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Jambou

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  1. Ich warte gerade noch auf die Bedürfnisse vom Verband und sobald die da sind, werde ich den Antrag auf die WBK stellen. Ich bin natürlich umfangreich rechtsschutzversichert. Sollte es also notwendig sein, kann ich darauf zurückgreifen. Zukünftig mach ich mir da weniger Sorgen, weil letztendlich zu meinen Gunsten entschieden werden sollte. Der SB sollte auch wissen, dass das in dem Berufsfeld tatsächlich latent in der Luft liegt. Selbst wenn nicht, wird sich sicherlich eine Lösung finden lassen. Der Aspekt, dass die Zuverlässigkeit bedingt durch den Beruf bereits gegeben ist, ist ein gutes Argument. Schließlich bin ich Dienstwaffenträger.
  2. Halte ich nach aktueller Sachlage für nicht wirklich notwendig. Sollte allerdings eine Rechtsberatung notwendig werden, z.B. durch Prüfung der Notwehr, werde ich selbstverständlich mehr Kompetenz involvieren. Das ergibt schon Sinn. So wird es sicherlich auch sein. Aus eigener Berufserfahrung weiß ich, dass solche Abfragen zwischen den Behörden in der Regel recht schnell gehen. Objektiv betrachtet stimme ich dir zu. So funktioniert halt ein Rechtsstaat. Sollte es dann auch tatsächlich nur eine zweiminütige Prüfung sein, würde mich das auch nicht ärgern. Ich werde jetzt mal abwarten und schauen was kommt, falls überhaupt was kommt. Das war aus meiner Sicht eine recht klare Sache. Gegebenenfalls werde ich hier ein Update posten, ob das meinen Antrag der WBK für mich wissentlich verzögert hat.
  3. Das halte ich doch für sehr unwahrscheinlich. Da ich allerdings nicht weiß, wie die Staatsanwaltschaft genau vorgehen wird, kann ich das natürlich nicht gänzlich ausschließen. In dem Fall würde es aber genügend Zeugen geben, die den Tathergang schildern können. Wäre aber natürlich ärgerlich, würde das geprüft werden. Soweit ich das noch mitbekommen habe, hat der Täter gegenüber der Polizei noch zugegeben, dass er zuerst geschlagen hat.
  4. Anderes würde auch keinen Sinn ergeben. Nur eben die Sorge, dass ein offenes Verfahren als solches hinderlich sein könnte. Soweit ich weiß, dürfen eventuelle Ermittlungen nicht ausschließlich zu Lasten des Beschuldigten geführt werden. Doch, Opfer gibt es auch. Rechtlich gibt es Unterschiede zwischen Opfer und Geschädigten. Da kann ich aber keine genaue Aussage treffen. In dem Fall müsste ich, wie du sagst, als Geschädigter und Zeuge geführt werden. Danke!
  5. Hallo liebes Forum, ich bin Justizvollzugsbeamter und war in der vorletzten Nacht dienstlich in einem Krankenhaus und hab, unabhängig von meinem Einsatz dort, eine Körperverletzung gegen einen Arzt mitbekommen. ich bin dann im Rahmen der Nothilfe eingeschritten und wurde dann selbst angegriffen, also Opfer einer Gewalttat. Der Täter konnte überwältigt werden und wurde letztendlich der Polizei übergeben. Die Polizei hat dann Strafantrag gegen den Täter gestellt und mich als eines der Opfer der Straftat aufgenommen. Nun ist es so, dass ich kurz davor bin meinen WBK-Antrag zu stellen. Da kommen natürlich Sorgen auf. Ich bin mir dessen bewusst, dass hier niemand konkrete Antworten geben kann. Dennoch möchte ich gern fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder so gar versiert genug ist, um mir etwas dazu sagen zu können. Grundsätzlich besteht ja ein offenes Verfahren, worin ich nun involviert bin. Könnte das hinderlich für den Antrag der WBK sein? Mit freundlichen Grüßen
  6. Jambou

    Erstantrag WBK

    Hi, danke für die hilfreichen Antworten! Doch, klar. Nur ist das Forum über Weihnachten einfach besser erreichbar
  7. Jambou

    Erstantrag WBK

    Hallo, beim Erstantrag der WBK unter der Frage "Welche Schusswaffen wollen Sie erwerben?" gibt's mehrere Felder zum ausfüllen. "Art, Kaliber, Hersteller/Modell, Herstellungsnummer" Reicht es, wenn ich Art und Kaliber ausfülle, also z.B. "Selbstladepistole, 9mm Luger", und den Rest offen lasse oder gibt's da evtl. Probleme? Mit freundlichen Grüßen
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