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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Die NVA doch auch! Waren doch einige an der Akademie in Dresden.
  2. Wenn es sogar Schützenkameraden gibt die nicht wissen was ein Halbautomat ist? Erklärt man es und er dann der Meinung ist dass dann sein Revolver auch ein Halbautomat sei? Wie soll denn der normale Bürger darüber denken wenn er sowieso gegen Waffen ist?
  3. In Berlin 61,- € und das wohl alle 3 Jahre für die Regelüberprüfung
  4. Man sollte nach so einer Situation vor allem die Klappe halten! Aber der Mensch ist nun mal dazu geneigt sich erst einmal sofort rechtfertigen zu wollen.
  5. Das Thema hatte wir doch schon zig mal. Wir beide werden auch nicht in das Raster fallen.
  6. Mir haben sie eine 0,5 ltr Colaflasche (Plastik) abgenommen. Ich hätte damit ja werfen können. Hinweise dass das als Mittel gegen Unterzuckerung dient half nichts.
  7. Es wird sowieso bei Verdachts Kontrollen erst einmal alles abgenommen. Aber bei den Preisen ist der Nachschub ja kein Problem. Hier 70 km hinter der polnischen Grenze ist es noch preiswerter. P.S.: Mit meinen knapp 70 Jahren bin ich noch nie kontrolliert worden, mit Ausnahme vor Konzerten, Flügen u.s.w.!
  8. Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände 1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen), Aus Erfahrung weiß ich das eingezogene Messer durch das LKA (hier Berlin) Messer begutachtet und derartige Messer als Dolch einstuft. Also über 18 und Führverbot. Falls es mal jemand abgenommen wird kann man sich überlegen ob man dagegen klagt und Kaufpreis und Klagekosten es wert sind. Das Gesetz sagt zwar über 12 cm. aber nichts bei genau 12 cm, aber eben durch den angeschliffenen Rücken klassifizieren sie es zum Doch, also zu Waffe. Hintergrund ist dass man gefährliche Messer aus der Öffentlichkeit raushaben will. Wer es dabeihaben muß benötigt schon einen plausiblen Grund.
  9. Das kann eigentlich nur der Endokrinologe beantworten. Wichtig ist es die Ursache zu finden! Hat bei mir Jahre gedauert. Ich nutze nun den FreeStyle Libre 3 und kann den Blutzuckerabsturz rechtzeitig erkennen und reagieren. Da ich aber kein Diabetiker bin (abnorme Hyperglykämie) nutze ich Coca Cola. Hatte mir vor Jahren mal ein Notarzt geraten, der hohe Zuckergehalt hebt den Spiegel rasch, das schafft die Zuckertube nicht. Von daher hat mir der Endokrinologe auch den LKW-Schein weiter bestätigt.
  10. Dienstgrade gibt es bei der Polizei schon lange nicht mehr. Das miltärische hat schon der Polzeipräsident Hübner aus Berlin ausgemerzt. Das nennt sich jetzt Amtsbezeichnung.
  11. Es sagt auch immer jeder die Wahrheit? Nirgends wird mehr gelogen als vor Polizei und Gericht! Dazu kommen dann auch noch unterschiedliche Wahrnehmungen aus verschiedenen Gründen. Lasse mal einen Menschen kurz an ca. 10 Personen vorbeilaufen und befrage dann diese Personen nach der Personenbeschreibung. Es ist erstaunlich das dabei rauskommt! Aus diesem Grunde wird eine Zeugenaussage nur geringer bewertet als ein Sachbeweis.
  12. Da wird ihnen ja auch kein Antisemitismus vorgeworfen. Ist aber schon erstaunlich wie schnell die Bußgeldstellen arbeiten. Die Ahndung einer Owi bedarf knapp 6 Wochen, die Bearbeitung und Rückzahlung von Arztrechnungen durch die Beihilfestelle beträgt 9 - 10 Wochen. Geld nehmen geht eben schneller als geben.
  13. Etwas überempfindlich? Hat mich selbst in 42 Dj. nie gestört. Gehörte für mich zum Sprachgebrauch wie Indianer, Zigeuner u.a.! Ich glaube ein Richter sah das mal ähnlich.
  14. Man druckt das Protokoll aus und der Zeuge oder Beschuldigte korrigiert hanschriftlich mit Kurzzeichen vom Namen, dann kann er vor Gericht nicht behaupten dass er das so nicht gesagt hat.
  15. P.S.: Lügen darf nur der Beschuldigte, der Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet!
  16. Auf diesen Trick sollte man nicht reinfallen, entweder Aussage oder eben keine. Auch mündliche Aussagen zählen, die werden dann protokoliert und in die Akte gepackt. Die rechtliche Belehrung erfolgte ja schon in der Zeugenvernehmung bzw. auf dem Vordruck. Akteneinsicht wäre vorher schon hilfreich!
  17. Das ist absolut falsch! Genauso wenig musst du einer Zeugenvernehmung durch die Polizei Folge leisten, anders die Vorladung als Zeuge durch den Staa. oder Richter.
  18. Ich meine jedenfalls dass eine einfache wechselseitige KV noch nicht für die Unzuverlässigkeit ausreicht. Anders sieht es schon bei Drogen oder Alkohol u. ä. aus.
  19. Naja dazu bedarf es erst einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht, wobei ich bezweifle dass sich in diesem Fall überhaupt ein Richter damit befasst. Wenn überhaupt tippe ich (aus meiner Sicht) ev. auf einen Strafbefehl oder Einstellung wegen fehlenden Strafantrages.
  20. Dass er Kurzwaffen dabei haben sollte hört sich nach Vermutung an. Den Satz "der hat vermutlich Waffen" dabei habe ich damals zu oft gehört. Klang immer nach "Anscheißerei" weil da die Behörden schnell tätig wurden aber eben selten etwas gefunden wurde.
  21. Geht doch in 1. Linie um den Faustschlag als KV! Wäre dann ev. noch Hausfriedensbruch zu prüfen. Dazu muß man natürlich beide Seiten hören was wirklich los war.
  22. Wegen so einem Quatsch wird niemand eingesperrt!😁 Nennt sich gegenseitige oder wechselseitige KV. Bei einer Gegenanzeige bist du dann automatisch auch Zeuge und Beschuldigter. Wird der Anwalt aber auch wissen und sollte daher in seiner Äußerung einen Strafantrag wegen KV stellen. Es kann auch sein dass die Gegenpartei den Strafantrag nicht stellt oder zurückzieht. KV ist ein Antragsdelikt und wird ohne Strafantrag nicht weiter verfolgt. Öffentliches Interesse wird der Staa. bestimmt nicht erklären. Das Waffenrecht hat hier nichts zu suchen.
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