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Mit 18 Monaten für eine Tote wäre er doch noch gut bedient? 🤔 https://www.lawinfo.com/resources/criminal-defense/involuntary-manslaughter/involuntary-manslaughter-penalties-sentencing.html .
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Na, ja, jetzt kommt das übliche Ritual: jeder muß sich jetzt öffentlich äußern (Ziel ist natürlich die Öffentlichkeit einzunorden und damit auch mögliche Geschworene). Die erste Reihe mit Baldwin war schon dran. Wir haben erfahren, seine Frau liebt ihn (ganz wichtig!) und am Tag drauf erfahren wir von Baldwins Halloween-Feier und wie wichtig sie für die Kinder ist (extrem wichtig: Familienbild mit allen Kindern!). Die Waffenmeisterin war schon, jetzt kommt aus der zweiten Reihe der Regieassistent: https://www.stern.de/lifestyle/leute/alec-baldwins-regieassistent-aeussert-sich-erstmals-oeffentlich-nach-unfall-30886090.html https://www.spiegel.de/panorama/toedlicher-unfall-bei-alec-baldwin-film-regieassistent-david-halls-aeussert-sich-erstmals-zu-unglueck-a-4e645601-f033-4306-b5d1-12a4aa2b1b0d Unterdessen machen die Ermittlungsbehörden vermutlich einfach ihre Arbeit. .
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https://www.derstandard.de/story/2000130837136/set-unfallverband-der-kameraleute-verurteilt-arbeitsumfeld-im-film
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https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/fehlzuendungen-schon-vor-alec-baldwins-toedlichem-schuss-gemeldet-17613230.html
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Dafür ist sie ja auch gar nicht da. Sie existiert nur, damit sich niemand auf § 17 StGB hinausreden kann.
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Meinst Du, da geht noch was? 🤔 Die üblichen Verdächtigen wie Frau Mihalic, Herr Wendt und Herr Pfeiffer sind jedenfalls merkwürdig still. Werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen in DE: Das kann man doch bestimmt noch durch die eine oder andere VO ergänzen?
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Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
heletz antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Abgefülltes Pulver gehört nicht zum Kontingent. Patrone ist Patrone, ob Metalleinheitspatrone oder Papierpatrone. Seltsame Diskus gibt's manchmal. -
Nö, kann man nicht. Die Beschwerde gegen den Beschluß des VG wurde von OVG zurückgewiesen. Und das ziemlich überzeugend (Leitsatzentscheidung): https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE210003003&psml=bsshoprod.psml&max=true Man droht eben anderen Menschen nicht vorsorglich mit Erschießung. 🤷♂️ Jedenfalls nicht ohne Konsequenzen.
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Bisher habe ich noch gar keinen Senf dazugegeben. Bisher habe ich nur mitgeteilt, es wurde einer hausdurchsucht, weil er offenbar etwas Verbotenes hatte, wurden seine Waffen beschlagnahmt. So steht es doch im Polizeibericht?
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Nun, ja, dennoch hatte er dem Bericht nach Sachen, die er nicht haben darf. Wie immer man die nennt..
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Wenn die Waffen darin sicher aufbewahrt werden, dürfte es ja kein Problem sein?
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Weil Dir der Inhalt nicht gefällt? Oder warum?
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Interessant ist ja, wie die Schweizer Polizei in ihrer Pressemitteilung damit umgeht: So eine Empfehlung zur Aufbewahrung habe ich bei uns im großen Kanton noch nie gelesen: https://polizei.news/2021/09/02/semsales-fr-polizei-beschlagnahmt-siebzig-schiess-und-jagdwaffen/ Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren.
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Ah, ein Reupload! Aber sachgerecht kommentieren schadet ja nicht direkt ...
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BR24 war „investigativ“ unterwegs und hat angeblich einen Kontrolleur begleitet. Das Machwerk wimmelt von Fehlern: Nicht einmal die Forschungen von Katharina Schulze von den Grünen finden ihren Niederschlag ... 😲 Gut aber ist: Die Kommentarfunktion ist freigeschaltet ...! .
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Beim MDR ist es eine „Nazi-Messe“: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/stadt-will-nazi-messe-verbieten-100.html
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Wäre für mich näher, aber ich finde, aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. Vielleicht bin ich aber auch ganz falsch gewickelt in der Hinsicht.
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https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen-anhalt/stadt-halle-prueft-rechtliche-schritte-gegen-waffen-militariamesse-aufschrei-und-kritik-2088176 Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren. Sind „Verständnis“ oder „Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein“ tatsächlich verwaltungsrechtlich einklagbar? 🤔
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Uninteressant. Wie man sieht.
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Der Umgang war vernünftig. Die WBK kann auch ohne Verurteilung entzogen werden. Das weiß man, wenn man die Sachkunde hat. „Wenn Tatsachen (nämlich das Aufhängen eines Schildes mit dem den Öffentlichen Frieden störenden Text) die Annahme (nämlich den willkürlichen Waffengebrauch) rechtfertigen ...“ 🤷♂️
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Ja. Nein, da das Schild den Öffentlichen Frieden stört. Genauso wie Volksverhetzung den Öffentlichen Frieden stört. Solche Leute sind als LWB ungeeignet. Woraus soll denn diese Pflicht hervorgehen? 🤔
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Ja, sicher. Aber das hier wäre da auch nicht aufgedeckt worden (leider wohl ein LWB). https://cityreport.pnr24-online.de/riesiges-waffenarsenal-entdeckt/
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Frage: 1. Was geht das den ORH an? 2. Der Bayerische Innenminister hat immer wieder betont, man werde LWB nur dann kontrollieren, wenn es dazu Anlaß gebe. Das bewegt sich doch innerhalb der rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten?
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Wer sich den Datensatz der sicher hochwissenschaftlichen Arbeit dieser Studenten antun möchte, wird hier fündig: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1wmiZJ8Akc9nUC8x6QL_AX0PnEYcPAjtMh9sFsyL3Fxs/edit#gid=0 Viel Vergnügen!
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Der grösste Gegner für Lockerungen im deutschen Waffenrecht...
heletz antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Offensichtlich nicht! Gerhard Furnier ist Referent Körperbehinderte. 1. Landessportleiter ist Karl-Heinz Gegner. 1. Landesschützenmeister und somit Vorstand ist Christian Kühn (der sich übrigens bemüht, den Unsinn hinsichtlich GK möglichst einzudämmen).