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Steephan

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  1. Hallo in die Runde, ich lese mich gerade im Waffenrecht ein und habe eine Frage, auf welche ich leider keine zufriedenstellende Antwort finde. Nehmen wir fiktiv an, ein Bahnhof in Deutschland ist als Waffenverbotszone ausgewiesen und man befindet sich in diesem Bahnhof. Ferner verfügt der Reisende über einen kleinen Waffenschein, hat ein Multitool dabei, welches in einer mit einem Reißverschluss geschlossenen (somit NICHT verschlossenen) Jackentasche befindet. Alle Werkzeuge des Tools befinden sich in einem eingeklappten Zustand. Darf der Reisende das Multitool dabei haben? Da kommt noch eine Frage auf - wie verhält es sich, wenn benannter Reisende eine SSW dabei hat und sie führt? Danke Euch.
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