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Nicht ganz. Die Situation ist folgende: Der Herr hat seine Schwester aufs Amt begleitet. Dort hat er sich aber nicht aufs Händchenhalten beschränkt, sondern hat Thesen vertreten wie sie für Reichsdeppen typisch sind. Außerdem hat er eine Verwaltungsfachangestellte bedroht. Er hat wohl gesagt: „Sie werden schon noch sehen, wsa Sie davon haben!“ Weil die Behörden miteinander reden, hat diese Behörde die Untere Waffenbehörde angeschrieben und die hat ihm dann ein Briefchen geschickt, daß seine WBK widerrufen ist und er die Waffen abgeben oder vernichten muß. Ersteres hat er wohl brav getan und hofft jetzt, auf dem Klageweg wieder an seine Geräte zu kommen. Er begehrte vor dem VG Einstweiligen Rechtsschutz, also das sofortige Aushändigen der Waffen. Seine Begründung: ich bin für nix verurteilt, außerdem distanziere ich mich von der Reichsbürgerideologie. Das VG ist ihm gefolgt und hat gesagt „blödes Geschwätz führt noch zu gar nix!“ Daraufhin hat die Behörde Rechtsmittel eingelegt (was zu erwarten war) und das OVG sagt jetzt: „Moment! Wir wissen noch gar nicht, ob er Reichsdepp ist oder nicht! Die Chancen stehen 50:50. Und solange das nicht eindeutig geklärt ist, bleiben die Waffen vorläufig weg! Denn Waffen haben darf nach ständiger Rechtsprechung nur derjenige, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er in Zukunft mit Waffen und Mun sorgsam umgehen wird.“ Wie alle Reichis hat er selbst die Indizien für sein Reichsdeppentum geliefert. Ob sich die Indizien zu Beweisen verdichten, daß er die Rechtsordnung der Bundesrepublik offensiv ablehnt, wird erst noch das Hauptsacheverfahren erbringen. Solange muß er also noch warten. Meine persönliche Einschätzung: Die Bedrohung wird ihm noch Probleme machen. Ob ein entsprechendes Verfahren anhängig ist, können wir aus dem Beschluß des OVG nicht ersehen. Denkbar ist es aber. Und wenn da auch eine Strafe von unter 60 Tagessätzen rauskommt, wird die Behörde ihm die Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung aberkennen. Dann ist er die Waffen auch los.
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Solange einer kein Reichsdepp ist, ist das ja auch kein Problem. Aber das EP behauptet, Sachsen dürften Reichsdeppen sein. Dürfen sie ja auch, so wie jeder andere Bundesbürger das auch darf. Aber weder Sachsen noch andere Bundesbürger brauchen Waffen, sobald sie Reichsdeppen sind.
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Aus guten Gründen habe ich ein "vorläufig" in meinem Text untergebracht.
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Selbstverständlich dürfen sie das! Nur Waffen brauchen sie dann nicht. Ebenso wie alle anderen Bundesbürger. Es war damit zu rechnen, daß der fehlerhafte Beschluß der Erstinstanz überprüft werden würde. Gestern nun hat das Sächsiche Oberverwaltungsgericht in Bautzen nach nur wenigen Monaten den Beschluß des VG gekippt und geurteilt, daß die Waffen (vorläufig) entzogen bleiben. LINK Wie im Falle der Entscheidung in Gießen waren und sind Freudentänze oft verfrüht. Das OVG sagt klar: LINK2 Für juristische Genießer der komplette Beschluß als PDF.
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Und das völlig zu Recht! Ein Legalwaffenbesitzer hat eine erhöhte Verantwortung und sollte darauf sehen, in welcher Gesellschaft er sich befindet.
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Kannst Du das näher erläutern? WArum sollte das so sein?
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Der neueste Fall stammt schon von Freitag, kam aber erst heute in die Presse. Allerdings tippe ich auf illegalen Waffenbesitz:
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Wie oft denn noch? Das VG Gera hat bereits 2016 (wenn ich mich recht erinnere) geurteilt, selbst bei abstrusen Meinungen könne kein Entzug von Waffen stattfinden. Grund zum Entzug der WBK und der Waffen bzw. Grundlage für ein Waffenverbot sind stets nur Taten!
