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    • Hallo, wäre es denn möglich ein solches Zweibein für eine Unique Alpine TPG 1 zu kaufen?
    • Das muss ich gar nicht fragen, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Chemie als Hobby hatte mich noch vor der Elektronik interessiert und war auch einer meiner beiden LKs – wenngleich ich heute nur noch das Wissen praktisch anwende… Eine Zeit lang habe ich hinsichtliches der Studienabsicht zwischen Elektrotechnik, Chemie und Informatik hin und her geschwankt. (ist dann aber doch ersteres geworden) Ich habe den ewig langen Thread, den es damals auf Chemieonline (kennst du vermutlich auch) zu den von dir zitierten Vorfällen gab, quasi von Anfang an mitverfolgt und in anderen Foren als Beispiel für durchgeknallte Aktionen gewisser Staatsorgane verlinkt. Dort war meines Wissens auch der in dem Telepolis-Artikel zitierte Schüler selbst aktiv und hat neben anderen Betroffenen berichtet (ich glaube, er hatte einen Usernamen, der an gewisse „Silberscheiben" angelehnt war – ist aber auch schon 20 Jahre her). Das Krasse war ja insbesondere, dass es damals für die Stoffe, aufgrund derer ermittelt wurde, gar kein Besitzverbot gab. Die allermeisten der Durchsuchten haben nichts, aber auch wirklich gar nichts Verbotenes gemacht. Der Händler hatte gegen einige Gewerbe-, Lager- und Dokumentationsvorschriften verstoßen – aber nicht die Käufer! Es gab ja auch nur einige wenige Funde, u. a. beim besagten Schüler, und diese Funde waren, zumindest soweit öffentlich bekannt, schlicht experimentelle Kleinmengen. Mengen, von denen keine größere Gefahr ausging als von der typischen Plastiktüte eines 18-Jährigen, der am Vortag von Silvester das Geschäft verlässt. Massive Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung – mit Türeintreten, nicht etwa der oft immer noch höflichen Bitte um Einlass bis zum Tresorstandort, die man ablehnen könnte – für, ich glaube, sogar hunderte Personen, die nichts Illegales getan haben. Wahnsinnige Kosten, und herausgekommen ist quasi nichts.   Dazu muss man nicht einmal auf so spezielle Fälle verweisen. In den letzten zehn Jahren ist die Selbstfertigung von Platinen (gedruckten Leiterplatten / PCBs) durch Hobbyelektroniker stark zurückgegangen, weil professionell gefertigte Platinen aus China inzwischen so günstig sind. Aber sie findet weiterhin statt – wenn jemand nicht so lange warten will oder einfach Spaß an der Sache hat (oder ganz oldschool mit Lackstift statt mit CAD-Software sein Layout erstellt). Das waren zeitweise hunderttausende Hobbyisten, die so ihre Platinen gemacht haben: geätzt mit einer Mischung aus verdünnter HCl und H2O2, der Fotolack danach mit Aceton (oder Butanon) entfernt. Absolut übliche, gängige Methode die in vielen Büchern auch so empfohlen ist. Was bei einer (gleichzeitigen) unbedachten Bestellung der drei Stoffe ohne wirklich glaubwürdige EVE passieren würde ist leider klar...   Wer selbst chemisch durchkontaktieren wollte (schon deutlich exotischer) oder aus anderen Gründen mit Galvanik zu tun hatte (was bei diversen anderen Hobbys ebenfalls üblich ist bzw. war), für den ist H2SO4 nichts Exotisches. Sie wird zum Ansetzen des Elektrolyten gebraucht – und selbst bei gekauftem Fertigelektrolyt, wenn man mit der Zeit etwas nachkorrigieren muss. Selbst beim Metallbau und Schmieden gibt es gängige Anwendungen für einige dieser Stoffe. Aber ich vermute stark, dass ich dir das gar nicht erklären muss – das ist eher für die anderen Mitleser gedacht.   