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Nun, ich meine VG München (Beschl. v. 20. 9. 2018 – M 22 E 18.4518) Betrift also durchaus nicht ein Hobby, sondern die berufliche Existenz. Das Schöne ist: Man kann einen anderen nicht als Reichsbürger denunzieren, das müssen die schon selbst machen. Beispiel der Polizist, den das VG Trier aus de,m Dienst entfernte: Lustig, was dioe Reichis in ihren Kommentaren dazu für strafwürdig erachten. Meine obige Liste ist noch durch verbeamtete Lokführer zu erweitern (sorry, hatte ich nicht mehr drangedacht) Da der Gute zuletzt Lokomotivbetriebsinspektor war, kann man sich asurechnen, daß er ungefähr 62 Jahre alst ist (plus/minus ein bißchen was), da die Bahn ja keine Beamten mehr einstellt. Auch da ist die Altersversorgung empfindlich niedriger. Und privat krankenversichert ist er dann auch nicht mehr. OVG Münster, Beschluss vom 24. 10. 2018, 3d B 1383/18 BDG
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Schon. Nur: Nach über 210 Jahren damit daherkommen und die ganzen Verfassungen ignorieren, die seitdem erlassen wurden, ist dann doch etwas ... kühn. Damit kommen sie auf jeden Fall denjenigen ins Gehege, die die Verfassung von 1871 als die einzig wahre ansehen.
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Ja, leider! Die werden dann nach Abschluß des Disziplinarverfahrens in der Gesetzlichen Altersversicherung nachversichert. Typisches Alter, sein "Erwachen" zu zeigen ist so zwischen 50 und 60 Jahren. Da ist es sehr schwer, noch eine neue Anstellung zu bekommen. Die Rentenzahlungen sind also nicht nur auf 12 pro Jahr begrenzt, sondern auch von der Höhe her erheblich reduziert.
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Na, ja, es gibt in der Tat eine reichsdeppische Interpretation, daß der gute Franz dazu gar nicht befugt war, also in Wahrheit die Krone gar nicht niedergelegt hat. Daß also das HRR weiterexistiert und die Goldene Bulle "das höchste Gesetz" ist. Kein Schmarrn, ein Teil von denen glaubt das wirklich.
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Vor allem Beamte bekommen unaufgefordert eine "Belehrung". Darüber, daß es gar keine Beamten gibt, nur die Verfassung von 1871 gilt, Genscher Deutschland bei der UNO abgemeldet hat usw. Merkwürdigerweise wollen sie dann aber genau von dem Staat, den sie nicht anerkennen, Erlaubnisse haben und klagen sogar noch vor dessen Gerichten. Wenn sie schriftliche Ergüsse übersenden, ist das der Behörde und dem Staatsanwalt natürlich am liebsten. Inzwischen hat sich ja schon einiges angesammelt. Reichis - dürfen nicht als Schöffe tätig sein - verlieren den Beamtenstatus samt Pensionszahlungen - haben keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit - haben keine Zuverlässigkeit für Luftfahrzeuge (wichtig für die Entlassung eines Berufspiloten) - haben keine Zuverlässigkeit nach der Oktoberfestverordnung
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Nicht der Verfassungsschutz, sondern die Untere Waffenbehörde. Das mußte ein Jäger aus Aschaffenburg erfahren, der 2012 gegenüber den FinAmt erklärt hatte, das Amt sei zum Einziehen von Steuern nicht berechtigt und verwies auf die Verfassung von 1871. Dann betonte er, die Verfassung von 1871 sei die einzige Verfassung Deutschlands. Und weil die Behörden eben jetzt miteinander reden, entzog ihm das LRA im Juli 2017 WBK, JS und somit auch die Waffen.
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Ein Geständnis hat er ja schon abgelegt. Ob das eigener Erkenntnis entspringt oder ob er damit dem Rat seines Anwalts folgt, spielt keine Rolle. Allerdings sieht er Waffen, die Geschosse mit 60 oder 80 J verschießen, als "Alarm- und Signalgeräte". Selbstverständlich darf ein Angeklagter jeden Blödsinn erzählen. Ob ihm das aber nützt, ist etwas anderes. LINK
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Ja, mindestens. So ungefähr wie der auf 300.000 Köpfe berechnete Nachzug. Nun sind es immerhin 768! Wir werden alle sterben!
