sich auf die eingetragenen Waffen, für Messer scheint das berechtigte Interesse bzw, Zweck erforderlich zu bleiben.
  17. Wozu? Habe selbst einen und mein Haus ist abbezahlt.
  18. Da gab es aber auch keine freiwillige Waffenabgabe und das WaffG war verständlicher.😇
  19. Mehr als du denkst! Viele dieser abgegebenen Waffen sind damals durch meine Hände gegangen. Manche davon hätte ich gerne selbst gehabt. Glock und Desert Eagle, alles dabei.
  20. Das ist doch der Trend seit langen Jahren, man soll sich kostenlos von seinen Waffen trennen und alles andere kostet Geld. Die Dauemenschrauben werden solange gedreht bis es nur noch illegale Waffen gibt.
  21. Weil der § 42 a WaffG von (ich glaube) 3 "schlauen" Berliner eingefügt wurde. Ein Einhandmesser ist doch erlaubnisfrei!
  22. Stimmt, nur im Fernsehen sitz der Festgenommene manchmal direkt hinter dem Fahrer.
  23. Was ich dann für ausgesprochenen Quatsch halte. Es trifft dann doch den ehrlichen Bürger der seine frei erworbene SRS legal führen möchte. Die anderen interessiert es doch nicht, die führen illegal weiter.
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