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heletz

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  1. Jo. Gab schon vergangenes Jahr in diversen Foren Zwergenaufstände deswegen.
  2. Wenn ich gewußt hätte, daß das heute wichtig sein könnte, hätte ich es mir notiert
  3. Fast. Einige haben tatsächlich korrekt berichtet.
  4. Nein, ist es NICHT! Auch die BLÖD schrub ja von einem Bleigieß-Verbot. So etwas ist Unsinn! Verboten war erstmals der Verkauf von Silvester-Bleigießsets, die Blei enthalten. Das hat schon seit 1. 1. 2018 Zinn zu sein. Komischerweise labern so viele Leute etwas von "Lügenpresse", dann träfe der Ausdruck endlich mal zu, aber statt das zu kritisieren, glauben es alle. Kein Mensch mischt sich nämlich in das ein, was man zu Hause gießt. Wer Blei hat, der gießt eben mit Blei.
  5. Selbstverständlich, da bin ich mit Dir einer Meinung! Aber der Begriff hat sich nunmal eingebürgert. Es ist sinnlos dagegen anzugehen. Das ist ähnlich wie "Amoklauf". Hier in diesem forum, in Artikeln des DWJ und anderswo war man sich 2003 ff vollkommen einig, daß es sich bei den Taten von Erfurt und Winnenden nicht um Amok handelt. Ganz einfach, weil die Definition von Amok eine ganz andere ist. Und was geschieht im Laufe der Zeit? Die Dominanz des Wortes "Amok" in den Medien ist dermaßend erdrückend, daß nicht nur hier im Forum von Amok geredet wird, sondern daß inzwischen schon Fachleute, die den Begriff 2009, nach Winnenden, noch abgelehnt haben, inzwischen selbst diesen Begriff verwenden. Fast ebenso verhält es sich mit dem Reichsbürger, aber eben nur fast, da dieser Begriff nun einmal von Ebel 1986 selbst so gewählt wurde. Bezugnehmend auf das Deutsche Reich natürlich. Wobei die Szene sich nicht einig ist, welches Reich. 1871, 1914 oder doch 1937? Dementsprechend ergab eine Zählung über 30 "Reichskanzler" .... Obwohl ja einer letzthin daherkam und die Goldene Bulle von 1356 zum "Höchsten Gesetz" erklärte. (Putin und Trump scheinen derzeit out zu sein. "Reichsaußenminister" Ziesche verkündete letzte Woche, das "Höchste Gesetz" sei das Motu Proprio des Papstes. Also doch nicht Reichsverfassung oder Grundgesetz.) Der Begriff Reichsbürger hat bei Verwendung immerhin den Vorteil, weil man weiß, daß Deutschland gemeint ist, da in Österreich eigentlich nur "Staatsverweigerer" üblich ist, wie auch in der Schweiz. In der Schweiz ist eh nix mit "Reich". Jedenfalls solange die nicht merken, daß die Schweiz ja "erst" seit 1648 völkerrechtlich nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich gehört ... )
  6. Nun ist es aber so, daß sich die ersten 1986 eben als solche bezeichneten. Konkret war es der inzwischen verstorbene Wolfgang Ebel, der diese Bezeichnung wählte. Es ist eben der übergeordnete Begriff. Man kann nun wirklich von niemandem verlangen, jedesmal "Reichsbürger/ OPPT/ freeman/ Selbstverwalter/ Germaniten/ Terranier/ RuStAGler etc" zu schreiben. Der Begriff hat sich eben für Leute eingebürgert, die wahrheitswidrig behaupten, die Bundesrepublik sei kein Staat, sondern eine GmbH und die deshalb die Rechtsordnung der Bundesrepublik offensiv ablehnen. Die Österreicher sagen "Staatsverweigerer" dazu. Die Schweizer ebenso.
  7. Nein, es ist schriftlich niedergelegt, daß sie schriftliche Beweise gelieefrt haben. Freiwllig. Zum Teil gibt es Taten wie mangelhafte Aufbewahrung, Nichtzahlung von Steuern oder (sehr beliebt) Nichtzahlung von Unterhalt etc. Daß man nicht wartet bis etwas passiert, finde ich vollkommen verständlich.
