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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Du meinst gezielte Suche nach Zufallsfunden?
  2. Meine Rede von der Datenbereinigung, wie bei dem Journalisten, da wird der Tatbestand der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion nicht geändert, sondern bleibt stehen. So weiß eben mancher nicht dass bei einem vagen Verdacht der Eintrag Verst. WaffG im Register stehen geblieben ist und das könnte sich bei einer Kontrolle schon anders auswirken, wenn die Auskunft per Funk kommt.
  3. Wird so nicht sein, denn wo 1 Waffe können auch mehr sein, sowie auch Munition, von daher wird die Formulierung immer abstrakt bleiben. Das ist ja der Kernpunkt den ich meine, die Datenpflege! Die dürfte sich aber in den letzten Jahren verbessert haben, da die Vernetzung immer besser funktioniert, so dass der Verfahrensausgang im polizeilichen System erkennbar ist. Ich habe damals immer auf die Änderung des Erfassungsgrundes, also von "Verst. WaffG" auf "Keine Straftat" geachtet, wobei mir bekannt ist dass das nicht immer so gehandhabt wird, gerade in komplexen Verfahren in Zusammenhang mit anderen Delikten.
  4. Meinst du dass der "Wird" Zustand besser sein wird? Ich denke nein!
  5. Die wurden von den 68-ern abgelöst. Der Richter verläßt sich auf den Antrag des Staa.! Die Durchsuchung erfolgte dann zur Ent- und nicht Belastung. Und auf die Nachbarn!
  6. Komisch, als ich nach der Wende in den Dienst übernommen wurde staunte ich wie schnell man eine Durchsuchung anordnen konnte. Gefahr im Verzuge wurde regelmäßig durch Hilfsbeamte der Staa. (Polizei) angeordnet, wobei man diesem "Treiben" sehr spät einen Riegel vorschob. Entschuldige, aber das ist Unsinn und funktioniert so nicht. Aus diesem Grunde ist man ja auch mit dem "kleinen Besteck" aufgefahren und hat keine Blendgranaten oder Ramme verwendet, Klar ginge es auch anders, wurde auch so praktiziert, wirst du aber nicht eingelassen schaust du dumm aus der Wäsche und Gefahr im Verzuge läßt sich dann schwer begründen.
  7. Ganz so ist es ja auch nicht, aber in der Regel bleiben nicht viel Möglichkeiten die auch ausgeschöpft werden, auch wenn nach Vorschrift anonyme Anzeigen ohne weitere Maßnahmen an die Staa weiterzuleiten sind. Da hier bei Waffen fast immer ein DB kommt setzt man natürlich alle Hebel in Bewegung die Person aus der Anonymität zu holen, aber was die Polizei an ihren Nachforschungen hindert brauche ich wohl nicht weiter erläutern.
  8. Sicher? Wenn ich einen geklauten Fernseher suche steht das so drin, aber in der Regel nicht bei Waffendelikten, da geht es lediglich um den Verdacht auf Besitz illegaler Waffen und zusätzlich der Hinweis auf besondere Vorsicht!
  9. Warum fallen mir jetzt die kleinen Tütchen ein die man elektrischen Geräten beifügt?
  10. Es ist einfach Standard nachzufragen ob die Person legal im Besitz einer Waffe ist, falls ja erübrigt sich weiterer Aufwand. P.S.: hellbert war schneller und trifft es.
  11. Darum geht es dabei wirklich nicht. Es ist schon wichtig zu wissen wer vor dem Polizisten während der Kontrolle steht, es ist eben ein Unterschied ob das ein "Schwarzfahrer", "BTM-Konsument oder -Händler", bzw. Gewalttäter, Dieb oder eben jemand der mit Waffen hantiert steht. Entscheidend ist wie diese Informationen genutzt werden. Wenn ich bei jemand durchsuchen soll der schon mehrfach gegen das KWKG verstoßen hat, werde ich mich auch entsprechend absichern. Genauso der Beamte nachts draußen auf der Straße der weniger Zeit hat sich mit der Vorgeschichte des zu kontrollierenden zu beschäftigen hat. Es geht eben nicht darum LWB zu drangsalieren, aber man schaut eben genau hin.
