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    • Der einzige Weg zu einer Liberalisierung führt über ein ganz neues Waffengesetz. Die Mehrheit will keine Lockerung des Waffengesetzes und wir werden deshalb auch kein "Rückdrehen" vergangener Verschärfungen sehen. Selbst wenn einzelne Politiker das vielleicht gern machen würden - das ist nicht konsensfähig in unseren Parlamenten.    Der Weg über ein neues Waffengesetz führt über die Entbürokratisierung und Digitalisierung. Unsere stärkste Waffe ist die Evaluierung der Waffen-Sicherheitslage. Mit legalen Waffen passiert kaum etwas, das wissen wir - aber es mangelt an geeigneten Statistiken, die diese Fakten eindrucksvoll belegen.    Wir müssen also ZUERST dafür kämpfen, dass andere Statistiken erhoben werden. Eine solche Statistik müsste viele Kategorien aufweisen. Etwa so: Wenn dann Zahlen auf dieser Basis vorliegen, dann kann man daraus ableiten, wie die Leitlinien eines neuen Waffengesetzes aussehen könnten. Wenn meine Vermutungen richtig sind, dann wird sich zeigen: Legale, registrierte Waffen sind kaum ein Sicherheitsrisiko. Es sind die illegalen Waffen, die eine Gefahr darstellen. Die Legalisierung und Registrierung der illegalen Waffen könnte also ein wichtiges Element eines neuen Waffengesetzes werden. Den LWBs könnte man dann mit einfacheren und transparenteren Gesetzen entgegenkommen. Dasselbe gilt für das Messerrecht, dass mittlerweile viel zu kompliziert geworden ist und das NIEMAND mehr versteht.  Konkret heißt das: Unsere Forderung sollte NICHT "Lockerung des WaffG" sein. Unsere Forderung sollte ZUNÄCHST "Viel bessere Statistiken bitte" sein. Dem wird sich niemand verschließen können. Also: Datenerhebung Datenaufbereitung Evaluierung durch Expertenräte Erarbeiten von Leitlinien eines neuen Waffengesetzes auf Basis der Evalierung Erarbeiten eines Referentenentwurfs Diskussion und Verbesserung auf Basis des Feedbacks von Verbänden und Behörden Verabschiedung des neuen Gesetzes  SO kann das was werden. Nicht mit Werbespots für die Streichung des Bedürfnisprinzips im Werbeblock von "Deutschland sucht den...". 
    • zu 1: Wohl nein, und wenn, dann ist Durchsetzung faktisch nicht möglich > bei Weigerung neuen Verein suchen zu 2: Wäre aber sehr sinnvoll, um Dummsinn zu vermeiden zu 3: Stimmt zwar beim BDMP, sonst aber eher nicht. Die meisten Verbände nutzen die Figur der „mittelbaren Mitgliedschaft“ um eine rechtlich nich vorhandene Satzungsunterwerfung vorzuspiegeln zu 4: Wohl mit diesem Absolutheitsanspruch falsch zu 5: Wofür und gegen welche Risiken soll die Versicherung „notwendig“ sein? Sinnvoll ok, wünschenswert auch ok! zu 6: sehr wichtige Erkenntnis, die sich leider noch immer nicht überall durchgesetzt hat.  
    • An dieser Stelle wiederhole ich mich gerne.  Die Masse der Bevölkerung steht dem legalen Waffenbesitz indifferent gegenüber. Es betrifft sie nicht und sie haben keinen Bezug dazu. Es ist leicht, einer Verschärfung zuzustimmen, die einen nicht betrifft - das ist richtig. Wie kann man nun mehr Menschen einen Bezug dazu verschaffen? Hier bleibe ich bei meiner Meinung - Sport ist der falsche Ansatz. Es ist jemandem, der nichts mit Waffen am Hut hat, schlicht nicht zu vermitteln, warum man großkalibrige Waffen oder ein AR braucht, wenn man die gleichen sportlichen Übungen ja mit KK oder sogar mit einem Lasergewehr absolvieren kann.  Eine immer größere Masse an Menschen nimmt aber wahr, dass Deutschland und Europa immer unsicherer werden und sie nehmen wahr, dass der Staat dabei versagt, die Bürger zu schützen. Über das Thema SV könnte man viel mehr Menschen interessieren und auf unsere Seite ziehen. Oma Erna will vielleicht nicht Weltmeisterin im KK-Schießen werden - aber man kann Oma Erna erklären, dass sie sich mit einer Waffe gegen einen Angreifer zur Wehr setzen kann. Oder die Tochter gegen den Vergewaltiger. Oder der Vater gegen den Einbrecher. All das ließe sich gut vermitteln - es gibt nur zwei Probleme: Die Presse ist gegen uns und die Politik ist gegen uns. Man bräuchte prominente Politiker und Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, um das Thema positiv in die Medien zu bringen.    Wenn wir nicht bereit sind, diesen Aspekt zu verfolgen, werden wir nur verlieren können, weil wir keine Liberalisierung erreichen. 