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Das aber selbstverschuldet! Er hatte wohl einen Nazivater, wofür zwar keiner etwas kann, aber deswegen sind nicht alle derartigen Söhne zu Linksterroristen geworden. Wenn man zu weit links um die Ecke guckt, kommt man ganz rechts wieder raus, wie er eindrucksvoll bewiesen hat. Daß Holocaustleugnung keine Meinung ist, sondern eine Lüge, die in ein Rechtsgut anderer Menschen eingreift und somit strafbar ist, weiß er als Volljurist natürlich nur zu gut. Er ist deshalb kein politischer Gefangener, auch, wenn das seine braune Anhängerschaft nur zu gerne glaubt. Haftverschonung bekam er schon einmal 2015, weil er die Staatsanwaltschaft über seinen Zustand getäuscht hat. Als dann klar war, daß es ihm gar nicht schlecht geht, wurde er wieder einkassiert nachdem Ungarn ihn ausgeliefert hatte. Nun hat der das Gleiche noch einmal versucht, aber noch einmal läßt sich die Staatsanwaltschaft nicht narren. Wie aus deren Schreiben vom 22. November hervorgeht, hat Mahler die nötige Medizinische Behandlung abgelehnt, so daß ihm vor ein paar Tagen der zweite Fuß auch noch abgenommen werden mußte. Also selbstgemachtes Leid. Seine Anhängerschaft, die noch vor 14 Tagen behauptet hatte, er müsse palliativ behandelt werden, postete gestern, es gehe ihm gut. Soviel dazu.
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Mich erinnert dieser Riesenerfolg auch schwer an die Erfolgsgeschichte der neuerrichteten Bayerischen Grenzpolizei. Die hat in vier Monaten ihres Bestehens doch immerhin 3 (in Worten: drei!) illegale Grenzübertritte registriert und vereitelt! In München ist man begeistert. Denn bekanntlich wird Deutschland ja von Horden illegaler Einwanderer täglich überrannt. So wie die Eisenbahnstraße in Leipzsch von Schwerverbrechern. Wie man sieht.
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Nun, Rechtsextremisten wie Mahler (dem übrigens inzwischen auch das zweite Bein abgenommen werden mußte) oder Rönsch denken halt, sie hätten bei Orban ein kuscheliges Heim. Aber der mag Straftäter halt auch nicht. Denn sie sind nichts anders als Straftäter.
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Warum sollte ich das tun? Dieser Nachweis ist ja durchaus sinnvoll. Nur verwechseln die Reichis eben das mit "Ariernachweis" oder etwas ähnlichem.
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München: Verbrecher entreisst Polizisten Waffe und schiesst um sich !
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es gibt wieder einen Artikel über "Jessi" Lohse. Schlimm. -
Hinsichtlich dieses Indizes ist der Behörde durchaus zuzustimmen. Für die Reichis ist der sog. "Gelbe Schein" ein Schritt zur "Abmeldung" aus der Bundesrepublik. Die kriegen wahrscheinlich einen Herzkasper, wenn sie erfahren, daß der Staatsbürgerschaftsnachweis auch für einen Eingebürgerten aus dem Niger ausgestellt werden kann.
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Genau deshalb warten wir einfach ab a) ob das Gericht daraus etwas macht b) wenn ja, was es daraus macht. Freisprüche, die in Foren erfolgen, sind meist nicht sehr haltbar.
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Das ist eine kühne Behauptung! Denn das OVG erwähnt ihn nur am Rande, da die Sache selbst auf Reichitum/Nichtreichitum basiert. Ob sich das noch als eine mindestens ebenso gewichtige Sache erweist, wird sich erst noch zeigen.
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Kann schon. Aber man kann auch jemand mit objektiv untauglichen Mitteln subjektiv so einschüchtern, daß der/die Betreffende etwas tut, was er/sie eigentlich gar nicht wollte. "Empfindliches Übel" und so. Man wird sehen, was sich beweisen läßt.
