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    • Dieselben "Sonderrechte" die er sich bei jedem Funkamateur und ggf. auch CB Funker mit großer Antenne rausnimmt. ( §13 BEMFV ) Oder eigentlich sogar bei JEDEM Haushalt in dem Elektronische oder Elektrische Geräte betrieben werden und man davon ausgeht das diese Störungen verursachen könnten. (§ 28 EMVG ) Da haben die Betreiber genauso wie der Waffenbesitzer Mitwirkungspflichten (Die Kontrolleure müssen Fragen, der Betreiber muss die Kontrolle im Wohnbereich ermöglichen wenn keine dringenden Dinge dagegensprechen). Und wenn Gefahr vorliegt, dann auch ohne Mitwirkung des Betreibers, notfalls durch die verschlossene Tür gehen.
    • Darum ging es doch ursprünglich gar nicht.   Du hast geschrieben, ein Jäger bekomme keinen entsprechenden Stempel. Das ist so pauschal falsch. Die WaffVwV sieht diesen Eintrag vor wenn beantragt, und auch meine WBK enthält ihn. Wenn Waffenbehörden ihn grundsätzlich verweigern, entspricht das jedenfalls nicht der Verwaltungsvorschrift. Und ja: Dein Einwand zum Bedürfnis ist grundsätzlich richtig. Aber es ist eben ein erheblicher Unterschied, ob nach Ablauf des Jagdscheins irgendwann die Besitzerlaubnis wegen weggefallenem Bedürfnis widerrufen werden kann oder ob man ab dem 01.04. plötzlich keine Berechtigung mehr zum Besitz der vorhandenen Munition hat. Mit entsprechendem Eintrag bleibt der Munitionsbesitz an die bestehende waffenrechtliche Erlaubnis gekoppelt. Die verschwindet nicht automatisch mit Ablauf des Jagdscheins, sondern müsste erst widerrufen werden. Bis dahin besteht ein völlig anderer rechtlicher Zustand als bei jemandem, dessen Munitionsbesitz ausschließlich auf dem gültigen Jagdschein beruht. Es ist nun wirklich nicht exotisch, dass jemand die Verlängerung seines Jagdscheins verpennt oder sie zu spät beantragt und die Zuverlässigkeitsprüfung am 01.04. (Neues Jagdjahr) noch nicht abgeschlossen ist. Beim Bedürfnis ist das regelmäßig kein Drama, selbst wenn die sehr schnell prüft: Man teilt der Waffenbehörde mit, dass die Verlängerung beantragt wurde und nur noch nicht abgeschlossen ist. Fall geschlossen.   Ohne Munitionseintrag und mit noch vorhandener Munition hat man dagegen sofort ein ganz anderes Problem. Fällt das bei einer Kontrolle auf ist man Straftäter, alles sofort los und kann viele Jahre nicht mehr neu erwerben.   Natürlich hilft der Stempel niemandem, der ohne gültigen Jagdschein tatsächlich jagen geht. Das behauptet auch keiner. Aber bei einem bloßen Ablauf des Jagdscheins, etwa wenn genau in diesem Zeitraum eine Aufbewahrungskontrolle stattfindet, kann der Unterschied erheblich sein. Dasselbe gilt bei längeren, nachvollziehbaren Jagdpausen. Das Waffenrecht kennt durchaus Fälle, in denen das Bedürfnis trotz vorübergehend fehlender Jagdausübung fortbestehen kann – etwa bei befristetem Auslandsaufenthalt, schwerer Erkrankung, Schwangerschaft inkl. folgender Stillzeit, oder anderen plausiblen Gründen, wenn die spätere Wiederaufnahme der Jagd glaubhaft ist. Es gibt halt Regionen, in denen ein Jagdschein für ein Jahr nur etwa 40 Euro kostet. Ein Dreijahresjagdschein inklusive Versicherung liegt dort dann bei unter 200 Euro. Da muss man sich nicht groß Gedanken machen, und die meisten würden auch in den oben genannten Fällen einfach verlängern, sofern sie dazu überhaupt in der Lage sind und nicht beispielsweise gerade längere Zeit im Krankenhaus liegen.   Anders sieht es in Regionen aus, in denen die Gebühren deutlich höher sind und zusätzlich noch eine Jagdabgabe anfällt, die in einigen Bundesländern durchaus sehr hoch sein kann. Ich meine, dass man in manchen Regionen für einen Dreijahresjagdschein inklusive aller Kosten schon in die Nähe von 1.000 Euro kommen kann. Da überlegt man sich dann schon, ob man diese Kosten wirklich tragen will, wenn absehbar ist, dass man den Jagdschein in dieser Zeit ohnehin nicht nutzen kann.