    • Neues aus Büttenwarder ach nee Schleswig Holstein, obwohl das liegt ja in SH    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100662118/waffenskandal-in-schleswig-holstein-taeuscht-lka-sprengung-vor-.html
    • Eine Bitte - ich hatte diesen Faden eröffnet, um über die Fight4right-Kampagne zu informieren.   Das klappt auch seit Juli 2022 recht gut.   Wenn Ihr hier nun die leider nicht mehr geduldete politische Diskussion führt, ist der Ausgang absehbar.   Seid bitte so nett und macht für MPU & Co einen eigenen Faden auf.
    • auf fragdenstaat.de ist ein Dokument bezüglich Koalitionsverhandlungen CDU/CSU/SPD AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration: https://fragdenstaat.de/dokumente/258013-koalitionsverhandlungen-cdu-csu-spd-ag-1-innen-recht-migration-und-integration/#page-2 Auf den Seiten 2 und 3 wird in einigen Zeilen das Waffenrecht erwähnt (Zitat): 66) Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und 67) Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort unter den Maßgaben 68) - es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren, 69) - die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und 70) - noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften 71) psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen (Zitat Ende)
    • Wir waren ein frisch gegründeter und noch winzig kleiner Verein. Ich unterschrieb eine Bedürfnisbescheinigung (also vor 2003) und basta. Darauf ließ mich der SB (PF) über das Mitglied anmeckern warum wir keinen Stempel hätten und er nur ausnahmsweise und so. Also: Formlos angeschrieben, bedankt und um seine Hinweise gebeten, wie denn so ein Stempel aussehen müsse, was er enthalten müsse, was er nicht enthalten dürfe, Größe, Farbe, Form usw. Und natürlich Quelle in Gesetz und möglichst vielen Kommentaren erbeten. Ich glaube die Runde ging an mich. Auf die Antwort warte ich seit >25 Jahren aber der Typ hat mir ausrichten lassen ich sei ein Arsch.  Ja und? Ach so: Pforzheim Land. 
    • Auch wenn es schon zig mal gesagt wurde.  Man braucht keinen Vordruck! Schönes Schreiben erstellen mit Briefkopf und gut. Je eins für Mitgliedschaft, 12/18, 4/6 usw. Eine Behörde hier fügt hier mittlerweile auch ein Formular bei. Das können Sie schön behalten. Ist nicht ausfüllbar am PC und ich setz mich garantiert nicht mit dem Kuli dahin! Gibt auch da keine Klagen!
