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VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Daß der Betreffende ein Reichsbürger ist z.B.? Weil so etwas typischerweise nur Reichis einfällt? -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Aber die Abfassung einer „Lebenderklärung“ ist doch eine Tatsache? -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Das mag sein. Aber das kann doch der österreichischen Justiz wurscht sein? -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Da wird ja auch gewählt, was gefällt. Während des WaffG ganz genau definiert, wer von der Bundesrepublik eine Waffe genehmigt bekommt und wer nicht. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Ich liebe ja Fakten. Also vollständige. Nicht nur Halbwahrheiten. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Nein, die selbsternannte „Präsidentin Monika“ schrieb Briefe an Offiziere des Bundesheeres und forderte sie zur Meuterei auf. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Die Haftstrafe erfolgte nach dem Versuch das Bundesheer zum Putsch gegen die Österreichische Regierung zu bestimmen. Dieser Versuch war wohl Ausfluß des skurrilen Lebensentwurfes und der Phantasterien. Aber da die Herrschaften ja selbst ständig von „Eidbruch“, „Hoch- und Landesverrat“ und dergleichen faseln, ist die Verurteilung eigentlich nur folgerichtig? -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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kann man kaum mit einem gleichsetzen. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Wenn Reichis sich mit Dingen beschäftigen, von denen sie nichts verstehen, dann sieht das so aus (die „blutigen“ Daumenabdrücke habe ich leider nur in s/w bekommen können): Vor allem bei der Verwendung des ſ haben sie große Probleme: „Salvatoriſche“ wird nämlich schon mit langem „s“ geschrieben und „Klauſel“ natürlich auch. Dazu kommt die „ch“-Ligatur in „Salvatoriſche“ (falls es nicht sogar eine „ſch“-Ligatur ist. Da vermute ich eine Art des magischen Denkens: es soll irgendetwas heraufbeschworen werden. Angeblich werden Namen von Sklaven in Großbuchstaben geschrieben (obwohl es Sklaven in der Bundesrepublik gar nicht gibt), Selbstverwalter wollen ein Ausweisdokument (obwohl sie sich doch angeblich selbst verwalten) und der Name darf nur noch klein und mit Doppelpunkt geschrieben werden wie der von monika:unger in Österreich, die für den Unsinn derzeit 12 Jahre Knast absitzt (allerdings sind sich ihre Anhänger wohl nicht ganz so sicher, ob man nicht besser unger:monika schreiben sollte, um den Hochverratsprozeß verhindern zu können). Das alles klingt sehr wie Glauben an Magie. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Wo wird denn dieser Nachweis vom Gesetz gefordert? -
Unter Reichsbürgern sind sog. Lebenderklärungen beliebt. Man meldet sich „lebend“ und unterzeichnet mit blutigem Daumenabdruck. Weiß auch nicht, was das bringen soll, klingt ein wenig wie Karl May und Indianer. Ganz offenbar hat dieses etwas kindliche Verhalten nicht nur Auswirkungen auf den Aussteller selbst, sondern auch auf seine „Zeugen“ (die Waffenbehörde in Cottbus hatte es natürlich einfach, da das Schreiben an den Innenminister ging), wie eine Gerichtsentscheidung zeigt, die heute durchs Netz geht: https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4910098/Urteil31237/ https://www.jura.cc/rechtstipps/waffenverbot-fuer-reichsbuerger/ https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Cottbus_VG-3-L-34321_Brandenburg-Verwaltungsgericht-bestaetigt-Waffenverbot-fuer-Reichsbuerger.news31237.htm Trotz Verwendung des Begriffes scheint aber kein Waffenverbot im Sinne des § 41 WaffG vorzuliegen. Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren. Ggf. ist also der Link selbst aufzurufen
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Hm, und ich halte es für möglich, daß die gute Frau sich beim Anscheißen (das dazu dienen sollte, ihren Namen bekannter zu machen) völlig verpeilt hat ... Bißl verquast ausgedrückt, aber manchmal hat sogar die taz ein gutes Korn gefunden: https://taz.de/Boellerverbot-zu-Silvester/!5822021/
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Herr Baldwin hat sich in den vergangenen Tagen ja schon einmal vorsorglich selbst freigesprochen und außerdem beton, wie sehr er seine Frau liebt und wie dankbar er ihr für alles ist. Eine wichtige Information in diesem Zusammenhang. Die böse Staatsanwaltschaft scheint das jedoch irgendwie anders zu sehen als Herr B.? 🤔 https://www.tmz.com/2021/12/03/alec-baldwin-rust-shooting-interview-da-responds-mary-carmack-altwies/
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Das machen die Dinger ständig! Gegenstände sind überhaupt völlig unberechenbar! Das ist doch überzeugend? Dummer dummer Auccount! Die Sarah hätte natürlich niemals nicht rassistische Kommentare verfaßt! Die weiß gar nicht wie das geht!^^
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Mitglieder der Partei „Der III. Weg“ waffenrechtlich regelunzuverlässig
heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Es scheint einen weiteren Fall zu geben. Leider Paywall, aber das, was man lesen kann, unterscheidet sich von dem ersten Fall. https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/rechtsextremismus-cottbuser-gericht-weist-unterstuetzer-von-rechtsextremen-in-die-schranken-60713599.html Wenn das tatsächlich ein Waffenverbot wäre (die Pressetante also nichts mißverstanden hat), also gem. § 41 WaffG, dann wäre das schon heftig. Dann darf er gar nix mehr, auch erlaubnisfreie darf er nicht mehr in die Hand nehmen. -
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Nein, warum? Weil Richter auch nur Menschen sind. In Weimar dachte ein Familienrichter am Amtsgericht – Familiengericht, er könne über das SGB einer Schule Vorschriften bei der Maskenpflicht machen. Wobei er nicht alleine war, es gibt da so eine Gruppe "kritische Juristen", die denken sich sowas aus. Völlig irre, per SGB im Verwaltungsrecht etwas anordnen zu wollen. Ist auch korrigiert, natürlich von den Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo es hingehört. Und inzwischen auch (seit letzter Woche wohl) höchstrichterlich. Es ist alles in Ordnung, die Rechtsprechung funktioniert. -
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heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ok, der erst Fall ist von 1986 und von den höheren Instanzen korrigiert worden. Auch in den anderen Fällen haben die Instanzenüge gegriffen. Wundert mich, daß ausgerechnet der SPIEGEL das verschweigt. Im zweiten Fall steht sogar dabei, daß die StA in Revision geht. Beides widerlegt mich also nicht. -
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heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Welches Urteil meinst Du da? -
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@chr: ja, diese Artikel erscheinen regelmäßig, auch in SPIEGEL, taz, Süddeutscher etc. Das halte ich für reine Behauptungen. Um zu zeigen, wie „schonungslos“ die Medien Versäumnisse der Behörden „aufdecken“. Wer vom Verfassungsschutz der Unteren Waffenbehörde als Extremist benannt wird, dem wird die WBK entzogen oder der KWS eingezogen. Dann folgt eventuell ein Gerichtsverfahren, das auch schon mal 4 oder sogar 5 Jahre andauern kann. In dieser Zeit hat der Betreffende seine Waffen in der von der Behörde benannten Frist einem Berechtigten überlassen oder vernichtet bzw den KWS eingeschickt, erscheint aber immer noch als Inhaber der Erlaubnis, weil ja keine Entscheidung rechtskräftig ist. Mit so etwas kann man halt das ahnungslose Publikum erschrecken. -
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heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das ist jetzt aber nur eine Behauptung? Denn ob die Entscheidung nicht gemäß und Rechtsprechung erfolgt ist, entscheidet doch der Instanzenweg, nicht user eines Internetforums? Du verwechselst jetzt hoffentlich nicht eigene Interessen mit der Gesetzeslage? -
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heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Gegenbeispiele? -
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Warum sollte ich das tun? 🤔 Wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis will, dann muß er für Völkerverständigung eintreten. Wenn er das nicht tut, gibt's keine Erlaubnis. Dann ist es doch egal, in welcher Partei er ist und ob er überhaupt in einer Partei ist? 🤷♂️ Steht so im Gesetz, welches mit demokratischer Mehrheit beschlossen wurde. Und Gericht entscheiden bekanntlich gemäß Gesetz und Rechtsprechung. -
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heletz antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Nein, aber das ist auch gar nicht nötig. § 5 WaffG ist klar. -
Das ist zu einem großen Teil der Zeitgeist. Frau Schwarzer erklärt „Das Private ist auch das Politische“ (nur nicht dann, wenn es um ihre Steuern geht) und Frau Makatsch erklärt vor Kurzem: „Ein Schauspieler muss auch immer das sein, was er spielt“ oder so ähnlich, sie fordert also eine Übereinstimmung der Rolle mit der realen Person. Das kann man so verstehen, daß nur ein Schwuler einen Schwulen spielen darf und nur eine Frau eine Frau. Bei Königen wird‘s dann schwierig, so viele echte gibt‘s da gar nicht, die dann auch noch mitspielen würden. Vor 60 Jahren hat man noch eine 45-jährige dicke Sängerin in der Rolle der Pamina akzeptiert. Weil es um die Stimme ging. Weil immer mehr Realismus in den Rollen gefordert wird, müssen sogar Sänger zusätzlich zum Singen jetzt auch noch immer mehr akrobatische Kunststückchen abliefern können, einfach nur gut singen zu können, reicht nicht mehr (die Aufführung der Zauberflöte aus Genf bestand dann eigentlich nur noch aus akrobatischen Kunststückchen). Das sind alles so typische Übertreibungen einer Branche. Vor allem in US ist dieses (evangelische, evangelikale) Verständnis von Übereinstimmung weit verbreitet (gegen die „katholische Heuchelei“!) und Herr Baldwin ist ein Teil dieser Maschine. Nun fällt auf ihn zurück, was er selbst befeuert hat. Aber ganz Medienprofi wehrt er sich ja schon landestypisch: erst hat seine Frau am Samstag erklärt, daß sie ihn liebt, dann läßt er sich am Tag darauf gerne mit der ganzen Familie ablichten und erklärt, wie toll Halloween doch sein.