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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Aha? Das bestimmst du? Er hat hier gefragt, falls du das noch nicht mitbekommen haben solltest.
  2. Wobei Verstoß gg. WaffG auch enthalten ist, wenn ich das als § 51 WaffG deuten sollte (anst. § 051 WaffG wie geschrieben) dann ist der Gegenstand ein Verbrechenstatbestand, wobei alles unter das Jugendstrafrecht gefallen sein dürfte, wo besondere Milde gilt.
  3. Ich verweise noch einmal auf die unterschiedlichen Strukturen der Waffenbehörden, mal beim OA, mal beim LKA!
  4. Mit jedem Delikt verlängert sich auch die Gesamtspeicherfrist. Aber mal ehrlich, im wesentlichen handelt es sich bei den Tatvorwürfen um Gewaltdelikte, von daher würde ich als Sb alles daran setzen dass so jemandem keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt werden. Wir haben alle mal "Dummheiten" gemacht, 1 - 2 x erwischen lassen würde ich noch durchgehen lassen.
  5. Schon mal etwas von einer Rechtsschutzversicherung gehört?
  6. Der Steuerzahler muß keine neue kaufen denn es sind genug Reservewaffen vorhanden. Hat er gegen die Aufbewahrungsvorschriften seines Dienstherren verstoßen wird er sie bezahlen müssen oder er hat eine Amtshaftpflichtversicherung. Genau wie beim LWB, da zahlt ev. die Hausratversicherung. Bei dem einen prüft der Dienstherr und bei dem anderen die Waffenbehörde ev. Verstöße, also kaum Unterschiede.
  7. Die Waffe gehört ja auch zur Uniform. Unser Polizeidirektor hatte früher vor der Dienstbesprechung immer unter den Tisch geschaut ob alle seine Abschnittsleiter(höherer Dienst mit goldenen Sternen) die Waffe an der Seite zu baumeln hatten. Beamte in Uniform dürfen die öff. Verkehrsmittel umsonst benutzen, nur machen in Berlin die wenigsten davon Gebrauch.
  8. Es reicht ja auch dass die Einschränkungen woanders stehen, denn dafür würde das Scheckkartenformat nicht ausreichen. Es steht ja auch nicht "dienstlich gelieferte Waffe" obwohl die private Waffe nicht geführt werden darf, da greift dann das WaffG wieder.
  9. In einigen BL gibt es für PVB anstatt eines Waffenscheines eine Ersatzbescheinigung, in Berlin gibt es das nicht. Im Dienstausweis steht dann dass der Inhaber zum Führen der Schusswaffe berechtigt ist, das gilt aber eben nur für die dienstliche Waffe und nicht für die private. Also gehört Dienstausweis und Waffe zusammen, ohne DA kein Führen und Besitz. Bei Urlaub und Krankheit sind DA und Waffe abzugeben. Konkretes wird in den jeweiligen Geschäftsanweisungen geregelt, kein PVB kann mit seiner Ausrüstung und auch nicht seiner Waffe machen was er will, ob das nun nach dem Waffenrecht geregelt wird oder nicht ist "wurscht"!
  10. Das ist aber nun mal kein "Freifahrtschein" für PVB. Er kann eben nicht machen was er will und damit ist für mich die Diskussion dazu beendet, du begreifst es eh nicht.
  11. Das ist falsch! Die Geschäftsanweisungen lehnen sich diesbezüglich am WaffG an.
  12. Die Meinungen teilen sich doch hier. Was sagt dein Sb dazu?
  13. Wer hätte vor 30 Jahren schon daran gedacht dass man sein Telefon in der Hosentasche tragen und damit navigieren, Bankgeschäfte u.v. mehr machen kann? Zukunftsmusik? Ich höre es klingeln!
  14. Also unsere Kaffeepausen fanden immer beim Chef statt, da ging nichts verloren.
  15. Richtig, meinte aber die "Schüssel" und nicht den Sender!
  16. Es werden eben alle gemolken. Früher hatte ich DVB-T für meine Fernseher, jetzt wurde umgeschaltet auf DVB-T 2 und für den Empfang der privaten Sender muss man seit gestern ca. 60,- € jährlich bezahlen. Bei SAT ist das noch frei, aber da will man auch noch die Schraube ansetzen.
  17. Was kostet die Verlängerung eines LKW Führerscheins alle 5 Jahre? - 43,- € - 80,- € Augen Gutachten - 40,- € Arzt Gutachten - ca. 10,- € Lichtbilder
  18. Halte ich gar nicht mal für verfehlt, schon im Sinne der Gleichbehandlung. Wenn dann gem. der EU Richtlinie auch die SRS mit Nr. dort eingetragen werden sollen könnte das durchaus so kommen.
  19. Eigentlich ein normaler Vorgang. (wenn zwischen beiden die "Chemie" stimmt). Bei einem Dauernörgler oder -verweigerer könnte ich mir auch einen anderen Ablauf vorstellen.
  20. Du hast die unbeteiligte Person hinzugezogen und nicht die Behörde, also kannst du das der Behörde auch nicht anlasten. Da es sich dann auch noch um einen Nachbarn oder Kumpel handeln dürfte, wird auch kaum Aufwand entstehen, denn auch amtliche Zeugen erhalten nur eine Aufwandsentschädigung.
  21. Richtig, aber zurück möchte ich nicht mehr, auch wenn es da keine Kontrollen der Aufbewahrung gab, aber es gab ja auch keine privaten LWB. Achja, das WO würde ich dann auch vermissen!
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