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heletz

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  1. Ob da Waffen dabei waren, die unters KrWaffKontrG fallen, klärt üblicherweise ein Gutachten des LKA, das dauert meist etwa ein Jahr.
  2. Die Schlagzeile klingt gut, ne? Sie suggeriert nämlich, die Maßnahme hätte irgendetwas mit Corona oder der Skepsis zu tun. Das scheint aber höchstens indirekt der Fall zu sein. Die Meldung: https://www.welt.de/politik/deutschland/article239020865/Razzia-in-Berlin-SEK-stuermt-Wohnung-von-Corona-Skeptiker.html Meiner Einschätzung nach hat hier die Presse zwar blumige Formulierungen gefunden, aber die Zusammenhänge nicht verstanden: Die Mitteilung über den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis war Anfang April, die Frist beträgt üblicherweise 14 Tage, dann war also die Frist seit gut 4 Wochen abgelaufen. Was verlängert wurde, war die Frist zur Anhörung. Ein Widerspruch oder eine Verlängerung der Anhörungsfrist entfalten aber keine aufschiebende Wirkung, er hätte also die Waffen fristgemäß abgeben, einem Berechtigten überlasen oder vernichten und den Nachweis hierüber der Behörde vorlegen müssen. Die Stellungnahme kann er später nachreichen. Die Stürmung nach DB hat also höchstens indirekt mit dem anonymen Hinweis zu tun. Sie hat eher mit der nicht fristgerechten Abgabe der Waffen zu tun. Das VG klärt eventuell auf seinen Antrag hin, ob er die WBK wiederbekommt, aber das ist eine andere Sache, abliefern hätte er trotzdem sollen. Also: Uffbasse!
  3. heletz