  8. Nein, es geht stets um schriftliche Beweise, die die Reichis selbst ferfertigt haben. Das habe ich nie behauptet, Du liest offenbar meine Aussagen nicht richtig.
  9. Lies die Urteile einfach nochmal! In allen Fällen gab es schriftliche Beweise! Deshalb wird ja im Beschluß des Bayerischen VGH auf den präventiven Zweck des Gesetzes verwiesen. Man wartet nicht solange, bis ein Gefährder eine Straftat (womöglich gegen das Leben, wie in inzwischen 4 Fällen geschehen) vollende, sondern schreitet vorher ein.
  10. Das ergibt sich aus der Formulierung des Gerichts.
  11. Schweigen über das, was man so zu "wissen" glaubt, war aber doch immer schon Gold?
  12. Damit meint das Gericht z.B. den berühmten Kirschenfall. Es gibt eben Fälle, die sind deshalb keine Notwehr, weil Verteidigung entweder nicht "geboten" oder nicht "erforderlich" ist. Oder beides. Der Betreffende ließ aber erkennen, daß er auf solche konkreten Situationen nichts gibt, sondern unüberlegt der angeblich nötigen Verteidigung das Wort redet.
  13. Nein, die Justiz (Ständige Rechtsprechung) bezeichnet Waffen nun einmal so. Ganz sicher nicht!
  14. Auch wieder falsch. Sämtliche (!) Entziehungen von Waffen beruhten auf schriftlichen Beweisen, die die Betreffenden selbst geliefert hatten. Alle Deine bisherigen Äußerungen zusammengenommen, vermute ich mal, Du hast vom Treiben der Reichis eigentlich keine Ahnung, ne?
  15. Das dürfte nicht anders ablaufen als bisher auch. Wie wir ja schon am Beispiel des Jägers aus Aschaffenburg gesehen haben, teilt entweder das FinAmt der Erlaubnisbehörde die Indizien für eine Reichsbürgerschaft mit oder die Erlaubnisbehörde fragt sie bei anderen Behörden ab. Wenn jemand bei der Führerscheinstelle geäußert hat, er nehme die Schilder nur ungern an, weil die ja gar nicht der guten alten preußischen Tradition entsprächen (wo er doch ein 1965 in Preußen Geborener sei!), so hat das die Führerscheinstelle bis zum November 2016 achselzuckend hingenommen. Seit November 2016 werden offenbar die SB der Waffenerlaubnisbehörde automatisch über derartige Vorkommnisse informiert. Wie man an den Urteilen/Beschlüssen sehen kann, wird ja jetzt schon der Staatsschutz über seine Erkenntnisse zu der betreffenden Person vom SB befragt: VGH München, Beschluss v. 25.04.2018 – 21 CS 17.2459 (einer derjenigen Fälle, bei der der VGH der Behörde nicht gefolgt war und dem als Reichsbürger verdächtigten vorläufigen Rechtsschutz gewährte wie auch schon zuvor das VG München) Der VS nutzt bekanntermaßen nur öffentliche Quellen, er dürfte also - wie bisher auch schon, beispielsweise in WO - Foren und andere Netzwerke auf derartige Äußerungen durchsuchen und sie einzelnen Personen zuzuordnen suchen.
  16. Schade. Nichts bei Deinen Links über Hochzeiten dabei.
  17. Da ich nicht wußte, daß Du heute danach fragen würdest, habe ich natürlich keine Sammlung angelegt. Aber wenn ich wieder darauf stoße, stelle ich gerne Links ein.
  18. Diese Behauptung stimmt einfach nicht! In letzter Zeit habe ich öfters derartige Berichte gelesen, in denen davon die Rede war, Anzeigen wegen Verstößen gegen das WaffG seien gefertigt worden.
  19. Du verstehst es offensichtlich einfach nicht! So geht das nicht! Was soll das? Gerade die herangezogenen Urteile zeigen ja, daß niemals eine Gesinnung sanktioniert wurde, sondern stets nur Taten. Die Taten entspringen natürlich der Gesinnung, aber offensichtlich geht es an Dir völlig vorbei, wenn ich wiederholt darauf hingewiesen habe, daß es genügend Entscheidungen gibt, die eben darauf hinweisen, daß die Äußerung von "abstrusen Meinungen" nicht zu einem Waffenetzug ausreicht. Das interessiert Dich offensichtlich nicht, wenn z.B. das VG Gera entschieden hat, drei von vier Leuten müßten deshalb die Waffen wieder zurückgegeben werden.
