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IGNORED

Bedürfnissprüfung nach §4, Nachweis nach §16


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Hallo zusammen,

ich habe da noch einmal eine kleine Frage:

Da wir gerade alles auf eine Vereins-WBK ändern theoretisch noch nicht schlimm, aber der Interesse halber:

 

Die Behörde verlangt nach §4 Abs. 4 Waffg das bestehende Bedürfniss alle 5 Jahr nach zu weisen.

Dafür möchten diese eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereingung im Sinne des §16 Waffengesetz.

 

Wie verhält es sich hier mit den mindestens zu erbringenden Schiessübungen nach §14 aus ? Fällt das mit dort hinein, oder nicht ?

Weil das doch eigentlich zum Fortbestehen des Bedürfnisses auch Grundvorraussetzung ist, oder ?

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