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Nein, die mangelhafte Aufbewahrung ist Tatsache. Dazu der Erwerb von Nazidevotionalien. Daher liegt die Vermutung nahe, der betreffende werde die Prinzipien der Völkerverständigung nicht akzeptieren. Was nach § 5 WaffG zur Unzuverlässigkeit führt. Die Behörde wird sich nichts nachsagen lassen und den Widerruf der Erlaubnis veranlassen. 14 Tage später hat er keine erlaubnispflichtigen Waffen mehr. Er kann natürlich Rechtsmittel einlegen, aber die Waffen sind erstmal weg.
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a) wir wissen es nicht b) kriegt er die vermutlich wieder, weil er sie nie öffentlich zeigen wollte (sondern zu Dokumentationszwecken, Blah und blubb) Nützt ihm aber hinsichtlich der erlaubnispflichtigen Waffen nix. Die sind weg.
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Ein interessanter Fall aus Sachsen: Ein nicht nur historisch interessierter Bürger bestellt offenbar im Auslande – jedenfalls ist der Zoll involviert – Griffschalen mit Symbolen einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, die dem 86 a StGB unterfallen. Was nicht verboten ist. Die Sachen kommen zum Zoll, der öffnet das Paket oder läßt den Empfänger öffnen, was aber egal ist, und reagiert etwas übereifrig: Man informiert die Polizei. Die rückt mit DB zur HD an und findet: „archäologische“ Funde (verstößt evtl gegen das sächs. Gesetz, Stichwort: Schatzregal) und (!) nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffen (ganz schlecht!). Der Zoll hat hier sich etwas überreagiert, trotzdem kann die Untere Waffenbehörde die Erlaubnis für die legalen Waffen jetzt widerrufen, da ja „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er werde mit Waffen und/oder Munition nicht ordnungsgemäß umgehen“ (wir erinnern uns: Waffen und Mun gehören in Schränke und zwar nicht in irgendwelche, sondern in ganz bestimmte ...) https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/zwickau/nazi-gegenstaende-mit-metalldetektor-gesucht-polizei-stuermt-wohnung-in-sachsen-2346313 Sie schreiben „Waffenbesitzkarte“ – wem ist es aufgefallen? Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren. Griffschalen und „Devotionalien“ erhält er sicher zurück. Sogar ohne Antrag. Aber das mit den Legalwaffen war‘s dann erstmal. Die Griffschalen hätte er wohl besser nicht im Auslande bestellen sollen? 🤔
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Was logisch ist. Da im Zivilrecht der USA oft eine Vermischung mit dem stattfindet, was bei uns Strafrecht ist. Jeder ist sich natürlich selbst der Nächste.
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VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Die Polizei hechelte, glaub, nicht. Die mag bloß einfach nicht bedroht werden. 🤷♂️ -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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können tatsächlich gefährlich sein und werden von den Behörden auch als Gefährder wahrgenommen wie ein Bericht von heute zeigt: https://www.saechsische.de/meissen/lokales/polizeimeldung-landkreis-meissen-reichsbuerger-waffen-nach-bedrohung-sichergestellt-thiendorf-5601686.html -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Ja, mei, darauf kann man sich halt nicht berufen, wenn man selbst vor Gericht steht. D.h., man kann schon, es nützt einem halt nix. 🤷♂️ -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Nun, ja, nicht ganz? Denn zumindest konnte er die auf Tatsachen der Unterschriftleistung gestützte Annahme der Unteren Waffenbehörde vor Gericht nicht entkräften? Vielleicht ist er vor Gericht gar nicht erschienen bzw. hat keine verwertbare Aussage/Antrag gemacht (daher Beschluß)? -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Ergänzung: Auch ein Reichi zahlt Rundfunkbeitrag: VG München, Urteil v. 17.11.2021 – M 6 K 20.6855 Reichi arbeitet nicht mehr beim BND: BVerwG 2 A 7.21 - Urt. v 2. 12. 2021 Ein Reichi arbeitet auch nicht als BamF-Mitarbeiter: OVG Sachsen 2 B 267/21 Ein Studienrat mit Reichi-Geruch darf nicht nur Rundfunkbeitrag zahlen, sondern bekommt auch noch eine Diszi von seinem Dienstherrn: VG München M 19L DB 19.5882 Ein Beamter i.R., der als Reichi auffällig wird, verliert das Ruhegehalt: VG Ansbach, Urt. 26.05.2020 – AN 13b D 19.01044 -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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wird gemacht: https://www.esv.info/aktuell/ovg-thueringen-fuehrerscheinentzug-bei-reichsbuerger-rechtmaessig/id/88243/meldung.html wird auch gemacht, zuletzt hier: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_89919410/niedersachsen-polizistin-wegen-reichsbuerger-bezug-entlassen.html Reichis haben nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, um als Bodenpersonal arbeiten zu können: VG Regensburg, Beschluss v. 13.02.2020 – RN 8 S 19.1446 Reichis können deshalb natürlich auch keine Piloten der Lufthansa z.B. sein: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 1452/18 v. 6. 6. 2018 und VGH B-W 8 S 3419/20 vom 22.06.2021 Reichis können auch nicht das Oktoberfest beliefern: VG München (Beschl. v. 20.09.2018 – M 22 E 18.4518) -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Aber es gibt doch im Verwaltungsverfahren gar keine Verteidigung? Sondern einen Rechtsvertreter? -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Der Mordversuch von Reuden an einem Polizeibeamten durch einen Reichi im August 2016 und der Mord von Georgensgmünd an einem Polizisten im Oktober 2016 sind passiert. Schon im November 2016 haben deshalb die 16 Innenminister verabredet, die Reichis konsequent zu entwaffnen. Bayern hat da am konsequentesten durchgegriffen, soweit ich das erkennen kann. Bis dahin hat man die Reichis gar nicht ernstgenommen. -
