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heletz

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  1. Genau diesen Link hatte ich ja schon gebracht. Was steht da jetzt Zusätzliches drin?
  2. Sag' ich doch die ganze Zeit! Nur die Reichsbürger selbst fordern stets eine Definition des Reichsbürgers. Hier und außerhalb des Forums.
  3. Wie lautete denn nun Dein Antrag? Das Gericht möge die Rechtswidrigkeit der Aktion feststellen? Oder hab ich da was überlesen?
  4. Der Herr aus Zwickau hat übrigens bei der Berufungsverhandlung zwei Jahre abgefaßt. Ohne Bewährung. Man war also wieder erfolgreich. Aus den ursprünglich einmal 8 Monate und einmal 10 Monate wurden jetzt insgesamt 24 Monate. und Wie man halt als Reichi so gegen die Aufbewahrungsbestimmungen verstößt. Daß der Herr schon öfter auffällig wurde und über entsprechend Vorstrafen verfügt, wurde bereits angesprochen. Da hätten wir z.B.: LINK Und jetzt die Preisfrage: Warum wohl möchte die Mehrheit der Bevölkerung nicht, daß verstrahlte, gewaltbereite Reichsbürger, die ihre Waffen nicht gesetzeskonform aufbewahren, in den Besitz von Waffen kommen?
  5. Vielleicht Verdunkelungsgefahr? In so einem Grab soll ja ziemlich wenig Licht sein ...
  6. Waffenbesitzer haben eine besondere Verantwortung. Man muß sich eben entscheiden, ob einem die Waffen oder die kriminelle Gruppe lieber ist.
  7. Im Mai hat die Volkskammer (dahinter steckt wohl Reiner Ziesche, der dem Vernehmen nach in Hanoi lebt) u.a. die Verhaftung von Helmut Kohl angeordnet und Internationalen Haftbefehl beantragt. Gerade Kohl Verhaftung stelle ich mir ziemlich aufwendig vor ...
  8. Sie kommt ja hier auch nicht zur Anwendung.
  9. Glaubst DU! Für die Reichis (also die andere Fraktion) besteht die DDR weiter und die Volkskammer erläßt wieder Anordnungen. Siehe Bild.
  10. Aha. Und warum wird dann genau in diesem Forum nach Prävention geplärrt? Zum Beispiel vor Islamisten?
  11. Genau das ist das Vorgehen der Reichis: Erst nur die Hälfte zitieren und nicht einmal das verstehen. Wobei es im täglichen Leben überhaupt keine Geige spielt, ob das Deutsche Reich nun noch existiert oder nicht. Wichtiger ist da die auffällige Symbiose von Gewalttätigkeit und Waffenbesitz (durchaus auch illegal. Heute wird verhandelt: LINK
  12. Das verstehen sehr viele Leute, vor allem Staatsrechtler. Bloß die Reichsdeppen nicht. Macht aber nix.
  13. Nein. Aber das werden Reichsbürger nie verstehen.
  14. Habe ich nicht bestritten. Und als nächstes bringst Du den bei Reichis so beliebten Link zum Bundestag, obwohl es doch den Staat BRD angeblich gar nicht gibt ...
  15. Nein, es ist am 3. Oktober 1990 untergegangen. Endgültig. Mit allem anderen hast Du recht.
  16. Selbstverständlich muß diskriminiert werden! Nämlich zwischen Gruppen, die voraussichtlich gesetzestreu sind und solchen, die es voraussichtlich nicht sind!
  17. Von wegen! Einwanderer aus Sri Lanka, Algerien, Albanien, dem Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, sowie aus Serbien, Kroatien, Montenegro und der Türkei stehen unter Generalverdacht!. Sie dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen, besitzen noch tragen.
  18. Das mag ja sein. Aber da es in der Vergangenheit natürlich auch böse Jungs gab, die bewußt darauf achteten, daß ein Mitglied straffrei blieb und so als Waffenbeschaffer dienen konnte, schiebt man diesen Sachen ganz bewußt einen Riegel vor.
  19. Warum sollte Prävention bedenklich sein?
  20. Der ja auch keineswegs singulär in der Gegend herumsteht. Erstmals geregelt hat die Anwendung von Gewalt Heinrich IV. 1085, dann 1103 (Erster Mainzer Reichslandfriede) und 1152 Friedrich Barbarossa. 1235 kam dann der Schwabe (?) Friedricjh II. mit dem Zweiten Mainzer Reichslandfrieden ums Eck (der hat immerhin kapiert, daß sich die Hochadeligen Häuser gegenseitig ausrotten, wenn Waffen und Waffengewalt nicht reguliert werden).
  21. Nun, ja. Gerade Gera und Cottbus haben ja geurteilt, abstruse Äußerungen alleine reichten nicht aus. Und die Waffen mußten wieder zurückgegeben werden (in Gera in 75% der Fälle, Cottbus hab' ich vergessen). Auch in der Schweiz werden Bevölkerungsgruppen, die voraussichtlich mißbräuchlich mit Waffen und Mun umgehen werden, grundsätzlich erst einmal vom Waffenbesitz ausgeschlossen. Mir sind da im Gedächtnis Einwanderer Sri Lanka, Algerien, Albanien, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, sowie aus Serbien, Kroatien, Montenegro und der Türkei. Sie dürfen in der Schweiz weder Waffen kaufen, besitzen noch tragen.
  22. Nicht nur von den Richtern. Allerdings hätte sich niemand an die Gesetze gebunden fühlen müssen. Genausowenig gültig war der "Eid" auf den Führer, man konnte also weder Hochverrat noch Fahnenflucht begehen. Nur: Die allerletzte Frechheit dieser Schwachmaten ist es, sich mit den Juden gleichzusetzen! Denn heute kann man sich gegen den Entzug vor den Verwaltungsgerichten (durchaus auch erfolgreich) wehren. Damals, in ihren hochgepriesenen Reich, wurde man allein für den Versucht schon von der SA abgeholt.
  23. Nein, das wurden sie nicht! Die Nürnberger Gesetze standen im Widerspruch zur Weimarer Verfassung, hätten also eigentlich von einem Verfassungsgerichtshof für Null und nichtig erklärt werden müssen (da es einen solchen nicht gab bzw. das Reichsgericht zu Leipzig hier nur eingeschränkte Befugnisse hatte, wurde nach dem Krieg das BVerfG errichtet). Es ist schlicht eine Unverschämtheit, die Verhältnisse in einem demokratischen Rechtsstaat zu vergleichen mit einem undemokratischen Unrechtsstaat!
  24. In Brandenburg hat man noch bis heute 24.00 h Zeit:
  25. Schon vor zwei Jahren gab es 30 Reichskanzler oder noch mehr, die sich untereinander heftigst bekämpfen. Noch gibt es keine Prognose, wer übrigbleibt ...
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