    • Um auf die fehlende Bestätigung zurück zu kommen, meine Empfehlung: Selber ein formloses Schreiben aufsetzen und dem Vorstand auf den Tisch legen mit der Bitte um Unterschrift.   Klaas
    • Vorbemerkung: Ich bin derzeit noch immer Mitglied in 8 (Acht) ANERKANNTEN schießsportlichen Verbänden und 12 (Zwölf) Vereinen, war auch lange sowohl Vorsitzender als auch Sportleiter.   Trotzdem, seltsamer Verein und seltsame Mitglieder, noch dazu wenn ich, wie in diesem Falle, mal nachforsche was von "Silver73" und seinen Aktivitäten hier so nachzulesen ist.    Bezüglich WEBNOTAR: Positiv, aber wir wissen ALLE nicht was bei "Silver73" von seiner Behörde WIRKLICH gefordert wurde - oder? Wer kennt das Schreiben seiner Behörde im Wortlaut?   Zu Vereinsebene: Es ist elementare Aufgabe (und gesetzliche PLICHT!) des Vereins bzw. dessen Bevollmächtigen dem Mitglied die Mitgliedschaft zu bestätigen, und dafür gibt es kein "Formular", das geht mit einem Schreiben und einem einzigen Satz, mit Unterschrift und Stempel des Bevollmächtigten, üblicherweise des 1ten SM.   Es ist NICHT Aufgabe eines Verbandes, ganz gleich welchem, Formulare zur Verfügung zu stellen, schon gar nicht auf Vereinsebene. Da solche Anfragen und Bestätigungen üblicherweise regelmässig erfolgen, vom welcher Seite auch immer, ist die bisherige Darstellung zumindest zweifelhaft. Die Mitgliedschaft in einem schießsportlichen Verein bedingt (in Deutschland) regelmässig die Mitgliedschaft in einem Dachverband - dies ist allerdings nicht zwingend, sog. "Freie Schützen" sind allerdings selten. Allerdings ist in Deutschland die Teilnahme an Wettbewerben regelmässig mit der Mitgliedschaft des ausrichtenden Verbandes verbunden, denn ohne Mitgliedsnummer und damit VERSICHERUNG ist keine Anmeldung oder Teilnahme möglich.   1 1/2 Jahre keine Meldung an den Verband?   Und das ist bisher nicht aufgefallen?   International geht ohne Mitgliedsausweis GAR NICHTS - außer vielleicht du bist wie ich bekannt wie "Der bunte Hund".   Und das ist bisher nicht aufgefallen?     Es ist bei jedem Vereinsbeitritt immer schriftlich zu erkären ob es sich bezüglich der Verbandszugehörigkeit um den sog. ERSTVEREIN oder einen weiteren Verein (2ter, 3ter usw.) handelt, und zwar weil IMMER der sog. ERSTVEREIN der Verein ist der die Anmeldung des Mitglieds zum Verband zu erledigen hat. Dies ist sowohl deswegen von Bedeutung, weil es immer der Erstverein ist der aus dem Mitgliedsbeitrag heraus die Verbandsmitgliedschaft zu bezahlen hat, NUR daraus die Startberechtigung für Wettbewerbe entsteht, UND damit auch, GANZ WICHTIG, die notwendige VERSICHERUNG für das Mitglied abgeschlossen wird. Wer also als ERSTVEREIN Mitglieder aufnimmt, Beiträge kassiert, Mitglieder aber nicht beim VERBAND anmeldet, DAMIT AUCH NICHT VERSICHERT!, nun ja - ein Fall für den Juristen. Desweiteren fragt sich wie das bei ordentlicher Buchführung UND REGELMÄSSIGER ENTLASTUNG bei der HV, ist doch wohl so?, nicht auffallen kann - auch ein Fall für den Juristen, auch bezüglich der Prüfer.   Und das ist bisher nicht aufgefallen?   Zu Verband: An einen VERBAND kann man nur dann einen Antrag stellen wenn man Mitglied ist UND EINE MITGLIEDSNUMMER HAT, und in allen mir bekannten Fällen auch einen Mitgliedssausweis, z.B. zum zwingenden Nachweis der Verbandsmitgliedschaft bei Wettbewerbsteilnahme, vor allem auf höheren Ebenen.   Und das ist bisher nicht aufgefallen?   Selbstverständlich ist jeder Schießtermin im Schießbuch zu bestätigen, und zwar in der Schießkladde der Schießstätte in der geschossen wurde, als erst recht im persönlichen Schießbuch des Schützen, erst recht bei Wettbewerben. Eine Schießkladde der Schießstätte (im Verein) ist Pflicht, das persönliche Schießbuch nicht. Obwohl ein pers. Schießbuch nicht Vorschrift ist, seine Form schon gar nicht, wird jeder der mal einen Nachweis benötigt sehr schnell den Nutzen erkennen - die Nachweispflicht jeglicher Art für notwendige Termine liegt beim Antragsteller, beim Schützen!   Und das ist bisher nicht aufgefallen?   Das ist bei bestimmten anderen "Tätigkeiten" auch nicht anders, z.B. beim Tauchen, beim Fliegen und beim Fallschirmspringen - ohne Nachweis vorheriger erfolgreicher Aktivitäten einer bestimmten Qualität GEHT GAR NCHTS - "Niente Pizza".   Seltsamer Verein und seltsame Mitglieder, noch dazu wenn ich, wie in diesem Falle, mal nachforsche was von "Silver73" und seinen Aktivitäten hier so nachzulesen ist.     Asterix  
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