-
Gesamte Inhalte
27.631 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von heletz
-
Verstießen aber dennoch gegen die Verfassung. Und gegen das Völkerrecht. Und gegen die Menschenrechte. Es hat schon seinen Grund, daß Holocaustleugnung auch in der Schweiz strafbar ist. Und wie wir schon seit langer Zeit festgestellt haben, nicht nur nach dem Zivilstrafgesetzbuch, sondern auch nach dem Militärstrafgesetzbuch.
-
Habe ich oben bereits beantwortet. Bitte dort nachlesen!
-
Nein, können sie nicht. Weil derartiges nur deppert ist, aber keine Lüge, die einem anderen Menschen schadet.
-
GG Artikel 1. Ganz einfach. Dort steht nicht "die Würde des lebenden Menschen" oder "die Würde des deutschen Menschen", sondern "die Würde des Menschen". Und die gilt nunmal auch über den Tod hinaus. (Abgesehen davon sind ja 260.000 Deutsche Opfer des Holocausts.) Das demonstrieren die Rechten ja selbst, indem sie "Heldengedenktage" organisieren. Der Staat ist also verpflichtet, die Würde der Toten zu schützen. Und das tut eigentlich jeder zivilisierte Staat. Auch in Österreich und der Schweiz ist Holocaustleugnung nicht umsonst strafbar. Und in Kanada und den USA wurden auch schon Leute deshalb verurteilt.
-
Nicht ganz! Demokratie heißt Mehrheitsentscheidung. Es wäre sicher leicht eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen, Rechtsradikale wegzusperren. Hier handelt es sich aber um den Rechtsstaat, der auch abstruse Meinungen schützt, solange sie nicht anderen Menschen schaden.
-
Nochmal: Sie erzählt keinen Unsinn, sondern eine Lüge! Und eine Lüge wird dann von einem Rechtsstaat geahndet, wenn sie zu Lasten anderer Menschen geht. Und das ist hier der Fall..
-
Nein, es ist konsequent. Denn Haft gibt es erst ab der 20. Verurteilung. Sie hätte ja nach der 19. aufhören können. Hat sie aber nicht.
-
Es ist eine Lüge (das BVerfG sagt "unwahr Tatsachenbehauptung" dazu) denn der Holcaust ist bewiesene Tatsache.
-
So isses! Denn Holocaustleugnung ist keine Meinung. Das Thema hatten wir ja schon öfter.
-
Das Thema wird hier bereits behandelt. https://forum.waffen-online.de/topic/450268-gaser-aus-ungarn/ Dort sind auch die weiteren Verhandlungstermine genannt.
-
Nein, so etwas gibt es bei der afd nicht! Dort gibt es nichts, noch nicht einmal Nazis! Wild, der mit dem Nazisymbol Kornblume im Berliner Abgeordnetenhaus auftrat, weiß vermutlich gar nicht, was Nazis sind. Nie gehört.
-
Zum Auftakt der heutigen Mündlichen Verhandlung hat die Lügenpresse etwas recherchiert und Verbindungen zum Kopp-Verlag und zu Compact herausgefunden. Das verwundert eigentlich nicht. Ein Kommentator findet das "rufschädigend". Na, sowas aber auch!
-
Für diejenigen, die Zeit und Lust haben: Die Mündliche Verhandlung gegen Mario Rönsch beginnt am Donnerstag, den 29. 11. 2018 um 13:15 h im Saal 200 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit, Turmstraße 91. Angeklagt sind 193 Waffenverläufe, mit denen ca. 110.000 € erbeutet wurden. Weitere Verhandlungstage sind: Dienstag 4.12.2018, 9 Uhr Freitag 7.12.2018, 9 Uhr Freitag 14.12.2018, 9 Uhr Dienstag 18.12.2018, 9 Uhr
-
Ziemlich sicher sogar! Aber was einmal und endgültig geklärt ist, sollte man auf jeden Fall immer wieder anfragen und klären!
