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uwewittenburg

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  1. Aha, mit dem WBK-Antrag wurde also das Grundgesetz außer Kraft gesetzt?
  2. Diese "Baustelle" meinte ich ja nicht! Ich meinte die Lagerung von Waffen, Munition und Pyro auf den sachbearbeitenden Dienststellen nach der Wende.
  3. Würde ich erst mal nicht überbewerten. Ich tippe mal eher auf mangelnde Asservatenmöglichkeiten oder fehlende sichere Transportmöglichkeiten. Wenn ich daran denke wie damals auf unserer Dienststelle damit umgegangen wurde wird mir heute noch übel.
  4. Da ich nicht jeden geistigen "Dünnpfiff" lese scheint mir das wohl entgangen zu sein, was ich auch nicht als tragisch ansehe.
  5. Hier sogar SRS Waffen, weil KTU ein super teures Gerät angeschafft hat womit die Vergleiche von Hülsen und Projektilen durchgeführt werden. Ein anderes BL hatte mit einem derartigen Vergleich von Kartuschenhülsen eine Raubserie aufgeklärt und damit will man mithalten. Dieser Untersuchungswahn führte dann auch zu einem Waffenstau in der Asservatenstelle.
  6. Herr Merz hat zu mindestens erkannt dass das Ignorieren der AFD wenig hilfreich ist. Es ist eine vom Volk legitimierte Partei. Man kann deren Vorschläge nicht einfach ignorieren, weil man Angst hat als Unterstützer zu gelten. Wenn von der Mehrheit ein AfD Bürgermeister gewählt wurde ist es undemokratisch seine Arbeit zu blockieren, außer die Arbeit richtig sich gegen Rechtsstaatliche Grundregeln. Man sollte dann darüber nachdenken warum es eine andere Partei nicht geschafft hat das Volk zu überzeugen und für sich zu gewinnen!
  7. Was soll da kommen? Die Umfragen zeigen doch den Trend! Scheint irgendwie so gewollt?
  8. Es gibt hier auf den Pol.-Wachen auch ein Formular "Freiwillige Waffenabgabe". In deinem geschilderten Fall, Abgabe zusammen mit der Gelben ist es so gewollt. Die Waffenbehörde will mit den Waffen in der Regel nichts zu tun haben, denn die Waffen müssen asserviert und zum Vergleich (Straftaten) beschossen werden. Dies gilt für jede Schußwaffe die hier "eingesammelt" wird. Dazu muß ja auch ein Vorgang im polizeilichen System angelegt werden worauf eine Waffenbehörde ja "eigentlich" keinen Zugriff haben soll, weil ja dann auch Daten eingesehen werden können die sie eigentlich nicht sehen sollte. Dies ist aber auch mein Kenntnisstand von vor 10 Jahren für Berlin. Ich denke aber mal nicht dass sich da viel verändert hat.
  9. Selten so einen Unsinn gehört. Zum Büma geht dann nach seiner Sicht auch nicht? Das zur Fachkenntnis.
  10. Rechtskonform verpackt (sicherheitshalber mit einem Schloß) geht. Aus meiner Erfahrung heraus wird das gemacht und eben die bessere Idee wenn man sich nicht noch ein Verfahren wegen verbotenen Führens einfangen will. Hat damals viele SRS Waffen Besitzer erwischt die die Knalldinger einfach aus der Tasche auf den Tisch legten. Es ist da einfach besser die Wache vorher anzurufen und den Verfahrensweg abklären. Aber sich den Namen des Gesprächspartners unbedingt merken.
  11. Ich kenne das hier als freiwillige Waffenabgabe, wobei dann alle erlaubnispflichtigen Waffen die eingetragen sind abgegeben werden müssen, dazu natürlich auch die WBK! Eine einzelne Waffe austragen bleibt eben ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt.
  12. Manchen würde eine vernünftige Ausbildung nicht schaden.
  13. Ich denke mal nicht und kenne diese Form der Kriminalität nicht, halte sie auch für ausgeschlossen. Man kommt doch leichter an nicht registrierte Waffen, als über diese Methode.
  14. Darauf habe ich doch schon seit ca. 10 Jahren hingewiesen. Wollte nur keiner wahrhaben.
  15. Ich glaube Fasching als Cowboy geht heute gar nicht mehr, ev. nur noch mit rosa Röckchen oder so. Warum? Macht doch Spaß wenn das große Aufgebot anrückt und der Nachbar erfolgreich geärgert wurde.
  16. Man sollte wieder mehr die Beamten im Waffenrecht beschulen und nicht bei jedem Schreckschußknaller vom Balkon das SEK auf die Bürger hetzen. Wenn man dann noch die Kartuschenhülse unter dem Balkon findet und die nicht einordnen kann ist das ein Armutszeugnis.
  17. Stimmt nicht. Lese selbst ab, die Nachbarschaft auch. Außer eben die Zählerwechsel alle paar Jahre.
  18. Unterschied zwischen Erwerb und Führen dürfte auch klar sein.
  19. Ja leider! Wenn ich noch an die Tage der "offenen Tür" bei der NVA etwa Ende der 60-er denke, wo wir mit KK auf Dosen schossen, oder zur Schnitzeljagd Platzpatronen (Manöverkartuschen) aus der AK im Wald verschossen. Das waren noch Zeiten. Hat Spaß gemacht und keinem hat es geschadet. (wir waren 14 - 16 Jahre)
  20. Ich denke mal hier ging es um das Führen, somit die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Hierzu hatte das OLG Hamm wohl mal ein Urteil geprägt.
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