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roland0849

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  1. Nein, ich war bis dahin unbescholtener Ersttäter, habe ledig nicht mit der Systemhörigkeit von Staatsanwalt und Richterin gerechnet (§ 188 StGB). Und der Rest der "Story ist auch nicht relotiert". Bei so viel fachkundigen Vorwürfen ziehe ich mich wohl besser wieder aus diesem Forum zurück Und Tschüss!
  2. Entschuldige bitte mal, wie viele Posts muss man denn getätigt haben, bevor man "ernst genommen" werden darf?
  3. "...bedeutet dies, dass er erstmal waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber dass er der Eigentümer ist." Da möchte ich doch ganz zart widersprechen. Auch die vorherige Inverwahrungnahme hätte meinen Waffenhändler ausreichend für die Waffen verantwortlich gemacht. Was könnte ihn jetzt, wo meine Waffen in seinem Handelsbuch und sogar im NWR-Register auf ihn eingetragen sind daran hindern, selbige auf eigen Rechnung zu verkaufen?
  4. Alle Grünen (und hauptsächlich eine grüne Politikerin, die noch im Feb. '22 eine Impfpflicht forderte) sind dämlich. Der § 188 StGB, mit dem sich das Politikerpack als besonders schützenswerte Spezies darstellt. machen's möglich.
  5. Ich war 50 Jahre Waffenbesitzer, und mir ist völlig klar, dass ich ohne WBKs keine "tatsächliche Gewalt" über meine Waffen ausüben kann/darf. Deswegen habe ich sie ja auch bei meinem Waffenhändler (bis zum Verkauf DURCH MICH) in Verwahrung gegeben, bevor ich meine WBKs abgegeben habe. Weder rechtlich noch in der Praxis besteht in so einem Falle die Gefahr (Option) einer Rückgabe! Oder kennst du einen Waffenhändler, der Waffen an jemanden abgibt (verkauft/verleiht) der keine entsprechende WBK hat? Dass die Waffen dafür dauerhaft in den Besitz des Händler übergehen müssen, ist bestenfalls eine Schutzbehauptung, um die dadurch zweifellos erfolgte Enteignung/Beschlagnahme zu maskieren.
  6. Hallo WO-Gemeinde, ich wurde nach der "Beleidigung" einer grünen Politikerin auf Facebook oder Twitter im Feb. '22 zu 70 Tagessätzen verdonnert. Die Verhandlung wegen meines Widerspruchs war eine reine Farce. Nichts besonderes bei unserer ach so freien Justiz. Aber mit fast 75 hätte ich mich eh irgendwann von meinen 26 registrierungspflichtigen Waffen verabschieden müssen, also hab ich sie zu einem befreundeten Waffenhändler verbracht und meine WBKs, "Sprengstoffschein" usw zurückgegeben, und fange jetzt an, die Waffen bei egun anzubieten. So weit, so gut. Jetzt hat mich mein Dealer davon in Kenntnis gesetzt, dass "unserer" Waffenbeauftragten die Inverwahrungnahme meiner Waffen durch den Händler nicht genügt, und sie verlangt hat, dass MEINE Waffen in den tatsächlichen Besitz des Waffenhändlers zu überbringen sind. Dies kommt faktisch einer Enteignung gleich, und obwohl ich kein Jurist bin, glaube ich zu wissen, dass der Gesetzgeber Enteignungen nicht vorgesehen hat. Hat es Aussicht auf Erfolg, der Waffenbeauftragten mit Klage zu drohen? Gruß Roland
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