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ist ein Indiz, aber kein Beweis. Aus welcher Motivation heraus die Info weitergegeben wurde, spielt hier keine Rolle, da der Verfassungsschutz das weitergab, was er dienstlich wußte. Sofortvollzug heißt noch nicht Sofortvernichtung. In der Tat läuft es manchmal schief, aber wer hier welche Verantwortung hat, können wir nicht entscheiden.
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Kommt immer drauf an, wo man arbeitet. Der Berliner Folxleerer wehrt sich ja gegen seine Entlassung, aber als angestellter Lehrer hat er eben ähnliche Verpflichtungen wie ein verbeamteter. Und wenn man - auch wenn außerhalb des Unterrichts - rechtsextreme Thesen verbreitet, dann ist das ein Verstoß gegen die Pflichten und das Vertrauen des Arbeitgebers weg.
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Guck einfach mal nach, was man unter Denunziation versteht.
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Wobei die Reichis ja schon einen gewissen Unterhaltungswert haben, das kann man nicht bestreiten. Heike aus der Familie Werding, ihres Zeichens "Reichspräsidentin" der "Deutschen Stämme und Völker", erklärt uns die Sache mit dem "Wegegeld". Die Römer haben die Wege gebaut und deshalb zahlen wir seit dem 11. Jhd. Steuern an den Vatikan.... Vorhin wäre mein Kaffee fast auf dem Bildschirm gelandet!
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Finde ich nicht. Denunziation ist etwas ganz anderes. Da ich den Fall nicht kenne, kann ich nur Vermutungen äußern. Vom Fall des Panthers im Keller und der Staatsanwältin, die gerne Tiere vorschnell und zu billig verkaufte, wissen wir, daß es in SH wohl Beamte gibt, die schnell handeln. Wobei wohl schnell vor gründlich geht. Es könnte aber auch sein, daß der LWB mit seiner Information, daß der Schein aber nötig sei (mit den dazu erforderlichen Nachweisen) etwas oder sehr lang zugewartet hat, so daß es dazu kommen konnte. Oder es war eine Kombination aus beidem.
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Ach, so! Weil im EP steht, die Sachsen dürften Reichsbürger sein. Wie ich schon sagte: dürften sie schon. Sie müssen dann allerdings die Konsequenzen tragen: Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 – 6 B 215/17.D Die 35 € Verwarngeld zu zahlen, wäre eigentlich günstiger gewesen, aber die Reichis wollen's ja immer gleich grundsätzlich.
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Nun, ich meine VG München (Beschl. v. 20. 9. 2018 – M 22 E 18.4518) Betrift also durchaus nicht ein Hobby, sondern die berufliche Existenz. Das Schöne ist: Man kann einen anderen nicht als Reichsbürger denunzieren, das müssen die schon selbst machen. Beispiel der Polizist, den das VG Trier aus de,m Dienst entfernte: Lustig, was dioe Reichis in ihren Kommentaren dazu für strafwürdig erachten. Meine obige Liste ist noch durch verbeamtete Lokführer zu erweitern (sorry, hatte ich nicht mehr drangedacht) Da der Gute zuletzt Lokomotivbetriebsinspektor war, kann man sich asurechnen, daß er ungefähr 62 Jahre alst ist (plus/minus ein bißchen was), da die Bahn ja keine Beamten mehr einstellt. Auch da ist die Altersversorgung empfindlich niedriger. Und privat krankenversichert ist er dann auch nicht mehr. OVG Münster, Beschluss vom 24. 10. 2018, 3d B 1383/18 BDG
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Schon. Nur: Nach über 210 Jahren damit daherkommen und die ganzen Verfassungen ignorieren, die seitdem erlassen wurden, ist dann doch etwas ... kühn. Damit kommen sie auf jeden Fall denjenigen ins Gehege, die die Verfassung von 1871 als die einzig wahre ansehen.
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Ja, leider! Die werden dann nach Abschluß des Disziplinarverfahrens in der Gesetzlichen Altersversicherung nachversichert. Typisches Alter, sein "Erwachen" zu zeigen ist so zwischen 50 und 60 Jahren. Da ist es sehr schwer, noch eine neue Anstellung zu bekommen. Die Rentenzahlungen sind also nicht nur auf 12 pro Jahr begrenzt, sondern auch von der Höhe her erheblich reduziert.
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Na, ja, es gibt in der Tat eine reichsdeppische Interpretation, daß der gute Franz dazu gar nicht befugt war, also in Wahrheit die Krone gar nicht niedergelegt hat. Daß also das HRR weiterexistiert und die Goldene Bulle "das höchste Gesetz" ist. Kein Schmarrn, ein Teil von denen glaubt das wirklich.
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Vor allem Beamte bekommen unaufgefordert eine "Belehrung". Darüber, daß es gar keine Beamten gibt, nur die Verfassung von 1871 gilt, Genscher Deutschland bei der UNO abgemeldet hat usw. Merkwürdigerweise wollen sie dann aber genau von dem Staat, den sie nicht anerkennen, Erlaubnisse haben und klagen sogar noch vor dessen Gerichten. Wenn sie schriftliche Ergüsse übersenden, ist das der Behörde und dem Staatsanwalt natürlich am liebsten. Inzwischen hat sich ja schon einiges angesammelt. Reichis - dürfen nicht als Schöffe tätig sein - verlieren den Beamtenstatus samt Pensionszahlungen - haben keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit - haben keine Zuverlässigkeit für Luftfahrzeuge (wichtig für die Entlassung eines Berufspiloten) - haben keine Zuverlässigkeit nach der Oktoberfestverordnung
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Nicht der Verfassungsschutz, sondern die Untere Waffenbehörde. Das mußte ein Jäger aus Aschaffenburg erfahren, der 2012 gegenüber den FinAmt erklärt hatte, das Amt sei zum Einziehen von Steuern nicht berechtigt und verwies auf die Verfassung von 1871. Dann betonte er, die Verfassung von 1871 sei die einzige Verfassung Deutschlands. Und weil die Behörden eben jetzt miteinander reden, entzog ihm das LRA im Juli 2017 WBK, JS und somit auch die Waffen.