  20. Die bestehen darin, daß der VS demnächst automatisch abgefragt werden soll, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt. Damit man Reichsbürger, Neonazis etc nicht erst nachträglich entwaffnen muß. Auf meine Argumente bist Du ja mit keinem Wort eingegangen.
  21. Nein. Derartiges aus dem Fall ersehen zu wollen, erscheint mir ohnehin als sehr merkwürdig. Bereits bei seiner Klage gegen den Entzug der WHE hatte der VGH beschlossen: VGH München, Beschluss v. 08.01.2016 – 21 CS 15.2466 Hier wurde ganz einfach ein unsicherer Kandidat aus dem Verkehr gezogen, weiter nichts. Von einer angeblichen allgemeinen Kriminalisierung bemerke ich nichts, da zum einen die Zahl der WBK-Inhaber in den letzten Jahren zugenommen hat und sich die Bundesregierung erst vor kurzem positiv über den Erwerb von SSW geäußert hat.
  22. Erstens, sagt das Gericht, ist das gar keine Meinung. Zweitens dürfen sich LWB hinter die Löffel schreiben, daß im Verwaltungsgerichtsverfahren alles gegen den LWB ausgelegt wird - die Begründung des Gerichts (die nun wirklich nicht allein steht) habe ich oben schon gepostet. Drittens: Solche Urteile dienen ja auch dem Lerneffekt. Daß man eben nicht jeden Hirnfurzz, der einem grad querliegt, dringend auch veröffentlichen muß.
  23. oder oder u.s.w. Beim StGB handelt es sich z.B. um so ein im Art 5 GG genanntes "Allgemeines Gesetz".
  24. Keineswegs! Erstens darf er seine menschenverachtenden Thesen durchaus sagen, nämlich in privatem Rahmen. Sanktioniert wird nur die öffentliche Äußerung. Zweitens stellt das Gericht sehr zutreffend fest, daß Beleidigungen und Bedrohungen gar nichts mit der freien Meinungsäußerung zu tun haben. Wenn man gegen die Politik der Bundesregierung ist, dann kann und darf man das durchaus öffentlich tun. Das darf man sogar "in der Hitze der politischen Diskussion auch in zugespitzter Form", wie das BVerfG festgestellt hat. Eigentlich müßte der Absatz 2 des Art. 5 GG gar nicht da stehen, denn eine ordentliche Erziehung in Elternhaus und Schule sollten eigentlich ausreichen. Eigentlich. Aber selbst sogar wo er nunmal da steht, lesen ihn nicht alle Leute.
  25. Das ist nicht meine Definition, sondern die Bedeutung des Suffixes "kratie". Denn "kratein" bedeutet nunmal griechisch "herrschen". Das Wort "Demokratie" wird in letzter Zeit allzu häufig mißbraucht für Dinge, die gar nichts mit der Wahlmöglichkeit zu tun haben. Demokratie ist zunächst einmal die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit. Hätten wir eine reine Demokratie, gäbe es keinen legalen Waffenbesitz, da die Mehrheit der deutschen wahlberechtigten Bevölkerung Waffen in Privathand ablehnt. Glücklicherweise kommt nämlich noch der Rechtsstaat hinzu, also die Möglichkeit, Minderheiten, ja sogar Einzelne in ihren Rechten zu schützen und den Staat notfalls zu zwingen, Fehlentscheidungen zu korrigieren. Demokratie alleine, also die reine Demokratie, brächte die Herrschaft des Gewählten auf Lebenszeit, daher kommt weiters das Element der Republik hinzu, also die Begrenztheit der Amtsdauer. Dann kommen noch hinzu Marktwirtschaft, die aber wieder beschränkt wird durch die Forderung, sozial zu agieren, also die soziale Marktwirtschaft. Liberal ist der Staat auch und seit den Erfahrungen der Weimarer Republik auch wehrhaft. Man kann für unser Staatswesen nicht einfach für alles und jedes das Schlagwort "Demokratie" verwenden. Das wäre nämlich viel zu wenig. Darum ging und geht es mir.
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