Hallo liebes Forum,
ich bin Justizvollzugsbeamter und war in der vorletzten Nacht dienstlich in einem Krankenhaus und hab, unabhängig von meinem Einsatz dort, eine Körperverletzung gegen einen Arzt mitbekommen. ich bin dann im Rahmen der Nothilfe eingeschritten und wurde dann selbst angegriffen, also Opfer einer Gewalttat. Der Täter konnte überwältigt werden und wurde letztendlich der Polizei übergeben. Die Polizei hat dann Strafantrag gegen den Täter gestellt und mich als eines der Opfer der Straftat aufgenommen. Nun ist es so, dass ich kurz davor bin meinen WBK-Antrag zu stellen. Da kommen natürlich Sorgen auf.
Ich bin mir dessen bewusst, dass hier niemand konkrete Antworten geben kann. Dennoch möchte ich gern fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder so gar versiert genug ist, um mir etwas dazu sagen zu können. Grundsätzlich besteht ja ein offenes Verfahren, worin ich nun involviert bin. Könnte das hinderlich für den Antrag der WBK sein?
Mit freundlichen Grüßen