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Ein Geständnis hat er ja schon abgelegt. Ob das eigener Erkenntnis entspringt oder ob er damit dem Rat seines Anwalts folgt, spielt keine Rolle. Allerdings sieht er Waffen, die Geschosse mit 60 oder 80 J verschießen, als "Alarm- und Signalgeräte". Selbstverständlich darf ein Angeklagter jeden Blödsinn erzählen. Ob ihm das aber nützt, ist etwas anderes. LINK
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Ja, mindestens. So ungefähr wie der auf 300.000 Köpfe berechnete Nachzug. Nun sind es immerhin 768! Wir werden alle sterben!
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Das aber selbstverschuldet! Er hatte wohl einen Nazivater, wofür zwar keiner etwas kann, aber deswegen sind nicht alle derartigen Söhne zu Linksterroristen geworden. Wenn man zu weit links um die Ecke guckt, kommt man ganz rechts wieder raus, wie er eindrucksvoll bewiesen hat. Daß Holocaustleugnung keine Meinung ist, sondern eine Lüge, die in ein Rechtsgut anderer Menschen eingreift und somit strafbar ist, weiß er als Volljurist natürlich nur zu gut. Er ist deshalb kein politischer Gefangener, auch, wenn das seine braune Anhängerschaft nur zu gerne glaubt. Haftverschonung bekam er schon einmal 2015, weil er die Staatsanwaltschaft über seinen Zustand getäuscht hat. Als dann klar war, daß es ihm gar nicht schlecht geht, wurde er wieder einkassiert nachdem Ungarn ihn ausgeliefert hatte. Nun hat der das Gleiche noch einmal versucht, aber noch einmal läßt sich die Staatsanwaltschaft nicht narren. Wie aus deren Schreiben vom 22. November hervorgeht, hat Mahler die nötige Medizinische Behandlung abgelehnt, so daß ihm vor ein paar Tagen der zweite Fuß auch noch abgenommen werden mußte. Also selbstgemachtes Leid. Seine Anhängerschaft, die noch vor 14 Tagen behauptet hatte, er müsse palliativ behandelt werden, postete gestern, es gehe ihm gut. Soviel dazu.
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Mich erinnert dieser Riesenerfolg auch schwer an die Erfolgsgeschichte der neuerrichteten Bayerischen Grenzpolizei. Die hat in vier Monaten ihres Bestehens doch immerhin 3 (in Worten: drei!) illegale Grenzübertritte registriert und vereitelt! In München ist man begeistert. Denn bekanntlich wird Deutschland ja von Horden illegaler Einwanderer täglich überrannt. So wie die Eisenbahnstraße in Leipzsch von Schwerverbrechern. Wie man sieht.
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Nun, Rechtsextremisten wie Mahler (dem übrigens inzwischen auch das zweite Bein abgenommen werden mußte) oder Rönsch denken halt, sie hätten bei Orban ein kuscheliges Heim. Aber der mag Straftäter halt auch nicht. Denn sie sind nichts anders als Straftäter.
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Warum sollte ich das tun? Dieser Nachweis ist ja durchaus sinnvoll. Nur verwechseln die Reichis eben das mit "Ariernachweis" oder etwas ähnlichem.
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München: Verbrecher entreisst Polizisten Waffe und schiesst um sich !
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es gibt wieder einen Artikel über "Jessi" Lohse. Schlimm. -
Hinsichtlich dieses Indizes ist der Behörde durchaus zuzustimmen. Für die Reichis ist der sog. "Gelbe Schein" ein Schritt zur "Abmeldung" aus der Bundesrepublik. Die kriegen wahrscheinlich einen Herzkasper, wenn sie erfahren, daß der Staatsbürgerschaftsnachweis auch für einen Eingebürgerten aus dem Niger ausgestellt werden kann.
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Genau deshalb warten wir einfach ab a) ob das Gericht daraus etwas macht b) wenn ja, was es daraus macht. Freisprüche, die in Foren erfolgen, sind meist nicht sehr haltbar.
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Das ist eine kühne Behauptung! Denn das OVG erwähnt ihn nur am Rande, da die Sache selbst auf Reichitum/Nichtreichitum basiert. Ob sich das noch als eine mindestens ebenso gewichtige Sache erweist, wird sich erst noch zeigen.
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Kann schon. Aber man kann auch jemand mit objektiv untauglichen Mitteln subjektiv so einschüchtern, daß der/die Betreffende etwas tut, was er/sie eigentlich gar nicht wollte. "Empfindliches Übel" und so. Man wird sehen, was sich beweisen läßt.
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Die Polizei Sachsen hat gestern die Waffenverbotszone gefeiert und die großen Erfolge herausgestellt: https://www.facebook.com/polizeisachsen.info/photos/a.285563511646485/965548696981293/?type=3 Heute ist ihr dann die Wirklichkeit arg in die Quere gekommen: http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Erste-Bluttat-in-der-Leipziger-Waffenverbotszone
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Aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine und Große Anfragen geht hervor: eine Bedrohung liegt dann vor, wenn sich jemand bedroht fühlt. Ob es sich objektiv um eine Bedrohung handelt und wie das mit dem subjektiven Gefühl der Verwaltungsfachangestelten übereinstimmt, wird ggf. eine Verhandlung klären. Merke: als LWB sollte man stets ruhiges Blut bewahren. Alles andere macht nur unnötigen Streß.