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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. So einen Kontrolleinsatz kann man schnell unterbrechen und verlegen, die Hubschrauber sind
  2. Die Feststellung erfolgt doch in der Regel im ZH mit einem anderen Grund, Beleidigung, Bedrohung oder fehlender Fahrausweis. Da gibt es dann keinen Diskussionsgrund und mit der DB-Sicherheit ist dann aus kein "gut Kirschen essen".
  3. Beim Stichwort Waffen brauchst du in Berlin nicht lange warten. Ein paar tausend Polizisten bekommst du hier ziemlich schnell zusammen, in Ahrensfelde bei Berlin ist zudem ja auch noch die BFG der Bundespolizei stationiert, außerdem ist wegen dem Deutschlandspiel eh schon ein größerer Kräfteansatz geplant.
  4. Jo, wenn man vom Ausschluß der Weiterbeförderung und das Herbeirufen der Polizei absieht schon. Von der Abnahme eines SRS Revolvers aus einem verschlossenen Koffer eines älteren Herren am Hauptbahnhof habe ich vor Jahren schon mal berichtet. P.S.: Da ich schon seit 4 Jahren meinen Ruhestand genieße tangiert mich das eigentlich nur noch am Rande.
  5. Das hast du zu 100 % Recht. Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen, so wie ich das kenne untersagen die das mitführen.
  6. Gegen abnorme Unterzuckerung gibt es kein Medikament und nach vorne kommst du am Security nicht vorbei, trotz ärztliches Attest.
  7. Hätte ich auch getan, aber bei einer beginnenden Unterzuckerung und Anstehen?
  8. Ich denke mal dass du weiß was alles abgenommen wird und du hast mit deinem gesetzesverweis keine Chance. Ich durfte mit meine Plastikflasche nicht rein, entweder Cola weg oder keine Veranstaltung.
  9. Ich durfte zu einem Konzert nicht einmal eine kleine Flasche Cola mitführen.
  10. Im Gegenteil so einen Schwachsinn gab es damals nicht, da hat sich niemand daran gestört wenn jemand mit einem Luftgewehr offen durch die Straßen lief.
  11. Oder so: https://www.polizei.hamburg/service/6829236/waffenverbotsgebiet-a/ Dass das nicht gilt ist mir selbst klar und habe ich auch nicht behauptet, aber man leitet hier bestimmt Begriffe ab, oder erweitert sie sogar. Quarzhandschuhe und Pfeffer fallen auch nicht unter das WaffG werden in Regel abgenommen. Von daher kannst du dir deine "Krümelka....i" sparen.
  12. Na eben so ähnlich: s. Versammlungsgesetz: § 2 (3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
  13. Wer mehrere SEK`s zur Verfügung hat will sie auch beschäftigen.
  14. Mit Garantie, denn in einer derartigen Zone anlaßlos möglich.
  15. Paßt: https://www.bz-berlin.de/berlin/bei-der-berliner-feuerwehr-muss-man-die-rettungswagen-retten
  16. Aber eben gefährlicher Gegenstand.
  17. Nagelfeile, Zahnstocher u.ä., ähnlich wie im Versammlungsgesetz.
  18. Die Bundespolizei errichtet für 2 Tage eine Waffenverbotszone in der Berliner S-Bahn für eine bestimmte Strecke. Das halte ich für noch unsinniger und gefährlicher, gerade für Leute die sich nicht Presse und Nachrichten beschäftigen. https://www.bz-berlin.de/berlin/wegen-zunehmender-gewalt-waffenverbot-in-s-bahn
  19. Der Anwalt hilft im Verfahren und ein Widerspruch gegen die Beschlagnahme ist nur schriftlich möglich, aber darüber entscheidet dann nur ein Richter nach Vorlage Beschußgutachten. Was falsch gemacht wurde? Scheint wohl ein längerer Nachbarschaftsstreit zu sein der sich hochschaukelt und ev. nur therapeutisch zu behandeln wäre.
  20. Nun ja, wenn er sein befriedetes Besitztum verlassen hat und nicht im Besitz eines KWS ist, wäre es noch ein verbotenes Führen, also dann Straftat! P.S.: Ja, habe gelesen dass er einen KWS hatte, aber hatte er ihn und den Perso beim Führen dabei? Ja, auch das wäre dann eine Owi. Eine Bedrohung als Straftat könnte auch noch in Frage kommen. Dass die SRS erst einmal eingezogen wird ist eine logische Folge, denn stellt sich heraus dass hier eine Owi oder Straftat vorliegt unterliegt sie der Einziehung. In Berlin erfolgt erst eine Freigabe nach amtlichen Beschußergebnis und das dauert.
  21. In Berlin nicht, aber darüber schrieb ich ja schon mal. Das Meldegesetz ist eben nicht in jedem BL gleich.
  22. Sicher? Oma "Erna" erkennt eine echte Waffe? Der "Fake-Polizist" besorgt sich ein Blaulicht und klemmt es auf sein Autodach. Wetten dass niemand nach einem Ausweis fragt?
  23. Bei einem vernünftigen Beamten ist das Verständnis auch vorhanden, außer bei einem richterlichen Beschluß zur WD.
  24. Viele lassen sich auch gar nicht erst einen Ausweis zeigen und vertrauen einer seriös gekleideten Person blind. Habe ich oft genug getestet und dann auch entsprechend darauf hingewiesen. Eine uralte Masche genau wie mit den Kaffeefahrten und den Magnetdecken! Funktioniert fast immer. Das ist deren Vorteil den sie geschickt nutzen denn sie sind darauf auch ausgebildet.
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