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Eine vernünftige Diskussion kann natürlich nur bei vernünftiger Fragestellung entstehen.
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Auch das hatten wir schon -zig mal! Die Reichsdeppen erkennen weder Verfassung noch Gesetze an, erkennen also auch die Aufbewahrungsvorschriften des WaffG nicht an. Versicherungen, man halte sich aber an das WaffG kann man keinen Glauben schenken, weil ein Reichsdepp heute das anerkennt, was er morgen verneint, wenn er glaubt, davon einen Vorteil zu haben. Wie oft sollen wir das noch durchkauen?
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Genau das geschieht ja auch!
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Ja! Es gibt ja durchaus Fälle, in denen das VG eine Reichsbürgereigenschaft verneint hat, wiewohl SB und Staatssschutz sie erkannt haben wollen.
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Die Prüfung erfolgt selbstverständlich individuell.
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Das Thema hatten wir ja schon mal. Linksextremisten tendieren in der Regel nicht zu Schußwaffen wie einem K98k mit Hakenkreuz-Stempel und sind auch regelmäßigen Schießstand-Besuch eher abholt. Sie sind unter LWB also seltener zu finden als Rechtsextremisten.
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Und? Wo ist da jetzt die versprochene Verschärfung des WaffG? Schon vor etwa 10 Jahren wurde in diesem Forum (teils erstaunt!) festgestellt, daß es nach § 5 WaffG möglich ist, Rechtsradikale wie alle anderen Radikalen vom legalen Waffenbesitz auszuschließen. Weil sie sich zum Beispiel nicht für das friedliche Zusammenleben der Völker einsetzen. Oder weil sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung eintreten. Wie man an den Gerichtsurteilen bereits jetzt nachlesen kann, wird bei Reichsbürger-Verdacht z.B. stets der Staatsschutz und ggf. auch der Verfassungsschutz gehört. Das einzig Neue ist nur die systematische Abfrage.
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Woraus leistest Du das ab?
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Er wollte damit die Auslieferung durch internationalen Haftbefehl umgehen. Ging natürlich schief, da er ein ganz normaler Straftäter ist.
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Nun, er hatte ja in Ungarn Asyl beantragt. Aber das war dem Orban genauso wurscht wie der Asylantrag von Horst Mahler.
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In dem Fall genügen die deutschen vollkommen. Deshalb hat Ungarn ihn ja auch ausgeliefert.
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So isses! Nähere Informationen im bereits genannten thread. Man will ja nicht alles dreimal schreiben.
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Jüdisch! Du hast "jüdisch" vergessen! Es heißt korrekt "linksgrünjüdischversifft"!
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Ja, das ist eine beliebte Taktik der Rechtsextremen, 1. Die Verhältnisse eines Unrechtsstaates gleichzusetzen mit denen eines Rechtsstaates 2. Das Sondergericht eines Unrechtsstaates dann gleichzusetzen mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Rechtsstaates Aber so ein Blödsinn führt sich selbst ad absudum, dazu brauche ich nichts weiter zu sagen
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Natürlich! Urteil des Superior Court of California, No. C 356 542, vom 22. Juli 1985. Das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, daß der Holocaust eine Tatsache ist. Das Schöne (und Vertrackte) am Common Law ist, daß nicht alles in Gesetzestext gegossen sein muß, sondern aus anderen Entscheidungen hergeleitet werden kann. Bei der Verurteilung spielt weniger das Strafrecht eine Rolle als zivile Schadenersatzansprüche. Und die sind so hoch, daß dem Holocaustleugner die Augen tränen. So billig wie in Deutschland kommt man damit in den USA nicht davon!
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Nö. Hat das BVerfG mehrfach entschieden. Daß das Nazis nicht in die Birne geht, ist klar. Deswegen sitzt Oma Hetz ja auch.