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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Da gab es aber auch keine freiwillige Waffenabgabe und das WaffG war verständlicher.😇
  2. Mehr als du denkst! Viele dieser abgegebenen Waffen sind damals durch meine Hände gegangen. Manche davon hätte ich gerne selbst gehabt. Glock und Desert Eagle, alles dabei.
  3. Das ist doch der Trend seit langen Jahren, man soll sich kostenlos von seinen Waffen trennen und alles andere kostet Geld. Die Dauemenschrauben werden solange gedreht bis es nur noch illegale Waffen gibt.
  4. Weil der § 42 a WaffG von (ich glaube) 3 "schlauen" Berliner eingefügt wurde. Ein Einhandmesser ist doch erlaubnisfrei!
  5. Stimmt, nur im Fernsehen sitz der Festgenommene manchmal direkt hinter dem Fahrer.
  6. Was ich dann für ausgesprochenen Quatsch halte. Es trifft dann doch den ehrlichen Bürger der seine frei erworbene SRS legal führen möchte. Die anderen interessiert es doch nicht, die führen illegal weiter.
  7. Ich besitze ihn schon länger und habe bisher keine weitere Gebühr bezahlt.
  8. Quatsch, einmalige Gebühr. Allerdings dürfte sich langsam die Gebührenhöhe verändert haben.
  9. An der Feuerwehrschule gab es wohl auch Waffenausbildung, aber für solche Einsätze wurde nicht einmal die VoPo geschult. Derartiges durfte es im Sozialismus ja auch nicht geben.
  10. Das wird die Behördenhasser hier nicht begeistern.😉
  11. Noch ist die SRS nicht registrierungspflichtig, aber man arbeitet dran.
  12. Hier wurde damals die Feuerwehr als 1. mit Waffen vor Ort geschickt.(Gab es auch einen Filbericht "Spur der Täter") https://archiv.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/vor-35-jahren-gefaengnisausbrecher-toeten-polizisten-und-nehmen-geiseln-25396316 Auch nach der Ausweisung Biermanns liefen nachts unter anderem Feuerwehrleute bewaffnet Zivilstreife.
  13. In der BRD gab es sogar Waffen bei der Post und in der DDR bei der Berufsfeuerwehr.
  14. Witzbold. Du findest deinen Platz wieder auf meiner Igno-Liste. Meine Zeit in meinem Ruhestand Ist mir einfach zu kostbar.
  15. Weil er in diesem Fall nicht von einem Verstoß ausging? Ach ja du weißt ja alles eh besser.
  16. Wo ging es hier allein um das Führen?
  17. Dass ich mich totlache? Nö, hab es mir überlegt. Das wird mir hier einfach zu blöd. Ich gehe lieber einer sinnvollen Beschäftigung nach und beantwort nur noch qualifizierte Nachfragen, wobei aus meiner Sicht alles zu meiner Sache gesagt ist.
  18. Waffenbehörde Berlin ist keine untere Waffenbehörde.
  19. Nun wird es kindisch, s. § 53 Abs. 1 Ziff 20 und § 38 Abs. Ziff 1 WaffG → § 39 § 38 Ausweispflichten § 38 hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert (1) 1Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen: 1. seinen Personalausweis oder Pass und a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,
  20. Warum sollten sie den Ausweis nicht verlangen können wenn sie befugt sind Waffenaufbewahrung und die WBK zu kontrollieren? Verstehge die Aufregung um den PA nicht. Geht schlecht wenn man sie gerade von außen aufschließt. Ich lasse z.B. grunsätzlich keine Dokumente im Auto. Verläßt du das Auto mit Waffen und gehst zum Stand, dann hast du den Perso nicht dabei, das ist zum Beispiel eine Owi! Aber das ist ja nicht das Thema. Verkaufe ich über ebay etwas mit Selbstabholung verlange ich bei der Abholung auch den PA, ansonsten gibt es die Ware nicht.
  21. Warum fällt hier gerade die furzende Kuhherde ein?🤔
  22. Und die sind mit keinerlei Befugnissen ausgestattet? Was machen denn die Angestellten der Verkehrsüberwachung?
  23. Doch! Darum kontrollierte ich die Dienstausweise zuerst. Ich kam doch erst an!😉 Ich vermute mal die Suche nach weiteren ev. Mängeln da sie mit der SRS nicht weiterkamen.
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