    60Tagessätze

    Laut diversen Foren werden ja eigentlich nur noch Unschuldige verurteilt, weil keiner was gemacht hat? Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
  4. Das siehst Du richtig.
  5. Herr Baldwin hat ja in der jüngeren Vergangenheit sehr schön seine Familie vorgezeigt, aber seltsamerweise sieht da eine Behörde dennoch Sicherheitsregeln mißachtet: https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/baldwin-dreh-behoerde-verhaengt-geldstrafe-nach-todesschuss-17971758.html Herr Baldwin gehört zu den Produzenten ...
  6. Nein, die mangelhafte Aufbewahrung ist Tatsache. Dazu der Erwerb von Nazidevotionalien. Daher liegt die Vermutung nahe, der betreffende werde die Prinzipien der Völkerverständigung nicht akzeptieren. Was nach § 5 WaffG zur Unzuverlässigkeit führt. Die Behörde wird sich nichts nachsagen lassen und den Widerruf der Erlaubnis veranlassen. 14 Tage später hat er keine erlaubnispflichtigen Waffen mehr. Er kann natürlich Rechtsmittel einlegen, aber die Waffen sind erstmal weg.
  7. a) wir wissen es nicht b) kriegt er die vermutlich wieder, weil er sie nie öffentlich zeigen wollte (sondern zu Dokumentationszwecken, Blah und blubb) Nützt ihm aber hinsichtlich der erlaubnispflichtigen Waffen nix. Die sind weg.
  8. Ein interessanter Fall aus Sachsen: Ein nicht nur historisch interessierter Bürger bestellt offenbar im Auslande – jedenfalls ist der Zoll involviert – Griffschalen mit Symbolen einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, die dem 86 a StGB unterfallen. Was nicht verboten ist. Die Sachen kommen zum Zoll, der öffnet das Paket oder läßt den Empfänger öffnen, was aber egal ist, und reagiert etwas übereifrig: Man informiert die Polizei. Die rückt mit DB zur HD an und findet: „archäologische“ Funde (verstößt evtl gegen das sächs. Gesetz, Stichwort: Schatzregal) und (!) nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffen (ganz schlecht!). Der Zoll hat hier sich etwas überreagiert, trotzdem kann die Untere Waffenbehörde die Erlaubnis für die legalen Waffen jetzt widerrufen, da ja „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er werde mit Waffen und/oder Munition nicht ordnungsgemäß umgehen“ (wir erinnern uns: Waffen und Mun gehören in Schränke und zwar nicht in irgendwelche, sondern in ganz bestimmte ...) https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/zwickau/nazi-gegenstaende-mit-metalldetektor-gesucht-polizei-stuermt-wohnung-in-sachsen-2346313 Sie schreiben „Waffenbesitzkarte“ – wem ist es aufgefallen? Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren. Griffschalen und „Devotionalien“ erhält er sicher zurück. Sogar ohne Antrag. Aber das mit den Legalwaffen war‘s dann erstmal. Die Griffschalen hätte er wohl besser nicht im Auslande bestellen sollen? 🤔
  9. Was logisch ist. Da im Zivilrecht der USA oft eine Vermischung mit dem stattfindet, was bei uns Strafrecht ist. Jeder ist sich natürlich selbst der Nächste.
  10. Die Polizei hechelte, glaub, nicht. Die mag bloß einfach nicht bedroht werden. 🤷‍♂️
  11. können tatsächlich gefährlich sein und werden von den Behörden auch als Gefährder wahrgenommen wie ein Bericht von heute zeigt: https://www.saechsische.de/meissen/lokales/polizeimeldung-landkreis-meissen-reichsbuerger-waffen-nach-bedrohung-sichergestellt-thiendorf-5601686.html
  12. Ja, mei, darauf kann man sich halt nicht berufen, wenn man selbst vor Gericht steht. D.h., man kann schon, es nützt einem halt nix. 🤷‍♂️
  13. Nun, ja, nicht ganz? Denn zumindest konnte er die auf Tatsachen der Unterschriftleistung gestützte Annahme der Unteren Waffenbehörde vor Gericht nicht entkräften? Vielleicht ist er vor Gericht gar nicht erschienen bzw. hat keine verwertbare Aussage/Antrag gemacht (daher Beschluß)?
  14. Ergänzung: Auch ein Reichi zahlt Rundfunkbeitrag: VG München, Urteil v. 17.11.2021 – M 6 K 20.6855 Reichi arbeitet nicht mehr beim BND: BVerwG 2 A 7.21 - Urt. v 2. 12. 2021 Ein Reichi arbeitet auch nicht als BamF-Mitarbeiter: OVG Sachsen 2 B 267/21 Ein Studienrat mit Reichi-Geruch darf nicht nur Rundfunkbeitrag zahlen, sondern bekommt auch noch eine Diszi von seinem Dienstherrn: VG München M 19L DB 19.5882 Ein Beamter i.R., der als Reichi auffällig wird, verliert das Ruhegehalt: VG Ansbach, Urt. 26.05.2020 – AN 13b D 19.01044
  15. wird gemacht: https://www.esv.info/aktuell/ovg-thueringen-fuehrerscheinentzug-bei-reichsbuerger-rechtmaessig/id/88243/meldung.html wird auch gemacht, zuletzt hier: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_89919410/niedersachsen-polizistin-wegen-reichsbuerger-bezug-entlassen.html Reichis haben nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, um als Bodenpersonal arbeiten zu können: VG Regensburg, Beschluss v. 13.02.2020 – RN 8 S 19.1446 Reichis können deshalb natürlich auch keine Piloten der Lufthansa z.B. sein: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 1452/18 v. 6. 6. 2018 und VGH B-W 8 S 3419/20 vom 22.06.2021 Reichis können auch nicht das Oktoberfest beliefern: VG München (Beschl. v. 20.09.2018 – M 22 E 18.4518)
  16. Aber es gibt doch im Verwaltungsverfahren gar keine Verteidigung? Sondern einen Rechtsvertreter?
  17. Der Mordversuch von Reuden an einem Polizeibeamten durch einen Reichi im August 2016 und der Mord von Georgensgmünd an einem Polizisten im Oktober 2016 sind passiert. Schon im November 2016 haben deshalb die 16 Innenminister verabredet, die Reichis konsequent zu entwaffnen. Bayern hat da am konsequentesten durchgegriffen, soweit ich das erkennen kann. Bis dahin hat man die Reichis gar nicht ernstgenommen.
  18. Einer dieser Vögel hat das tatsächlich getan. Er hat an das OVG erst 300 Seiten Schriftsatz per Fax gesandt und dann dazugeschrieben: „Ich bin tot!“ Weiß jetzt nicht mehr, wie der hieß, das wird so etwa 2017 gewesen sein, aber meiner Erinnerung nach war er damit nicht sehr erfolgreich ...
  19. Nein, das ist eine unwahre Tataschenbehauptung. Ugs. auch Lüge genannt.
  20. Daß der Betreffende ein Reichsbürger ist z.B.? Weil so etwas typischerweise nur Reichis einfällt?
  21. Aber die Abfassung einer „Lebenderklärung“ ist doch eine Tatsache?
  22. Das mag sein. Aber das kann doch der österreichischen Justiz wurscht sein?
  23. Da wird ja auch gewählt, was gefällt. Während des WaffG ganz genau definiert, wer von der Bundesrepublik eine Waffe genehmigt bekommt und wer nicht.
  24. Ich liebe ja Fakten. Also vollständige. Nicht nur Halbwahrheiten.
  25. Nein, die selbsternannte „Präsidentin Monika“ schrieb Briefe an Offiziere des Bundesheeres und forderte sie zur Meuterei auf.
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