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heletz

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  1. Hat er nicht gesagt. Schmidt war 1972 BMVg sowie Wirtschafts- und Finanzminister. Warum hätte er auf diesen Posten sich zum WaffG äußern sollen? Schon erstaunlich, was ihm so alles zugeschrieben wird ...
  2. Da es "drüben" höllisch kompliziert ist und für einen Nichtjuristen wie mich schwer durchschaubar (schon wegen des völlig anderen Verfahrens im Common Law), die Frage an die Wissenden: Sehe ich das richtig? Die Waffenbesitzgesetze von New York City, die den Transport einer lizenzierten Feuerwaffe aus der eigenen Wohnung einschränken, verstießen zwar gegen das 2nd Amendment, die Handelsklauseln und das Reiserecht, der Fall ist aber abgewiesen, die Bestimmungen sind nämlich inzwischen geändert. Judge Alito verfasste eine abweichende Meinung, in der sich Richter Neil Gorsuch vollständig und Richter Clarence Thomas teilweise anschlossen, nach der hätte entscheiden werden müssen? https://en.wikipedia.org/wiki/New_York_State_Rifle_%26_Pistol_Association_Inc._v._City_of_New_York https://www.scotusblog.com/case-files/cases/new-york-state-rifle-pistol-association-inc-v-city-of-new-york-new-york/ https://www.oyez.org/cases/2019/18-280 https://www.supremecourt.gov/opinions/19pdf/18-280_ba7d.pdf Wer weiß es besser als ich? Mit fiel nichts besseres ein als das hier einzustellen, es gibt ja viele Interessierte, auch für Diskussionen auf anderen Plattformen, aber das Thema kann von einem Mod natürlich jederzeit an einen anderen Platz verschoben werden. Ein allgemeines Interesse sehe ich durchaus.
  3. Welche Sturrmgewehre eigentlich? Die sind doch schon seit den 70ern verboten?
  4. In einer kleinen Anzahl von Fällen kommt es offenbar zu diesen Fehlfunktionen. Aber ich habe keine Ahnung, woher das kommt. Bei mir funzt es sowohl mit Mozilla als auch mit Chrome und das auf allen Rechnern. Nur 44,6% Nein-Stimmen? 😳
  5. Beim Donaukurier war der Anfang auch etwas holprig, spiegelte aber zu Schluß dann doch die Meinung des Volkes wieder. Das wird hier doch hoffentlich auch so sein!
  6. Warum? Weil der Generalbundesanwalt das irre Schreiben nicht an die zuständige Untere Waffenbehörde weitergeleitet hat?
  7. Es gibt wieder - nach langer Zeit - eine Umfrage. Fragestellung siehe Titel Bisher 58,1% Pro. Aber ich denke, das gibt noch nicht die wahre Stimmung in der Bevölkerung wieder ... https://civey.com/umfragen/8116/sollten-waffenbesitzer-zukunftig-psychologische-tests-ablegen-mussen-wie-es-die-grunen-bundestagsfraktion-fordert Also: haut rein ...!
  8. Er geht in Revision: https://www.tag24.de/nachrichten/zwickau-sportschuetze-stalker-hardy-g-prozess-revision-oberlandesgericht-dresden-1355920
  9. Update: drei Jahre hat es im ersten Verfahren gegeben. In der Berufungsverhandlung hat das LG noch was draufgesattelt und jetzt sind es 3½ Jahre. LINK Vom verschwundenen AR-15 ist keine Rede mehr.
  10. Nun, ja, Waffen gehören nicht in die Hände von Reichsbürgern, das ist vollkommen klar. Von einem Staat, der in deren Augen gar nicht existiert, können sie auch keine Erlaubnis bekommen. Jeder von uns lernt in der Sachkunde, daß man die Berechtigung zum Waffenbesitz verlieren kann, auch wenn man keine Straftat begangen hat. Das ist also nichts Neues. Der § 5 WaffG wurde eben genau im Hinblick auch die Reichis zum 6. Juli 2017 noch einmal verschärft. Das ist also auch nichts Neues. Bereits jetzt kommen Hinweise vom Verfassungsschutz an die Waffenbehörden, die allermeisten Hinweise jedoch kommen vom Staatsschutz, also von der Polizei. Wenn man regelmäßig Urteile liest, die Reichsdeppen den Waffenbesitz aberkennen, dann weiß man das. Auch sind die Behörden seit dem Polizistenmord von Georgensgmünd sensibilisiert und die Einwohnermeldebehörde sagt jetzt der Unteren Waffenbehörde Bescheid, wenn ein Zahnarzt den Gelben Schein beantragt und als Staatsbürgerschaft "Königreich Preußen, früher Großherzogtum Baden" angibt (um einen Fall von dieser Woche als Beispiel anzuführen). Auch das ist also ebenfalls nichts Neues. Vielleicht weiß der Herr Müller ads alles nicht. Das kann ja sein.
