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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Denk mal drüber nach! Ich kenne Kontrolleure die direkt darauf aus waren! "Ach ihr Mann ist nicht da? Öffnen sie doch schnell den Safe, da braucht ihr Mann nicht extra frei nehmen"! Ist ein verbreitetes "Spielchen". Die wollen was finden.
  2. Klar, der dann von einem Clan ausgeräumt wird. Die Adressen von den Schließfachinhaber herauszubekommen dürfte das kleinste Problem sein.
  3. Hatten wir hier aber auch schon als Thema nach einer Kontrolle.
  4. Ich auch, schade um den Lack. Da gab es doch schon viele Beispiele. Imitierte Einschusslöcher, oder irgendwelche Vereine, oder s. Eingangsbeispiel. Es gibt genügend Gründe. Bei mir könnte es mein Handy am Armaturenbrett gewesen sein, da war die laufende App von FreeStyleLibre 3 mit dem angezeigten Blutzuckerwert, das kannten die wohl noch nicht und dachten bestimmt an eine Blitzer App, das vermute ich aber nur.
  5. Also ich bin Montag und Dienstag in den späten Abendstunden durch Berlin-Neukölln mit dem Auto gefahren, auch durch die "Krawall-Gegend" um die High-Deck-Siedlung. Mehrere Streifen-Wagen gesehen und begegnet, Montag fuhr einer ca. 20 km in meiner Richtung, mal vor mir mal hinter mir. Dienstag gg. 22.00 Uhr, stand ich neben einem an der Kreuzung, er wollte links abbiegen und ich rechts, nach dem abbiegen bei grün war er plötzlich hinter mir und verfolgte mich mehrere Kilometer. Irgendwann bog er ab. Nichts war geschehen. Hätte ich irgendwelche auffällige Aufkleber am Auto hätten sie ihre "Langeweile" bestimmt vertrieben.
  6. Vorsicht hat nichts mit Verdacht zu tun. Angst? Ich hab das nicht erfunden, nur versucht eine Erklärung zu finden.
  7. Gibt es keine psychisch durchgeknallte? Die bisher nie aufgefallen waren?
  8. Ich nenne es "betteln" um eine Kontrolle! Hab es vor Jahren schon mal erwähnt dass ein PVB der den Inhalt eines Kofferraumes kontrollieren will es auch macht. Die StVO macht es in vielen Hinsichten möglich, oder eben auch die Zollgrenzbereiche die bis weit hinter die Grenze reichen. Bis hin zum Bereitschaftsrichter für einen DB. Einen Anfangsverdacht läßt sich wie in diesem Fall leicht begründen.
  9. Warum? Straftat ist Straftat. Strafverschärfend wäre nur mit einer halbautomatische Waffe. (oder Legalwaffenbesitzer mit Verstoß)
  10. Stell dir vor du wärst selbst Konrolletti und gehst zu einer vollkommen fremden Person die dann Waffen aus einem Schrank entnehmen soll!? Sicherheitsstandarts sehen anders aus. Ich weiß, er braucht das ja nicht machen, aber er muß und will abends gesund nach Hause kommen.
  11. Du hast dir zu viele Gedanken gemacht und zu viel telefoniert!
  12. Pufferpatronen wären da hilfreich. Wer ist der Grundstücksinhaber und hat er das erlaubt? Das Thema "Schießen" und befriedetes Eigentum sollte man sich im WaffG "erarbeiten". Gedanken sollte man sich über Nachbarn machen die ev. einen Einbruch mit Schüssen melden! Ansonsten sehe ich keine Probleme außer ev. bei der Lärmschutzverordnung. P.S.: Der Hinweis mit dem Schießstand ist nicht schlecht, wenn einer in der Nähe ist. Vorheriges "Trockentraining" ist daher auch hilfreich, das geht auch zu Hause.
  13. Ich würde sagen ein cleverer Anwalt den ich mir bestimmt nicht leisten kann!
  14. Ich würde es nicht ausprobieren, schon gar nicht auf dem Alexanderplatz.
  15. Darum § 42 a WaffG. So ist es. Schon gar nicht in einer Großstadt.
  16. Nach dem Versammlungsgesetz tatsächlich. Nach Wohnungsdurchsuchungen tatsächlich oft als beschlagnahmte Waffe präsentiert.
  17. Dann fahre damit mal auf der Hutablage im PKW ohne Sportdress durch Berlin.
  18. Was soll daran interessant sein? Der Beweis vor Gericht interessiert doch nur.
  19. Der Unterschied ist dass der normale Bürger beim Führen einer Machete oder Baseballschläger bestraft wird, der Straftäter eben nicht! Ihm hilft die Verjährungsfrist bei OWI's. Dass das WaffG bescheuert ist dürfte doch wohl schon lange klar sein!
  20. Richtig, § 42a WaffG. Die OWI wurde im Zusammenhang mit einer Straftat begangen und wird daher nicht getrennt verfolgt, es sei denn das Gericht gibt die OWI abgetrennt an die Waffenbehörde zurück.
  21. Natürlich mit einer Frist. Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist erfolgt eine Strafanzeige wegen unberechtigten Waffenbesitz, darauf natürlich dann ein richterlicher Beschluß. Vollstreckung dann in der Regel nur mit SEK.
  22. Es gibt keine absolute Sicherheit! Kommen die Waffen abhanden werden die Ursachen geprüft. Einen Fehler wird man dann schon finden. Eigentlich egal ob Zahlenschloß oder Schlüssel, ist doch wie mit der EC-Karte, PIN wird irgendwo notiert, oder man wird zur Herausgabe erpreßt. Was nützt die Biometrie wenn der Finger abgehackt wird?
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