Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.891
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. P.S.: Lügen darf nur der Beschuldigte, der Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet!
  2. Auf diesen Trick sollte man nicht reinfallen, entweder Aussage oder eben keine. Auch mündliche Aussagen zählen, die werden dann protokoliert und in die Akte gepackt. Die rechtliche Belehrung erfolgte ja schon in der Zeugenvernehmung bzw. auf dem Vordruck. Akteneinsicht wäre vorher schon hilfreich!
  3. Das ist absolut falsch! Genauso wenig musst du einer Zeugenvernehmung durch die Polizei Folge leisten, anders die Vorladung als Zeuge durch den Staa. oder Richter.
  4. Ich meine jedenfalls dass eine einfache wechselseitige KV noch nicht für die Unzuverlässigkeit ausreicht. Anders sieht es schon bei Drogen oder Alkohol u. ä. aus.
  5. Naja dazu bedarf es erst einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht, wobei ich bezweifle dass sich in diesem Fall überhaupt ein Richter damit befasst. Wenn überhaupt tippe ich (aus meiner Sicht) ev. auf einen Strafbefehl oder Einstellung wegen fehlenden Strafantrages.
  6. Dass er Kurzwaffen dabei haben sollte hört sich nach Vermutung an. Den Satz "der hat vermutlich Waffen" dabei habe ich damals zu oft gehört. Klang immer nach "Anscheißerei" weil da die Behörden schnell tätig wurden aber eben selten etwas gefunden wurde.
  7. Geht doch in 1. Linie um den Faustschlag als KV! Wäre dann ev. noch Hausfriedensbruch zu prüfen. Dazu muß man natürlich beide Seiten hören was wirklich los war.
  8. Wegen so einem Quatsch wird niemand eingesperrt!😁 Nennt sich gegenseitige oder wechselseitige KV. Bei einer Gegenanzeige bist du dann automatisch auch Zeuge und Beschuldigter. Wird der Anwalt aber auch wissen und sollte daher in seiner Äußerung einen Strafantrag wegen KV stellen. Es kann auch sein dass die Gegenpartei den Strafantrag nicht stellt oder zurückzieht. KV ist ein Antragsdelikt und wird ohne Strafantrag nicht weiter verfolgt. Öffentliches Interesse wird der Staa. bestimmt nicht erklären. Das Waffenrecht hat hier nichts zu suchen.
  9. § 44 WaffG erklärt es!
  10. Stimmt, nicht Waffen u. a. Gegenstände sind gefährlich, sondern nur derjenige der diese unsachgemäß benutzt.
  11. Musst du auch noch darauf aufmerksam machen?🤫 Da hat doch bisher keiner dran gedacht.
  12. Der Kellerraum ist so gesichert dass er als Waffenkammer genutzt werden könnte., Beton, keine Fenster, Stahltür mit mehreren Verriegelungsbolzen. Tja, ehrlich sitzt am längsten!
  13. So wie es sich hier darstellt gibt es noch andere Ballungsräume wo so verfahren wird. Der "Dorfpolizist" als Kumpel ist doch längst pensioniert!
  14. Habe ich doch oft genug versucht zu erklären. Erst gestern hat mir ein Schützenkamerad erzählt wie er sich eine mündliche Verwarnung eingefangen hat weil er erzählte dass sich in seiner Weste die sich in einer verschlossenen Tasche im verschlossenen Kellerraum noch 2 oder 3 Patronen befanden. Warum erzählt er denen so etwas? Weil er sicher war dass er das durfte. Mund halten und nicht auf die Freundlichkeit der Kontrollettis hereinfallen. Nur das zeigen was man muss! Die sind darauf getrimmt etwas festzustellen und suchen von daher auch "Erfolge". Die war übrigens in Begleitung von 2 uniformierten Beamten, die hoch aufgerüstet waren.
  15. Man nennt sie auch "Eierbecher", man kann aber keine Eier einlegen. Komisch.🙃
  16. Stimmt ja auch wieder, hatte ich ja selbst schon mal davor gewarnt.
  17. Es muss ja nicht mal Alkohol sein. Du sitzt im Garten und putzt deine Waffen und fällst aus gesundheitlichen Gründen um, schon haben Unberechtigte Zugriff auf deine Waffen. Man kann hier viel konstruieren, aber übertreiben muss man auch nicht!
  18. Nur ab XO und keinen Weinbrand-Verschnitt!
  19. Munition im waffenrechtlichen Sinne kann man nicht führen!
  20. Um die Lebensgewohnheiten festzustellen muß man die Person schon über einen längeren Zeitraum einplanen, wenn dann beim Verlassen des Hauses zugegriffen werden soll befinden sich die Beamten in einem anderen Einsatz, von mir aus auch wie Boxberg. Aber auch logisch. Siehe Klarenthal.
  21. Vor allem nach den deutschen Zollbestimmungen, sonst hat es dann der Super-Zöllner von "Achtung Kontrolle"!
  22. Man kann ja auch seine Waffen unter bestimmten Bedingungen mitnehmen, aber bestimmt nicht im Handgepäck.
  23. Kommt aber auch nicht mehr bei raus. Für einen Zugriff m öff. Bereich bedarf es einen höheren Zeit- und Kräfteaufwand. Und am Arbeitsplatz? Wer weiß denn heute schon wo sein Nachbar arbeitet? Das SEK hat die Einsätze an sich gezogen um so oft wie möglich reale Einätze zu üben, wobei sie auch manchmal tatsächlich vor einem Eindringen klingeln. Wenn aber ein LWB nach Aufforderung auf Abgabe nicht reagiert und keiner weiß warum nicht?
  24. Nein, sie müssen Berücksichtigung finden. Ein Zugriff in der Öffentlichkeit bietet zu viele Risiken, wobei ich das in etwa 3 Fällen auch schon praktiziert habe. Das war bei dem riesigen Waffen- und Munitionsfund in der Berliner Skalitzer Straße auch so, da heben wir hinterher kräftig durchgeatmet.
  25. Bei einer "normalen" HD selbst schon praktiziert. Bei Waffen gibt es eben Handlungsanweisungen auch für die eigene Sicherheit. Habe mir die benannte einzuziehende Waffe freiwillig ohne HD aushändigen lassen. Da aber eine falsche nicht benannte Waffe für die keine Genehmigung vorlag, mündete dies in eine vollständige HD aus wobei Unmengen von Waffen gefunden wurden die im 2. WK auf polnischem Territorium benutzt wurden. Derjenige wußte nicht mal wieviel und was er hatte, sondern wer wußte nur noch was ihm fehlte. Die Mitwirkung am Verfahren verhinderte schlimmeres, durch die Hinzuziehung von Waffensachverständigen bewirkte dass der Großteil dort bleiben konnte. Nur ein geringer Teil wurde beschlagnahmt um diese waffenrechtlich zu begutachten, wobei er dann auch einige zurück bekam.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.