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Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Jetzt hol' ich den ollen thread mal wieder hoch. Daß Hardy G. inzwischen verurteilt wurde (offenbar im Mai) hatte ich nicht mitbekommen. https://www.tag24.de/nachrichten/hartmannsdorf-zwickau-hardy-g-sportschuetze-landgericht-berufungsprozess-1219679 -
Die Bundesrepublik ist zweifellos ein Rechtsstaat! Wie wir alle wissen, versteht man unter einem Rechtsstaat, wenn sich der Bürger gegen tatsächliche oder vermeintliche Übergriffe des Staates wirksam wehren kann, z.B. vor den Verwaltungsgerichten. Die Bürger des Deutschen Reiches konnten sich z.B. nicht gegen die verfassungswidrigen Ausbürgerungen des 3.Reiches wehren. Daher war das 3.Reich kein Rechtsstaat. Auch wenn Freisler da anderer Auffassung war. Die Bürger der DDR konnten sich nicht gegen die verfassungswidrige Verhinderung der Auswanderung durch die Behörden der DDR wirksam wehren. Daher war die DDR kein Rechtsstaat. Auch wenn Herr Gysi heute immer noch anderer Meinung ist. Bei wem Reichsbürgertum (= Ablehnung der Grundordnung der Bundesrepublik) durch die Untere Waffenbehörde vermutet wird, der kann sich gegen die darauf folgenden Maßnahmen wirksam wehren. Wie der Bürger, der erst jüngst seine Waffenerlaubnis durch das zuständige Verwaltungsgericht wieder zugesprochen bekam (VG Freiburg 17.7.2019, 6 K 4503/18), weil bei ihm die Ablehnung der Grundordnung der Bundesrepublik und ihrer Gesetze nicht festgestellt werden konnte. Die Bundesrepublik Deutschland ist also tatsächlich ein Rechtsstaat.
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Ist aber uninteressant und deshalb nicht mit der Bundesrepublik zu vergleichen, weil beides keine Rechtsstaaten waren. Nicht alles, was hinkt ...
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Das kommt vermutlich daher, aß Du mir in der Sache eine völlig falsche Position zuweist! Denn ich schleppe die Urteile nur an, ich entscheide sie nicht. Sie basieren auf der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, sind in sich völlig logisch und konsequent. Also sind sie richtig. Wer etwas anderes will, kann gerne das WaffG zu ändern suchen. Aber da es gerade ausdrücklich im Hinblick auf die Reichis zum 6. 7. 2017 erst in seinem § 5 verschärft wurde, halte ich das für ausgeschlossen. Ganz aussichtslos ist es natürlich dennoch nicht. Nehmen wir die aktuellste Entscheidung hierzu, ein Beschluß des Bayer. VGH vom 22. 8. 2019: Die Bundesrepublik ist doch sehr human! Man nimmt den Reichis einfach nur die Waffen ab und das war's schon. In anderen Ländern ist „Staatsverweigerung“ sogar strafbar, wie in Österreich z.B. (§ 246 ÖStGB Staatsfeindliche Verbindungen, seit September 2017) Da kommt man seit dem September 2017 nur fürs Reichitum für zwei Jahre in Haft. Seitdem hat sich die Zahl der Reichis in Österreich erheblich verringert! Die Österreicher sind eben in vielem ein Vorbild! Als „Präsidentin Monika“ und ihr Vize die Staatsverweigerung begingen, für die sie für 14 Jahre und ihr Vize für 10 Jahre ins Loch mußten wegen Hochverrat, gab es den 246 noch nicht und deshalb kamen sie auch so günstig davon. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/hochverrat-staatsverweigerer-in-oesterreich-verurteilt-16008415.html
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Das betrifft aber das Sozialgesetzbuch (sind - glaub - 12 oder 13), hier aber geht es um das Verwaltungsrecht.
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Wir alle lernen in der Sachkunde, daß man jemand die Waffen entziehen kann, auch, wenn er noch nicht gegen ein Gesetz verstoßen hat. Weil es nicht um Strafrecht geht, sondern um Verwaltungsrecht. Wer die Bundesrepublik Deutschland nicht für einen Staat hält, der darf das im Rahmen der Meinungsfreiheit tun. Er kann aber keine Waffen haben,
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Völlig richtig! Nur wenn man in seiner Verstrahltheit aus den Gedanken Straftaten macht, ist man bald nicht mehr frei. Ohne Bewährung wie ein aktueller Fall zeigt: LINK Man kann sie auch nicht denunzieren, das machen sie schön selber. Auch vor Gericht, wie man seht. Jetzt bekommt er 16 Monate lang einen Fahrdienst, dazu Unterkunft mit Kost und Logis, drei Essen am Tag und Rundumversorgung. Das ist ja auch recht schön.
