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heletz

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  1. Es geht um das hochgelobte Land US. 🙂 In Deutschland hingegen haften Eltern tatsächlich nicht für ihre Kinder. Weil in Deutschland niemand für einen anderen haftet. Es gibt natürlich Leute, die finden alles in US besser.
  2. Keineswegs. Der ehem. Bundesrichter sieht Strafbarkeit nach 140 (Urteile folgen in der nächsten Zeit): https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-fische-jubel-terror-hamas/ Den Freispruch hat die Revisionsinstanz jetzt aufgehoben: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-iii-weg-gericht-urteil-1.6319630 So kann's den Rädelsführern geh'n.
  3. Jo, ist eine beliebte Ausrede: Ergebnis: OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 02.09.2021 Mit andern Worten: Die Waffen sind weg. Oder auch Kanada. Wird auch gerne genommen. „Steht so im Internet!“ Jo. Nützt aber nix. Nützt gar nix wie man sieht: VGH München, Beschluss v. 25.01.2018 – 21 CS 17.2310 Auch um einen Freund in Kanada zu besuchen benötigt man keinen „Gelben Schein“: Zieht beim VG München nicht: Ergebnis: VG München, Beschluss v. 24.04.2018 – M 7 S 18.596 Oder anders ausgedrückt: Die Waffen sind weg. Also: Entweder man hat einen behördlichen Schrieb, der bestätigt man braucht den Schein. Oder man ist sofort unter Reichsbürger-Verdacht. Das ist allerdings dann schlecht, wenn man eine waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis hat.
  4. Im vorliegenden Fall hatte der Bürger einiges im Internet veröffentlicht (Neu-Brief und Sie-Röhre), der Staatsangehörigkeitsausweis war ihm vor dem KWS ausgestellt worden, was aber wohl zunächst nicht auffiel, weil die Fälle der schießenden Reichsbürger von Reuden und Georgensgmünd erst im August 2016 bzw. Oktober 2016 waren, dann aber guckte die Behörde auch mal ins Zwischennetz: OVG SH 4 LA 96/21 Beschl. v. 11.9.2023 Ergebnis: der KWS ist weg und bleibt das auch. Alles übrige unter: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230055290/part/L ____________________________________
  5. „Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen (und somit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten), wie heute das BayObLG mitteilt: Das erkennende Gericht weist auf folgendes hin: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerisches-oberstes-landesgericht/presse/2023/11.php Wer Ohren hat zu hören ...
  6. Beides darf schon seit Jahren auch ohne Waffenherstellungserlaubnis ausgeführt werden. Nur wenn man damit schießen will, ist ein Gang zum Beschußamt notwendig. Sonst nicht.
  7. Hier ist keine politische Ideologie erkennbar. Freislers Gericht war ein Sondergericht und somit rechtsstatswidrig. Hingegen haben die Bundesgerichte bereits vor langem geurteilt, beim Waffenbesitz kann es keine Spielraum geben. Wer Ohren hat zu hören, der höre.
  8. Freisler war an einem Sondergericht. Sondergerichte waren ab dem 1. 1. 1924 verfassungswidrig und sind es weiterhin. Eine Verbindung vom VG München zu einem nichtgesetzlichen Richter (Art. 101 GG) ist nicht zu erkennen. Vielmehr dient die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen der Information des Bürgers, was evtl. wie zu bewerten ist. Lwb haben nun einmal eine besondere Verantwortung.
  9. Warum? Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern? Aber jede Handlung (hier: Äußerung) hat halt möglicherweise eine Konsequenz und für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen möglicherweise in besonderer Form.
  10. Eben. Selbst unter Brucheinser-Juristen oder anderen Akademikern gibt es Querdenkende bzw Reichsbürgernde.
  11. Nun, ja, ein Patentanwalt ist weniger ein Jurist, sondern z.B. Chemiker. Der dann im Schnellkurs noch Jura beigebogen bekommen hat, um Patentanträge zu stellen etc. Wie so oft im Leben gilt auch für ihn: „Si tacuisses ...“
  12. Gar nicht. Aber wenn er wieder auffällig und mit Opas Bajonett erwischt wird, kommt zu einer evtl. Strafe noch was oben drauf.
  13. Es ist vielleicht auch nicht ganz so schlau als Lwb, sich der Kontrolle durch den PVB entziehen zu wollen, dabei dann aber die volle Aufmerksamkeit zu provozieren? Das mit dem Warndreieck ist ja noch verständlich, weil die PVB eh nur in den Kofferraum gucken wollen. Aber dann wird's halt strange ... .
  14. VG München, Beschluss vom 28. 09. 2023, M 7 23.684 Wie man seine erst ab 2017 erworbenen waffenrechtlichen Erlaubnisse wieder verliert, hat tadellos ein Münchner Patentanwalt dieses Jahr demonstriert, wie aus einer Entscheidung des VG München erhellt: Eine Frist von sechs Wochen ist doch sehr nett von der Behörde? 🤔 Aus dem Hergang: Wegen des Umfangs nur ein kurzer Auszug, hier die Entscheidung mit ihren Gründen in ihrer Gänze: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-27007?hl=true
