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drummer

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  1. Es geht ja nicht um Worte, es geht bei einer Enteignung (ohne sachlichen Grund) um tatsächliche willkürliche Eigentumseingriffe. Und wie werden die wohl durchgeführt, sollte das Opfer diese nicht widerstandslos über sich ergehen lassen?! Mit massiver Gewalt, eventuell Körperverletzung bis hin zum Tod!
  2. Man muss die Menschen nicht gleich umbringen, wie im Iran, um sie zu terrorisieren und sich damit die Bezeichnung zu verdienen.
  3. D.h. die Landesregierung behandelt dich zurecht als Verbrecher/Gewalttäter?! Bei mir ist das nicht der Fall - ich möchte einfach in Ruhe meiner Passion nachgehen, werde dabei aber mit objektiv ungerechtfertigten Massnahmen, die zusätzlich noch ungesetzlich sind, terrorisiert. Sind diese Handlungen der Behörden unreal?! Mir kommen sie sehr real vor.
  4. Bezüglich zu vieler Repetier-LW: Lösung 1) (Haupt)wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen (prüft eh keiner, wenn man nicht völlig dämlich ist). Lösung 2) Zweitwohnsitz in AT etablieren.
  5. Mal schauen, ob nicht das Gesetz die spannenden Disziplinen bald eliminiert. Bin im WSV und schiesse dort WT 4.2/4.3 (Liste B - 100m HA LW mit/ohne Optik). Dafür nutze ich ein "böses" AR-15 - also so eine Waffe, welche "kein Mensch braucht".
  6. Wie genial. Dann soll wohl auch das Licht"schiessen" "reguliert" (lies verboten) werden, welches von manchem Funktionär als letzter "Rettungsanker" für den Schiesssport angesehen wird. Wäre ja interessant, wenn irgendwann selbst meine "höchstgefährliche" Laserpistole für das Trockentraining erst WBK Pflichtig und dann enteignet wird... Hoffentlich kapiert irgendwann auch der letzte Dummkopf auf dem Kreis der Sportschützen, Jäger, Messerfreunde, Airsoftlern, SRS Freunde, Böllerschützen, Feurwerker, Bogenschützen, Paintballer, Wanderer, Normalbürger beim Wochenendausflug und vielen weiteren, dass wir alle im selben Boot sitzen und uns bei jeder sich bietenden Gelegenheit und in jedem Bereich gegen die durchgeknallten Irren im BMI mit ihren Politikern und ihren gemeingefährlichen Führern im Hintergrund stellen müssen.
  7. Man muss Prioritäten setzen! Es ist nunmal wichtiger, dass die Behörden bei Sportschützen das Schiessen mit jeder einzelnen Überkontingentwaffe sicherstellen. Da bleibt für so unwichtiges Beiwerk, wie Gewalttäter nicht mehr auf die Bevölkerung loslassen, keine Zeit mehr übrig. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Da ist es wichtiger, zuverlässige Sportschützen zu schikanieren, als gegen Gewalttäter vorzugehen. Übrigens ist von den Erstgenannten auch keine Gegenwehr zu erwarten - denn auch die behördlichen Gewalttäter suchen Opfer und keine Gegner!
  8. Das würde ich jetzt gerne mal sehen. Also Stelle einen Strafantrag gegen die zuständigen Polizisten und sorge dafür, dass der Fall vom Staatsanwalt verfolgt wird und vor Gericht kommt. Ich bin bereits jetzt gespannt auf das Aktenzeichen.
  9. Mit deutschen Staatsanwälten und Richtern?! Lächerlich. Wobei zu den Richtern in diesem Fall gar nicht kommt. Waffenverbotszonen wurden geschaffen, um Opfer und Straftäter aus dem Kreis der eingeborenen Kartoffeln zu rekrutieren.
  10. Immerhin wurde den Eingeborenen schon mal das führen der legalen Waffen verboten. Den anderen etwas zu verbieten wäre ziemlich diskriminierend. Es fehlt im Waffengesetz leider der Teil, dass das ganze nur für die blöden Eingeborenen gilt. Aber immerhin setzen die RichterXen das bereits so um, was ja schon mal zu begrüssen ist.
  11. Wenn sein Bedürfnis nur Erbe ist nicht, wenn er jedoch noch ein anderes Bedürfnis vorweisen kann schon. WBK und Waffe folgen immer dem Bedürfnis - nicht umgekehrt.
  12. In der Schweiz gibt es übrigens ebenfalls ein Waffenvebot für Angehörige bestimmter Nationalitäten. Wäre spannend wie das entstanden ist. Ich vermute mal nicht, dass die Schweizer die Länderliste ausgewürfelt haben. In Österreich ist der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition für bestimmte Personengruppen ebenfalls verboten (§ 11a WaffG 1996).
  13. Exakt. Gab es da nicht mal die FDP Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die einfach keinen Finger gerührt hat und so die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung blockiert hat?!
  14. Doch, tatsächlich wäre er das in einem Staat, der auf dem Grundgesetz und unseren grundsätzlichen fundamentalen Regeln basiert! Der Händler handelt aber nicht fahrlässig, wenn er sich im Rahmen der Gesetze bewegt. Weil es auch Menschen gibt, die nicht dem Mantra "Führer befiehl, wir folgen Dir" nachhängen?!
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