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Deshalb passiert denen ja auch nichts. Wie in Unrechtsregimen. Und man beläßt ihnen ihre Meinung. Aber Waffen und Mun können sie legal nicht haben. Auch eine Fluglizenz nicht. Schöffe können sie ebenfalls nicht sein. Und Beamte natürlich auch nicht.
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Nein, keineswegs! Deshalb gibt es ja Berufungs-und Revisionsinstanzen. Aber wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet, der leugnet auch automatisch die Geltung der Verfassung und der Gesetze. Und damit automatisch die Geltung des Waffengesetzes und seiner Aufbewahrungsbestimmungen. Diese logische Denkleistung darf man von jemand erwarten, der legal Waffen besitzen möchte. Wer die Existenz des Staates leugnet, kann nicht gleichzeitig von diesem angeblich nicht existenten Staat eine Erlaubnis haben. Auch das ist logisch. Wer diese Denkleistung nicht erbringen kann, sollte auch keine Waffen haben dürfen!
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Das können sie durchaus! Aber die Gerichte sind nunmal in ständiger Rechtsprechung der Meinung, daß ein Restrisiko hinsichtlich der Aufbewahrung und des Umgangs mit Waffen und/oder Min nicht hinnehmbar ist. Das zeigt auch die folgende Entscheidung:
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Wie gesagt: Bei Waffen wird ein Restrisiko nicht hingenommen:
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Natürlich! Ihre Gefährlichkeit wird durch die Mehrheit der Wähler anerkannt. Hier gibt es auch kein Restrisiko: oder Es gibt natürlich noch unzählige andere, die ebenfalls feststellen, dass ein Restrisiko nicht hingenommen werden muß.
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Selbstverständlich! Schließlich geht es ja um Waffen! Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 7 B 11152/18.OVG, v. 3.12. 2018, zur Entwaffnung eines Büchsenmachers und seines Sohnes
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Völlig zurecht! Denn im Falle einer Bedrohung geht es um das Strafrecht. Waffenrecht aber ist Verwaltungsrecht, da gibt es auch die Unschuldsvermutung nicht. Wer auch nur den Anschein erweckt, er könnte mal mit Waffen und Mun nicht ordnungsgemäß umgehen, der wird schnellstens entwaffnet.
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Selbstverständlich haben die Gerichte dazu eine exakte Definition: In der Tat sind Reichsbürger überdurchschnittlich gefährlich aufgrund ihrer Ideologie. Besonders kraß dokumentiert durch die Schießereien von Reuden und Georgensgmünd im August und Oktober 2016. Georgensgmünd ging bekanntlich für einen Polizisten tödlich aus. Aber täglich zeigen sie ihre Aggressivität: Möglicherweise Plan eines Anschlags: https://www.bild.de/bild-plus/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/duisburg-plante-reichsbuerger-anschlag-auf-einkaufszentrum-63780970,view=conversionToLogin.bild.html Hartmut-Peter Fallenstein: Bei einer Durchsuchung im Dezember 2016 hatten Polizisten in der Wohnung des Mannes in Sandhausen mehrere Waffen gefunden. Darunter war eine Armbrust. Er wurde deshalb 2017 vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Im Jahr darauf beleidigte er beim Prozess einen Beamten und musste deshalb eine weitere Geldstrafe zahlen. https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-amtsgericht-heidelberg-frueherer-buergermeisterkandidat-hartmut-f-hetzte-_arid,456880.html Beleidigungen, unerlaubtes Filmen, Polizisten verletzt: https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Reichsbuerger-verletzt-Polizisten-in-Demmin Am Mittwochvormittag nahmen Beamte der Kriminalpolizei Kaiserslautern den 52-Jährigen in seiner Wohnung fest. Dabei zeigte sich der Mann erneut gewalttätig. Er bedrohte die Einsatzkräfte mit einem Beil. Die Polizisten setzten Pfefferspray ein. Erst als sie den Schusswaffengebrauch androhten, legte der 52-Jährige das Beil weg. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/4326733 und so weiter. Wie wir aber alle aus der Sachkunde wissen, können wir alle entwaffnet werden, wenn wir gar nicht gefährlich sind oder wenn wir gar nicht gegen ein Gesetz verstoßen haben. Wer die Grundordnung dieses Landes ablehnt, kann von diesem Land auch keine waffenrechtliche Erlaubnis haben. Wie wir auch alle wissen wurde der § 5 WaffG im Hinblick auf die RD zum 7.7. 2017 eigens verschärft und lautet seitdem: Sowohl Wolfgang Plan wie auch Karl Dettmer (andere auch) verwahrten ihre Waffen und Munition nicht ordnungsgemäß. Sie erfüllten daher sämtliche Vorbehalte gegenüber den RD. Diese Tatsachen gefallen nicht jedem. Aber darauf kommt es bekanntlich nicht an. Hoffe, ich konnte wieder helfen! .
