Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.463
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von heletz

  1. Das ist sie im vorliegenden Fall jedenfalls nicht wie der Verwaltungsgerichtshofe feststellt: Schon im Verfahren um Einstweiligen Rechtsschutz htte der VGH 2016 ausgeführt: Der Abs. 2 des Art. 5 wird ja ganz gerne vergessen.
  2. Du kaprizierst Dich auf ein unwichtiges Detail. Der VGH betont ja - ebenso wie das VG Würzburg - daß man den Gesamtzusammenhang sehen und bewerten muß. Das VG hat festgestellt
  3. Nö. Es gibt nämlich keinen.
  4. Zumindest als Lwb ist das eine saudumme Idee, wie der Beschluß des VGH zeigt.
  5. Braucht sie nicht. Und auch Versuche der Verwaltung, die Arbeit von Journalisten durch das Erheben von hohen Kopierkosten wurden von der Gerichten schon korrigiert.
  6. Völlig logische Entscheidung. Das Erschrecken darüber, daß da ein erfolgreicher Schießsportler nicht nur seinen Sport aufgeben, sondern auch seine berufliche Existenz drangeben mußte, ist wieder mal erkennbar. Aber Urteile sollen ja hart sein und abschrecken nach allgemeiner Überzeugung. Zumal es bei Waffen eine Nulltoleranz gibt. Im Beschluß des VG Würzburg ( 23.06.2016 – 5 K 15.1006) heißt es: Er hatte schon Einstweiligen Rechtsschutz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gesucht, dieser hat hierzu im Beschluss vom 8. Januar 2016 (21 CS 15.2465) dargelegt: Die nachträglich vorgebrachte Schutzbehauptung hat ihm damals schon der VGH nicht geglaubt: Mit Beschluß vom 14. Dezember 2018 (21 ZB 16.1678) weist der VGH die Zulassung der Berufung zurück: Merke wohl: Im Verwaltungsgerichtsverfahren wird alles gegen Dich verwendet, die Regel heißt "Im Zweifel gegen den Antragsteller", da es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Die bauernschlaue Idee "Hab ich ja nur als Satire gemeint!" funktioniert einfach nicht.
  7. Es gibt verschiedene Ausprägungen der Demokratie. Die seltsame Art der US-Amerikaner, ihren Präsidenten zu bestimmen, hätte bei uns keine Chance. Hierzulande lacht man nur, wenn einer der beiden Bewerber sogar ein paar Millionen Stimmen mehr hat und dennoch nicht ins Präsidentenamt kommt. So ist es überall. Was Schweden macht, muß Deutschland nicht mitmachen. Und was Deutschland macht, muß Schweden nicht unbedingt mitmachen.
  8. Der nachfolgende Bericht ist - wie alles von tag24 - reißerisch aufgemacht. An Inhalt bietet er immerhin:
  9. Eine solche Entscheidung war auch möglich, als es Internet etc. noch gar nicht gab. Gesetze zur Transparenz sind zwar begrüßenswert (siehe die erzwungene Herausgabe der Lagebilder Waffenkriminalität), aber man kann nicht einem Staatswesen den demokratischen Charakter absprechen, nur weil die Regelungen dazu von Staat zu Staat verschieden sind.
  10. Jetzt erfahren wir, wie es weiterging. ER wurde festgenommen, dann freigelassen, dann wieder inhaftiert, der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und er vor kurzem wieder festgenommen: LINK
  11. Demokratie bedeutet, die Regierung wählen zu können. Und nicht, Einsicht in vertrauliche Verträge nehmen zu können. In letzter Zeit muß der Begriff Demokratie für alles mögliche herhalten. Wobei es dann aber meist um die Begriffe Rechtsstaat, Republik oder Liberalität geht. Um nur die wichtigsten zu nennen. Warum ist das so schwer, die auseinanderzuhalten?
