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    • Auf das Bearbeitungsdatum in der Behörde. Danach hat der ganze Kram fast noch einen Monat auf der Behörde vor sich hingeschimmelt, bis er mal an mich abgeschickt wurde, was zur Folge hatte, dass ich noch genau einen Werktag Frist zur Zahlung der Gebühren hatte. Ergibt also alles ein in sich stimmiges Bild, würde ich sagen...
    • Eigentlich müsste der VDB und die anderen IGs auch, die Altersargumentation wieder aufgreifen. Heute soll ja die Abstimmung im BT wegen der neuen Wehrpflicht erfolgen. Alle 18 Jährigen sollen somit zur Musterung (sehr plump formuliert) und damit an der Waffe (Kriegswaffe wohlgemerkt) ausgebildet werden. Als SpoSchü unterliegen wir aber immernoch den Mindestaltersgrenzen für den Besitz.  Da beisst sich die Katze wieder selber in den Schwanz
    • Der Voreintrag gilt ja nur 12 Monate. War er dann wenigstens auf das Ende der 6 monatigen Wartefrist datiert oder etwa auf den Anfang?
    • Ach hört doch auf mit Eurer Angeberei!    Ich habe meinen Antrag zum Voreintrag im Dezember vergangenen Jahres in den Briefkasten unserer Waffenbehörde geworfen, nach knapp 6 Monaten und mehreren Nachfragen endlich die WBK mit den Voreinträgen bekommen und eine Woche später nach dem Erwerb wieder in deren Briefkasten für den Volleintrag geworfen. Nun dürft Ihr dreimal raten, was nun nach bald wieder 10 Wochen immer noch nicht wieder bei mir angekommen ist? Richtig, die WBK mit dem Volleintrag.
    • VDB-Nachrichten, 25.08.2025:   https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/25082025_der_vdb_plaediert_fuer_freiheit_und_gleichheit.html   Zitat:   Der VDB plädiert für Freiheit und Gleichheit     Das übertriebene und grundlose Misstrauen gegen Waffenbesitzer gefährdet unsere Demokratie   „Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“   Im sich immer mehr zuspitzenden und beschränkenden behördlichen Vorgehen gegen staatlich überprüfte und gesetzestreue Waffenbesitzer und in der politischen Debatte um die Entwaffnung von als politisch unbequem eingestuften Parteimitgliedern wird dieses Zitat von Benjamin Franklin zunehmend wichtiger.   Einschränkung der Grundrechte gefährdet die Demokratie Denn unsere Demokratie lebt vom Austausch, von der Kontroverse, vom Dialog, vom Miteinander und auch von den Unterschieden. Offener Diskurs bedeutet, einander zuzuhören, Argumente ernst zu nehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind. Gerade diese Vielfalt der Stimmen macht unsere Gesellschaft lebendig und widerstandsfähig. Sie stirbt jedoch, wenn die Freiheit einzelner oder einer ganzen Gruppe übermäßig eingeschränkt wird. Wenn persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, die Gleichheit oder auch das Eigentumsrecht immer mehr beschnitten werden. Denn ohne diese Grundrechte verliert die Demokratie ihr Fundament, bis nur noch eine leere Hülle übrig bleibt. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit führt zu Frustration und stärkt so letztendlich die Ränder des politischen Spektrums. Gerade deshalb ist es unsere gemeinsame Verantwortung, wachsam zu bleiben und Freiheit nicht als selbstverständlich hinzunehmen, sondern sie aktiv zu schützen.    