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heletz

WO Silber
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  1. Weil Dir der Inhalt nicht gefällt? Oder warum?
  2. Interessant ist ja, wie die Schweizer Polizei in ihrer Pressemitteilung damit umgeht: So eine Empfehlung zur Aufbewahrung habe ich bei uns im großen Kanton noch nie gelesen: https://polizei.news/2021/09/02/semsales-fr-polizei-beschlagnahmt-siebzig-schiess-und-jagdwaffen/ Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren.
  3. Ah, ein Reupload! Aber sachgerecht kommentieren schadet ja nicht direkt ...
  4. BR24 war „investigativ“ unterwegs und hat angeblich einen Kontrolleur begleitet. Das Machwerk wimmelt von Fehlern: Nicht einmal die Forschungen von Katharina Schulze von den Grünen finden ihren Niederschlag ... 😲 Gut aber ist: Die Kommentarfunktion ist freigeschaltet ...! .
  5. Beim MDR ist es eine „Nazi-Messe“: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/stadt-will-nazi-messe-verbieten-100.html
  6. Wäre für mich näher, aber ich finde, aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sollte man sich so etwas nicht gefallen lassen. Vielleicht bin ich aber auch ganz falsch gewickelt in der Hinsicht.
  7. https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen-anhalt/stadt-halle-prueft-rechtliche-schritte-gegen-waffen-militariamesse-aufschrei-und-kritik-2088176 Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren. Sind „Verständnis“ oder „Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein“ tatsächlich verwaltungsrechtlich einklagbar? 🤔
  8. Der Umgang war vernünftig. Die WBK kann auch ohne Verurteilung entzogen werden. Das weiß man, wenn man die Sachkunde hat. „Wenn Tatsachen (nämlich das Aufhängen eines Schildes mit dem den Öffentlichen Frieden störenden Text) die Annahme (nämlich den willkürlichen Waffengebrauch) rechtfertigen ...“ 🤷‍♂️
  9. Ja. Nein, da das Schild den Öffentlichen Frieden stört. Genauso wie Volksverhetzung den Öffentlichen Frieden stört. Solche Leute sind als LWB ungeeignet. Woraus soll denn diese Pflicht hervorgehen? 🤔
  10. Ja, sicher. Aber das hier wäre da auch nicht aufgedeckt worden (leider wohl ein LWB). https://cityreport.pnr24-online.de/riesiges-waffenarsenal-entdeckt/
  11. Frage: 1. Was geht das den ORH an? 2. Der Bayerische Innenminister hat immer wieder betont, man werde LWB nur dann kontrollieren, wenn es dazu Anlaß gebe. Das bewegt sich doch innerhalb der rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten?
  12. Wer sich den Datensatz der sicher hochwissenschaftlichen Arbeit dieser Studenten antun möchte, wird hier fündig: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1wmiZJ8Akc9nUC8x6QL_AX0PnEYcPAjtMh9sFsyL3Fxs/edit#gid=0 Viel Vergnügen!
  13. Offensichtlich nicht! Gerhard Furnier ist Referent Körperbehinderte. 1. Landessportleiter ist Karl-Heinz Gegner. 1. Landesschützenmeister und somit Vorstand ist Christian Kühn (der sich übrigens bemüht, den Unsinn hinsichtlich GK möglichst einzudämmen).
  14. Werte Foristen! Unter https://bildungsportal.sachsen.de/umfragen/limesurvey/index.php/134777?lang=de&fbclid=IwAR334J8SfeW-KiFJdp2o69Ba26u73j0lXAEPtTymheHvbMQJLONG77_RhlE wird zur Anfertigung einer Master-Abschlussarbeit an der TU Dresden über das Bild der Jäger und Jägerinnen in Deutschland unsere Meinung erbeten. Offenbar haben Jagdgegner und Idealisten bereits großflächig mobil gemacht, um zu voten. Nachdem ich eben die Fragen beantwortet habe, möchte ich doch die Gelegenheit zur Beantwortung weiterreichen. Schließlich sollte die Auswertende (wir sollen ja jetzt gendern!) doch über genügend Material verfügen?
