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heletz

WO Silber
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  1. Verstehe ich nicht. Was genau willst Du sagen?
  2. Nein, sicher nicht! Das Auftreten von Reichsdeppen in kleineren oder größeren Populationen hat nichts mit der Politik "der letzten Jahre" zu tun. Denn Reichsdeppen gibt es in der Bundesrepublik schon seit 1986, also seit 32 Jahren. Nicht erst "in den letzten Jahren". Es gibt sie auch in anderen Ländern, z.B. in den USA, wo sie natürlich nicht Reichsdeppen heißen, sondern sich Sovereign Citizen, OPPT oder Moorish z.B. nennen. Nun ist aber die Politik Trumps nach Überzeugung etlicher Menschen die beste Politik überhaupt. Daran kann's also nicht liegen. Es gibt diese "Staatsverweigerer" auch in der Schweiz (gut, Depplev Hegeler ist aus der BRD nach dorthin migriert, aber der Rest sind Urschweizer). Die behaupten, die Schweiz sei eine Firma, weil sie ja eine Genossenschaft ist. Also der gleiche depperte Blödsinn wie bei uns nur mit anderen "Argumenten". Wenn Deine These zuträfe, dann müßte deren Existenz also an der dämlichen Schweizer Politik liegen. Nun wird aber die Schweizer Politik in diesem forum immer und immer wieder in den höchsten Tönen gelobt. Daran kann's also nicht liegen. Es ist ganz einfach: Reichsdeppen (oder wie immer sie sich nennen) lehnen jede Regierung ab, wollen sich gar keinen Gesetzen unterwerfen. Ein Reichsdepp in Österreich (dessen Name mir grad nicht einfällt) sagt das auch genau so. Und genau das ist ja der Grund, warum man ihnen die Waffen nimmt. Man kann sich nicht sicher sein, ob sie sich an die Aufbewahrungsvorschriften z.B. halten. Und sie selbst bestätigen das ja auch. Wohlfang Plans Waffen waren zum Teil verschwunden und wurden erst einige Tage später im Wald gefunden. Der Rentner in Dresden hatte eine geladene Flinte hinter der Eingangstüre und der Inhalt von drei Waffenschränken des Jägers und preußischen Reichsdingenskirchenirgendwas Karl Dettmer sind immer noch verschwunden. Das sind nur die Fälle, die mir so spontan einfallen. Die Behörden reden miteinander bzw. gucken auch ins Internet und wissen Bescheid. In Bayern hat man ja auch schon schöne Fortschritte erzielt. Kurz nach dem Mord durch Wolfgang Plan zählte Bayern im November 2016 noch 430 Reichsbürger mit waffenrechtlichen Erlaubnissen. Im Oktober 2018 waren es gerade noch 18 und das nur deshalb, weil einige Widersprüche vor Gericht noch laufen. Das Problem ist bald erledigt.
  3. Das ist schnell beantwortet: Weil da ganz schnell alles weggesperrt wird, was der Staatsführung nicht paßt. Vor allem in Ungarn. Oder man weist einfach aus. Wie Ungarn den Horst Mahler.
  4. Schauen wir - ganz unverbindlich - ins Waffengesetz: Die Waffen waren/sind in Deutschland ganz klar erlaubnispflichtig.
  5. Weil sie eine Mündungsenergie von mehr als 7,5 J hatten? Weil dazu ein Beschuß nach C.I.P. notwendig gewesen wäre? Weil deshalb eine WBK nötig gewesen äre? Weil deshalb in der WBK ein Voreintrag nötig gewesen wäre? Weil sie eine Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG benötigt hätten?
  6. Schauen wir doch, was die Bundesregierung darüber denkt und das über ihren Pressesprecher bekanntmacht: LINK
  7. Nennt sich Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG, da innergemeinschaftlich. Andere ungarische Waffenhändler haben auf ihrer Website den Hinweis, der Käufer habe die Bestimmungen seines Landes zu beachten. Rönschs Website ist nicht mehr online, aber meiner Erinnerung nach fehlte dieser Hinweis bei ihm. Eine (ungarische) Waffenhandelslizenz hatte er wohl auch nicht. Die Site lief meiner Erinnerung nach über einen russischen Server, es könnte sogar sein, daß Rönsch noch am Anfang in Deutschland war und erst dann unteriauchte, als die StA ihre Ermittlungen aufnahm, allerdings bin ich mir da nicht sicher.
