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uwewittenburg

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  1. Soviel Unsinn! Der Beamte muss und kann sich jederzeit in den Dienst versetzen. Bei Feststellung von Straftaten muss er es! Ansonsten begeht er eine Strafvereitelung im Amt.
  2. Ja. Steht wo? Vollzugsbeamter bleibt Vollzugsbeamter!
  3. 2 Mann Waffenbehörde: o.K. 2 Mann Vollzugskräfte: nur mit DB
  4. Wenn es dann auch gewollt ist. Wegen Mangel an Schulungen zum Waffen Recht habe ich selbst bis 2012 auf einigen Dienststellen in meinem Bereich Schulungen durchgeführt. Interesse bei einzelnen Beamten war durchaus vorhanden. Tendenz war jedoch erst mal einziehen und dann können sich die Fachdienststellen damit befassen und ev. wieder aushändigen.
  5. Muß dann ja auch nicht unbedingt stimmen. SEK geht immer vom entwaffnen des Gegenübers aus. Befrage 10 Polizisten zum Waffenrecht und du wirst 10 unterschiedliche Antworten erhalten.
  6. Habe auch nichts gegenteiliges behauptet, meine Aussage bezog sich darauf dass man von der Existenz von Waffen wissen konnte.
  7. Unsachgemäße Aufbewahrung bedeutet eben Unzuverlässigkeit, das ist in diesem Sachverhalt nun mal Tatsache. Dies führt nun auch nicht zu einem Strafverfahren sondern zu einem Verwaltungsakt.
  8. Solidarnosz und Perestroika wollte man unbedingt vermeiden.
  9. Die Zeitschrift "Sputnik" wurde in der DDR kurz vor dem Zusammenbruch auch verboten, naja vom Verteiler gestrichen was aber einem Verbot gleich kommt. Geschichte wiederholt sich!
  10. Die Anträge für die Beschlüsse sind im PC bei der Staa vor formuliert, "mit besonderer Vorsicht" wird hinzugefügt.
  11. Irgendwann werden bestimmt die Aufbewahrungen von Küchenmesser kontrolliert.
  12. Nein, bei einem Besuch doch nicht, aber bei einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das WaffG und DB schon. Kommt auf die Umstände und die Begründung an.
  13. Ja, vor 15 Jahren war die Welt fast noch in Ordnung. War auch meine Divise für derartige Überprüfungen. Dann kamen neue Chefs und neue Handlungsanweisungen, bis hin zu: "bei Vorhandensein von scharfen Waffen, oder der Verdacht" nur SEK. Ein Glück dass meine Zeit um war.
  14. Mit der Einfügung des § 42a WaffG ging es wohl los.
  15. Wolltest du mir ja schon vor ca. 12 Jahren nicht glauben.
  16. Es gibt leider nicht nur solch brave LWB wie hier. Gibt auch reichlich Widerrufe der waffenrechtlichen Erlaubnisse mit Aufforderung der Abgabe der Waffen. Einige folgen den Aufforderungen und andere lassen die Fristen verstreichen ohne zu reagieren. Darauf folgt die Strafanzeige auf illegalem Besitz. Die weiteren Folgen kann man sich ausmalen, zumal man die Motive über das "Nicht reagieren" nicht unbedingt nachvollziehen kann. Die Zeiten dass dann mal ein Beamter vorbeischaut und höflich um die Herausgabe bittet waren hier schon lange vorbei. Mag es auf Dörfern wo man sich gegenseitig noch kennt noch vereinzelt geben.
  17. Gab es doch schon! Man erinnere sich an die Jagdgesellschaft auf dem Feld! Wurde hier schon vor einigen Jahren hier erwähnt!
  18. Diese Meldungen gehen an die Polizei als Verdacht einer Straftat. In Berlin hatte die Polizei damals noch keinen Zugriff auf irgendwelche Register. Schon gar nicht wie Hamburg wo man schon über das Melderegister sehen konnte ob jemand legal Waffen besitzt. Wenn du die Diskussionen hier verfolgst machen doch die wenigsten freiwillig auf. Unberechtigter Waffenbesitz auch.
  19. Z.B. mehr als die zu denen er berechtigt ist? Kriegswaffen o.a.? Bedrohung des Nachbar durch oder mit Waffe? Da ich nun schon über 12 Jahre raus bin fällt mir momentan nicht viel mehr ein, aber da gibt es noch mehr.
  20. Ja der Neid bestimmter Menschen! Da haben die doch gut reagiert und ein Ermittlungsverfahren abgewendet.
  21. Das halte ich für ein Gerücht! Man sollte nicht nur von sich ausgehen, sondern der Realität ins Auge blicken! Es gab Zeiten wo man leichter an eine WBK kam. (man erinnere sich an Taxifahrer) LWB ändern sich, z.B. Süchte, andere Krankheiten (s. Biden) Änderung der Einstellung, zum Leben und der Gemeinschaft. Früher die Jäger die ihre Waffen an der Garderobe ablegten u.s.w.! Erst kürzlich hat bei uns ein älterer erfahrener Sportschütze und Jäger bei einer Kontrolle alle seine Waffen und Lizenzen verloren. Solche Beispiele gibt es viele, sei es die runtergefalle Patrone im verkauften Auto, oder im Rucksack beim Besteigen des Flugzeuges. Sicher sind das harmlose Fälle die man aufbauschte, früher hätte man derartiges eingesammelt und entsorgt.
  22. Leider reicht bei Waffen nur eine! Anonyme Anzeigen werden der Staa zugeleitet und bei Verdacht auf Waffen kommt die Akte in der Regel mit einem DB zurück. Schön daran zu glauben. Irgendetwas muss ja deren Aufmerksamkeit erregt haben, somit hat man ja somit alles auf einfachem Wege ausgeräumt.
  23. Dass Überprüfungen von Personen anhand von irgendwelchen Legenden durchgeführt werden wenn es für einen DB nicht reicht ist doch nichts neues. Wenn sich so ein Verdacht damit ausschließen lässt ist es immer noch besser als wenn das SEK das prüft.
  24. Das wäre dann auch schon eine Durchsuchung und hat nichts mehr der Kontrolle der Aufbewahrung zu tun! Ja stimmt, augenscheinlich.
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