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heletz

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  1. Soso. LINK
  2. Das war auch schon meine Ansicht. Vielleicht wird das Urteil ja bald veröffentlicht, dann wissen wir's.
  3. Zwar kommen die Reichis oft mit dieser Forderung daher, aber das sagt nichts über die Relevanz dieser Forderung aus. Rönsch ist Deutscher, hatte eine Wohnadresse in Erfurt und ist dran. Ganz einfach.
  4. In dem Fall sind allerdings Deine Ausführungen der Unfug! Wer die Gesetze nicht anerkennt, erkennt auch die Aufbewahrungsvorschriften nicht an. Das haben die im Wald aufgefundenen Waffen von Wolfgang Plan gezeigt, die eigentlich in seinen Waffenschränken hätten sein sollen. Das hat der Fall des Dresdner Rentners gezeigt, der die geladene Flinte direkt hinter der Eingangstüre stehen hatte. Das hat auch der Jäger Karl Dettmer bewiesen (der sich preußischer Reichsirgendwas nennt). Der Inhalt seiner drei Waffenschränke sollte eigentlich da sein, als das freundlichen SEK vorbeischaute. War er aber nicht. Sämtliche Waffen sind bis heute verschwunden. Man kann da ewig weitermachen, es gibt genug Fälle. Daher urteilen die Gerichte völlig zu Recht: OVG Rheinland-Pfalz 7 B 11152/18
  5. Aus welchem Grund sollte sie das tun?
  6. Du erwartest offenbar, daß jemand Religionsunterricht hatte? Entweder hatten den bestimmte Leute nie oder sie waren ständig Kreide holen. Hätte man da die Ohren gespitzt, hätte man mitkriegen können, daß es zeitliche und überzeitliche Aussagen in jeder Religion gibt. Putzig ist, daß man stets auf die Islamisten reinfällt, die immer die für das 8. und 9. Jhd. gültigen zeitlichen Aussagen zitieren. Die überzeitlichen Aussagen würden nämlich sowohl Islamisten wie auch "Islamhasser" böse ins Schleudern bringen. Denn Ahnung vom Islam haben sie beide nicht.
  7. Genau das geschieht ja: Die Untere Waffenbehörde darf bei jedem noch so kleinen Indiz die WBK und Waffen entziehen, aber in mehreren Fällen haben Verwaltungsgerichte schon festgestellt, daß es sich eben nicht um einen Reichsbürger handelt, die Indizen eben nicht ausreichen und die Waffen zurückzugeben sind. Gewertet werden vor Gericht nur Beweise. Die Gesinnung wird nicht erforscht.
  8. Schaumermal. Mit Vorhersagen ist das so eine Sache.
  9. Gut, das ist eine Ansicht. Aber was hat das damit zu tun, unzuverlässigen Personen den Zugang zu legalem Waffenbesitz zu verwehren?
  10. Offenbar gab es eine Namensliste. Begriffe wie "Nürnberg 2.0" geistern ja schon lange durchs Netz.
  11. Die braucht man für Freie Waffen ja auch nicht.
  12. Verstehe ich nicht. Was genau willst Du sagen?
  13. Nein, sicher nicht! Das Auftreten von Reichsdeppen in kleineren oder größeren Populationen hat nichts mit der Politik "der letzten Jahre" zu tun. Denn Reichsdeppen gibt es in der Bundesrepublik schon seit 1986, also seit 32 Jahren. Nicht erst "in den letzten Jahren". Es gibt sie auch in anderen Ländern, z.B. in den USA, wo sie natürlich nicht Reichsdeppen heißen, sondern sich Sovereign Citizen, OPPT oder Moorish z.B. nennen. Nun ist aber die Politik Trumps nach Überzeugung etlicher Menschen die beste Politik überhaupt. Daran kann's also nicht liegen. Es gibt diese "Staatsverweigerer" auch in der Schweiz (gut, Depplev Hegeler ist aus der BRD nach dorthin migriert, aber der Rest sind Urschweizer). Die behaupten, die Schweiz sei eine Firma, weil sie ja eine Genossenschaft ist. Also der gleiche depperte Blödsinn wie bei uns nur mit anderen "Argumenten". Wenn Deine These zuträfe, dann müßte deren Existenz also an der dämlichen Schweizer Politik liegen. Nun wird aber die Schweizer Politik in diesem forum immer und immer wieder in den höchsten Tönen gelobt. Daran kann's also nicht liegen. Es ist ganz einfach: Reichsdeppen (oder wie immer sie sich nennen) lehnen jede Regierung ab, wollen sich gar keinen Gesetzen unterwerfen. Ein Reichsdepp in Österreich (dessen Name mir grad nicht einfällt) sagt das auch genau so. Und genau das ist ja der Grund, warum man ihnen die Waffen nimmt. Man kann sich nicht sicher sein, ob sie sich an die Aufbewahrungsvorschriften z.B. halten. Und sie selbst bestätigen das ja auch. Wohlfang Plans Waffen waren zum Teil verschwunden und wurden erst einige Tage später im Wald gefunden. Der Rentner in Dresden hatte eine geladene Flinte hinter der Eingangstüre und der Inhalt von drei Waffenschränken des Jägers und preußischen Reichsdingenskirchenirgendwas Karl Dettmer sind immer noch verschwunden. Das sind nur die Fälle, die mir so spontan einfallen. Die Behörden reden miteinander bzw. gucken auch ins Internet und wissen Bescheid. In Bayern hat man ja auch schon schöne Fortschritte erzielt. Kurz nach dem Mord durch Wolfgang Plan zählte Bayern im November 2016 noch 430 Reichsbürger mit waffenrechtlichen Erlaubnissen. Im Oktober 2018 waren es gerade noch 18 und das nur deshalb, weil einige Widersprüche vor Gericht noch laufen. Das Problem ist bald erledigt.
