Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.891
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Zollkontrolle gemeinsam mit Landespolizei?
  2. Bei Widerspruch gegen die Beschlagnahme. Liegt keine Straftat oder Owi vor ist es auch kein Beweismittel!
  3. Hier beschreibst du aus meiner Sicht das Hauptproblem. Es werden durch die Industrie immer neue Messerarten auf den Mart gebracht womit dann der Beamte und auch manch Bürger überfordert ist. Siehe die Arien mit den Einhandmessern. Der Beamte stellt es sicher, teilweise auch aus Eigensicherungsgründen und läßt die Sache durch die zuständigen Fachdienststellen prüfen. Dort wird dann entschieden ob eine Owi oder Straftat vorliegt, wenn nicht, kann der Gegenstand aus der Asservatenkammer oder der jeweiligen Dienstelle abgeholt werden.
  4. Von 1000 vielleicht 1 etwas. Kommt auf die Umstände an. Bei einer entspannten Kontrolle wahrscheinlich. Bei einem größeren Einsatz weniger, da stehen dann zu viele herum die es besser wissen wollen. Abholung! Der beschlagnahmende Beamte hat das Ding über mehrere Dienstwege weitergeleitet.
  5. Wem ist das denn für ein 10,- bis 50,- € Messerchen wert, wenn das Verfahren bei Einverständnis der außergerichtlichen Einziehung eingestellt wird? Kannte sehr wenige. Diejenigen die es versuchten haben dann nach dem Gespräch zwischen Anwalt und Richter einen Rückzieher gemacht.
  6. Einen Trupp der Bundeswehr hat es doch auch schon mit ihren Einsatzmessern/Standartmessern bei einer Zwischenlandung erwischt!
  7. Das das Unsinn ist wissen wir doch, der KWS gilt nur für SRS. Es stimmt schon die Zeiten haben sich stark verändert. Manchmal schäme ich mich tatsächlich für manch einen Kollegen. Das Problem ist dass das Waffenrecht kaum noch geschult wird. Alles abnehmen ist wahrscheinlich gewollt.
  8. Ich denke da könntest du Recht haben. Vielleicht will ich das auch nicht erkennen.
  9. Muß aber sehr lange her sein! Heute wird in den alten Bundesländern mehr unter Nachbarn angeschissen als zu meinen Zeiten, da konnte man noch etwas "wegheften", heute wird jede Anzeige aufgenommen, sei es noch so ein Blödsinn. Denk mal in Ruhe drüber nach.
  10. Nicht nur uferlos sondern jetzt wird es dümmlich! Trink lieber Tee.
  11. Ist dir das schon passiert? Mir nicht auch nicht vor 30 Jahren. Allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere, erledigt. Ich weiß mehr als du denkst! Du machst Witze? Du kennst doch wohl den Unterschied zwischen eigenen Erfahrungen und Hörensagen? Denk mal drüber nach. Schönes WE.
  12. Doch, du aber meine nicht. Ein normaler Bürger ist nicht vorbestraft und unauffällig. Sie landen dort weil einfachhalber ein Verdacht einer Straftat geschrieben wird, da braucht man das nicht selbst zu bearbeiten. Ging dann natürlich mit Kommentar zurück. Übrigens Delikte gegen das WaffG sind Straftaten! Nur zum Verständnis. Nichts, denn die Gegenstände werden vor der Sicherheitskontrolle abgenommen. Weil sie abgenommen werden und dann als Verdacht einer Straftat dort hingeleitet werden, handelt sich dann um eine Buchstabensache und nicht Zuständigkeitssache. Jede Direktion ist für bestimmte Buchstaben zuständig. Hast es immer noch nicht begriffen? Schade. Das halte ich für Unsinn, denn da muß nur anderes im Spiel gewesen sein! Naja, das lasse ich so mal einfach so stehen, da du offensichtlich nur alles vom Hörensagen kennst. Mit den Owi's hatte ich lediglich zu tun wenn sie im Zusammenhang mit anderen Straftaten auffielen und das war häufig der Fall. Eine Trennung war nicht erlaubt, sie wurden zusammenhängend an die Staa abgegeben. Also von Ahnung oder nicht würde ich mich an deiner Stelle etwas zurückhalten!
  13. Ist doch einfacher als zu fordern: "Öffnen sie mal den Gofferraum!"
  14. Hier der örtlichen Kriminalstelle die für Waffendelikte (Straftaten gegen das WaffG) zuständig ist/war. Ja, weil alles erst einmal alles abgenommen wird. Weil bei der Beschlagnahme schon das Kreuz "mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden" angekreuzt wurde. Weil sie zum rechtlichen Gehör nicht erschienen sind. Warum nicht? Diejenigen die dann nach Vorladung erschienen sind bekamen ihre Sachen auch wieder ausgehändigt wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigte. Die Verstöße nach § 42 a WaffG waren Owi's und wurden von den örtlichen Polizeidienststellen bearbeitet, bzw. einer Abteilung der Waffenbehörde. Ich habe darüber schon öfter geschrieben, die Angst vor einer Strafvereitelung ist größer als eine Beschlagnahme im Irrtum. Eigentlich könnte ich darüber Romane schreiben. Man muß erst einmal in eine Polizeikontrolle geraten und dann auch noch durchsucht werden. Dazu bedarf es schon einiger Dinge. Habe gerade noch meinen Rucksack vor der Radtour überprüft, da lag doch tatsächlich noch ein Messer drin. Natürlich rechtskonform!
  15. Wo warst du deswegen selbst betroffen?
  16. Richtig. Ich war bei der Kripo und hatte nichts mir Owi's zu tun. Habe Delikte gegen das WaffG bearbeitet und kenne was wem so alles abgenommen wurde. Auch die Gegenstände die am Flughafen, Gerichtsgebäuden, Freibädern u.s.w. abgenommen wurden. Kein "normaler" Bürger ist dabei vor Gericht gelandet.
  17. Und wo ist der Zusammenhang mit verbotenen Gegenständen?
  18. Das ist doch ein ganz anderes Thema! Es dürfte sich langsam herumgesprochen haben was im Handgepäck erlaubt ist oder nicht!
  19. Hören-Sagen? Hattest du schon ein Problem damit? Ich nicht, obwohl es ein bekloppter dehnbarer Paragraph ist um den sich das "Klientel" nicht schert.
  20. Komisch, mit meinen 70 Lebensjahren wurde ich bisher noch nie kontrolliert und ich bewege mich nicht im luftleeren Raum.
  21. Das richtet sich gegen ein bestimmtes Klientel dass sich dort gezielt einfindet und nicht Personen die sich dort durchbewegen. Die Verbotszonen sind einfach ein Mittel um anlaßlos bestimmte Personen/Klientel kontrollieren zu können.
  22. Ich persönlich würde mir da keine Gedanken machen, zu mindestens würde ich dann nicht basteln.
  23. Zielwasser war früher normal, heute gefährdet man seine WBK damit. So ändern sich die Zeiten. Nach dem Schießen 1 Bier und eine Bock- oder Bratwurst? Warum nicht? Wenn man dann noch sitzen bleibt ev. noch 1 zweites. Als Beifahrer gibt es dann keine Probleme-
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.