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uwewittenburg

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  1. In bestimmten Fällen ist das doch machbar (z.B. Entschädigung bei Zeugenvorladung bei Polizei und Gericht), aber bei der Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen? Bringeschuld? Bei unangemeldeten Kontrollen erfolgt die Kontrolle doch ohne deinen Aufwand wenn du zu Hause bist. Ansonsten vereinbart man doch kostenneutrale Termine, also wird man argumentieren dass du den "unnützen" Aufwand selbst verschuldet hast. Bei Beschädigungen wie verschmutzte Teppiche u.s.w. haftet doch die Behörde. Denke da an Verschmutzungen bei der Spurensicherung durch Rußpulver, da werden doch auch die Kosten erstattet. Wenn nun bei mir eine Kontrolle erscheint und ich verweise auf einen dringenden Arzttermin den ich trotz Hinweis nicht wahrnehmen kann, weil man mich hindert und ich erhalte dann vom Arzt später eine Versäumnis-Rechnung von ca. 50,- €, würde ich diese einklagen. Bin aber überzeugt dass dies ev. so auch nicht eintreten würde.
  2. War doch eigentlich klar und nun ist es festgeschrieben.
  3. Um dies endlich festzustellen bedurfte es tatsächlich 8 Seiten? Genau wie man Munition und Magazine waffenrechtlich nicht führen kann.
  4. Kommt bestimmt aber auch noch irgendwann.
  5. Naja, es gibt schon noch weitere Bedürfnisse.
  6. Dir ist aber schon klar dass der Vollzug des Waffenrechts Ländersache ist? Von daher nützt die kommende Wahl kaum oder nur mäßig dem LWB, denn keine Partei wird ohne Koalition regieren können und von daher eben auch Abstriche von ihren Versprechen machen müssen.
  7. Nicht unbedingt, aber am PKW?
  8. Ich befürchte der Anteil der Befürworter wird immer geringer.
  9. Leider werden das einige erst merken wenn es zu spät ist.
  10. Also ich kenne Zigarettenautomaten schon seit ca. Anfang der 60-ziger, wo die produziert wurden, oder welche Marke ist mir nicht mehr geläufig.
  11. Da ich in Zivil nicht als solcher zu erkennen war mußte ich natürlich auch anstehen, später als ich durch die vielen Einbruchsermittlungen vor Ort bekannt war, war es natürlich auch etwas einfacher.
  12. Kann man jetzt nicht so pauschal antworten, die Leute standen hier nicht nach den Waren an, sondern wegen der wenigen Einkaufswagen, so war es drinnen nicht so voll.
  13. 1971 habe ich den LKW und Motorradschein für 120,- MDN gemacht, heute muß ich für alle 5 Jahre für die Verlängerung ca. 200,- € hinlegen (Augen-Gutachten, Arzt-Gutachten, Lichtbild, Führerscheinstelle). 1990 habe ich mich im Supermarkt aufgeregt wenn ich wöchentlich für einen vollen Einkaufswagen bei einem 4 Personenhaushalt 50,- DM hinlegen mußte und da war der Wagen richtig voll, heute lege ich für 2 Personen knapp 100,- € wöchentlich hin und der Wagen ist noch lange nicht voll. - Kleidergeld gestrichen - Bewegungsgeld gestrichen - Urlaubgeld gestrichen - Weihnachtsgeld gekürzt Trotzdem läßt es sich leben wenn im 2 Personen-Haushalt beide ein einigermaßen Einkommen haben, da bleibt dann auch noch etwas für den Stand hängen. Ich habe alle meine Gehaltszettel und Mietkostenbelege aufgehoben und schaue auch ohne Wehmut drauf, ist eben interessant. Jammern hilft eh nicht.
  14. Wie war das damals mit der Einstufung der Soft-Airs? BKA sagte damals anstatt 0,08 wäre 0,5 Joule zulässig, wie in der EU. Hier sagte ein Gericht dass das BKA dazu nicht zuständig sei.
  15. Das ist eben genau so als wenn sich der Hund in den Schwanz beißen will.
  16. Ja, das sind eben die 50 % Wahrscheinlichkeit. Nicht zu vergessen dass die S-biene auch noch Vorgesetzte hat die das letzte Wort sprechen und wie auch bekannt manchmal den Vorreiter einer geplanten Gesetzesänderung bilden. Ich könnte mir vorstellen dass er mit seinem 1. Antrag durchkommt, aber man ihm bei Beantragung von weiteren Waffen die Auflage für einen gesetzeskonformen Schrank auferlegt.
  17. Warum nicht wie für Berufskraftfahrer 1 Woche mit Theorie, Praxis und Prüfung?
  18. Da bist du dann auch auf der sicheren Seite und du hast einen vernünftigen Schrank. Als "Neuling" auf Bestandsschutz pochen ist ein steiniger Weg und wenn sich dann noch deine Sachbearbeiterin nicht sicher ist, dann nimm den "Apfel" sonst wird es möglicherweise noch teurer.
  19. Dieser Empfehlung würde ich nicht folgen! Antrag auf WBK und gleichzeitig Nachweis über vorhandenen Schrank dürfte aus meiner Sicht reichen, ob es dann der Sb genau so sieht steht eh in den Sternen, denn es geht um den Bestandsschutz zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen. Von daher würde ich die Unterlagen persönlich abgeben und die Sichtweise im persönlichen Gespräch abklären.
  20. Wie schon erwähnt darf auch jemand ohne WBK "im Auftrage" führen (z.B. der Vater für seinen Sohn zum Wettkampf), aber dies wird bei einer Erben-WBK nicht erfolgen. Wie soll aber der Erbe seine Waffen zum "Büchser" bringen? Ich würde die Finger erst einmal von der Erb-Waffen lassen und mit Leih-Waffen vom Verein schießen. Die Sichtweise der zuständigen Waffenbehörde wäre da schon wichtig, da reicht doch schon ein kurzes Telefonat, als ein auf und ab in einem Forum. Das heutige Waffenrecht bietet viele Fallstricke. Schon bei einer Ordnungswidrigkeit rückt das SEK aus, denn das schießen mit einer Gaspistole von seinem eigenem Balkon ist lediglich eine Lärmbelästigung, also Lärmverstoß. http://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/mann-schiesst-mit-gaspistole-von-balkon-sek-rueckt-an
  21. Dachte ich mir doch. So ist es. Da hätte er eher drüber nachdenken sollen. Jeder darf sich einen Verein suchen und dort nach Anmeldung schießen und jeder vernünftige Verein verleiht auch Waffen. Warum klärt er das für sich nicht selbst? Die meisten hier brauchen dafür keine Erklärung und Rechtsberatung soll sich jeder selbst suchen. Ratschläge für 3. zu geben ist unsinnig, zumal die Voraussetzungen andere sind. Wenn dein Kumpel jetzt die Auflage zur Blockierung der Erb-Waffen hat, wird es eng, er hat genügend Gelegenheit gehabt um sich zu kümmern. Ich empfehle (wie auch schon jemand anders) dass sich dein Kumpel mit der Waffenbehörde zusammensetzt und einen geeigneten akzeptablen Lösungsweg sucht.
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