Im Waffengesetz erleben wir aktuell nahezu jeden Tag Freiheitseinschränkungen. Sei es durch immer häufiger stattfindende Verschärfungen mit der vorgeschobenen Begründung, die innere Sicherheit zu stärken, oder durch einen immer restriktiveren Vollzug, der nicht nur legale Waffenbesitzer an den Rand der Gesellschaft rückt, sondern alle Bürger in ihren Freiheitsrechten verletzt. Wer Freiheit unter dem Deckmantel vermeintlicher Sicherheit immer mehr einschränkt, gefährdet nicht nur eine bestimmte Gruppe, sondern öffnet langfristig die Tür für Willkür und Misstrauen gegenüber dem Staat. Eine Demokratie muss Vertrauen schaffen und darf niemals Misstrauen säen.    Warum wird das ohnehin schon strenge Waffengesetz immer restriktiver ausgelegt? Wir müssen uns die ernsthafte Frage stellen, woher der Ehrgeiz einiger Waffenbehörden in Deutschland kommt, sich durch eine immer restriktivere Auslegung der ohnehin strengen gesetzlichen Vorgaben hervorzutun. Sich durch eine steigende Zahl von Ordnungswidrigkeits- und Entzugsverfahren abzuheben. Schießnachweise bei Waffen über dem Grundkontingent, die in der Zahl den Auflagen zum Neuerwerb entsprechen. Nachweise, wann eine Jagdwaffe zuletzt zur Jagd eingesetzt wurde und wann ein Jäger gedenkt, diese wieder einzusetzen. Forderungen zur Schlüsselaufbewahrung, die zu Endlosketten gleichwertiger Behältnisse im Keller eines jeden Waffenbesitzers führen können.  Polizeikontrollen im öffentlichen Personennahverkehr, bei dem Fahrgäste sich in Reihe aufstellen müssen und Schulkinder nach Bastelscheren gefragt werden. Die Zahl der Beispiele im Wettkampf der Gängelungen scheint täglich zu steigen. Und wozu? Angeblich dienen diese Maßnahmen unser aller Sicherheit. Das ist nachweislich falsch und daher nur ein vorgeschobenes Argument.    Mal ehrlich: Würden Sie, wenn Sie eine Privatarmee zum gesellschaftlichen Umsturz aufstellen wollen, den umständlichen Weg über eine waffenrechtliche Erlaubnis gehen und sich dann auch noch staatlich kontrollieren lassen? Würden Sie Ihr Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgeben, um der Waffenbehörde zur unangekündigten Aufbewahrungskontrolle die Türen zu Ihrem angeblichen  „Arsenal“ zu öffnen? Würden Sie sich in ein bundesweites Register mit dem klaren Vermerk „Waffenbesitzer“ eintragen lassen und Ihren Namen freiwillig an den Verfassungsschutz und andere Behörden übermitteln, die von Ihnen bisher vielleicht noch keine Kenntnis hatten?   Natürlich nicht! Kriminelle halten sich nicht an Gesetze! Warum also wird bei uns zum Problem gemacht, was offensichtlich kein Problem ist? Warum werden staatlich überprüfte, nachweislich rechtstreue Personen unter Generalverdacht gestellt? Woher kommt diese Aversion gegen den legalen Besitz von Waffen? Solche Fragen müssen erlaubt sein, denn sie zeigen eine gefährliche Schieflage in der öffentlichen Wahrnehmung von Legalwaffenbesitzern. Der VDB und seine Mitglieder stehen ganz klar für die Demokratie, für die verfassungsmäßige, freiheitliche Ordnung und distanzieren sich ausdrücklich von jeder verfassungsfeindlichen Bestrebung.   Vom legalen Waffenbesitz geht keine Gefahr aus, die das generelle Misstrauen rechtfertigen würde Wir setzen uns für einen friedlichen, sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Waffen in den Händen von Privatpersonen ein. Gleichzeitig plädieren wir für Freiheit! Wir plädieren für Diskurs! Wir plädieren für den Rechtsstaat! Und wir plädieren dafür, dass weniger Ideologien und mehr faktenbasierte Debatten unsere Demokratie bestimmen   Denn vom legalen Waffenbesitz geht keine Gefahr aus, die den steigenden Eifer der Behörden gegen ihn rechtfertigen würde. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) belegt das eindeutig. Allerdings wird die veröffentlichte Version der PKS derart verwässert, dass die Belege dafür mühsam einzeln eruiert werden müssen. Damit entsteht ein verzerrtes Bild, das politisch genutzt wird, aber mit der Realität wenig zu tun hat.   