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Oberverwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt


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Geschrieben
Zitat

 

[...]
Begreift eine Vereinigung Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers und tritt sie für deren pauschale Ausgrenzung ein, liegt darin eine Verletzung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenwürde. Auch die systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse sowie deren stetiger Vergleich mit Unrechtsregimen (DDR, NS-Staat) geht über zulässige Kritik und Oppositionsschärfe hinaus und stellt einen Angriff auf das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) dar.

 

Eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der Verfassung setzt keine physische Gewalt voraus. Es genügen eine schleichende Untergrabung der Grundordnung, das gezielte Schüren von Ängsten oder eine systematische Entwürdigung von Bevölkerungsgruppen.
[...]

 

https://ovg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1[action]=single&tx_tsarssinclude_pi1[controller]=Base&tx_tsarssinclude_pi1[uid]=674035&cHash=39307fa0e2dd52e99ad0bbd3b9d2fe9c

 

Somit sind die drei Entscheidungen  der Vorinstanz rechtskräftig.

Geschrieben (bearbeitet)

dawum.de/Sachsen-Anhalt:

 

Zitat

Neueste Wahlumfragen im Wahltrend zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Wahl am: 06.09.2026 - noch 27 Tage

 

Wahltrend vom 10.08.2026
AfD    41,6%    (+0,6)
CDU    22,8%    (−1,2)
Linke    13,0%    (−0,4)
SPD    6,4%    (+0,3)
BSW    4,6%    (+0,6)
Grüne    4,4%    (−0,2)
FDP    3,6%    (+0,2)
Sonstige    3,6%    (+0,1)

 

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Was ist eigentlich die Position der AfD zum Waffenrecht? Gibt es nach dem Wahlsieg sofort eine Instruktion an die Waffenbehörden, dass Waffenscheine grundsätzlich an jede Person zu geben sind, die eine abstrakte Bedrohung glaubhaft macht?

 

So als Frau ist man in Deutschland ja schon gefährdet, man könnte die alle mit Waffenscheinen ausstatten. Bei all den Messern gilt das ja auch für Männer. Wird die AfD diesen Weg gehen? Oder was genau bekommen wir? Ich finde dazu nichts handfestes. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Dinesh:

Ich finde dazu nichts handfestes. 

Wirst du auch nicht, denn es gibt nichts weiter wie 08/15 Floskeln zur Thematik Waffenrecht. Angeblich sollte vor Jahren laut einem seinerzeit sehr aktiven WO user eine "Arbeitsgruppe Waffenrecht" innerhalb der AfD gegründet werden, besetzt mit hochkarätigen Experten.  

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Direwolf:

Linke Richter fällen linke Urteile. Völlig überraschend. 🤡

 

Nun, mit


 

Zitat

 

[...]
 Begreift eine Vereinigung Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers und tritt sie für deren pauschale Ausgrenzung ein, liegt darin eine Verletzung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenwürde. Auch die systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse sowie deren stetiger Vergleich mit Unrechtsregimen (DDR, NS-Staat) geht über zulässige Kritik und Oppositionsschärfe hinaus und stellt einen Angriff auf das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) dar.

 

Eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der Verfassung setzt keine physische Gewalt voraus. Es genügen eine schleichende Untergrabung der Grundordnung, das gezielte Schüren von Ängsten oder eine systematische Entwürdigung von Bevölkerungsgruppen.

Einzelne Interviews, in denen Funktionäre sich von „völkisch-rassistischem“ Verständnis distanzieren, vermögen das Gesamtbild der durch die Materialsammlungen belegten kämpferisch-aggressiven Haltung nicht zu entkräften.
[...]

 

 

dürften sich die 5 Richter eher am BVerwG orientieren, das in BVerwG 6 B 23.24, v. 20. Mai 2025, veröffentlicht am 24. 7. 2025 und BVerwG 6 A 4.24 Urteil vom 24.06.2025 – veröffentlicht am 21. 10. 2025, festgestellt hatte, warum es sich bei der afd um eine gesichert rechtsextremistische Partei handelt (Der „ethnisch-kulturelle Volksbegriff“ ist im dem von der afd verwendeten Kontext verfassungsfeindlich. Die Unterscheidung nach „Pass-Deutschen“ und „echten“ Deutschen ist also verfassungswidrig, wenn es darum geht, ob die einen mehr Rechte haben sollen als die anderen. Widerspricht der Würde des Menschen, Art. 1 GG. [im Beschluss die RN 17].)

 

Gerichte orientieren sich nun einmal nicht nur am Gesetz, sondern auch an den Feststellungen der Bundesgerichte.

 

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