  8. Und genau deshalb kann man nicht oft genug darauf hinweisen, daß ein Blick ins Gesetz nicht ausreicht. Die zweite Säule der Rechtsfindung ist nämlich die Rechtsprechung. Vor allem die der Bundesgerichte. Und da hat nun einmal der BGH schon vor längerer Zeit entscheiden, daß eine im Ausland begangene Tat dann in Deutschland bestraft wird, "wenn sie nach Deutschland hineinreicht". Was z.B. bei Holocaustleugnern und Volksverhetzern regelmäßig der Fall ist, wenn sie ihre Filmchen oder Postings im Ausland produzieren, aber natürlich wollen, daß in des asozialen Medien Deutschlands eine Reaktion erfolgt. Sie glauben irrtümlich, daß, nur weil VK im Ggs. zu FB ihre Postings oder Filmchen nicht lösche, sie sicher seien vor Strafverfolgung.
  9. So hat es das Gericht festgestellt.
  10. Nö! Du redest vom OVG und das beziehst sich auf den Fall des EP.
  11. Nö. Irgendwie hast Du wohl Leseschwierigkeiten? Das OVG hat entschieden, daß die Waffen erstmal weg sind. Der Einstweilige Rechtsschutz wird verweigert Im Ggs. zur Erstinastanz.
  12. Keineswegs. Wir sind hier im Verwaltungsrecht und wie die Entscheidung des OVG zeigt (um das es dem EP ging), sind aus Gründen der Sicherheit die Waffen sofort weg. Der Grundsatz in dubio pro reo gilt im Verwaltungsrecht nicht, der gilt nur im Strafrecht. Das sollte spätetens jetzt jedem LWB klar sein. Soweit nötig vollständig. Denn ein user hatte behauptet, der Verfassungsschutz sei nötig, um mit dem Finanzamt zu kommunizieren und das dann der Verwaltungsbehörde anzuzeigen. Wie der Fall aber zeigt, kommunizieren die Behörden direkt miteinander, der Umweg über den VS ist nicht nötig. Nur darum ging es.
  13. der Unteren Waffenbehörde ist hier nicht festzustellen. Die endgültigen Entscheidungen treffen stets die Verwaltungsgerichte, das sollte eigentlich bekannt sein. Die Behörde hatte genügend Anzeichen dafür, daß es sich um einen RD handelt. Diese haben sich eben als nicht tragfähig erwiesen. Indizien aber keine Beweise. Im übrigen habe ich bereits mehrfach (!) darauf verwiesen, daß die VGe nicht jeden RD-Verdacht bestätigen, angefangen beim VG Gera 2016, das drei von vier LWB die Waffen wieder zurückgab.
  14. Nö. Sämtliche Aussagen waren korrekt.
  15. ist ein Indiz, aber kein Beweis. Aus welcher Motivation heraus die Info weitergegeben wurde, spielt hier keine Rolle, da der Verfassungsschutz das weitergab, was er dienstlich wußte. Sofortvollzug heißt noch nicht Sofortvernichtung. In der Tat läuft es manchmal schief, aber wer hier welche Verantwortung hat, können wir nicht entscheiden.
  16. Kommt immer drauf an, wo man arbeitet. Der Berliner Folxleerer wehrt sich ja gegen seine Entlassung, aber als angestellter Lehrer hat er eben ähnliche Verpflichtungen wie ein verbeamteter. Und wenn man - auch wenn außerhalb des Unterrichts - rechtsextreme Thesen verbreitet, dann ist das ein Verstoß gegen die Pflichten und das Vertrauen des Arbeitgebers weg.
  17. Guck einfach mal nach, was man unter Denunziation versteht.
  18. Wobei die Reichis ja schon einen gewissen Unterhaltungswert haben, das kann man nicht bestreiten. Heike aus der Familie Werding, ihres Zeichens "Reichspräsidentin" der "Deutschen Stämme und Völker", erklärt uns die Sache mit dem "Wegegeld". Die Römer haben die Wege gebaut und deshalb zahlen wir seit dem 11. Jhd. Steuern an den Vatikan.... Vorhin wäre mein Kaffee fast auf dem Bildschirm gelandet!
