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uwewittenburg

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  1. Von daher fehlte dieser Kommentar noch.
  2. Der Löschungsantrag an die Behörde ist gebührenfrei, aber dann sieht man ob es Sinn macht zu klagen. Ich habe gegen meinen Negativbescheid erfolgreich geklagt und zwar gedeckt durch die RSV.
  3. Ich hatte es ja schon mehrfach geschrieben, jedes neue Delikt verlängert die kriminalpolizeiliche Speicherungsfrist. Einen formlosen Antrag auf Löschung der gespeicherten Daten stellen, darauf folgt die Begründung der Behörde für die Gründe der Speicherung, oder es erfolgt die Löschung, natürlich mit einem amtlichen Bescheid und dagegen könnte man dann versuchen zu klagen. Ein KWS ist der Aufwand meines Erachtens nicht wert.
  4. Man setzt da wohl auf den Gewöhnungseffekt. Weniger Waffen unterwegs ist doch auch ein Erfolg. Die meisten haben doch eine Bier- oder Schnapspulle in der Hand und das sogar am frühen Morgen, zerschlagen auch eine starke Waffe. Die können die Sprays dann ja an das "Klientel" weiterreichen.
  5. Mit einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis versucht man diese Maßnahmen zu begrüden, irgendwann fällt die Begründung weg.
  6. Es ging nicht nur um die Besucher der Veranstaltung, sondern um alle Nutzer des Hauptbahnhofes, also keine Maßnahme nach dem Versammlungsgesetz.
  7. Darum ging es doch gar nicht, es ging um angekündigte teporäre Waffenverbotszonen auf bestimmten S-Bahnstrecken und Bahnhöfen.
  8. Rechtswidrigkeit und Mißbrauch? Empfindliches Übel? Angestrebter Zweck? Eingriffsrechte bzw. Ermächtigung? ASOG? StGB Auszug: § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht
  9. Das ist aber jetzt nicht dein Ernst?
  10. Ich denke mal dass derartige Aktionen bald alltäglich werden könnten, zumal trotz Vorankündigungen diese erfolgreich zu verlaufen schien. https://www.bz-berlin.de/berlin/polizei-registriert-91-straftaten-bei-kontrollen-an-berliner-bahnhoefen
  11. Weg von der Sparkasse war meine 1. Aktion nach der Wende. Mein Konto ist gebührenfrei.
  12. Das Bankgeheimnis wird auch langsam durchgeweicht. Ein Terrorist kauft Waffen und Munition bestimmt nicht mit EC oder Kreditkarte auf dem Schwarzmarkt.
  13. Von daher das Großaufgebot.
  14. Ich behaupte mal kühn dass du nicht in das Schema der Kontrolle paßt. Wer täglich hier mit den Öffentlichen fährt weiß wen es betreffen könnte, bestimmt nicht jeden, da rennen genug rum denen man eigentlich nicht über den Weg laufen will.
  15. Ehemalige bitteschön. Und du wirst lachen, das hat mich schon damals heftig geärgert. Nein, sie bekommen den Schirm und auch das Schweizer Messer wieder, nur nicht am gleichen Tag. Genau wie an den Schwimmbädern, da wird kistenweise derartiges eingesammelt, nur holt es beim Verlassen kaum einer ab. Verbotene Gegenstände nach dem WaffG werden dann an die Polizei weitergeleitet.
  16. Das geht doch nicht, die Superschlauen wollen doch alles besser wissen. Ob nun die Formulierung gefährlicher Gegenstand oder gefährliches Werkzeug, ist doch auch egal, es kommt auf die Sache an. Der dumme ist zum Schluß Tante Erna, Oma Frieda oder Opa Wilhelm denen man den Stockregenschirm abnimmt.
  17. Das kann mir aber nicht passieren!
  18. So einen Kontrolleinsatz kann man schnell unterbrechen und verlegen, die Hubschrauber sind
  19. Die Feststellung erfolgt doch in der Regel im ZH mit einem anderen Grund, Beleidigung, Bedrohung oder fehlender Fahrausweis. Da gibt es dann keinen Diskussionsgrund und mit der DB-Sicherheit ist dann aus kein "gut Kirschen essen".
  20. Beim Stichwort Waffen brauchst du in Berlin nicht lange warten. Ein paar tausend Polizisten bekommst du hier ziemlich schnell zusammen, in Ahrensfelde bei Berlin ist zudem ja auch noch die BFG der Bundespolizei stationiert, außerdem ist wegen dem Deutschlandspiel eh schon ein größerer Kräfteansatz geplant.
  21. Jo, wenn man vom Ausschluß der Weiterbeförderung und das Herbeirufen der Polizei absieht schon. Von der Abnahme eines SRS Revolvers aus einem verschlossenen Koffer eines älteren Herren am Hauptbahnhof habe ich vor Jahren schon mal berichtet. P.S.: Da ich schon seit 4 Jahren meinen Ruhestand genieße tangiert mich das eigentlich nur noch am Rande.
  22. Das hast du zu 100 % Recht. Da solltest du dich mal mit den Transportbestimmungen der Verkehrsunternehmen beschäftigen, so wie ich das kenne untersagen die das mitführen.
  23. Gegen abnorme Unterzuckerung gibt es kein Medikament und nach vorne kommst du am Security nicht vorbei, trotz ärztliches Attest.
  24. Hätte ich auch getan, aber bei einer beginnenden Unterzuckerung und Anstehen?
  25. Ich denke mal dass du weiß was alles abgenommen wird und du hast mit deinem gesetzesverweis keine Chance. Ich durfte mit meine Plastikflasche nicht rein, entweder Cola weg oder keine Veranstaltung.
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