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heletz

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  1. Genau das geschieht ja auch!
  2. Ja! Es gibt ja durchaus Fälle, in denen das VG eine Reichsbürgereigenschaft verneint hat, wiewohl SB und Staatssschutz sie erkannt haben wollen.
  3. Die Prüfung erfolgt selbstverständlich individuell.
  4. Das Thema hatten wir ja schon mal. Linksextremisten tendieren in der Regel nicht zu Schußwaffen wie einem K98k mit Hakenkreuz-Stempel und sind auch regelmäßigen Schießstand-Besuch eher abholt. Sie sind unter LWB also seltener zu finden als Rechtsextremisten.
  5. Und? Wo ist da jetzt die versprochene Verschärfung des WaffG? Schon vor etwa 10 Jahren wurde in diesem Forum (teils erstaunt!) festgestellt, daß es nach § 5 WaffG möglich ist, Rechtsradikale wie alle anderen Radikalen vom legalen Waffenbesitz auszuschließen. Weil sie sich zum Beispiel nicht für das friedliche Zusammenleben der Völker einsetzen. Oder weil sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung eintreten. Wie man an den Gerichtsurteilen bereits jetzt nachlesen kann, wird bei Reichsbürger-Verdacht z.B. stets der Staatsschutz und ggf. auch der Verfassungsschutz gehört. Das einzig Neue ist nur die systematische Abfrage.
  6. Woraus leistest Du das ab?
  7. Er wollte damit die Auslieferung durch internationalen Haftbefehl umgehen. Ging natürlich schief, da er ein ganz normaler Straftäter ist.
  8. Nun, er hatte ja in Ungarn Asyl beantragt. Aber das war dem Orban genauso wurscht wie der Asylantrag von Horst Mahler.
  9. In dem Fall genügen die deutschen vollkommen. Deshalb hat Ungarn ihn ja auch ausgeliefert.
  10. So isses! Nähere Informationen im bereits genannten thread. Man will ja nicht alles dreimal schreiben.
  11. Jüdisch! Du hast "jüdisch" vergessen! Es heißt korrekt "linksgrünjüdischversifft"!
  12. Ja, das ist eine beliebte Taktik der Rechtsextremen, 1. Die Verhältnisse eines Unrechtsstaates gleichzusetzen mit denen eines Rechtsstaates 2. Das Sondergericht eines Unrechtsstaates dann gleichzusetzen mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Rechtsstaates Aber so ein Blödsinn führt sich selbst ad absudum, dazu brauche ich nichts weiter zu sagen
  13. Natürlich! Urteil des Superior Court of California, No. C 356 542, vom 22. Juli 1985. Das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, daß der Holocaust eine Tatsache ist. Das Schöne (und Vertrackte) am Common Law ist, daß nicht alles in Gesetzestext gegossen sein muß, sondern aus anderen Entscheidungen hergeleitet werden kann. Bei der Verurteilung spielt weniger das Strafrecht eine Rolle als zivile Schadenersatzansprüche. Und die sind so hoch, daß dem Holocaustleugner die Augen tränen. So billig wie in Deutschland kommt man damit in den USA nicht davon!
  14. Nö. Hat das BVerfG mehrfach entschieden. Daß das Nazis nicht in die Birne geht, ist klar. Deswegen sitzt Oma Hetz ja auch.
  15. Verstießen aber dennoch gegen die Verfassung. Und gegen das Völkerrecht. Und gegen die Menschenrechte. Es hat schon seinen Grund, daß Holocaustleugnung auch in der Schweiz strafbar ist. Und wie wir schon seit langer Zeit festgestellt haben, nicht nur nach dem Zivilstrafgesetzbuch, sondern auch nach dem Militärstrafgesetzbuch.
  16. Habe ich oben bereits beantwortet. Bitte dort nachlesen!
  17. Nein, können sie nicht. Weil derartiges nur deppert ist, aber keine Lüge, die einem anderen Menschen schadet.
  18. GG Artikel 1. Ganz einfach. Dort steht nicht "die Würde des lebenden Menschen" oder "die Würde des deutschen Menschen", sondern "die Würde des Menschen". Und die gilt nunmal auch über den Tod hinaus. (Abgesehen davon sind ja 260.000 Deutsche Opfer des Holocausts.) Das demonstrieren die Rechten ja selbst, indem sie "Heldengedenktage" organisieren. Der Staat ist also verpflichtet, die Würde der Toten zu schützen. Und das tut eigentlich jeder zivilisierte Staat. Auch in Österreich und der Schweiz ist Holocaustleugnung nicht umsonst strafbar. Und in Kanada und den USA wurden auch schon Leute deshalb verurteilt.
  19. Nicht ganz! Demokratie heißt Mehrheitsentscheidung. Es wäre sicher leicht eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen, Rechtsradikale wegzusperren. Hier handelt es sich aber um den Rechtsstaat, der auch abstruse Meinungen schützt, solange sie nicht anderen Menschen schaden.
  20. Nochmal: Sie erzählt keinen Unsinn, sondern eine Lüge! Und eine Lüge wird dann von einem Rechtsstaat geahndet, wenn sie zu Lasten anderer Menschen geht. Und das ist hier der Fall..
  21. Nein, es ist konsequent. Denn Haft gibt es erst ab der 20. Verurteilung. Sie hätte ja nach der 19. aufhören können. Hat sie aber nicht.
  22. Es ist eine Lüge (das BVerfG sagt "unwahr Tatsachenbehauptung" dazu) denn der Holcaust ist bewiesene Tatsache.
  23. So isses! Denn Holocaustleugnung ist keine Meinung. Das Thema hatten wir ja schon öfter.
  24. Das Thema wird hier bereits behandelt. https://forum.waffen-online.de/topic/450268-gaser-aus-ungarn/ Dort sind auch die weiteren Verhandlungstermine genannt.
  25. heletz

    Gaser aus Ungarn

    Nein, so etwas gibt es bei der afd nicht! Dort gibt es nichts, noch nicht einmal Nazis! Wild, der mit dem Nazisymbol Kornblume im Berliner Abgeordnetenhaus auftrat, weiß vermutlich gar nicht, was Nazis sind. Nie gehört.
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