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Heyolb

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  1. Ja wie gesagt das ich wurde nicht Verurteilt. Jedoch bezieht die Waffenbehörde das ganze Bundeszentralregister ein. Das beinhaltet auch das Erziehungsregister. Natürlich findet sich diese Information sowohl im Inpol als auch im Staatsanwaltlichen Zentralregister. Inpol (uä) kann man theoretisch löschen lassen wenn dies zugelassen wird. Staat. Zentr. wird nach 2 Jahren gelöscht.
  2. Ja mit 24. Es steht nichts im Führungszeugnis, auch nicht im Erweiterten. Die Behörde würde das so oder so anfordern.
  3. Bitte sag mir dass das ein Scherz ist. Was für ein Müll.
  4. Ich denke nicht dass diese Waffe jemanden aufhalten würde, der ernsthaft daran interessiert ist mich zu verletzen. Mir geht es in erster Linie um das Gefühl "sicherer" zu sein und die damit verbundene Steigerung meines Selbstbewusstseins. Da ich mehrjährige Erfahrung im Kampfsportbereich habe, weiß ich wie wichtig alleine die Ausstrahlung sein kann um nicht als "leichtes Opfer" wahrgenommen zu werden. Alleine das konnte mich bereits in brenzligen Situationen schützen. (Prävention) Ich denke in einer reinen Selbstverteidigungssituation kann ein Pfefferspray durchaus effektiver sein. (Welches ich auch mit mir führe) Dennoch möchte ich dieses Gefühl spüren wenn ich durch den Park spaziere oder nachts jogge. Mein Bedürfnis nach einem KWS ist rein dafür und auf dem ersten Blick irrational. Doch wenn auch nur eine Chance besteht gefährliche Situationen abzuwenden, ohne dass ich mich in meiner Freiheit einschränken muss, es abschreckend wirkt oder tatsächlich auf nahe Distanz eine Wirkung hat, möchte ich diese Chance nutzen.
  5. Das habe ich auch schon erfahren. In 3 Jahren werde ich aber bereits berufstätig sein, somit stellt das kein Problem dar. Die 100€ bzw 150€ per se sind nicht das was mir weh tun würde, sondern diese auszugeben um letztendlich eine Ablehnung zu kassieren. Deshalb werde ich dem Rat von Last_Bullet umsetzen und mich zuerst mit der Waffenbehörde in Verbindung setzen.
  6. Lustiger Zufall: Die Gebühren für den KWS werden zum 01.12.2023 auf 150€ erhöht. Das ist schon happig.
  7. Wie gesagt ich bin noch recht neu und dachte das Nachfragen wäre der Antrag für den KWS. Aber ich bin froh von euch eines besseren belehrt zu werden, deswegen hab ich mich an dieses Forum gewandt.
  8. Haha. Bei dem ganzen Aufwand und Prüfung könnte man echt vergessen dass es Platzpatronen sind. Aber ich denke dass es gut ist dass Menschen mit meiner Vorgeschichte geprüft werden. Auch wenn ich mit absoluter Sicherheit sagen kann dass ich (jetzt) den nötigen Verstand und die Reife besitze die führen zu können.
  9. Ja das stimmt ich bin eben noch Student und das ist schon heftig für mich. Aber danke für die Antwort, die hat mir sehr weitergeholfen.
  10. Danke für den Beitrag. Hätte man auf das Profil geklickt hätte man feststellen können dass ich noch neu bin und mir darüber nicht im Klaren war.
  11. Bei mir wären das leider 130€. Aber ich verstehe den Punkt
  12. Danke für deine Antwort. Nein ich bin und war nie Mitglied einer solchen Organisation.
  13. Hallo Leute Ich suche ein paar Einschätzungen zu folgendem Fall: Ich habe eine Eintragung im Erziehungsregister wg. Besitz und Erwerb von BTM. Das ist das Ergebnis einer (Jugend) Gerichtsverhandlung wobei die Anklage gegen Auflagen (Drogentests) eingestellt wurde.(Tat wurde zugegeben, da beste Chancen auf Einstellung) Die endgültige Einstellung fand erst in diesem Jahr statt. Ich bin also nicht vorbestraft. Auch meinen Führerschein durfte ich behalten da ich ein Ärztliches Gutachten bestanden hatte indem keine Anhaltspunkte für BTM Konsum ermittelt werden konnten. Dies bedeutet auch dass keine Abhängigkeiten vorliegen. Wie schätzt ihr nun meine Chance auf einen Kws ein? (Tatzeitpunkt sollte schon 4 Jahre her sein)
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