Druck erzeugt Gegendruck und stärkt die politischen Ränder Wem ein persönliches Hobby, eine Leidenschaft, eine Passion, eine Gesinnung oder eine politische Ausrichtung – sei sie nun links, rechts, konservativ, sozial, umweltorientiert oder liberal – ein Dorn im Auge ist, der kann sich in unserem Rechtsstaat und unserer Demokratie mit Argumenten im Diskurs damit auseinandersetzen. Verbote, Stigmatisierungen oder gar die Hatz auf Personen – und damit Wählergruppen – werden kein Verhalten und keine Gesinnung verändern. Im Gegenteil: Druck erzeugt Gegendruck und wo das Vertrauen in den Rechtsstaat durch eine überzogene Anwendung verloren geht, wird er sein Ziel nicht erreichen können, sondern läuft Gefahr, die als gesellschaftliche Gegenspieler empfundenen Gruppen weiter zu stärken. Darum gilt: Wer Demokratie bewahren will, muss Debatten führen, nicht Denkverbote erlassen.   Unser Grundgesetz garantiert Freiheit, solange sie nicht die Freiheit eines anderen einschränkt (Art. 2), Gleichheit (Art. 3), Meinungsfreiheit (Art. 5), die Freiheit der Vereins- und Parteibildung (Art. 9 und 21), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13), das Eigentums- und Erbrecht (Art. 14) etc. – Grundrechte, die bei legalen Waffenbesitzern immer häufiger eingeschränkt werden. Für Waffenbesitzer scheint der Gleichheitsgrundsatz nicht zu gelten: ihre Meinung kann in den Sozialen Medien durch die Waffenbehörde gesetzlich überwacht werden, die Debatten über die freie Unterstützung nicht verbotener Parteien nehmen zu, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ht eingeschränkt, rechtmäßiges Eigentum muss bei Verboten aufgegeben und Erbwaffen blockiert oder unbrauchbar gemacht werden.    Der Rechtsstaat darf Waffenbesitzer nicht unter Generalverdacht stellen Ein demokratisches, rechtsstaatliches Waffenrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es seine Bürger nicht unter Generalverdacht stellt, die Grundrechte eines jeden einzelnen von ihnen wahrt und sie gleichzeitig vor Missachtung und Gewalt schützt. Ob eine Person waffenrechtlich zuverlässig und geeignet ist, muss immer von einer einzelfallbezogenen Prüfung und nicht der gesellschaftlichen, soziologischen oder politischen Ausrichtung einer prüfenden Stelle abhängen. Vor willkürlichen Grundrechtseingriffen schützt uns alle das Grundgesetz.   Wir müssen zurückkommen zum demokratischen Diskurs, zur Gleichheit und zur Freiheit. Die Demokratie braucht Demokraten, keine Autokraten. Selbstverständlich muss die Sicherheit der Bürger gewährleistet sein. Und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Aber es sind eben nicht die privaten Waffenbesitzer, die sich als rechtstreue Bürger umfassenden staatlichen Überprüfungen unterwerfen, von denen eine Gefahr ausgeht. Sie haben ein nachgewiesenes, berechtigtes Interesse an privatem Waffenbesitz! Gefahren für unsere Demokratie gehen von Einschränkungen der bürgerlichen Freiheitsrechte aus, nicht von ihrer friedlichen Nutzung! (Zitat Ende)