  19. Finde ich nicht. Denunziation ist etwas ganz anderes. Da ich den Fall nicht kenne, kann ich nur Vermutungen äußern. Vom Fall des Panthers im Keller und der Staatsanwältin, die gerne Tiere vorschnell und zu billig verkaufte, wissen wir, daß es in SH wohl Beamte gibt, die schnell handeln. Wobei wohl schnell vor gründlich geht. Es könnte aber auch sein, daß der LWB mit seiner Information, daß der Schein aber nötig sei (mit den dazu erforderlichen Nachweisen) etwas oder sehr lang zugewartet hat, so daß es dazu kommen konnte. Oder es war eine Kombination aus beidem.
  20. Ach, so! Weil im EP steht, die Sachsen dürften Reichsbürger sein. Wie ich schon sagte: dürften sie schon. Sie müssen dann allerdings die Konsequenzen tragen: Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 – 6 B 215/17.D Die 35 € Verwarngeld zu zahlen, wäre eigentlich günstiger gewesen, aber die Reichis wollen's ja immer gleich grundsätzlich.
  21. Nun, ich meine VG München (Beschl. v. 20. 9. 2018 – M 22 E 18.4518) Betrift also durchaus nicht ein Hobby, sondern die berufliche Existenz. Das Schöne ist: Man kann einen anderen nicht als Reichsbürger denunzieren, das müssen die schon selbst machen. Beispiel der Polizist, den das VG Trier aus de,m Dienst entfernte: Lustig, was dioe Reichis in ihren Kommentaren dazu für strafwürdig erachten. Meine obige Liste ist noch durch verbeamtete Lokführer zu erweitern (sorry, hatte ich nicht mehr drangedacht) Da der Gute zuletzt Lokomotivbetriebsinspektor war, kann man sich asurechnen, daß er ungefähr 62 Jahre alst ist (plus/minus ein bißchen was), da die Bahn ja keine Beamten mehr einstellt. Auch da ist die Altersversorgung empfindlich niedriger. Und privat krankenversichert ist er dann auch nicht mehr. OVG Münster, Beschluss vom 24. 10. 2018, 3d B 1383/18 BDG
  22. Schon. Nur: Nach über 210 Jahren damit daherkommen und die ganzen Verfassungen ignorieren, die seitdem erlassen wurden, ist dann doch etwas ... kühn. Damit kommen sie auf jeden Fall denjenigen ins Gehege, die die Verfassung von 1871 als die einzig wahre ansehen.
  23. Ja, leider! Die werden dann nach Abschluß des Disziplinarverfahrens in der Gesetzlichen Altersversicherung nachversichert. Typisches Alter, sein "Erwachen" zu zeigen ist so zwischen 50 und 60 Jahren. Da ist es sehr schwer, noch eine neue Anstellung zu bekommen. Die Rentenzahlungen sind also nicht nur auf 12 pro Jahr begrenzt, sondern auch von der Höhe her erheblich reduziert.
  24. Na, ja, es gibt in der Tat eine reichsdeppische Interpretation, daß der gute Franz dazu gar nicht befugt war, also in Wahrheit die Krone gar nicht niedergelegt hat. Daß also das HRR weiterexistiert und die Goldene Bulle "das höchste Gesetz" ist. Kein Schmarrn, ein Teil von denen glaubt das wirklich.
  25. Vor allem Beamte bekommen unaufgefordert eine "Belehrung". Darüber, daß es gar keine Beamten gibt, nur die Verfassung von 1871 gilt, Genscher Deutschland bei der UNO abgemeldet hat usw. Merkwürdigerweise wollen sie dann aber genau von dem Staat, den sie nicht anerkennen, Erlaubnisse haben und klagen sogar noch vor dessen Gerichten. Wenn sie schriftliche Ergüsse übersenden, ist das der Behörde und dem Staatsanwalt natürlich am liebsten. Inzwischen hat sich ja schon einiges angesammelt. Reichis - dürfen nicht als Schöffe tätig sein - verlieren den Beamtenstatus samt Pensionszahlungen - haben keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit - haben keine Zuverlässigkeit für Luftfahrzeuge (wichtig für die Entlassung eines Berufspiloten) - haben keine Zuverlässigkeit nach der Oktoberfestverordnung
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