Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.711
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Beim Trainingsschießen sind Gehörschützer vorhanden, im Einsatz für die einfachen Beamten nach meiner zurückliegenden Kenntnis nicht. Regelmäßige Hörtest sind vorgeschrieben und bei Hörabweichungen werden Gehörschützer entsprechend verordnet.
  2. Habe ich doch eigentlich schon immer darauf hingewiesen, Versuch macht fast immer klug. Eine Amnestie bedeutet dass die Straftat des illegalen Besitz nicht verfolgt/geahndet wird, besagt aber nicht dass der Sachverhalt nicht in den polizeilichen Systemen später zu finden ist. (Datenspeicherung)
  3. Rette sich wer kann? Manche wollen sich ja auch nicht stundenlang bei der Polizei aufhalten.
  4. Wer seine Waffen nicht behalten möchte braucht ja auch nichts weiter machen als abwarten.
  5. Ich finde dort auch nur die Pflicht der Sorgfalt. Jede Meldung bei Reisen an die Waffenbehörde ist Unsinn und würde sie lähmen und die Wartezeit auf neu WBK oder Eintragungen verlängert sich 3 - 5 Jahre. Ist wie mit Kettenbriefen!
  6. Kennst du die Pferde vor der Apotheke? Ich habe schon manchmal gedacht: "das geht ja gar nicht"!
  7. Wenn ich mir 10 neue Schränke kaufe muss ich sie nicht melden, ich habe ja die Aufbewahrung meiner genehmigten Waffen am Hauptwohnsitz bereits nachgewiesen. Von daher reicht es aus meiner Sicht bei Beantragung einer weiteren Waffe der Hinweis auf den alten Schrank. Melde ich aber die Neuanschaffung eines neuen 0-er könnte die Behörde verlangen dass die Waffen alle dort aufbewahrt werden und somit den Bestandsschutz ev. aushebeln.
  8. Wer noch nicht nachgewiesen (nicht gemeldet) hat sollte ev. noch vorhandene Belege übersenden und um Kulanz im Sinne der Besitzstandswahrung bitten. Ein Versuch wäre es wert, wenn derjenige die Schränke schon länger als gestern nutzt.
  9. Das ist nun aber stark übertrieben, die Übergabe auf dem Flughafen meldest du doch auch nicht.
  10. Wo ist denn eigentlich das Problem? Ich kaufe einen Schrank der evtl. mal später zur Waffenaufbewahrung dienen sollte, von daher sende ich eine Kopie des Beleges an die Waffenbehörde. Damit habe ich dann bei weiterem Waffen Erwerb keine Probleme wenn alle dort unterkommen können. So auch bei einem späteren Zweitwohnsitz. Hat doch auch den Vorteil wenn der Originalbeleg irgendwie abhanden kommt (Finanzamt, Feuer, Umzug oder verloren), so auch evtl. bei späteren Gesetzänderungen, somit hat man dann auch keine Sorgen um den Bestandschutz. Man kann sich das Leben auch schwer machen, manche machen es sich jedoch leichter. LWB die ihre Aufbewahrung freiwillig gemeldet bzw. nachgewiesen haben werden nach meiner Kenntnis auch nicht unbedingt als 1. überprüft, man hat ja noch genug mit den Verweigerern der Nachweise zu tun.
  11. Was spricht dagegen wenn der trunksüchtige nüchtern ist?
  12. Mal über Begriffe wie Gefahrenabwehr und kriminalistischer Prognose nachdenken, hiermit begründet man ja auch die ED-Behandlung von Kindern mit krimineller Energie. Wie die Prognose vom TE sich gestaltet kann ich nicht beurteilen. War doch selbst schon mal davon betroffen, was ich hier auch schon mal berichtete, meine Klage dagegen war erfolgreich.
  13. Nun lasst doch Sbine in Ruhe, sie tut euch nichts. Der KWS ist nun einmal Unfug denn früher ging es auch ohne.
  14. Das muss nicht unbedingt sein. Nach welcher Rechtsgrundlage? Beihilfe zum Verstoß? Dazu muss er das ja dann wissen und dann würde er ihn nicht mitnehmen, wenn doch hat er selbst im Verein nichts mehr verloren. In der Frage stimme ich dir ja zu. Interessant bleibt dieser Sachverhalt für mich doch schon aus reiner Neugier.