  12. Das ist klar erwiesen. Zumal er eine Wohnadresse in Erfurt hatte.
  13. Dieses Risiko wird auch bei LWB hingenommen. Aber eben nur bei solchen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie künftig mit Waffen und Munition sorgsam im Sinne der Gesetze der BRD umgehen werden. Bei Reichsbürgern ist dies nicht der Fall, da sich sich heute an die Gesetze halten, morgen aber beschließen, dies nicht mehr zu tun. Steht es 50:50, ob der Betreffende die Rechtsordnung der Bundesrepublik ablehnt oder nicht, so ist aus Sicherheitsgründen darauf abzustellen, die Waffen mindestens so lange zu entziehen, bis das geklärt ist. (VGH München, Beschluss v. 04.10.2018 – 21 CS 18.264) Da Schußwaffen nun einmal gemeingefährliche Gegenstände sind, finde ich das nachvollziehbar. Verständlicherweise wartet man erst nicht, bis etwas passiert: VG München, Beschluss v. 22.05.2018 – M 7 S 18.878 Dabei kann ich einen spezifischen "Haß" gegen Reichsbürger nicht erkennen. Denn Reichsbürger können auch nicht Schöffe sein (OLG Hamm 1 Ws 258/17 vom 14.6.2017), sie besitzen nicht die Zuverlässigkeit für den Pilotenschein (VG Düsseldorf v. 06.06.18 - 6 L 1452/18), können keine verbeamteten Lokführer sein (OVG Münster, Beschluss vom 24.10.2018, 3d B 1383/18), ja, sie können überhaupt keine Beamten sein, Polizisten schon gar nicht (jüngst VG Göttingen 1 B 384/17). Ebenso fehlt ihnen die Zuverlässigkeit als Fahrer das Oktoberfest zu beschicken (VG München Beschl. v. 20.09.2018 – M 22 E 18.4518) und schreiben sie ans Amt wirres Zeug, so können sie die Fahrerlaubnis verlieren (OVG - 2 EO 887/16 v. 2. 2. 2017, VG Berlin 20 L 108.11 v. 7. 10. 2011) Eine speziell gegen LWB gerichtete Entscheidungspraxis kann ich nicht erkennen, zumal es durchaus Entscheide gibt, die den Betreffenden die WBKs samt Waffen belassen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß sie die Grundordnung der BRD offensiv ablehnen.
  14. Das war auch schon meine Ansicht. Vielleicht wird das Urteil ja bald veröffentlicht, dann wissen wir's.
  15. Zwar kommen die Reichis oft mit dieser Forderung daher, aber das sagt nichts über die Relevanz dieser Forderung aus. Rönsch ist Deutscher, hatte eine Wohnadresse in Erfurt und ist dran. Ganz einfach.
  16. In dem Fall sind allerdings Deine Ausführungen der Unfug! Wer die Gesetze nicht anerkennt, erkennt auch die Aufbewahrungsvorschriften nicht an. Das haben die im Wald aufgefundenen Waffen von Wolfgang Plan gezeigt, die eigentlich in seinen Waffenschränken hätten sein sollen. Das hat der Fall des Dresdner Rentners gezeigt, der die geladene Flinte direkt hinter der Eingangstüre stehen hatte. Das hat auch der Jäger Karl Dettmer bewiesen (der sich preußischer Reichsirgendwas nennt). Der Inhalt seiner drei Waffenschränke sollte eigentlich da sein, als das freundlichen SEK vorbeischaute. War er aber nicht. Sämtliche Waffen sind bis heute verschwunden. Man kann da ewig weitermachen, es gibt genug Fälle. Daher urteilen die Gerichte völlig zu Recht: OVG Rheinland-Pfalz 7 B 11152/18
  17. Aus welchem Grund sollte sie das tun?
  18. Du erwartest offenbar, daß jemand Religionsunterricht hatte? Entweder hatten den bestimmte Leute nie oder sie waren ständig Kreide holen. Hätte man da die Ohren gespitzt, hätte man mitkriegen können, daß es zeitliche und überzeitliche Aussagen in jeder Religion gibt. Putzig ist, daß man stets auf die Islamisten reinfällt, die immer die für das 8. und 9. Jhd. gültigen zeitlichen Aussagen zitieren. Die überzeitlichen Aussagen würden nämlich sowohl Islamisten wie auch "Islamhasser" böse ins Schleudern bringen. Denn Ahnung vom Islam haben sie beide nicht.
  19. Genau das geschieht ja: Die Untere Waffenbehörde darf bei jedem noch so kleinen Indiz die WBK und Waffen entziehen, aber in mehreren Fällen haben Verwaltungsgerichte schon festgestellt, daß es sich eben nicht um einen Reichsbürger handelt, die Indizen eben nicht ausreichen und die Waffen zurückzugeben sind. Gewertet werden vor Gericht nur Beweise. Die Gesinnung wird nicht erforscht.
  20. Schaumermal. Mit Vorhersagen ist das so eine Sache.
  21. Gut, das ist eine Ansicht. Aber was hat das damit zu tun, unzuverlässigen Personen den Zugang zu legalem Waffenbesitz zu verwehren?
  22. Offenbar gab es eine Namensliste. Begriffe wie "Nürnberg 2.0" geistern ja schon lange durchs Netz.
  23. Die braucht man für Freie Waffen ja auch nicht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.