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pedruckt

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  1. Erworben am, Überlassen am.
  2. Darum machen bei uns die unerfahrenen Aussichten immer nur gemeinsam mit einem erfahrenen Schießleiter Dienst.
  3. Hat der überhaupt eine Erlaubnis? Vor Eintrag? Importlizenz?
  4. Ein Verein muss für seine Waffen keine Nachweise erbringen.
  5. In einer bunten Zeitung eben gelesen, dass der Typ ein vorbestrafter Pädokrimineller sein soll. Das würde zu der Vermutung der Misshandlung des Kindes passen.
  6. Wen interessiert was das Mitglied will. Der Vorstand beschließt, dann hat das Mitglied zu folgen. Und falls nicht, auf solche Leute kann ein Verein gut verzichten. Er ist lediglich Verwalter der Sache, daraus erwachsen ihm keine Rechte.
  7. Links gar nichts, dafür eine Blende und das nicht zielende Auge abzudecken.
  8. Was für ein Schaden? Der wird wirtschaftlich und vom Ansehen her nicht größer sein, als wenn ein Neuwagen mit kaputten Blinker ausgeliefert wird. Produktionsfehler sind selbst bei der bestem QK nicht auszuschließen. Hier ist der vernunftbgegabte Mensch gefragt, was eigentlich eine Grundvoraussetzung für den Umgang mit Waffen und Munition ist.
  9. Damit jugendliche Einbrecher nicht ohne weiteres Zugriff erhalten,bzw. Jugendliche allgemein. Genau deswegen müssen auch Schwerter an der Wand gegen direkte Wegnahme gesichert sein. Noch dümmlicher ist dann nur noch, dass deaktivierte und nie wieder schussfähige Waffen, ebenfalls unter Verschluss müssen, bzw. gegen Wegnahme gesichert.
  10. Die Waffenausbildung erfolgt bei uns im Vorfeld durch eine Theorieeinheit, und anschließend ständig durch die 1 zu 1 Betreuung. Ich kenne es aber auch anders, was ich tatsächlich bedenklich finde. Wir schießen und laden tatsächlich, bei KW 25 Meter, immer 5 Schuss. Ist aber auch darin begründet, dass wir einen Scheibenwagen haben, der alle Scheiben gleichzeitig zum Schützen fährt. Da ist diese Regelung sinnvoll, außerdem schult es den Schützen für entsprechende Wettkämpfe, woes so gehandhabt wird. Deswegen gibt es auch nur ein Betreten des Standes, wenn der Wagen beim Schützen ist, was zwangsläufig eine Schießpause ist. Platz spielt auch eine Rolle. Bei KK und 100 Meter, mit Seilzuganlagen, ist das nicht erforderlich. Wir sind allerdings in einer Sache konsequent, ignorantes oder aggressives. Verhalten gegenüber der Standaufsicht wird mit Rausschmiss bedacht, notfalls auch aus dem Verein.
  11. Zu 1) Gäbe direkt Anschiss, wenn jemand vorne an der Scheibe ist, wird keine Waffe angefasst. Zu 2) Während geschossen wird, hat keiner den Stand zu betreten, außer der Stand ist so gebaut, dass niemand gestört wird. Während der Serie sollte im eine Unruhe entstehen. Sicherheitstechnich sehe ich da kein Problem.
  12. Wäre bei uns (Kyffhäuser) kein Problem. Sportordnung ist Sportordnung, und erlaubnispflichtige Waffe ist eine erlaubnispflichtige Waffe.
  13. Ich führe seit jeher ein Schießbuch, für mich selbst, und es ist die einfachste Möglichkeit der Nachweisführung. Zudem bietet unsere Behörde an, z.B zur Überprüfung nach drei Jahren, einfach formlos eine Kopie des Schießbuches einzureichen. Ferner ist es auch einfacher für den Nachweis gegenüber dem Verband, für Neuerwerb. Da die Schießkladde dem Datenschutz unterliegt, wird da auch nicht einfach jemand drin rumsuchen, um irgendwelche Termine zu finden. Die Schießkladde belegt auch nur deine Anwesenheit, nicht dass du tatsächlich geschossen hast.
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