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Einer dieser Vögel hat das tatsächlich getan. Er hat an das OVG erst 300 Seiten Schriftsatz per Fax gesandt und dann dazugeschrieben: „Ich bin tot!“ Weiß jetzt nicht mehr, wie der hieß, das wird so etwa 2017 gewesen sein, aber meiner Erinnerung nach war er damit nicht sehr erfolgreich ... -
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Nein, das ist eine unwahre Tataschenbehauptung. Ugs. auch Lüge genannt. -
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Daß der Betreffende ein Reichsbürger ist z.B.? Weil so etwas typischerweise nur Reichis einfällt? -
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Aber die Abfassung einer „Lebenderklärung“ ist doch eine Tatsache? -
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Das mag sein. Aber das kann doch der österreichischen Justiz wurscht sein? -
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Da wird ja auch gewählt, was gefällt. Während des WaffG ganz genau definiert, wer von der Bundesrepublik eine Waffe genehmigt bekommt und wer nicht. -
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Ich liebe ja Fakten. Also vollständige. Nicht nur Halbwahrheiten. -
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Nein, die selbsternannte „Präsidentin Monika“ schrieb Briefe an Offiziere des Bundesheeres und forderte sie zur Meuterei auf. -
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Die Haftstrafe erfolgte nach dem Versuch das Bundesheer zum Putsch gegen die Österreichische Regierung zu bestimmen. Dieser Versuch war wohl Ausfluß des skurrilen Lebensentwurfes und der Phantasterien. Aber da die Herrschaften ja selbst ständig von „Eidbruch“, „Hoch- und Landesverrat“ und dergleichen faseln, ist die Verurteilung eigentlich nur folgerichtig? -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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kann man kaum mit einem gleichsetzen. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Wenn Reichis sich mit Dingen beschäftigen, von denen sie nichts verstehen, dann sieht das so aus (die „blutigen“ Daumenabdrücke habe ich leider nur in s/w bekommen können): Vor allem bei der Verwendung des ſ haben sie große Probleme: „Salvatoriſche“ wird nämlich schon mit langem „s“ geschrieben und „Klauſel“ natürlich auch. Dazu kommt die „ch“-Ligatur in „Salvatoriſche“ (falls es nicht sogar eine „ſch“-Ligatur ist. Da vermute ich eine Art des magischen Denkens: es soll irgendetwas heraufbeschworen werden. Angeblich werden Namen von Sklaven in Großbuchstaben geschrieben (obwohl es Sklaven in der Bundesrepublik gar nicht gibt), Selbstverwalter wollen ein Ausweisdokument (obwohl sie sich doch angeblich selbst verwalten) und der Name darf nur noch klein und mit Doppelpunkt geschrieben werden wie der von monika:unger in Österreich, die für den Unsinn derzeit 12 Jahre Knast absitzt (allerdings sind sich ihre Anhänger wohl nicht ganz so sicher, ob man nicht besser unger:monika schreiben sollte, um den Hochverratsprozeß verhindern zu können). Das alles klingt sehr wie Glauben an Magie. -
VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
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Wo wird denn dieser Nachweis vom Gesetz gefordert? -
Unter Reichsbürgern sind sog. Lebenderklärungen beliebt. Man meldet sich „lebend“ und unterzeichnet mit blutigem Daumenabdruck. Weiß auch nicht, was das bringen soll, klingt ein wenig wie Karl May und Indianer. Ganz offenbar hat dieses etwas kindliche Verhalten nicht nur Auswirkungen auf den Aussteller selbst, sondern auch auf seine „Zeugen“ (die Waffenbehörde in Cottbus hatte es natürlich einfach, da das Schreiben an den Innenminister ging), wie eine Gerichtsentscheidung zeigt, die heute durchs Netz geht: https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4910098/Urteil31237/ https://www.jura.cc/rechtstipps/waffenverbot-fuer-reichsbuerger/ https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Cottbus_VG-3-L-34321_Brandenburg-Verwaltungsgericht-bestaetigt-Waffenverbot-fuer-Reichsbuerger.news31237.htm Trotz Verwendung des Begriffes scheint aber kein Waffenverbot im Sinne des § 41 WaffG vorzuliegen. Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren. Ggf. ist also der Link selbst aufzurufen