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    • Gut, nicht so gemeint, aber eine weitere "alle" Regelung könnten die Nachweise der Sportschützen betreffen, nicht mehr die Teilnahme wird geprüft, sondern wiederkehrend die erreichte Ringzahl mit entspr. Wertung. Sammlern könnte man auferlegen in jährlicher Wiederholung mind. 3/4 von Marholdt's Waffenlexikon rezitieren zu können. Man kann das alles so herrlich kompliziert und Realitätsfern machen, da ist die jetzige Situation ein Witz gegen. Immerhin könnte man dann "Schluss mit dem Irrsinn fordern "........ 
    • Zumindest nach diesem Merkblatt sagt das Land selbst  "Ja": https://www.berlin.de/polizei/_assets/service/merkblatt-schiessfertigkeitsnachweis-fuer-jaeger.pdf   Solange die Bedingungen „vernünftig" sind, es auch die tatsächliche Möglichkeit gibt, diesen zu machen, und man nicht monatelang auf einen Termin bei einem Stand warten muss, zu dem man erst einmal 150 km fahren muss, weil kein näherer das anbieten kann/darf, finde ich es sehr vernünftig. Insbesondere in Verbindung mit Bewegungsjagden oder der Jagd auf Flugwild im Flug. Was sich manche da zusammenschießen, ist erschreckend. (Statisch beim Ansitz auf 100 m Entfernung geht es ja meist noch …)   Wobei die Nachweise teilweise (bundeslandabhängig) tatsächlich reine Schießnachweise und keine Treffnachweise sind. Das reduziert dann natürlich den Sinn, wenn man keine einzige Wurfscheibe getroffen haben muss und es reicht, dass die Waffe bei der Schussabgabe mit der Büchse grob Richtung Kugelfang gehalten wird. Da fände ich eine richtige „Treffanforderung" schon besser. Aber halt nur in der Form, dass es den Schein erst gibt, wenn man gut genug getroffen hat – und dass man ruhig am nächsten Tag wiederkommen kann, wenn es am ersten nicht klappt.   Die andere Sache ist, dass jedes Bundesland bei den Anforderungen sein eigenes Süppchen kocht und man nur mit Glück mit dem Schießnachweis des einen Bundeslandes auch in einem anderen, einen Schießnachweis verlangenden Land antreten darf. (Nämlich dann, wenn die genauen Bedingungen daraufstehen und nicht nur „Schießnachweis BL X" und diese Bedingungen gleich hoch oder höher als die des anderen Landes sind.) Da sollte es entweder eine einheitliche Regelung für alle geben oder zumindest eine Universalvariante, die vom Umfang her vielleicht über jeder Einzelvariante liegt, dann aber wirklich für alle Länder gilt – auch wenn ein Land in einzelnen Punkten bei seinem landeseigenen Nachweis vielleicht doch mehr fordern sollte (in anderen dafür aber weniger).
    • Hi zusammen,   unser Verein organisiert gerade ein kleines Match in Quickborn (bei Hamburg) am 17.10.2026   Schießen wollen wir die BDS ZF sowie PG Disziplin auf 100m, jeweils <7mm und >7mm (Geschoss). Siehe auch Bilder von den Scheiben anbei Grob Vergleichbar ist das z.B. mit der BDMP ZG2 und ZG3, aber eben auf 100m :-)   Wer Interesse hat darf sich gern bei mir melden zwecks Aufnahme in die Wettkampfgruppe bei WhatsApp (Hier gibt‘s nur organisatorisches, Termine, Infos zum Wettkampf etc.)   Bei Interesse (falls möglich inkl. Handynummer): barnert.sport@gmail.com ich freue mich! LG Stephan
    • Auch wenn es von dem von mir erstellten Thema abschweift, gibt es ja neben der Fragestellung des Bedürfnis: Jagdschein und/oder Nachweis, dass dass tatsächlich gejagt wird oder rückwirkend gejagd wurde  -  noch die Diskussion über Fähigkeitsnachweise für unterschiedliche Jagdarten. Auch hier fliegt der föderale Flickenteppich.    Für bestimmte Jagdarten oder einzelne Bundesländer habe ich folgendes gefunden.    Allgemeine gesetzliche Pflichtübungen - Berlin: Übungsschießen alle 3 Jahre (§19 Abs. 3 LJagdG Bln)   - Sachsen: jährliche Schießübung (§1 Abs. 4 SächsJagdG)     In Baden-Württemberg als Beispiel gilt: Um an einer Bewegungsjagd teilnehmen zu dürfen – oder mit Schrot Flugwild zu bejagen – ist grundsätzlich ein Schießnachweis erforderlich. Jäger müssen nachweisen, dass sie innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate (gerechnet ab dem Jagdtag) ihre Schießfertigkeiten in der betreffenden Disziplin geübt und überprüft haben.    Sinnvoll oder Gängelei?      §19 Abs. 3 LJagdG Bln Wer die Jagd ausüben will, hat nach der Prüfung seine Schießfertigkeit zu erhalten und möglichst zu verbessern. Als Nachweis fortbestehender hinreichender Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Übungsschießen verlangt werden.   Klingt erst einmal doch vernünftig,  wenn man  seine Schießfertigkeit erhalten und möglichst  noch verbessern soll?   §1 Abs. 4 SächsJagdG)  ist schwammiger als Berlin. Soll ist ja keine Verpflichtung    Wer die Jagd ausübt, soll vor Beginn der Jagdausübung im Jagdjahr an einer Übung im jagdlichen Schießen teilgenommen haben.   Weiß jemand, wie das Pflichttraining in Berlin bei der Verlängerung des Jagdscheins tatsächlich berücksichtigt wird?    https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/drueckjagd-welchem-bundesland-brauchen-schiessnachweis-39882