    • Abgesehen von dem üblichen Spam, vom Thema abkommen, Herumgiften, "der Staat ist phöse" sind in diesem Thema einige interessante Ansätze enthalten.   Ob Armbruste verboten, registrierungspflichtig oder was auch immer werden sei mal dahin gestellt. Deliktrelvanz war über Jahrzehnte nahezu Null, das stieg erst an, als gewissenlose Geschäftemacher diese Dinger als Nonplusultra für die kommende Zombie-Apokalypse oder was jeder für sich als solche annimmt anpriesen. Und sehr gut verkauften. Das die Dinger naturgemäß ebenfalls an Bekloppte gingen, denen nicht mal ein Butterbrotmesser anvertraut werden sollte, dürfte als gesichert gelten.   Angesichts eines möglichen Verbots werden diese Pfeilbeschleuniger genau den gleichen Weg gehen wie die immer gern postulierten zig Millionen illegaler Schusswaffen. Irgendwo im Schrank, Keller, Dachboden gut eingepackt ihr Dasein fristen und irgendwann beim Regeln des Nachlasses entweder auftauchen, fachgerecht entsorgt oder erneut stillschweigend verschwinden. Irgendwann "braucht man sowas vielleicht doch mal".    Sehr viel interessanter ist tatsächlich der Gedanke des 3D- Drucks. Damit beschäftige ich mich mittlerweile eine gewisse Zeit. Mit einer guten CAD-Software lässt sich alles erstellen.   Die Leistungsfähigkeit und Preisentwicklung der heutigen Drucker entspricht den früheren PC. Erst exorbitant teuer und vergleichsweise leistungsschwach, heute sehr günstig und eine Rechenleistung die sich hinter früheren Großrechnern nicht verstecken braucht. Mit den Druckern sieht es ebenso aus. Vor wenigen Jahren noch teuer, sehr fummelige Bedienung, anfällig, nur kleine Druckbereiche usw.  Heute kann ein normaler Drucker für den Hausgebrauch mehrere Filamente gleichzeitig verarbeiten und verfügt über Druckraumgrößen, die es ermöglichen Teile "in einem Guss" zu drucken.  Mit einem passend zur späteren Verwendung gewählten Filament ist praktisch alles druckbar.    Es kann, sollte dieser Bereich ähnlich dem der für bestimmte Chemikalien, Grundstoffe und Halbzeuge reguliert werden, möglicherweise auf eine Regelung für Filamente hinauslaufen. Zumindest auf die Vorlage eines Endverbraucherzertifikats für bestimmte Filamente aus der Gruppe der Hochleistungspolymere.   Mit PA-CF, PA-GF, PEKK oder PEI kann jeder ziemlich druckfeste Gegenstände im Drucker erzeugen. Ganz besonders wenn sie nur einmal funktionieren müssen. 
    • Vorausgesetz die planen irgendwelche kriminellen Aktionen, dann wären die schön blöd. Da nimmt man dann wohl besser die schwarze WBK und nicht registrierte Waffen und geniesst den Schutz der Behörden und - im Falle der Islambruderschaft - auch noch zusätzlich den bunten Bonus.   So blöde, registrierte Waffen zu besitzen und sich dafür von den Behörden schikanieren zu lassen bzw. auf sämtliche Rechte zu verzichten können nur zuverlässige Bürger sein.  
    • Nur gibt es dann ein kleines Problemchen. Kein gültiger Jagdschein, kein fortstehendes Bedürfniss der jagdlichen Waffen und deren Munition. Ist identisch mit einem Vereinsaustritt (Verband) und keine weitere Mitgliedschaft in einem anderen Verband für Sportschützen. Zumindest in unserer Gegend sind die Waffenbehörden recht fix dabei den Fortbestand des Bedürfnisses in diesen Fällen zu überprüfen und dann auch den Besitz zu widerrufen.
    • Also müsste man nur jedem Moscheeverein einfach nur eine WBK und ein paar Waffen geben?
    • Man sieht ja, welche Sonderrechte, Stichwort "Unverletzlichkeit der Wohnung", der Staat sich bei Waffenbesitzern herausnimmt. Da lacht uns jeder Moscheeverein aus. 
    • Ach ja, und wer an das Märchen des BVerfG auf dem Boden des GG und einer freiheitlich demokratischen Grundordnung glaubt, der kann sich ja die Geschichte und speziell auch die Rolle der Richter am BVerfG zum § 175 StGB anschauen.
    • Nö nicht gekauft. Das ist gar nicht notwendig, da die ideologisch voll auf Kurs sind.     Reichtum bringt nichts - habe ich persönlich nachgewiesen. Klagen von "unwichtigen" Personen nehmen die nicht mal zur Entscheidung an. Auf Kurs mit den NGOs / Anhängern einer totalitären Gesinnung zu sein (Beispiel IM "Victoria" und ihre steuerfinanzierte Stiftung, die gerade genauso weitermacht wie bei den Genossen gelernt) hilft aber sehr wohl.   Ich habe übrigens vom BVerfG keine so schöne Begründung bekommen. Nur eine kommentarlose Ablehnung. Selbst der EuGH hat sich mehr mit der Sache beschäftigt und in der Sache das Problem gesehen (bevor er sich nach einer Intervention aus Deutschland für nicht zuständig erklärt hat und das heisse Eisen lieber wieder an die deutschen Richter zurückgegeben hat).  
    • Kann man machen, wenn man reich ist oder einer staatlich geförderten NGO angehört.  
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