  15. Nur Schauspieler stellen etwas dar. Also etwas, das sie eigentlich nicht sind. Solange also jemand einen Blockwart nur darstellt, ist alles In Ordnung. Solange er also kein Blockwart ist.
  16. Ob sich das wirklich so zugetragen hat? https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizeieinsatz-in-stuttgart-vaihingen-jaeger-droht-14-jaehrigen-nach-streich-mit-waffe.54a21694-523c-4242-bb28-94f7f6aa4aa0.html Das wäre schon sehr ungeschickt für einen LWB. Gut, wenn man keine Waffen mehr will ...
  17. Die kurze Ära Kujat ist auch vorbei. https://www.n-tv.de/wirtschaft/General-Kujat-verliert-Machtkampf-article21999876.html
  18. Da ist es mir ein vollkommenes Rätsel, warum Jacinda enttäuscht ist! https://www.rnz.co.nz/news/national/405596/gun-buyback-two-thirds-of-banned-firearms-still-circulating-gun-advocates 🤷‍♂️
  19. Das stimmt. Sie berichten alle brav. Bei "Schussverletzung" wird der Journalist hellhörig ...
  20. Da hat sich offenbar jemand selbst ins Bein geschossen. https://www.swp.de/panorama/haftbefehl-schuss-verletzung-schussverletzung-rapper-offenbar-in-klinik-in-darmstadt-hat-er-sich-im-alkohol-und-drogen-rausch-selbst-ins-bein-geschossen-47928336.html Interessant sind die Phantasien in den asozialen Medien. Da wird behauptet, das Klinkpersonal sei zur Meldung einer Schußverletzung an die Polizei "grundsätzlich" verpflichtet, weil "jemand mit einer Waffe grundsätzlich eine Gefährdung für sich und andere ist". Und natürlich ist er zur Aussage verpflichtet ... angeblich. Ist es nicht erschreckend, wie wenig Ahnung die Menschen von ihren eigenen Rechten haben? Seit wann ist jemand zur Aussage verpflichtet, wenn er sich selbst belasten könnte? Seit wann ist jemand sofort vernehmungsfähig nach einer schweren Verletzung? Zu viele Vorabendkrimis?
  21. Eher nicht! Das Zauberwort lautet eher „Kommunikation“, denn die Untere Waffenbehörde hätte ja nichts davon erfahren, wenn sie nicht von der Polizei davon informiert worden wäre (also so ungefähr das, was der Generalbundesanwalt im Falle des Attentäters von Hanau nicht gemacht hat). Man hat also nach dem Vorfall wohl ins NWR geschaut und nach positivem Eintrag die Waffenbehörde des LRA informiert („Mit Schreiben vom 13. Mai 2019 teilte die zuständige Kriminalpolizeiinspektion dem Landratsamt mit ...“). Man sollte halt nicht mit erhobener Faust auf einen PVB zustürmen.
  22. Nein, darum geht's hier nicht! Der Augenmerk liegt auf der Frage, ob man auch mit weniger als 60 TS waffenrechtlich unzuverlässig sein kann. Für einen Jäger wurde das ja bereits positiv beantwortet.
  23. Zwar ist man mit 60 Tagessätzen nach § 5 WaffG „regelunzuverlässig“, aber auch mit weniger ist man eventuell schon unzuverlässig - dann sind die Waffen auch weg. Aggressives Auftraten gegenüber PVB ist ganz schlecht. Vor allem in Bayern. Die Behörden teilen sich Vorfälle nämlich gegenseitig mit. Die Entscheidung des VG Regensburg und des VGH München sprechen eigentlich für sich, hier nur die entscheidenden Auszüge: VG Regensburg, Beschluss vom 01.04.2020 – RO 4 K 19.2651 VGH München, Beschluss v. 17.06.2020 – 24 C 20.1089 Legalwaffenbesitzer sind friedliche Menschen und damit das auch so bleibt, werden alle anderen aussortiert.
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