    • VDB-Nachrichten, 20.08.2025:   https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/20082025_vdb-vizepraesident_trifft_innenministerin_von_sachsen-anhalt_in_magdeburg.html   Zitat:   VDB-Vizepräsident trifft Innenministerin von Sachsen-Anhalt in Magdeburg     Austausch mit Dr. Tamara Zieschang zur Waffenrechtsentwicklung   Am 23. Juli 2025 traf sich VDB-Vizepräsident Frank Satzinger in Magdeburg mit der Innenministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Tamara Zieschang, zu einem ausführlichen Austausch über aktuelle waffenrechtliche Entwicklungen und politische Positionen. Seitens des Ministeriums nahm zudem Ministerialrat Udo Bolsmann, Leiter des Referates „Recht und Gefahrenabwehr“, am Gespräch teil.   Vorstellung des VDB und Forderung nach differenzierter Kriminalstatistik Im Rahmen der Vorstellung des VDB wurden die zentralen Forderungen nach einer Neufassung des Waffengesetzes und einer differenzierten Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erläutert. Die seit 2015 nicht mehr erfolgte Trennung von Straftaten mit legalen und illegalen Waffen führe zunehmend zu politischen und medialen Fehlinterpretationen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind und deshalb zu viele Taten den legalen Waffenbesitzern zugeordnet werden.   Kritische Bewertung genereller MPU-Pflichten und Bedeutung der Extremismusprävention Ministerin Dr. Zieschang äußerte sich kritisch zu Überlegungen, generelle medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) für Waffenbesitzer einzuführen. „Statt pauschaler Maßnahmen wie einer generellen MPU-Pflicht müssen wir gezielt verhindern, dass Extremisten in den Besitz von Waffen gelangen“, so Dr. Zieschang.   Belastungen für gesetzestreue Bürger und Bedeutung klarer Verwaltungsvorschriften „Wir beobachten mit großer Sorge eine Entwicklung hin zu immer willkürlicheren Auflagen für Jäger und Sportschützen, die weder verhältnismäßig noch geeignet sind, das Sicherheitsniveau zu erhöhen“, betonte Frank Satzinger.  Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang Themen wie die Kontingentierung von Langwaffen für Jäger und gesonderte Bedürfnisnachweises bei Waffen über dem Grundkontingent für Sportschützen. Der VDB appelliert an eine sachlich-pragmatische Lösung, die den tatsächlichen Bedürfnissen von Jägern, Sportschützen und Sammlern gerecht wird.   Waffenverbotszonen: differenzierte Betrachtung in Sachsen-Anhalt In Bezug auf Waffenverbotszonen, die der VDB generell kritisch sieht, verwies Ministerin Dr. Zieschang auf die eigenen Erfahrungen mit den Waffenverbotszonen in Sachsen-Anhalt. „Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von Polizeikräften sind überwiegend positiv, sodass wir hier gute Erfahrungen gemacht haben und mehr Zustimmung als Ablehnung erfahren“, so die Ministerin.   Reserve stärken und Evaluierung voranbringen Ebenfalls angesprochen wurde die Forderung des VDB, beorderten und sicherheitsüberprüften Reservisten ein Grundkontingent an Waffen für das private Training und die Handhabung zuzugestehen. Die sicherheitspolitische Bedeutung einer einsatzfähigen Reserve sei nicht hoch genug einzuschätzen.   Abschließend wurde die anstehende Evaluierung des Waffenrechts angesprochen. In diesem Zuge wies Frank Satzinger auf die erhebliche Frustration über die jüngsten Verschärfungen im  Zusammenhang des sogenannten Sicherheitspakets hin und verwies auf die wichtige Rolle der Bundesländer im weiteren Gesetzgebungsprozess über den Bundesrat und die Innenministerkonferenz. Insbesondere diesbezüglich ist ein weiterer Austausch zwischen dem VDB und dem Ministerium geplant. (Zitat Ende)
    • Eintrag in die Gelbe, WENN man die mal hat, geht hier auch ruckzuck. Vorbeikommen und SB erledigt das während man da ist. Bei Erstantrag auf eine gelbe WBK hab ich im Verein jetzt einen Fall, der wartet seit 5 Monaten.  
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