Ich habe das Glück, dass ich nicht nur mehrere Sachkundenachweise besitze, sondern auch einen Gewerbeschein (Nebenberuf), aus dem sich die tatsächliche gewerbliche Verwendung plausibel belegen lässt – nicht nur als Vorwand, sondern real, wenn auch selten, genutzt. Und über meinen Arbeitgeber kann ich die Dinge bestellen, die ich zwar völlig legal bestellen darf, bei denen sich aber mittlerweile viele Lieferanten anstellen, sobald sie an einen Kleingewerbler liefern sollen – selbst wenn der zusätzlich zum Gewerbe seine Sachkunde nachweisen kann. Und trotzdem könnte ich bei der gesamten Thematik jedes Mal einfach nur im Quadrat kotzen! Ich habe einige Chemie-Ings im Bekanntenkreis – FH, Uni, mit und ohne Promotion. Die haben alle eines gemeinsam: Sie haben in der frühen Jugend, teils schon als Kinder, angefangen und dürften dieselben Experimente aus ihren Kindertagen heute, trotz Abschluss, nicht mehr daheim durchführen. Außer, sie melden ein Gewerbe an oder werden freiberuflich in einem Bereich tätig, in dem sich das plausibel erklären lässt. Und dann wundern sich die „Wissenschaftsversager an der Macht", warum der qualifizierte Nachwuchs ausbleibt bzw. das Wissensniveau immer weiter absinkt. Vielleicht ist es eben doch nicht dasselbe, ob sich jemand ab 13 aus intrinsischem Interesse als Hobby in die Materie hineinfuchst – inklusive eigener Experimente – oder ob er bzw. sie das mit 17 im Nebensatz des Frontalunterrichts erzählt bekommt. Natürlich ohne Versuch, denn der wäre ja selbst als Lehrerversuch zu gefährlich …  
    • Doch, doch, geheim im Sinne von "ohne uns wäre es noch schlimmer gekommen" - nur was genau, können sie nicht sagen. 
    • Das kann vorkommen, ist aber definitiv die Ausnahme und da sollte man nicht drauf trainieren. Man sollte versuchen nie Magazine leer zu schiessen. Die aller wenigsten Production Schuetzen planen 16 Schuss vor dem Reload ein.   Besser ist es hier sich einen Stageplan zu machen der saubere Reloads beinhaltet und sobald man merkt dass man aufgrund vermehrtem Nachschiessen davon abgewichen ist sofort bei der naechsten Gelegenheit nachzuladen und dann wieder beim Plan zu bleiben. Das kann dann heissen dass man vielleicht danach 4 Schuss spaeter den geplanten Reload hatte aber den macht man dann einfach.   Das nachdenken darüber ob und wann du reloadest waehrend dem COF kostet dich wesentlich mehr Zeit als einen Reload zu machen. Und ein Standing Reload ist nie eine akzeptable Option. (Ausser man schiesst Revolver oder Classic Major, da gehts manchmal nicht anders)
    • Ich trainiere  hier zu zu Hause den Magwechsel. Ich bin zu der Überlegung gekommen wie es wäre (als Rouky) dad Magazin ganz leer zu schiessen und dann zu wechseln.   Folgende Vorteile meine ich zu erkennen.   1.: Die 20er Mags der PDP gehen bei offenen Verschluss sauber und störungsfrei rein, kein Nachdrücken und die Gefahr dad es doch nicht sitzt   2.: Ich könnte die vollen 20 Schuss ausnutzen und bräuchte nicht zählen bzw den Wechsel garnicht planen, hätte dann auch nicht den Trouble wenn ich mich trotz Planung verspekuliere Bei den bisherigen Matches war nur ein Magwechsel nötig.   3.: Sicher gewinnt man mit einem sauberen Magwechsel im Laufen Zeit, aber auch hier lauern gefahren, nämlich das ich mich nicht so gut auf das nächste Ziel konzentrieren kann. Auch gibt es eine erhöhte DQ Gefahr wenn ich die Mündung im Laufen zu hoch nehme   Wenn man auf YouTube den Profis zu schaut dann sieht man doch den ein oder anderen der leer schiesst weil er sich verplant hat. Und dadurch die ganze Mühe für den geplanten Wechsel umsonst war
    • Wie ich bereits sagte, "wie du meinst". Dennoch bin ich nicht von Deiner Meinung überzeugt, weil Deine Begründung aus meiner Sicht an mehreren Punkten hinkt.  Es geht auch, selbst wenn der Thread uns hierhin geführt hat,  nicht um den konkreten Fall, sondern die Bedeutung des Begriffes "Schießsportverein" in § 14 Abs. 2 WaffG!   