    • Auf den Punkt wollte ich an der von dir zitierten Stelle gar nicht hinaus … Da ging es mir nur um eine reine "Zustandsbeschreibung".   Wobei ich mich selbst auch eher irgendwo zwischen den beiden Bezeichnungen sehe und mich manchmal bewusst selbstironisch als "Jagdscheininhaber" bezeichne. (Ja, ich gehe ab und zu raus, aber halt alles andere als regelmäßig – teilweise vor allem dann, wenn befreundete Revierinhaber – Freund-/Bekanntschaften, die älter sind als die JS, die wir haben – um etwas Unterstützung bitten.) Zum Aufnehmen in der Jägerschaft: JA – auch da gibt es welche, die den tatsächlichen Nachweis einer Jagdgelegenheit fordern. Gefühlt (ohne harte, belastbare Grundlage) besonders aus den Reihen der Revierinhaber, die von Interessenten an einem BGS nicht nur eine der Jagdhäufigkeit angemessene Mitwirkung im Revier abverlangen, sondern weit mehr Arbeitsstunden und zusätzlich noch – unter dem Vorwand – Geldzahlungen, die nur nicht als Zahlungen für den BGS tituliert werden (bezahlte BGS haben eine andere Rechtsgrundlage und mehr Rechte für den Inhaber), sondern als Unkostenbeitrag, dabei aber weit teurer sind als das, was in Nachbarrevieren für einen bezahlten BGS verlangt wird. Mit anderen Worten: Personen, die auf stetigen Nachschub junger, unerfahrener Jäger angewiesen sind, weil alle, die erst einmal kapiert haben, wie der Hase läuft, sofort weg sind – selbst wenn sie noch keine neue feste Jagdgelegenheit haben. Eine andere Gruppe sind diejenigen, die tatsächlich fürchten, dass der Missbrauch des JS überhandnimmt und irgendwann mal jemand aus dieser Gruppe etwas macht, was sich negativ auf sie auswirkt. Viele – wie auch ich – halten von einer solchen zusätzlichen Nachweisanforderung überhaupt nichts. Eben weil es viel mehr gibt als nur "Nichtjäger mit JS", Revierinhaber und Dauer-BGS-Besitzer! Hatte ich ja auch hier im Thread angedeutet, auch wenn es da genauso um das Verhalten der Personen ging:   Davon abgesehen, ehrlich gesagt: Prinzipiell finde ich es jetzt auch nicht problematisch, wenn der eine oder andere Sportschütze einen JS macht, nur um da etwas mehr Freiheit zu haben.   Ich kenne da auch einen Fall, wo es wegen längerer beruflicher Auslandsaufenthalte – die dann auch mal ein halbes Jahr am Stück dauern können (Inbetriebnahme) – so war, dass diese Person diesen Weg gegangen ist. Sie sagte, dass sie sich, selbst wenn sie zwischendurch mal ein paar Tage daheim ist, diese Zeit frei einteilen will: Sie freut sich zwar, wenn es klappt, dann auch ein Training wahrzunehmen, will es aber nicht davon abhängig machen, dass es beim einzigen möglichen Termin wirklich klappt. Mehrere ausgesprochene Einladungen gemeinsamer Freunde, doch mal wirklich mit der Waffe ins Revier zu gehen, hat die Person aber – zumindest hinsichtlich der Waffe – partout ausgeschlagen, weil sie prinzipiell nichts gegen die Jagd hat, selbst aber halt kein Tier "lochen" will. Weder Reh noch Schwein, kein Raubwild und auch keine Nutria. Da muss ich sagen: Es ist zwar formal falsch, aber von so einer Person geht mit Sicherheit keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. So jemand ist mir auf jeden Fall lieber als jemand, der den JS nur deshalb hat, weil er das "Totmachen" an sich einfach geil findet – und aus keinem anderen Grund. Schwierig wird es für mich erst, wenn so jemand dann nicht einfach unter dem Radar im Strom mitschwimmt, sondern meint, die im Gesetz fehlende zahlenmäßige Beschränkung bis aufs Äußerste ausreizen zu müssen, ohne auch nur noch eine halbwegs plausible Erklärung für die Hälfte der Waffen angeben zu können – was dann zu den Ergebnissen führt, die wir hier sehen.
    • Ba.-Wü. lässt grüßen. "Kreative" WaffG-Ergänzungen nach eigenem Gusto, auf landesfürstliche Art...   Mal sehen, ob es etwas ändert, dass wir neuerdings im Südwesten einen LWB und JS-Inhaber als Innenminister (und stellvertretenden Ministerpräsidenten) haben. 
    • Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge die periodisch wiederkehrenden Bedürfnisprüfungen für Überkontingent-Jagdlangwaffe, analog zu den bekannten nachträglichen Prüfungen bei Überkontingentwaffen von Sportschützen. Da werden dann die Latten nachträglich extrem hoch gesetzt, höher als wie beim Erwerb. Irgendeine regionale Gesetzgebung wird es dann schon vormachen.
    • Was dabei herauskommen wird, sieht man bei den KW, bei denen es nicht mal mehr gelingt eine TPH für die Fallenjagd als dritte KW genehmigt zu bekommen.
    • Wobei die  verwaltungsgerichtliche Begründung damals als durchaus sehr weit hergeholt erschien. Auch (bzw. selbst) "die" Politik hatte die bis dahin bestehende 3-Schuss-Regelung nie so extrem, um nicht zu sagen exotisch, verstanden und interpretiert. Daher war man in der Bundespolitik auch bereit, da durch Gesetzesänderung schnell wieder Klarheit (und Sicherheit vor so jurisch weiter Auslegung) zu schaffen.      
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      Bounty
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      Habakuk
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