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heletz

WO Silber
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  1. Selbstverständlich muß diskriminiert werden! Nämlich zwischen Gruppen, die voraussichtlich gesetzestreu sind und solchen, die es voraussichtlich nicht sind!
  2. Von wegen! Einwanderer aus Sri Lanka, Algerien, Albanien, dem Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, sowie aus Serbien, Kroatien, Montenegro und der Türkei stehen unter Generalverdacht!. Sie dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen, besitzen noch tragen.
  3. Das mag ja sein. Aber da es in der Vergangenheit natürlich auch böse Jungs gab, die bewußt darauf achteten, daß ein Mitglied straffrei blieb und so als Waffenbeschaffer dienen konnte, schiebt man diesen Sachen ganz bewußt einen Riegel vor.
  4. Warum sollte Prävention bedenklich sein?
  5. Der ja auch keineswegs singulär in der Gegend herumsteht. Erstmals geregelt hat die Anwendung von Gewalt Heinrich IV. 1085, dann 1103 (Erster Mainzer Reichslandfriede) und 1152 Friedrich Barbarossa. 1235 kam dann der Schwabe (?) Friedricjh II. mit dem Zweiten Mainzer Reichslandfrieden ums Eck (der hat immerhin kapiert, daß sich die Hochadeligen Häuser gegenseitig ausrotten, wenn Waffen und Waffengewalt nicht reguliert werden).
  6. Nun, ja. Gerade Gera und Cottbus haben ja geurteilt, abstruse Äußerungen alleine reichten nicht aus. Und die Waffen mußten wieder zurückgegeben werden (in Gera in 75% der Fälle, Cottbus hab' ich vergessen). Auch in der Schweiz werden Bevölkerungsgruppen, die voraussichtlich mißbräuchlich mit Waffen und Mun umgehen werden, grundsätzlich erst einmal vom Waffenbesitz ausgeschlossen. Mir sind da im Gedächtnis Einwanderer Sri Lanka, Algerien, Albanien, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, sowie aus Serbien, Kroatien, Montenegro und der Türkei. Sie dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen, besitzen noch tragen.
  7. Nicht nur von den Richtern. Allerdings hätte sich niemand an die Gesetze gebunden fühlen müssen. Genausowenig gültig war der "Eid" auf den Führer, man konnte also weder Hochverrat noch Fahnenflucht begehen. Nur: Die allerletzte Frechheit dieser Schwachmaten ist es, sich mit den Juden gleichzusetzen! Denn heute kann man sich gegen den Entzug vor den Verwaltungsgerichten (durchaus auch erfolgreich) wehren. Damals, in ihren hochgepriesenen Reich, wurde man allein für den Versucht schon von der SA abgeholt.
  8. Nein, das wurden sie nicht! Die Nürnberger Gesetze standen im Widerspruch zur Weimarer Verfassung, hätten also eigentlich von einem Verfassungsgerichtshof für Null und nichtig erklärt werden müssen (da es einen solchen nicht gab bzw. das Reichsgericht zu Leipzig hier nur eingeschränkte Befugnisse hatte, wurde nach dem Krieg das BVerfG errichtet). Es ist schlicht eine Unverschämtheit, die Verhältnisse in einem demokratischen Rechtsstaat zu vergleichen mit einem undemokratischen Unrechtsstaat!
  9. In Brandenburg hat man noch bis heute 24.00 h Zeit:
  10. Schon vor zwei Jahren gab es 30 Reichskanzler oder noch mehr, die sich untereinander heftigst bekämpfen. Noch gibt es keine Prognose, wer übrigbleibt ...
  11. Natürlich bin ich frech und anmaßend! In meiner Stellung kann ich mir das gut erlauben! Irgendwie scheinst Du aber ein Verständnisproblem zu haben? Denn die Verschärfung der Aufbewahrungsregeln ist mir persönlich ziemlich wurscht, da ich schon letztes Jahr ausstreichend genutzte Schränke hatte. Aber auch zuvor war es nicht gestattet, Mun einfach so rumliegen zu lassen. Und zu Deiner Befürchtung, man könne jemanden als Reichsdeppen anschwärzen und dann sanktionieren: Läuft nicht. Läuft überhaupt nicht. Wir haben hier bereits zum soundsonvielten Male festgestellt, daß das die Herrschaften selbst übernehmen müssen. Ein Beispiel bringst Du ja auch nicht, das verwundert also nicht. Hingegen kann ich wieder mit einem Beleg dienen. Jäger und Sportschütze seit 2003, 16 Waffen. Keine Behörde belästigt ihn zu diesem Zeitpunkt. Plötzlich kommt er auf eine Idee: Die Behörde hat jetzt ein selbst gesetztes Indiz und gräbt nach. Man hat also rumgejault und das Gericht war so freundlich, die Anzahl der TS unter die gefährliche Marke von 60 zu drücken. Auch waffenrechtlich wird es interessant: Man nimmt es also mit den waffenrechtlichen Bestimmungen nicht ganz so genau. Außerdem muß die Behörde feststellen, daß er die Feuerstättenbeschau verweigert hat und sich der Kaminkehrer unter Polizeischutz durch einen Schlüsseldienst Zutritt verschaffen mußte. Das Verhalten eines gesetzestreuen Bürgers sieht anders aus. Ergebnis: Die Waffen sind weg Trostpflaster: Er konnte die Waffen an seine Frau abgeben, die bereits eine WBK hatte. Auch wenn sein Bevollmächtigter versucht, Punkte herauszuschlagen, indem er ins Feld führt läßt das Gericht keinen Zweifel daran, daß man sich mit Schutzbehauptungen und unsubstantiiertem Gefasel nicht an der Nase herumführen läßt: VG München, Beschluss v. 7. 5. 2018 – M 7 S 18.970 So soll es sein! Es soll ja auch abschreckende Wirkung eintreten!
