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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Unmittelbar, soll, muß eigentlich egal, es ist bei Widerspruch zu tun! Was wie gemacht wird brauchst du mir nicht erklären!
  2. Richtig, Widerspruch gegen die Beschlagnahme! Wird direkt auf dem Protokoll angekreuzt! (wird gerne unterschlagen und dann hinterher bei "freiwillig" bzw. "nein" angekreuzt) Bei einem Widerspruch muß der Vorgang unmittelbar einem Richter zur richterlichen Bestätigung der Beschlagnahme vorgelegt werden. Kann aber auch nachteilig sein wenn man einen Prozeß unbedingt verhindern will.
  3. Ist leider so. Bei einem "Besuch" kann auch mal schnell eine Gefahr im Verzug "gebastelt" werden, darum kommt bei einer Aufbewahrungskontrolle kein Vollstreckungsbeamter mit ins Haus. Ist aber eigentlich auch egal wenn er in der Nähe ist und vom Kontrolleuer gerufen wird.
  4. Man kann den Leuten einfacher in die Taschen schauen ohne sich erst einen richterlichen Beschluß holen zu müssen.
  5. Wer das glaubt? Bei den polizeilichen Speichermedien verlängern sich die Fristen bei jedem neuem Eintrag!
  6. Wir sollten froh sein solange es diese "Telefontanten" noch gibt! Wenn überall nur noch die KI eingesetzt wird? Nee, danke.
  7. ...man aber nur hinterher dagegen vorgehen kann.
  8. Wenn das die einzigste Auffälligkeit gewesen sein sollte sehe ich persönlich keine Probleme. Nur du weißt selbst wie oft du bei der Polizei registriert wurdest ohne dass ein Verfahren anhängig wurde. Im Polizei Computer ist so manches gespeichert. Ich rate einfach einen formlosen Antrag auf Streichung aller gespeicherten Daten an deinen zuständigen Polizeipräsidenten zu stellen, darauf kommt dann zeitnah eine Antwort (war bisher Gebührenfrei) und dann kannst du einschätzen ob sich ein Antrag auf KWS lohnt.
  9. Den Anspruch mußt du einklagen, der Richter wird das nicht in dem gleichen Urteil tun. Er wird nur die Freigabe der beschlagnahmten Sache verfügen und sich nicht um die zivilrechtliche Seite kümmern.
  10. Bei Gefahr im Verzug geht das!
  11. Recht haben und Recht bekommen waren schon immer verschiedene "Schuhe". 2 gleiche Sachverhalte können vor Gericht aber auch unterschiedlich ausgehen.
  12. Den habe ich zitiert. P.S.: Gab hier einen Fall zu Silvester, jemand mit einem KWS zeigte auf der Straße seinem Kumpel kurz die SRS, der auch einen Schuß angab, das wurde als unerlaubtes Führen eingestuft weil er eben die tatsächliche Gewalt ausübte.
  13. Man sollte sich hier mit dem ausüben der tatsächlichen Gewalt auseinandersetzen! In die Hand geben ist das noch nicht, es gibt ein Urteil das besagt: "bei der Möglichkeit der Schußabgabe" ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt gegeben, wenn ich jemandem im befriedeten Besitztum meine Waffe zeige und er damit nicht machen kann was er will!
  14. Was glaubst du was ich schon alles erlebt habe, manches ist einfach unglaublich.
  15. Unberechtigter Munitionsbesitz wurde zu meiner Amtszeit mit 2000,- € geahndet, von daher sollte man sich schon etwas Gedanken machen, ob Unberechtigte Zugang zu Munition bekommen. Beim delaborieren sollte man auch an den Pulverschein denken, wenn man dann das Pulver in seinem Schrank "sicher" aufbewahren will. Hatten wir hier aber auch schon diskutiert.
  16. Ja, manche betteln förmlich um Behördenbesuch!
  17. Da bin ich wohl vom Wurftaubenstand verwöhnt worden, Aber auch auf den Großkaliberständen hat jeder seinen Müll weggefegt, läuft sich ja auch blöd als Nachfolger über die ganzen Hülsen.
  18. Bei einem Wettkampf wird mit verschiedenen Munitionsarten geschossen?
  19. Klar! Hab noch nie erlebt dass ein Drama draus gemacht wurde.
  20. Habe ich mal Standaufsicht sorge ich dafür dass jeder seinen "Müll" wegräumt! P.S.: Ich bin eigentlich so erzogen worden dass ich meinen Platz so verlasse wie ich ihn vorgefunden habe. Es ist heute eine weit verbreitete Unsitte dass jeder seinen Müll überall fallen läßt.
  21. Mal schauen wie lange das dann funktioniert und wer die besseren Karten dabei hat. Wie war das "wer am lautesten schreit....."????
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