  11. Was Demokratie ist, konntest Du gestern im Bundestag beobachten: Wenn die Mehrheit entscheidet und das Ergebnis mit der Verfassung vereinbar ist. Dr afd-Kandidat wurde nicht gewählt, weil er nicht das Vertrauen der Mehrheit der Wähler hatte. Wenn es einen Anspruch einer Partei auf das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gäbe, wäre es ja keine demokratische Wahl mehr. Es kann also nur den Anspruch geben, einen Kandidaten benennen zu dürfen. So ist es bei den RD auch: Waffen können sie legal nicht erwerben, weil sie keinen Anspruch darauf haben. Wer die Grundordnung der Bundesrepublik nachweislich (!) ablehnt, bekommt keine Waffen von einem Staat, den es in den Augen des Antragstellers gar nicht gibt.
  12. Ist es tatsächlich nicht (jeder hier im Forum, der schon länger dabei ist, weiß, daß ich einem Mitforsten, der nun wirklich nicht gut bei Kasse war, vor langer Zeit einen guten Anwalt für Waffen- und Sprengstoffrecht zu besorgen mitgeholfen habe. Und auch diesem Mitforistenkonnte geholfen werden. Trotz knapper Mittel und mit ohne Rechtsschutz). Im Grunde ist das strenge WaffG in Deutschland gut für uns. Wie jeder mitbekommen haben sollte, haben die GrünInnen bei BVerfG den Antrag gestellt, Waffen in Privatbesitz zu verbieten. Und das BVerfG hat in mehreren Nicht-Entscheidungen (2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10, 2 BvR 1677/10) beschlossen, das gar nicht erst anzunehmen. Begründung: Das WaffG bietet einen ausreichenden Schutz. Das ist ja auch so: Seit einigen Jahren steigt nicht nur die Anzahl der erlaubnispflichtigen Waffen, sondern auch die der WBK-Inhaber. Man sieht: Für gute Menschen gibt es kein Hindernis, Waffen zu erwerben. Der Rest braucht keine oder will keine.
  13. Jetzt hol' ich den ollen thread mal wieder hoch. Daß Hardy G. inzwischen verurteilt wurde (offenbar im Mai) hatte ich nicht mitbekommen. https://www.tag24.de/nachrichten/hartmannsdorf-zwickau-hardy-g-sportschuetze-landgericht-berufungsprozess-1219679
  14. Die Bundesrepublik ist zweifellos ein Rechtsstaat! Wie wir alle wissen, versteht man unter einem Rechtsstaat, wenn sich der Bürger gegen tatsächliche oder vermeintliche Übergriffe des Staates wirksam wehren kann, z.B. vor den Verwaltungsgerichten. Die Bürger des Deutschen Reiches konnten sich z.B. nicht gegen die verfassungswidrigen Ausbürgerungen des 3.Reiches wehren. Daher war das 3.Reich kein Rechtsstaat. Auch wenn Freisler da anderer Auffassung war. Die Bürger der DDR konnten sich nicht gegen die verfassungswidrige Verhinderung der Auswanderung durch die Behörden der DDR wirksam wehren. Daher war die DDR kein Rechtsstaat. Auch wenn Herr Gysi heute immer noch anderer Meinung ist. Bei wem Reichsbürgertum (= Ablehnung der Grundordnung der Bundesrepublik) durch die Untere Waffenbehörde vermutet wird, der kann sich gegen die darauf folgenden Maßnahmen wirksam wehren. Wie der Bürger, der erst jüngst seine Waffenerlaubnis durch das zuständige Verwaltungsgericht wieder zugesprochen bekam (VG Freiburg 17.7.2019, 6 K 4503/18), weil bei ihm die Ablehnung der Grundordnung der Bundesrepublik und ihrer Gesetze nicht festgestellt werden konnte. Die Bundesrepublik Deutschland ist also tatsächlich ein Rechtsstaat.
