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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ist aber einfach! Ne, nur dumm. gegen Kopftuch gleich als Nazi? Primitiv!
  2. Rot Front! LSD? Langhaarig süchtig und doof! Irgendjemand auf dem Stand heute erwähnte en Namen Hofreiter. Damit kann ich nun gar nichts anfangen. Irgendjemand schrieb: "Deutschland schafft sich ab."! Recht hat er. Ich wandere nach Syrien oder Afrika aus, da ist doch jetzt genug Platz und mit meiner Rente kann ich dort alles kaufen.
  3. Naja, ich bringe die Vereinspflichtstunden, sind die voll mache ich die Aufsicht und bekomme dafür Geld. Klar ist nur ein kleiner Obolus, aber egal, bei der Aufsicht trifft man andere Menschen und gewinnt so manchen für den Sport. Bei uns kommen viele Betriebe die das als Freizeitausgleich nutzen und man ist auch manchmal am Büffet eingeladen. Nein, das ist nicht wichtig aber es zeigt die Wertschätzung. Es ist aber momentan der Trend dass sich immer weniger Leute finden, so dass ich manchmal kurz vor Beginn angerufen werde. Zum Glück sind es nur ca. 2 km Entfernung, aber zeigt doch dass die Absprachen über die Termine, also mangelndes Interesse der Leitung, vorhanden sind. Da ist der Schießleiter manchmal der doofe.
  4. Jedes Delikt verlängert die Speicherfrist!
  5. Sind nicht alle immer unschuldig?
  6. Antrag auf deiner Polizeistation abgeben, die Gebühr (ca. 50,- €) bezahlen und abwarten. Ohne Gebührenzahlung passiert gar nichts, die Gebühr bist du dann aber auch ohne KWS Erteilung los. Silvester bleibt ein hohes Risiko, Schießen ohne Schießerlaubnis wenn nicht auf eigenem Territorium. (Ordnungswidrigkeit) Auf einer öffentlichen Veranstaltung ist das Führen auch mit KWS verboten = Straftat.
  7. Ja. Brandenburg schein das wohl so zu machen. Wie ich aber schon sagte, ich würde es nicht akzeptieren. Dazu gibt es verschiedene Wege. In Bayern kennt man doch bestimmt seine Beamten und weiß mit wem man reden, oder auch sich einlassen kann. Da sind garantiert einige Jäger und Sportschützen mit Fachwissen dabei.
  8. Damit bleibt Handlungsspielraum offen. Begründen läßt sich alles, besonders wenn die Durchsuchung zu einem Zufallsfund führt. Den wird es ja auch nicht unbedingt treffen. Zum Beispiel. Die Eingriffsermächtigungen unterscheiden sich immer weniger. Wobei es hier um die Einrichtung von Waffenverbotszonen mit verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeiten ist. Bei den Bahnhöfen ist die Bundespolizei zuständig und da dürfte das Polizeigesetz einheitlich sein, in anderen BL wird es dann eben angepaßt.
  9. Das sind keine Vollzugsbeamten, nehmen aber manchmal welche mit.
  10. Ganz einfach. Z.B. ein LWB (oder auch normaler Touri) macht Urlaub und entdeckt im Laden interessante dort frei erwerbliche Waffe und kauft die, bringt die ohne entsprechende Verbringe Erlaubnis mit nach Hause, weil er ja denkt dass das bei der "Gelben" mit der nachträglichen Eintragung reichen würde. Kenne davon mehrere tatsächliche Fälle.
  11. Mit Sicherheit! Der Erwerb wird über mehreren "Kanälen" gemeldet, vom Verkäufer, vom Nachbarn, Zufallsfund im Netz (auch Behörden lesen mit) u.s.w.! Legale Waffenkäufe in Ländern mit freien Erwerb werden auch den deutschen Waffenbehörden gemeldet, von daher ist es ratsam dies schnellstens seiner Behörde zu melden, bevor die tätig werden, denn nach meiner Erkenntnis reagieren die ziemlich schnell.
  12. Ist leider keine Seltenheit: https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/oberkommissar-warnte-casino-betreiber-vor-razzien-und-kassierte-dafuer-ab Von daher möchte ich verhindern dass meine Tresorinhalte an Clans weitergemeldet werden.
  13. Du willst doch wohl nicht sagen dass ein SEK erwünscht wäre?
  14. Hier lauern die Gefahren! Vollzugsbeamte im Dienst kommen bei mir nur mit einem richterlichen Beschluß rein.
  15. Ich persönlich sehe keine Chance mehr auf eine andere Lösung.
  16. Sagte ich doch, sogar die Quarzsandhandschuhe werden erfaßt. https://www.bz-berlin.de/berlin/gucken-sie-mal-wie-bewaffnet-ihre-s-bahn-mitfahrer-sind
  17. Trotzdem passiert etwas, und eben nicht wie du sagst "nichts"! Je nach Umstand ca. 2.000,- €, oder aber auch Einstellung weil ein anderes höherwertiges Delikt herangezogen wird. (Bei Mord mit illeg. Waffe ist der illeg. Besitz natürlich lächerlich). P.S.: Auch 6,5 Jahre Haft sind möglich. https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/waffennarr-hortete-gewehre-revolver-und-munition-65-jahre-haft
  18. Das aber nun Unsinn!
  19. Richtig, aber scheinbar kann man es nicht oft genug daher Beten.
  20. Das ist eben der Fehler von dir! (zwar nur ein kleiner, aber relevant) Sie sind eben nicht verboten! Das Führen (ehemals Transport) im Verkaufsbehältnis ist ein berechtigtes Interesse! Also darf das auch verkauft werden! Alles andere liegt dann in der Verantwortung des Käufers.
  21. Ich würde eher schleunigst meinen!!!
  22. Richtig, die meisten die den Wehrdienst umgehen wollten zogen nach Berlin-West.? Aber im Osten konnte ein Bausoldat sogar Verteidigungsminister werden! Ach ja und im Westen ein Steinewerfer sogar Außenminister.?
  23. Ich unterscheide zwischen Wehrdienstverweigerer und Verweigerung Dienst an/mit Waffe.
  24. In Polen sind sie erlaubt und auf jedem Markt nebst Schlagringen, Stahlruten u.a. frei zu erwerben, genau wie bei den Tschechen.
  25. Das wird sich garantiert ändern wenn nicht schon geschehen. Hier am AG schon st. ca. 2014 Praxis.
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