  14. Das ist schnell beantwortet: Weil da ganz schnell alles weggesperrt wird, was der Staatsführung nicht paßt. Vor allem in Ungarn. Oder man weist einfach aus. Wie Ungarn den Horst Mahler.
  15. Schauen wir - ganz unverbindlich - ins Waffengesetz: Die Waffen waren/sind in Deutschland ganz klar erlaubnispflichtig.
  16. Weil sie eine Mündungsenergie von mehr als 7,5 J hatten? Weil dazu ein Beschuß nach C.I.P. notwendig gewesen wäre? Weil deshalb eine WBK nötig gewesen äre? Weil deshalb in der WBK ein Voreintrag nötig gewesen wäre? Weil sie eine Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG benötigt hätten?
  17. Schauen wir doch, was die Bundesregierung darüber denkt und das über ihren Pressesprecher bekanntmacht: LINK
  18. Nennt sich Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG, da innergemeinschaftlich. Andere ungarische Waffenhändler haben auf ihrer Website den Hinweis, der Käufer habe die Bestimmungen seines Landes zu beachten. Rönschs Website ist nicht mehr online, aber meiner Erinnerung nach fehlte dieser Hinweis bei ihm. Eine (ungarische) Waffenhandelslizenz hatte er wohl auch nicht. Die Site lief meiner Erinnerung nach über einen russischen Server, es könnte sogar sein, daß Rönsch noch am Anfang in Deutschland war und erst dann unteriauchte, als die StA ihre Ermittlungen aufnahm, allerdings bin ich mir da nicht sicher.
  19. Und genau deshalb kann man nicht oft genug darauf hinweisen, daß ein Blick ins Gesetz nicht ausreicht. Die zweite Säule der Rechtsfindung ist nämlich die Rechtsprechung. Vor allem die der Bundesgerichte. Und da hat nun einmal der BGH schon vor längerer Zeit entscheiden, daß eine im Ausland begangene Tat dann in Deutschland bestraft wird, "wenn sie nach Deutschland hineinreicht". Was z.B. bei Holocaustleugnern und Volksverhetzern regelmäßig der Fall ist, wenn sie ihre Filmchen oder Postings im Ausland produzieren, aber natürlich wollen, daß in des asozialen Medien Deutschlands eine Reaktion erfolgt. Sie glauben irrtümlich, daß, nur weil VK im Ggs. zu FB ihre Postings oder Filmchen nicht lösche, sie sicher seien vor Strafverfolgung.
  20. So hat es das Gericht festgestellt.
  21. Nö! Du redest vom OVG und das beziehst sich auf den Fall des EP.
  22. Nö. Irgendwie hast Du wohl Leseschwierigkeiten? Das OVG hat entschieden, daß die Waffen erstmal weg sind. Der Einstweilige Rechtsschutz wird verweigert Im Ggs. zur Erstinastanz.
  23. Keineswegs. Wir sind hier im Verwaltungsrecht und wie die Entscheidung des OVG zeigt (um das es dem EP ging), sind aus Gründen der Sicherheit die Waffen sofort weg. Der Grundsatz in dubio pro reo gilt im Verwaltungsrecht nicht, der gilt nur im Strafrecht. Das sollte spätetens jetzt jedem LWB klar sein. Soweit nötig vollständig. Denn ein user hatte behauptet, der Verfassungsschutz sei nötig, um mit dem Finanzamt zu kommunizieren und das dann der Verwaltungsbehörde anzuzeigen. Wie der Fall aber zeigt, kommunizieren die Behörden direkt miteinander, der Umweg über den VS ist nicht nötig. Nur darum ging es.
  24. der Unteren Waffenbehörde ist hier nicht festzustellen. Die endgültigen Entscheidungen treffen stets die Verwaltungsgerichte, das sollte eigentlich bekannt sein. Die Behörde hatte genügend Anzeichen dafür, daß es sich um einen RD handelt. Diese haben sich eben als nicht tragfähig erwiesen. Indizien aber keine Beweise. Im übrigen habe ich bereits mehrfach (!) darauf verwiesen, daß die VGe nicht jeden RD-Verdacht bestätigen, angefangen beim VG Gera 2016, das drei von vier LWB die Waffen wieder zurückgab.
  25. Nö. Sämtliche Aussagen waren korrekt.
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