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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Retente befinden sich nicht in den Akten, sondern auf den Dienststellen und den Unterschied zwischen Theorie und Praxis brauch ich wohl nicht weiter erläutern. Siehe auch hier: https://www.morgenpost.de/politik/article211776443/Warum-das-Datennetz-des-Staates-unsere-Sicherheit-gefaehrdet.html
  2. Jeder Sachbearbeiter fertigte Retente zu Vorgängen an, die dann auf den Dienststellen lagern, mit der Einführung von PC-Programmen ist die Lagerkapazität enorm.
  3. Ich gehe davon aus dass hier keine kriminelle Energie vorliegt, sondern einfach jugendlicher Leichtsinn. Aufklärung anstatt Verbot halte ich für sinnvoller, denn alles was verboten wird ist ja erst interessant.
  4. Das JGG ist doch lachhaft und dann noch die Dauer bis es zu einem Prozeß kommt. Ich habe als Teamleiter eines Einlieferungsdienstes oft das beschleunigte oder auch das besonders beschleunigte Verfahren angewendet, ganz im Sinne der berühmten Frau Heisig, auch wenn das zeitintensiver war, aber es zeigte Wirkung. Täter wird erwischt, Beweise reichen aus, sofortige Sanktion, aber nicht erst nach 1 Jahr wo ein Intensivtäter gar nicht mehr weiß worum es da ging. Das Verbot derartiger Gegenstände trifft doch in der Regel den arglosen Bürger der den PVB fragt ob sein Gegenstand unter das Verbot fällt.
  5. Es ging um das Eingreifen gegen bestimmte Klientel, aber mittlerweile bekommt man Angst mit seinem guten Küchenmesser die Petersilie zu hacken.
  6. Meine Warnungen oder Empfehlungen führten meistens bis zur Verwarnung o.ä.! Auch Goggel löscht nie, einmal drin immer drin. Wenn dann erst mal ein Verdacht "gestrickt" wird kann man gegen die Behörde klagen, wer dann aber Recht bekommt? Naja, es wird gleich einer sein "Verwaltungs-Pferd" satteln und seine Überzeugungen präsentieren, aber über seine Erfolge bin ich mal gespannt, bisher reichte es nur eben bis zu ........., hab ich vergessen!?
  7. Meine Entscheidung lasse ich sowieso nicht von einem Automaten beeinflussen, für mich war nur eben klar dass ich mein Wahlverhalten nicht ändere, ich werde auch wieder wählen gehen.
  8. Ich hab mal das Wahl Navi ausprobiert, hat meine Vorstellungen bestätigt. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Wahl-Navi-RTL-stellt-Alternative-zum-Wahl-O-Mat-bereit-3813062.html
  9. Etwas schlechter geht wohl noch, besser wohl nicht.
  10. Stellt euch vor die AFD gewinnt und hat dann kein ausreichendes geeignetes Personal.
  11. Jede Partei wird sich dem Koalitionsvertrag unterwerfen und ich glaube der Waffenbesitz spielt dort keine tragende Rolle.
  12. Da hast du natürlich Recht. Erpressung hört sich aber genau so hart an wie "Macht", würde daher auf Nötigung stimmen. Ja, es ist eben alles nicht so einfach, ist eben die Frage wer daraufhin als 1. einknickt. Manchmal könnte man der Meinung sein dass man gewinnt, dann aber doch lieber das kleinere Übel wählt, also die Waagschale. Meinte ja auch Machtwort sprichwörtlich, bin ja nur "Laie"!
  13. Wenn ich kein Laie wäre benötigte ich ja auch keinen Rechtsbeistand. Wenn ich die Begründungen der Gegenseite lese zweifle ich dann wieder an meinem oder deren Verstand. Natürlich spricht ein Richter auch mal ein "Machtwort" vor einer Hauptverhandlung! Z.B.: "Entweder wir einigen uns ohne Urteil oder es wird ein Urteil geben was nicht in ihrem Sinne ausfallen wird." Na mal sehen, der nächste Termin ist am 08.11.17.
  14. Wenn ich etwas ablehne verzichte ich eventuell auf etwas.
  15. Für einen "Neuling" ist es ja auch interessant bei einem Erst-Kontakt, so kann man ja auch einige Fragen stellen die man schriftlich so nicht beantwortet bekommt und man weiß welche Hürden auf der Strecke stehen und kann sich im Nachgang schlau machen was man versucht wie durchzubekommen. Meine ganz persönliche bescheidene Meinung. Ich weiß wen ich zu welchem Thema anrufen kann und wen lieber nicht. P.S.: Genau wie hier im Forum, da weiß man doch auch wer gleich Porzellan zerschlägt und wer sachdienliches beiträgt, wobei es auch unterschiedliche Auffassungen gibt die in dem einem Amt anwendbar sind und in einem anderen wieder nicht, oder eben nur mit Druck.
