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pedruckt

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  1. Naja, rechnet sich schon mit geringem Jahresbeitrag. Wir haben 60€ im Jahr. Dazu 2,50 auf den kleinen Ständen und 7,50 für die 100 Meter. Wer viel schießt, zahlt viel, wer nicht halt weniger. Erstere nutzen aber auch das Material mehr ab. Aufnahmegebühr haben wir vor en paar Jahren eingeführt, um die Anträge in Bezug auf die 100 Meter etwas zu steuern. Munition kann man auch Recht günstig verkaufen, wenn man in größeren Mengen einkauft, oder Angebote nutzt.
  2. Also wir haben gerade einen 100 Meter Stand mit 4 Bahnen gebaut, teilgedeckt mit Lüftung und Räumlichkeiten, Aufsicht, Aufenthaltsraum und einen Raum in Reserve. Erdarbeiten bis 6 Meter tief bei der Geschossfangkammer. Allerdings eigenes Grundstück. Waren c. 300.000€ und gaaaanz viel Eigenleistung. Möglich ist das also schon.
  3. Nach der ersten Verwirrung muss ich sagen, mir gefällt's grundsätzlich.
  4. Die Munition hat nachgelassen, aber quer durch die Hersteller. Gut zu sehen im KK Bereich, oder Hülsen beim Wiederladen. Fiocci Hülsen sind mir ständig im UHR abgerissen. 357 Magnum Hülsen von Geco ergaben eher ein Faltenmuster in der Wand. Allerdings schieße seit Jahren Magtech ZH in verschiedenen Größen. Noch nicht einen Aussetzer bei vielen 1000 Schuss.
  5. Das geht aus einer Stellungnahme des BMI hervor. Ihre Anfrage an das Bundesministerium des Innern z_260913_210416.pdf
  6. Das ist nicht richtig. Nicht gewerblich darf ich für Mitglieder meiner Schißsportlichen oder Jagdlichen Gemeinschaft einfach so wiederladen, für Nichtmitglieder muss die Munition gestempelt werden.
  7. Munitionserwerb beantragen, Gebühr zahlen, fertig.
  8. Der Waffenschrank muss in der Regel an der 1 Meldeadresse stehen. Jagdhütte mal ausgenommen. Eine ladungsfähige Adresse muss er ja haben, sonst hätte er ja weder Konto noch Auto etc.
  9. pedruckt

    Meisterschützen

    Ein guter Trainer muss nicht gut schießen können, er muss Wissen ordentlich vermitteln und Fehler benennen können.
  10. Hat eigentlich schon jemand erwähnt, dass man auf die Frage ob man Waffen dabei habe, nicht wahrheitsgemäß antworten muss?
  11. Spielt keine Rolle ob KK oder GK für die 12/18 geschossen wurde, eigentlich könnte es auch ein erlaubnispflichtiges Luftgewehr sein.
  12. Der Gesetzestext gilt doch in erster Linie für Normalsituation. Sprich, Dokumente sind beim Schützen und er kann es per Dokument belegen. WBK bei der Behörde ist keine Normalsituation. Es gibt meines Wissens auch keine Formulierung für den Fall. Mit einer Kopie leistet du deinen Teil deiner Mitwirkungspflicht zum Beleg der Rechtmäßigkeit zum Transport deiner Waffe. Die Polizei hat die Möglichkeit deine Angaben direkt gegenzuprüfen.
  13. Die einzige "Leiche" ist einen KK Erbwaffe, die kommt aber einmal im Jahr für ein Spaßschießen an die frische Luft.
  14. Austragung Waffe und Ausstellung einer neuen Gelben. Auf den Tag 1 Woche, inklusive Wochenende und Postweg. Ich mag unsere Behörde.
  15. Nicht ganz. DHL geht nur, wenn mindestens einer ein Gewerblicher ist. Von privat zu privat war bis dato ausgeschlossen.
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