  12. Warum so weit? Vor etwa zwei Wochen hat einer dieser Hirnis festgestellt, "das höchste Gesetz" sei immer noch die Goldene Bulle von 1356, die immer noch in Kraft sei, weil die Abdankung von Franz II. total illegal war. Finde ich fein, wenn wir wieder einen Römischen Kaiser haben. Dann können wir endlich die wichtige Frage angehen, wer und wann Luther von Acht und Bann befreit. Der Papst würde ja, aber dazu braucht er zwingend den Kaiser ...
  13. Jo, klar, Merkel ist an allem schuld ... Früher stand da drin "Vom privaten Waffenbesitz geht keine Gefahr aus". Das waren aber diejenigen Exemplare, die unter Verschluß gehalten wurden. Erst nachdem die Piraten die Veröffentlichung erzwungen hatten, müssen da auch Sätze "für die Öffentlichkeit" drinstehen. So gesehen sind die Piraten schuld.
  14. Da erst vor kurzem und weil typisch Reichi, man läßt erlaubnispflichtige Mun frei rumliegen Nicht ganz klar ist mir, warum der Militärstaatsanwalt für die WBKs zuständig sein soll. Und warum der stellvertretende. Eigentlich schickt man die dann doch an den Chef? Aber Reichsdeppen und Logik ...
  15. Nun, ja, in allen möglichen Medien kamen schon immer wieder Artikel dazu, mehr oder weniger gut. In den asozialen Medien hat man sich auch brav aufgeregt, wenn "schon wieder" ein Artikel kam.
  16. Ist doch wurscht! Einige Leute konnten straffrei und streßfrei loswerden, was sie loswerden wollten. Das nächste Mal kann ja der Herr Luthe einen Text verfassen, der genau diejenigen Herrschaften erreicht, die er erreichen möchte. Da darf er dann seine ganzen Formulierungskünste spielen lassen.
  17. Das war im März. Keine Ahnung, ob das Gutachten schon fertig ist. Aber wir hatten ja auch schon den Fall, daß so ein Reichi die MPU verweigert und deshalb die Fahrerlaubnis verloren hat.
  18. An anderer Stelle hatte ich ja schon von dem Lehrer im Schuljahr 1975/76 erzählt, der so mehrere stehende Sprüche hatte (wie sich das für einen richtigen knorrigen Pauker Alter Schule so gehört). Darunter war: "Merkt Euch: Der Dritte Weltkrieg hat bereits begonnen!" Nu, ja, wir haben still in uns reingegrinst. Danach kam nämlich heftige Verehrung des Apartheid-Regimes in Südafrika (jedenfalls alles, bloß kein Unterricht, aber nur, wenn man nicht widersprach). Gefolgt von der Feststellung, "Das Deutschtum" sei ja "heute verpönt!" Langsam hege ich jetzt doch Zweifel an den verkündeten Wahrheiten! Das tolle Apartheid-Regime gibt es nicht mehr, "der Russe" steht nicht mehr in Thüringen und der Dritte Weltkrieg scheint irgendwie Verspätung zu haben ...
  19. Der Unterschied zwischen normaler Vorratshaltung, Preppern und Doomern wird in diesem Artikel ganz gut erklärt. Vor allem Doomer versuchen natürlich, ihr Tun als ganze normale Vorratshaltung darzustellen. Funktioniert natürlich nicht.
  20. Dann liefer' doch mal für dieses Verbot einen Beleg!
  21. Nein! Normale Vorratshaltung hat nichts mit Preppen zu tun!
  22. Das wird ad nauseam auf WO zitiert. Nur kann man die Verhältnisse in einem Unrechtsstaat wie de. Dritten Reich nicht vergleichen mit den Verhältnissen in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik.
  23. An dem Rädchen wird wohl in nächster Zeit etwas geschraubt werden. Wobei räpresentativ-demokratische Entscheidungen nicht automatisch undemokratisch sein müssen, wie ihre über 400-jährige Geschichte beweist. Das größere Problem in der EU scheint mir oft die verlangte Einstimmigkeit zu sein, so daß Mehrheitsentscheidungen durch winzige Minderheiten blockiert werden können.
  24. Ach, so! Ja, natürlich. Da sind wir uns einig. Hab' ich nur nicht gleich gerafft, was Du sagen wolltest.
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