  16. Immer mehr Anwälte wechseln ja auch zum Rechtsfeld der ärztlichen Kunstfehler. Die am Waffenrecht "werkeln" sind ja auch Juristen, so gelang es ja auch einem Innensenator, einem Verwaltungsspezialisten und einem Juristen den § 42a WaffG "einzuschmuggeln", ohne das andere Juristen etwas dagegen tun konnten. Auch vor Gericht stehen sich mehrere Juristen gegenüber und jeder sucht im Dschungel der umfangreichen Kommentare das passende heraus bis einer ein Machtwort spricht, gegen das dann wieder vorgegangen wird. So ist mein Verwaltungsrechtsverfahren nun schon in das 4. Jahr gegangen und es ist kein Ende absehbar.
  17. Richtig, kann ja auch nur über Themen schreiben die ich kenne, aber so weit liegt das alles nicht auseinander, zumal es manchmal auch einen LWB betraf der in seiner Stammkneipe mit seinem geholsterten Revolver auffiel. Da bedurfte es dann auch keinen Anwalt, wobei der Richter nur die eine Waffe einzog, die anderen durfte er sogar behalten, wie das dann die Waffenbehörde händelte weiß ich nicht mehr.
  18. "Ganoven" gehen ja auch nicht in ihrer "Arbeitskluft" zur Gerichtsverhandlung.
  19. Der Richter wird dies aber gern so übernehmen, zumal Richter und Staatsanwälte (auch Rechtsanwälte)immer weniger Ahnung vom WaffG haben, da jeder fast alles bearbeiten muß. Alleine ein Verweis auf solche Texte führt dann schon zum "Einknicken" vor oder auch während der Verhandlung. Zum Verständnis, ich rede von Verhandlungen wo neben Eigentums-, Gewalt- und anderen Delikten zusätzlich ein Waffendelikt eine Rolle spielt, da fallen manchmal die anderen Delikte wegen Mangels an Beweisen "unter den Tisch" aber das Waffendelikt führt zu einer Verurteilung.
  20. Im Streitfall urteilen dann die Gerichte darüber und ich wette dass es in gleichartigen Fällen auch zu unterschiedlichen Urteilen kommen könnte. Unter Zeugen eingeworfene Post in den Hausbriefkasten der Behörde war auch schon mal ein Streitfall. Kann der Zeuge denn bezeugen was der Umschlag enthielt? Naja, ich habe meinen EFP auch schon mit der normalen Post an die Behörde gesendet und so zurück bekommen, bei einem WBK-Eintrag würde ich es nicht so tun, aber das ist meine eigene Entscheidung. Kenne auch Fälle wo bei Anforderung einer Rücksendung ein frankierter Rückumschlag verlangt wird oder wurde. Bei der Polizei gab es vor langen Jahren frankierte Rückumschläge für Fragebögen an Zeugen, ja, lang ist es her. Man muss sich heute wohl auch daran gewöhnen dass man bei telefonischen Rückfragen (bei fast allen Behörden/Versicherungen/Banken) teilweise unsinnige Auskünfte bekommt und erst bei der 3. oder 4. Nachfrage korrekte Antworten bekommt. Schon allein aus meinen eigenen Erlebnissen der letzten 2 Wochen könnte ich ein Buch schreiben. Ich bin zu dem Eindruck gekommen dass sich "Fachidioten" zur Zeit wie eine Seuche ausbreiten.
  21. Wer um 11.00 Uhr stark alkoholisiert und ungepflegt auf dem Amt erscheint dürfte auch zu anderen Tageszeiten so rumlaufen, von daher eignet sich ein persönlicher Kontakt schon dazu, zu mindestens für weitere Prüfungen oder eben nicht.
  22. Wer sammelt denn eigentlich die Pilze, Heidelbeeren u.a.? Liebespaare, Wanderer (Wilderer erwähne ich gar nicht erst), Aussteiger (Waldkauze) u.v.a., trifft auch auf Getreidefelder zu.
  23. Ach so, da reicht dann der Nachweis des Erwerbs einer Briefmarke?
  24. Mag sein, war mir auch nicht so wichtig, bin vom Paketversand ausgegangen. Naja, 4,- € oder 0,70 € macht schon etwas aus, schließlich wird das Geld für den BER dringender benötigt! (grün war alle)
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