  12. Das kann ich nur bestätigen, hatte ich aber auch schon mehrfach erwähnt dass es immer mehr eifrige Bürger gibt, vor allem anonym über das Internet. Ich hatte selbst zig derartiger Anzeigen auf meinem Tisch, denn der "Cop" nimmt entgegen und leitet an die zuständigen Bearbeitungsdienststellen weiter und ist fein raus, weil keine Sofortmaßnahmen möglich oder erforderlich sind.
  13. Nein, ich meine die polizeilichen Register. Auch nein, die Anzeigen und die Abschlüsse werden dort im LKA in der Kriminalstatistik erfaßt. Eine Strafanzeige wird mit Verdacht Verstoß Waffengesetz aufgenommen und zur Anregung eines Durchsuchungsbeschlusses an die Staa vorl. abgeschlossen. Wenn bei der Staa. nach 2 Jahren gelöscht wird, was ich aber auch anders kenne, bleibt ja noch das polizeiliche Register. Bei jeder Kontrolle wird in diesem Register nachgefragt ob schon mal Ermittlungen welcher Art gelaufen sind und jeder kann sich ausmalen wenn dort ein Verstoß WaffG rauskommt, der gesamte Verfahrensverlauf ist dabei nicht sichtbar. Auf den Umgang mit diesen Daten muss ich nicht weiter hinweisen. Nicht zu vergessen die Waffenbehörden die dem LKA angegliedert sind, die kommen eher an Informationen wie die Waffenbehörden auf den LRA. Wie die dann verwertet werden lasse ich mal offen.
  14. Der Eintrag im System "Verstoß WaffG" ev.?
  15. Warum sollten sie sich ihre Einnahmequellen zerstören?
  16. Das wäre dann ein Fall für die GSG 9 oder BFE+.
  17. Vor Nachbarn habe ich doch schon immer gewarnt!
  18. Aber nur noch bis zu dem Zeitpunkt bis das KFZ zur Waffe erklärt wird!
  19. Das ändert doch nichts am Sachverhalt, so ist die Vorgehensweise wie ich sie schon öfter beschrieb. P.S.: Um zu deiner "Gefährderansprache" zu kommen, die ist für andere Zwecke gedacht. Niemand muss der Polizei öffnen und einen Gegenstand vorzeigen. "Guten Tag, wir haben den Verdacht dass sie im Besitz einer Waffe sind, können sie uns diese mal zeigen? Nein! Na gut, wir kommen mit einem Beschluß wieder!"
  20. Wenn der Staa dem Richter den Antrag vorlegt unterschreibt er ihn der Regel auch, schon erst recht wenn etwas mit Verdacht Waffe steht.
  21. Die Zeiten sind doch schon lange vorbei, habe ich aber schon mehrfach durchklingen lassen. Mit den "normalen" Beamten war doch schon milde abgelaufen. Unterstützungshandlungen anderer Kräfte außer SEK wird nur noch bis Stufe Messer hier geduldet, alles andere läuft auf eigenes Risiko und das gehen nur noch die wenigsten ein.
  22. Einspruch! Bei den Richtern gibt es ein Bereitschaftssystem und sie sind per Handy erreichbar. Illegale Waffen wird es immer geben. Jetzt nun jeden Haushalt durchsuchen? Nene. Es gibt auch europäische Nachbarländer wo du ungehindert fast alles kaufen kannst was in Deutschland verboten ist.
  23. Belgien meldete aber Käufe deutscher Staatsbürger an die Waffenbehörde, selbst erlebt und 1991/92 daraufhin tätig werden müssen.
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