  15. Stümmt! Es geht aber wohl mehr um den Besitz: Zitat: (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist. Nun kann man streiten ob er dann im Sinne des § den Besitz ausübt, wenn er unter Aufsicht schießt.(tatsächliche Gewalt) Beim Erwerb bedarf es ja keiner Erwerbserlaubnis, so dass sich dann hier lediglich (wenn überhaupt) der Schütze mit dem Waffenbesitzverbot strafbar machen wenn er die Munition auf dem Stand erwirbt. Eigentlich eine interessante Variante.
  16. Nachzuweisen ist lediglich eine Haftpflichtversicherung die jeder Gastschütze vor dem Schießen bei der Anmeldung bezahlt, nur das ist relevant. Wollen wir jetzt vor dem Eingang der Vereine Kontrollposten einrichten die den Leumund jedes einzelnen prüfen? Nein! Das ist nicht die Aufgabe des Vereines. In der Regel werden Gastschützen von Vereinsmitgliedern mitgebracht und ich gehe davon aus dass diese nicht mit Personen verkehren die unsachgemäß mit Waffen umgehen, ein Waffensitzverbot im Einzelfall bedarf schon ein paar krimineller Aktivitäten die nicht verborgen bleiben. In meinem Bekanntenkreis weiß ich z. B. wen ich nicht mitnehmen würde, auch wenn die kein Waffensitzverbot haben, aber bestimmte Äußerungen ihrerseits zwingen mich zu einer gewissen Zurückhaltung. Schließlich würden die dann auch mein Ansehen im Verein ruinieren und das habe ich nicht nötig.
  17. Dass ein Gericht auch mal einen FB ins "Nirvana" schickt gab es aber auch schon. (s. Softi von 0,08 auf 0,5 Joule)
  18. Auszug aus dem WaffG: § 41 Waffenverbote für den Einzelfall (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen, Zitat Ende: Auf dem Stand erwirbt er ja nicht. Aber ich gehe davon aus dass jemand mit einem derartigen Verbot nichts auf einem Stand verloren hat, nur wer weiß davon?
  19. § 3: Verstöße werden mit Waffenentzug geahndet. Der Traum ist vorbei!
  20. Dann hattest du wohl eine noch schwerere Kindheit als die anderen.
  21. Weil es sich von sich aus keiner löscht, oder die Löschfristen noch nicht erreicht sind, ich habe ja schon mal geschrieben dass sie sich bei jedem Eintrag verlängern, wie eben die Punkte in Flenspunkt, nur die werden fristgerecht gelöscht. Einen formlosen Antrag an deinen zuständigen Polizeipräsidenten mit der Bitte um Löschung aller gespeicherten Daten bezüglich deiner Person stellen. Hier bekommst du dann auch eine Antwort ob noch etwas gespeichert ist und ob es wegen kriminalistischer Bedeutung weiter gespeichert bleibt. Das dann auch noch kostenneutraler als der KWS.
  22. Das WaffG und die §§ wurden mehrfach geändert, somit müßte man sich das WaffG zum damaligen Zeitpunkt heranziehen. Könnte mir aber vorstellen dass es sich um eine halbautomatische Pistole gehandelt haben könnte und der Tatbestand falsch eingeordnet wurde und später einfach nicht korrigiert, oder eben ein Schreibfehler. Egal ist allerdings ob funktionsfähig oder eben nicht. Egal wie schon mehrfach angeführt, würde ich zu nächsten Polizeistelle gehen, den Antrag auf KWS ausfüllen, die 50 Euronen berappen(vorher läuft gar nichts) und dann abwarten. Es ist auch nicht hinderlich in der Wartezeit in einem Schützenverein in der Nähe regelmäßig zu schießen, Leihwaffen sollte es überall geben und die Munition zum sofortigen Verbrauch darf man dort ja auch erwerben.
  23. Jeder Fall liegt aber anders und derartige Fragen wird es wohl öfter geben.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.