Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.866
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Vor allem nach den deutschen Zollbestimmungen, sonst hat es dann der Super-Zöllner von "Achtung Kontrolle"!
  2. Man kann ja auch seine Waffen unter bestimmten Bedingungen mitnehmen, aber bestimmt nicht im Handgepäck.
  3. Kommt aber auch nicht mehr bei raus. Für einen Zugriff m öff. Bereich bedarf es einen höheren Zeit- und Kräfteaufwand. Und am Arbeitsplatz? Wer weiß denn heute schon wo sein Nachbar arbeitet? Das SEK hat die Einsätze an sich gezogen um so oft wie möglich reale Einätze zu üben, wobei sie auch manchmal tatsächlich vor einem Eindringen klingeln. Wenn aber ein LWB nach Aufforderung auf Abgabe nicht reagiert und keiner weiß warum nicht?
  4. Nein, sie müssen Berücksichtigung finden. Ein Zugriff in der Öffentlichkeit bietet zu viele Risiken, wobei ich das in etwa 3 Fällen auch schon praktiziert habe. Das war bei dem riesigen Waffen- und Munitionsfund in der Berliner Skalitzer Straße auch so, da heben wir hinterher kräftig durchgeatmet.
  5. Bei einer "normalen" HD selbst schon praktiziert. Bei Waffen gibt es eben Handlungsanweisungen auch für die eigene Sicherheit. Habe mir die benannte einzuziehende Waffe freiwillig ohne HD aushändigen lassen. Da aber eine falsche nicht benannte Waffe für die keine Genehmigung vorlag, mündete dies in eine vollständige HD aus wobei Unmengen von Waffen gefunden wurden die im 2. WK auf polnischem Territorium benutzt wurden. Derjenige wußte nicht mal wieviel und was er hatte, sondern wer wußte nur noch was ihm fehlte. Die Mitwirkung am Verfahren verhinderte schlimmeres, durch die Hinzuziehung von Waffensachverständigen bewirkte dass der Großteil dort bleiben konnte. Nur ein geringer Teil wurde beschlagnahmt um diese waffenrechtlich zu begutachten, wobei er dann auch einige zurück bekam.
  6. Darum das Beispiel Bad Kleinen und Gladbeck.
  7. Es ging um die Einsätze und Vorbereitung und was alles schief gehen kann!
  8. Da muss man ja dann selbst tätig werden, die andere Variante ist einfacher, da schiebt man die Sache den Ermittlungsbehörden unter und ist die Arbeit los. Habe versucht gegen diese Praxis vorzugehen, erfolglos, die Pensionierung kam schneller und hatte auch keine Rückhalt bei den Vorgesetzten.
  9. Wäre ja auch unsinnig, zumal der Grund bei der Vorladung benannt werden muß und man muss der Vorladung ja auch nicht Folge leisten, anders als Zeuge. (ich weiß, er brauch auch nicht erscheinen, aber aussagen muss er trotzdem)
  10. Hat die Durchsuchung aber nicht verhindern können. Bei Schäden haften in der Regel der Pol.-Präs., genau wie bei der Spurensuche nach einem Enbruch mit Schwarzpulver auf Teppichen u.a.!
  11. Richtig, das gilt für die Ermittlungsbehörden, von daher sind anonyme Anzeigen ja auch an die Staa ohne weitere Maßnahmen weiterzuleiten. Bei Waffen und anderen schweren Delikten kommt dann die Akte mit einem DB an die dafür zuständige Stelle zurück.
  12. Bei Waffen steht dann aber in der Regel mit äußerster Vorsicht! Richtig. Da unterschreibst du dann aber auch dass die HD freiwillig gestattet wurde, aber erst am Ende der Maßnahme. Aus meiner Erfahrung bei einer normalen HD bei einem bisher unbescholtenen Bürger nicht. Wenn die im Beschluss benannten Gegenstände freiwillig herausgegeben werden ist die Durchsuchung hier eigentlich erledigt bzw. abzubrechen. Wird aber gerne übergangen. Bis ca. 2012 eigentlich normale Vorgehensweise, bis es in Berlin hieß "bei Schusswaffen nur SEK".
  13. Es gibt aber Typen die riechen Polizei aus 50 m Entfernung so dass ein Zugriff in der Öffentlichkeit schnell in die Hose gehen kann. Nenne mal den einsamen Bahnhof in Bad Kleinen, oder auch Gladbeck!
  14. Gerne bei Sorgerechts- und Nachbarstreitigkeiten genutzt.
  15. Wer die Frist zur Abgabe versäumt und den Gerichtsweg nicht eingeschlagen hat besitzt die Waffen nun mal illegal. P.S.: Den Thred "LWB schießt auf die Polizei"?
  16. Lesen hilft, habe es erklärt.
  17. So einfach? 😂 Nene, geht auch anders, Internet-Cafe, postalisch u.s.w.! Das behauptet niemand! Kein Mensch ist fehlerfrei.
  18. Habe reichlich anonyme Anzeigen bearbeiten müssen und könnte jetzt beschreiben wie es funktioniert dass der Hinweisgeber auch durch die Polizei nicht ermittelt werden konnte. Das lasse ich aber. Anonyme Anzeigen werden dann an die Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Bei Waffen und anderen schweren Delikten kommen diese Akten aber in der Regel mit einem Durchsuchungsbeschluß zurück, so nach dem Motto "zum zweifelsfreien Ausschluß des Verdachtsfalls", oder auch zur Entlastung des Verdächtigen.
  19. Stimmt, hatte ich irgendwann ja schon mal beschrieben, wenn sie "starten" sind sie nicht zu bremsen.
  20. 1 % kann schon schlimm sein.
  21. P.S.: Bevor eine Durchsuchungsbeschluß vollstreckt wird erfolgt eine Voraufklärung über Lage der Räume und Gewohnheiten der Bewohner, Anwesenheit von Kinder und Tiere. Eben anders als eine Sofortreaktion auf eine aktuelle Tat mit Gefahr im Verzug.
  22. Wenn es rummst geht es blitzschnell, der letzte klingelt dann. Wenn du dann noch eine geladene Waffe zur Hand hast kannst du dir ausrechnen wie lange die Besitzerlaubnis noch Bestand hat. Darum geht es ja bei den Aufbewahrungsvorschriften! Die Selbstverteidigung gilt eben nicht als Bedürfnis.
  23. Es gibt auch Waffenbehörden die nach Ablauf der Abgabefrist eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitz stellen, darauf erfolgt dann schon fast automatisch ein Durchsuchungsbeschluß!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.