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Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das ist dann schonmal nicht Trump. Der kritisiert Merkel ja nur, wenn sie nicht in seiner Nähe ist. Wenn sie bei ihm ist, lobt es sie in den höchsten Tönen. Erst wenn sie auf dem Heimweg ist, traut er sich wieder, sie zu kritisieren. -
Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
heletz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ja, einfach toll, wie Trump seine eigenen Wähler, insbesondere die Mitglieder der NRA verarscht! Das beherrscht er wie keine zweiter. Denn die Kündigung des Vertrages wirkt sich NULL auf private Waffenbesitzer aus und die Bundesregierung ist ja gar nicht zuständig für eine Abschaffung des CCW, wie Pence glauben machen will. Das kann nur der Congress (und der besteht bekanntlich aus zwei Kammern, in denen die Demokraten ja nicht gerade die Mehrheit haben) und die 50 Bundesstaaten haben da auch noch mitzureden (und daß drei Viertel da mitmachen, ist eher unwahrscheinlich). Trump scheint wirklich die dämlichsten Wähler zu haben. Und daß die Tagesschau das gestern um 21.00 h brav so wiedergibt ohne nachzudenken verwundert auch nicht. Die Kommentare auf FB dazu sind ja auch brav gegen die bösen Waffen in US gerichtet. -
Die Tagesschau berichtete am 15.April: LINK Die GRA stellt dazu fest: von einer Klage wurde ihr offenbar abgeraten: LINK
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Es gibt auch weiteres Positives: Immerhin scheint also seine Frau samt Kindern die Kurve zu kriegen.
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LINK
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Es dient vielen Leuten als Informationsplattform.
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Wenn es Dich nicht interessiert, brauchst Du es ja nicht zu lesen. Das Ursprungsthema hat jedenfalls vielfältige Aufmerksamkeit im August 2016 erhalten.
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Weil der Ursprungsfaden nicht mehr aufzufinden oder gelöscht ist, hier kurz als Mitteilung: Es ist vollbracht! Der Reichsbürger Adrian Ursache ist endlich vom Landgericht Halle zu 7 Jahren Haft verurteilt worden! Es hat ja nun wirklich lange gedauert, das LG hat ihn fast ungebremst schwallen lassen wie ein historisches "Vorbild". Zur Erinnerung: Als der Gerichtsvollzieher sein Anwesen räumen wollte, schoß Ursache auf einen SEK-Beamten und wurde selbst verletzt. Sein Fall wurde zum Vorbild für den bereits rechtskräftig verurteilten Mörder Wolfgang Plan von Georgensgmünd. Filmaufnahmen zeigen Plan als Sympathisanten Ursaches bei der Räumung. 7 Jahre sind natürlich viel zu wenig für so einen, aber immerhin ist man in Sachsen dann doch endlich zu einer Entscheidung gekommen, wenn es auch nur Sachsen-Anhalt ist. LINK
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Meine Einschätzung ist, daß die Studie wahrscheinlich politikwissenschaftlichen Standards gerecht wird. Ein Lehrstuhlinhabrr und sein Assistent werden sich wohl kaum vor der gesamten Fachwelt blamieren wollen (obwohl das natürlich ebenfalls möglich ist). Aber ich bin kein Politikwissenschaftler, kann das also schlecht kritisieren. Daß die Sache aus Sicht eines "Praktikers" wie dem damaligen Mainzer Oberstaatsanwalt Hofius sich anders darstellt (vor allem, was GB und die Schweiz betrifft), sollten zumindest die Älteren noch wissen, die seinen Vortrag vor dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages im Mai 2012 verfolgt haben. Nichtsdestotrotz wird vermutlich der ein oder andere Politiker genau diese Studie zur Argumentation heranziehen.