zu 1: Das WaffG verwendet den Begriff des Vereins in § 14 Abs. 2 WaffG nicht; dort heißt es "Schießsportverein" und nicht "Verein i.S.d. BGB" (lies: "Mitgliedern eines Schießsportvereins "). > die WaffVwV ordnet dann für die Verwaltungspraxis an, was auch! "als Schießsportverein" anzusehen ist und spricht auch nicht von BGB-Vereinen sondern macht (Murks!) eine beispielhafte, nicht abschließende ("insbesondere") Aufzählung durch Nennung von rechtstechnisch bedeutungslosen Begriffen. (lies: "Schießsportvereine im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch Schießleistungsgruppen oder Reservistenarbeitsgemeinschaften.") zu 2: die WaffVwV eröffnet damit u.a. der "SLG" durch die Vornahme einer die Verwaltung bindenden Eigendefinition die Vereinsqualität, vergisst aber, dafür Voraussetzungen zu benennen - eben Murks! Deshalb gibt es auch von den Verbänden "vereinnahmte" Schießsport-Gruppen, die nur eine unselbständige Unterabteilung eines großen Vereins (polizeisportverein) ohne rechtliche Vertreter sind, der selbst gar nicht dem anerkannten Dachverband "angehört". > das heißt aber nicht, dass der Murks (nur) durch Rückgriff auf das BGB zu heilen ist zu 3: ja, aber darum geht es gar nicht, denn es geht im WaffG nicht um den "technischen" BGB-Verein, sondern um den waffenrechtlich relevanten "Schießsportverein" > was darunter zu verstehen ist, schreibt die Verwaltungsvorschrift der Verwaltung vor! zu 4: genau das steht dort nicht und gilt deshalb auch nicht so, wie du es kolportierst. Nach der (Murks)-WaffVwV genügt es nun mal für die Qualität als "Schießsportverein", wenn es eine SLG oder RK (whateveritis) oder etwas "ähnliches" ist.   .... Wie die Begrifflichkeit in die WaffVwV kam, kann ich mir schon vorstellen, weiß es aber nicht - ich war ja im relevanten Hinterzimmer beim Erlass durch die Bundesregierung im Jahr 2012 nicht dabei.   In Folge der Evaluierung wird alles klarer und damit besser! Hurrah!
    • Ich schiesse kuk eigentlich nur im DSB, aber ich möchte mir für IPSC die Option offen halten um ggf dort auch mit offener Visierung zu schiessen.    
    • Und genau da liegt die fehlerhafte Anhame. Die WaffVwV kann schlicht nicht den vom Waffengesetz aus dem BGB übernommenen Begriff des Vereins umdefinieren.           Um hier abzukürzen und auf des Pudels Kern zu kommen:     Was du gerne aus der WaffVwV herauslesen möchtest ist, dass irgendwie jede Personenvereinigung als "Verein" im Sinne des Waffengesetzes anzuerkennen wäre ganz unabhängig von ihrer Verfasstheit und das ist schlicht nicht der Fall. Was ein Verein ist, bemisst sich unzweifelhaft nach den Regeln des BGB. Und wenn §§24ff eben nicht erfüllt sind, dann haben wir eben keinen Verein und es kann schon an diesem Punkt nicht mehr § 14 genossen werden.   Selbst wenn man das Recht zur Unkenntlichkeit verbiegen wollte, in dem man eine GbR als Verein betrachtet: Im konkreten Fall gab es weder einen Gesellschaftervertrag noch lies sich aus der Struktur erkennen, das alle "Gesellschafter" gleichberechtigten wären. Die Statuten des Konstrukts definierten sogar das genaue Gegenteil: einer Chef, Rest nix. Keine Wahlen, Rechenschaft etc. Nach meinem Dafürhalten existierte eine GbR in Form der Betreiber der Schießstätte, der Rest waren Kunden.   Das wirft auch noch Frage nach der Betriebserlaubnis für Schießstand auf. Der "Verein" kann eine solche schon deswegen nicht gehabt haben, da  die Erteilung einer Betriebeserlaubnis gem. § 27 Abs. 1 i.V.m § 10 WaffG nur einem rechtsfähigen Verein, also einem e.V. erteilt werden kann.     Des Pudels Kern: Aus der Tatsache,  das es manche selbständigen BDS-Gruppen oder BDMP-SLG gibt, welche die Anforderungen an einen Verein nicht im geringsten erfüllen und auch nicht in einen solchen eingebettet sind  lässt sich halt nicht ableiten, dass der Vereinsbegriff des BGB und WaffG sich um deren Schlamperei herumbiegen müsse...   Solche Gruppen sind im Sinne von 14.2 nur dann auch ohne Rechtspersönlichkeit als Verein anzuerkennen, wenn sie die entsprechendeb vorgaben der §§24 und Folgende erfüllen.                  
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      turQ
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