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Die Polizei Sachsen hat gestern die Waffenverbotszone gefeiert und die großen Erfolge herausgestellt: https://www.facebook.com/polizeisachsen.info/photos/a.285563511646485/965548696981293/?type=3 Heute ist ihr dann die Wirklichkeit arg in die Quere gekommen: http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Erste-Bluttat-in-der-Leipziger-Waffenverbotszone
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Aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine und Große Anfragen geht hervor: eine Bedrohung liegt dann vor, wenn sich jemand bedroht fühlt. Ob es sich objektiv um eine Bedrohung handelt und wie das mit dem subjektiven Gefühl der Verwaltungsfachangestelten übereinstimmt, wird ggf. eine Verhandlung klären. Merke: als LWB sollte man stets ruhiges Blut bewahren. Alles andere macht nur unnötigen Streß.
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Nicht ganz. Die Situation ist folgende: Der Herr hat seine Schwester aufs Amt begleitet. Dort hat er sich aber nicht aufs Händchenhalten beschränkt, sondern hat Thesen vertreten wie sie für Reichsdeppen typisch sind. Außerdem hat er eine Verwaltungsfachangestellte bedroht. Er hat wohl gesagt: „Sie werden schon noch sehen, wsa Sie davon haben!“ Weil die Behörden miteinander reden, hat diese Behörde die Untere Waffenbehörde angeschrieben und die hat ihm dann ein Briefchen geschickt, daß seine WBK widerrufen ist und er die Waffen abgeben oder vernichten muß. Ersteres hat er wohl brav getan und hofft jetzt, auf dem Klageweg wieder an seine Geräte zu kommen. Er begehrte vor dem VG Einstweiligen Rechtsschutz, also das sofortige Aushändigen der Waffen. Seine Begründung: ich bin für nix verurteilt, außerdem distanziere ich mich von der Reichsbürgerideologie. Das VG ist ihm gefolgt und hat gesagt „blödes Geschwätz führt noch zu gar nix!“ Daraufhin hat die Behörde Rechtsmittel eingelegt (was zu erwarten war) und das OVG sagt jetzt: „Moment! Wir wissen noch gar nicht, ob er Reichsdepp ist oder nicht! Die Chancen stehen 50:50. Und solange das nicht eindeutig geklärt ist, bleiben die Waffen vorläufig weg! Denn Waffen haben darf nach ständiger Rechtsprechung nur derjenige, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er in Zukunft mit Waffen und Mun sorgsam umgehen wird.“ Wie alle Reichis hat er selbst die Indizien für sein Reichsdeppentum geliefert. Ob sich die Indizien zu Beweisen verdichten, daß er die Rechtsordnung der Bundesrepublik offensiv ablehnt, wird erst noch das Hauptsacheverfahren erbringen. Solange muß er also noch warten. Meine persönliche Einschätzung: Die Bedrohung wird ihm noch Probleme machen. Ob ein entsprechendes Verfahren anhängig ist, können wir aus dem Beschluß des OVG nicht ersehen. Denkbar ist es aber. Und wenn da auch eine Strafe von unter 60 Tagessätzen rauskommt, wird die Behörde ihm die Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung aberkennen. Dann ist er die Waffen auch los.
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Solange einer kein Reichsdepp ist, ist das ja auch kein Problem. Aber das EP behauptet, Sachsen dürften Reichsdeppen sein. Dürfen sie ja auch, so wie jeder andere Bundesbürger das auch darf. Aber weder Sachsen noch andere Bundesbürger brauchen Waffen, sobald sie Reichsdeppen sind.
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Aus guten Gründen habe ich ein "vorläufig" in meinem Text untergebracht.
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Selbstverständlich dürfen sie das! Nur Waffen brauchen sie dann nicht. Ebenso wie alle anderen Bundesbürger. Es war damit zu rechnen, daß der fehlerhafte Beschluß der Erstinstanz überprüft werden würde. Gestern nun hat das Sächsiche Oberverwaltungsgericht in Bautzen nach nur wenigen Monaten den Beschluß des VG gekippt und geurteilt, daß die Waffen (vorläufig) entzogen bleiben. LINK Wie im Falle der Entscheidung in Gießen waren und sind Freudentänze oft verfrüht. Das OVG sagt klar: LINK2 Für juristische Genießer der komplette Beschluß als PDF.
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Und das völlig zu Recht! Ein Legalwaffenbesitzer hat eine erhöhte Verantwortung und sollte darauf sehen, in welcher Gesellschaft er sich befindet.
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Kannst Du das näher erläutern? WArum sollte das so sein?