  15. Ist aber uninteressant und deshalb nicht mit der Bundesrepublik zu vergleichen, weil beides keine Rechtsstaaten waren. Nicht alles, was hinkt ...
  16. Das kommt vermutlich daher, aß Du mir in der Sache eine völlig falsche Position zuweist! Denn ich schleppe die Urteile nur an, ich entscheide sie nicht. Sie basieren auf der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, sind in sich völlig logisch und konsequent. Also sind sie richtig. Wer etwas anderes will, kann gerne das WaffG zu ändern suchen. Aber da es gerade ausdrücklich im Hinblick auf die Reichis zum 6. 7. 2017 erst in seinem § 5 verschärft wurde, halte ich das für ausgeschlossen. Ganz aussichtslos ist es natürlich dennoch nicht. Nehmen wir die aktuellste Entscheidung hierzu, ein Beschluß des Bayer. VGH vom 22. 8. 2019: Die Bundesrepublik ist doch sehr human! Man nimmt den Reichis einfach nur die Waffen ab und das war's schon. In anderen Ländern ist „Staatsverweigerung“ sogar strafbar, wie in Österreich z.B. (§ 246 ÖStGB Staatsfeindliche Verbindungen, seit September 2017) Da kommt man seit dem September 2017 nur fürs Reichitum für zwei Jahre in Haft. Seitdem hat sich die Zahl der Reichis in Österreich erheblich verringert! Die Österreicher sind eben in vielem ein Vorbild! Als „Präsidentin Monika“ und ihr Vize die Staatsverweigerung begingen, für die sie für 14 Jahre und ihr Vize für 10 Jahre ins Loch mußten wegen Hochverrat, gab es den 246 noch nicht und deshalb kamen sie auch so günstig davon. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/hochverrat-staatsverweigerer-in-oesterreich-verurteilt-16008415.html
  17. Das betrifft aber das Sozialgesetzbuch (sind - glaub - 12 oder 13), hier aber geht es um das Verwaltungsrecht.
  18. Wir alle lernen in der Sachkunde, daß man jemand die Waffen entziehen kann, auch, wenn er noch nicht gegen ein Gesetz verstoßen hat. Weil es nicht um Strafrecht geht, sondern um Verwaltungsrecht. Wer die Bundesrepublik Deutschland nicht für einen Staat hält, der darf das im Rahmen der Meinungsfreiheit tun. Er kann aber keine Waffen haben,
  19. Völlig richtig! Nur wenn man in seiner Verstrahltheit aus den Gedanken Straftaten macht, ist man bald nicht mehr frei. Ohne Bewährung wie ein aktueller Fall zeigt: LINK Man kann sie auch nicht denunzieren, das machen sie schön selber. Auch vor Gericht, wie man seht. Jetzt bekommt er 16 Monate lang einen Fahrdienst, dazu Unterkunft mit Kost und Logis, drei Essen am Tag und Rundumversorgung. Das ist ja auch recht schön.
  20. Deshalb passiert denen ja auch nichts. Wie in Unrechtsregimen. Und man beläßt ihnen ihre Meinung. Aber Waffen und Mun können sie legal nicht haben. Auch eine Fluglizenz nicht. Schöffe können sie ebenfalls nicht sein. Und Beamte natürlich auch nicht.
  21. Nein, keineswegs! Deshalb gibt es ja Berufungs-und Revisionsinstanzen. Aber wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet, der leugnet auch automatisch die Geltung der Verfassung und der Gesetze. Und damit automatisch die Geltung des Waffengesetzes und seiner Aufbewahrungsbestimmungen. Diese logische Denkleistung darf man von jemand erwarten, der legal Waffen besitzen möchte. Wer die Existenz des Staates leugnet, kann nicht gleichzeitig von diesem angeblich nicht existenten Staat eine Erlaubnis haben. Auch das ist logisch. Wer diese Denkleistung nicht erbringen kann, sollte auch keine Waffen haben dürfen!
  22. Das können sie durchaus! Aber die Gerichte sind nunmal in ständiger Rechtsprechung der Meinung, daß ein Restrisiko hinsichtlich der Aufbewahrung und des Umgangs mit Waffen und/oder Min nicht hinnehmbar ist. Das zeigt auch die folgende Entscheidung:
  23. Wie gesagt: Bei Waffen wird ein Restrisiko nicht hingenommen:
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