Lange hat man nichts mehr gehört. Das liegt auch daran, daß bei geräuschlosem Zahlen des Strafbefehls die Öffentlichkeit (sprich: vor allem die Presse) nichts mitbekommt.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie mahlen. Und jeder kommt dran.
Denn ein Herr, der einen Strafbefehl über 180 Tagessätze bekommen hatte, wollte das nicht auf sich sitzen lassen und hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.
So kam es also zur Verhandlung und das Gericht hat ihm noch etwas draufgesattelt, so daß es nun 200 Tagessätze zu 40 € sind, also insgesamt 8000 €. Darüber ist er sicher froh, denn die Staatsanwaltschaft hatte 21.000 € gefordert.
Ja, die Aussage der Zollfahnderin
ist nicht sehr glücklich.
Auch der Hinweis der Richterin
geht an der Sache - gelinde gesagt - ziemlich vorbei.
Aber die nächste Instanz - sollte es denn eine geben - wird wohl zu keinem anderen Ergebnis kommen als einer Anzahl von Tagessätzen, die jenseits der 60 liegt.
Der Satz
soll wohl heißen, die Sache liegt auch schon bei der Unteren Waffenbehörde und man wartet bis zum Entzug des KWS nur die Rechtskraft des Urteils ab.
Eine neue Haustür hat er sich bestimmt schon ausgewählt.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/prozess-illegal-waffen-im-internet-bestellt-1.4193413?fbclid=IwAR0Z2qAtUZUkFjrkUSgVtdlItgupPXUKuWqr3VZhSkodt81hllY_mOqz0-M