  15. Ein rechtlich interessanter Fall. Laut Entscheidung erhielt der Bürger rechtliches Gehör. Seine Erklärung: „Dem Kläger wurde eröffnet, dass die Waffenbehörde Hinweise auf eine mögliche Reichsbürgerschaft des Klägers erhalten habe. Ausweislich des hierüber geführten Aktenvermerks äußerte sich der Kläger hierzu im Wesentlichen wie folgt: Er selbst sei kein Reichsbürger, man dürfe den Begriff Reichsbürger auch nicht verwenden. Bei der schwarz-rot-gelben Flagge der Bundesrepublik handele es sich um eine Handelsflagge, die echte deutsche Flagge sei schwarz-weiß-rot. Es gebe keine Bundesrepublik, dies sei alles Lüge. Er glaube auch nicht an die Gesetze und die Regierung. Man solle hierzu im Internet mal „R. “ anklicken. Dort werde alles erklärt.“ Weiter: „Der Kläger gab sich mit seinem Verhalten und seinen Äußerungen offensiv als Anhänger der unter dem Begriff „QAnon“ verbreiteten Verschwörungsmythos zu erkennen. Er berief sich im Gespräch mit Polizeibeamten ausdrücklich auf Erklärungen, die im Internet unter diesem Stichwort zu finden seien und leitete für sich aus diesen Erklärungen die Erkenntnis ab, es gebe die Bundesrepublik nicht, dies sei alles Lüge und er glaube auch nicht an die Gesetze und die Regierung. Damit machte er sich wesentliche Aspekte dieses Verschwörungsmythos zu eigen einschließlich der damit verbundenen Delegitimierung der staatlichen Hoheitsgewalt, der Repräsentanten des Staates sowie der gültigen Gesetze.“ VG Düsseldorf, 22 K 2378/21, 15.06.2023 Die Bewertung und auch zur QAnon-Verschwörungstheorie in der vollständigen Entscheidung: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2023/22_K_2378_21_Urteil_20230615.html
  16. Ja, hatten wir ja (auch!) in Hamburg. Der Jäger, dessen Ehefrau wahrheitswidrig behauptet hat, er habe sie bedroht. 5 Jahre und eine MPU später hatte er dann seine Waffen wieder. Im Falle des Jägers ging es ...
  17. Das hat man auch. Nur hat man zunächst wahrheitswidrig behauptet das Buch nicht gefunden zu haben. Eine dreiste Lüge, wie sich jetzt herausstellt, das Buch wurde sehr wohl gefunden: https://www.tag24.de/hamburg/crime/amoklauf-in-hamburg-waffenbehoerde-kannte-den-buchtitel-von-philipp-f-doch-2782769 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-waffenbehoerde-fand-buchtitel-des-amokschuetzen-offenbar-doch-im-netz-a-961a00cb-d20a-4255-9fc0-e700366e14f8 Fazit: Klares Behördenversagen. Das wird aber weder Andy „Pimmel“ Grote noch Frau Phaeser, die künftige PM von Hessen interessieren.
  18. Aufruf zu Straftaten kann es also nicht gewesen sein?
  19. Ach, so: ist definitiv schlecht. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist weg. Ganz ohne Corona. Und ganz ohne Skepsis.
  20. Ob da Waffen dabei waren, die unters KrWaffKontrG fallen, klärt üblicherweise ein Gutachten des LKA, das dauert meist etwa ein Jahr.
  21. Die Schlagzeile klingt gut, ne? Sie suggeriert nämlich, die Maßnahme hätte irgendetwas mit Corona oder der Skepsis zu tun. Das scheint aber höchstens indirekt der Fall zu sein. Die Meldung: https://www.welt.de/politik/deutschland/article239020865/Razzia-in-Berlin-SEK-stuermt-Wohnung-von-Corona-Skeptiker.html Meiner Einschätzung nach hat hier die Presse zwar blumige Formulierungen gefunden, aber die Zusammenhänge nicht verstanden: Die Mitteilung über den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis war Anfang April, die Frist beträgt üblicherweise 14 Tage, dann war also die Frist seit gut 4 Wochen abgelaufen. Was verlängert wurde, war die Frist zur Anhörung. Ein Widerspruch oder eine Verlängerung der Anhörungsfrist entfalten aber keine aufschiebende Wirkung, er hätte also die Waffen fristgemäß abgeben, einem Berechtigten überlasen oder vernichten und den Nachweis hierüber der Behörde vorlegen müssen. Die Stellungnahme kann er später nachreichen. Die Stürmung nach DB hat also höchstens indirekt mit dem anonymen Hinweis zu tun. Sie hat eher mit der nicht fristgerechten Abgabe der Waffen zu tun. Das VG klärt eventuell auf seinen Antrag hin, ob er die WBK wiederbekommt, aber das ist eine andere Sache, abliefern hätte er trotzdem sollen. Also: Uffbasse!
  22. heletz

    60Tagessätze

    Laut diversen Foren werden ja eigentlich nur noch Unschuldige verurteilt, weil keiner was gemacht hat? Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
  23. Herr Baldwin hat ja in der jüngeren Vergangenheit sehr schön seine Familie vorgezeigt, aber seltsamerweise sieht da eine Behörde dennoch Sicherheitsregeln mißachtet: https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/baldwin-dreh-behoerde-verhaengt-geldstrafe-nach-todesschuss-17971758.html Herr Baldwin gehört zu den Produzenten ...
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