-
So, es hat etwas gedauert, aber am Ende sind es 19 Monate auf Bewährung geworden. Der Herr von und zu möchte jedoch "weiterkämpfen": https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article215846435/Waffennarr-63-will-noch-einen-Prozess.html?fbclid=IwAR0h9fA7e_1-ROny6wJmGHMJ_j7HFg_JJ4hIn4usZllD1LPtaNG8ERrgi00 (Die Headline stößt auf Begeisterung, da bin ich mir sicher!)
-
Weil er dann glaubwürdiger "rüberkommt".
-
Für Sportschützen nicht. Bei der Polizei dürfte es der DV entsprechen.
-
Lange hat man nichts mehr gehört. Das liegt auch daran, daß bei geräuschlosem Zahlen des Strafbefehls die Öffentlichkeit (sprich: vor allem die Presse) nichts mitbekommt. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie mahlen. Und jeder kommt dran. Denn ein Herr, der einen Strafbefehl über 180 Tagessätze bekommen hatte, wollte das nicht auf sich sitzen lassen und hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. So kam es also zur Verhandlung und das Gericht hat ihm noch etwas draufgesattelt, so daß es nun 200 Tagessätze zu 40 € sind, also insgesamt 8000 €. Darüber ist er sicher froh, denn die Staatsanwaltschaft hatte 21.000 € gefordert. Ja, die Aussage der Zollfahnderin ist nicht sehr glücklich. Auch der Hinweis der Richterin geht an der Sache - gelinde gesagt - ziemlich vorbei. Aber die nächste Instanz - sollte es denn eine geben - wird wohl zu keinem anderen Ergebnis kommen als einer Anzahl von Tagessätzen, die jenseits der 60 liegt. Der Satz soll wohl heißen, die Sache liegt auch schon bei der Unteren Waffenbehörde und man wartet bis zum Entzug des KWS nur die Rechtskraft des Urteils ab. Eine neue Haustür hat er sich bestimmt schon ausgewählt. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/prozess-illegal-waffen-im-internet-bestellt-1.4193413?fbclid=IwAR0Z2qAtUZUkFjrkUSgVtdlItgupPXUKuWqr3VZhSkodt81hllY_mOqz0-M
-
Das war ja wohl am vergangenen WE. Und was ist bei dem Test herausgekommen?
-
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Hier gibt es einen aktuellen Artikel, allerdings mit Bezahlschranke: https://www.freiepresse.de/chemnitz/flucht-fahndung-grosseinsatz-fall-geloest-und-voller-raetsel-artikel10265791?utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1532154184 -
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Inzwischen liest sich die Sache so, als ob einzig und allein die Ex und ihre Familie behaupteten, er sei ein Gefährder. Beweise dafür gibt es wohl nicht? -
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Genau diesen Link hatte ich ja schon gebracht. Was steht da jetzt Zusätzliches drin? -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
heletz antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Sag' ich doch die ganze Zeit! Nur die Reichsbürger selbst fordern stets eine Definition des Reichsbürgers. Hier und außerhalb des Forums. -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
heletz antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Wie lautete denn nun Dein Antrag? Das Gericht möge die Rechtswidrigkeit der Aktion feststellen? Oder hab ich da was überlesen? -
VG Giessen: Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
heletz antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Der Herr aus Zwickau hat übrigens bei der Berufungsverhandlung zwei Jahre abgefaßt. Ohne Bewährung. Man war also wieder erfolgreich. Aus den ursprünglich einmal 8 Monate und einmal 10 Monate wurden jetzt insgesamt 24 Monate. und Wie man halt als Reichi so gegen die Aufbewahrungsbestimmungen verstößt. Daß der Herr schon öfter auffällig wurde und über entsprechend Vorstrafen verfügt, wurde bereits angesprochen. Da hätten wir z.B.: LINK Und jetzt die Preisfrage: Warum wohl möchte die Mehrheit der Bevölkerung nicht, daß verstrahlte, gewaltbereite Reichsbürger, die ihre Waffen nicht gesetzeskonform aufbewahren, in den Besitz von Waffen kommen?