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    • Ach komm, dass schaffst du schon zu verstehen, bist doch ein kluger Kopf ;-) (daran zweifel ich nicht) Tipp: Der ALLEN mit etwas Sachverstand bekannte Willen (Keine Tödlichen Schusswaffen ohne vorherige Genehmigung) des Gesetzgebers vs. die Maßnahme zur Umsetzung (nach damaligen Wissensstand erfüllt mit Begrenzung auf 7,5J) die eine Regelugnslücke aufwies die nicht beachtet wurde bzw. in deinem Fall durch spätere Entwicklungen entstanden ist. Das dein Produkt eindeutig gegen den Willen des Gesetzgebers (jedes Bundestages der etwas am WaffG geändert hat seit mindestens 1972) war, auch wenn es den Buchstaben formal erst einmal entsprochen hat, das war dir definitiv klar. Denn sonst hättest du ja schließlich nicht damit gerechnet das eine solche Reaktion kommt. Und das du fest damit gerechnet hast, das hast du ja selbst gesagt. Nur beim Zeitfaktor lagst du falsch... Ich bin selbst kein Jurist, daher mag mich einer der Juristen hier im Forum korrigieren, aber ich Vermute SPÄTESTENS diese Tatsache macht jegliche Ansprüche die sich gegen den Staat ergeben könnten aufgrund des Grundsatzes des "Vertrauensschutz" hinfällig. Ob es aber noch andere Anspruchsgrundlagen auf Entschädigung gibt? Mir zumindest nicht bekannt...      Nö, er hat nicht panisch, sondern „GENAU RICHTIG“ reagiert – zumindest wenn man nur das Ergebnis betrachtet. Über das Wie kann man allerdings geteilter Meinung sein, da bin auch ich der Ansicht, dass das anders hätte laufen müssen und schon viel früher ein klares „Da geht nichts!“ hätte kommen sollen. Wobei ich nicht weiß, ob nicht auch andere, begründete rechtliche Bedenken auf Seiten der Verantwortlichen eine Rolle gespielt haben, ob es ihnen schlicht egal war oder ob gar die Hoffnung dahinterstand, dass du dadurch Schiffbruch erleiden würdest. Also: Das Was finde ich absolut richtig, das Wie hingegen in doppelter Hinsicht falsch – erstens was den Umgang betrifft, zweitens weil ich der Meinung bin, dass dies besser über das Beschussgesetz bzw. die zugehörige Verordnung hätte geregelt werden müssen, um die F-Kennzeichnung weiterhin als „definitiv ab 18 Jahren freie Druckluftwaffe“ eindeutig aufrechterhalten zu können. Gerade das ist ja auch der Hauptkritikpunkt des VDB und des Städtetages: Wenn der Needler in seiner jetzigen Form die F-Kennzeichnung erhielte, wäre dies nicht mehr gewährleistet. Im Übrigen lieferst du nicht nur in diesem Punkt, sondern auch darin, warum man das Produkt bereits vor dem Verkaufsstart zwingend einer Genehmigungspflicht unterstellen muss, in deinen Videos und hier im Forum selbst den Behörden die beste Begründung. Deine Hinweise darauf, dass nach der Waffenrechtsänderung 1972 und der Erlaubnispflicht für Pfeilabschussgeräte nur ein kleiner Bruchteil der Besitzer sich überhaupt bei den Behörden gemeldet und die Erlaubnis beantragt hat und dass daher noch zigtausende – bei Langwaffen von vor 1972 vielleicht gar Millionen – unregistriert in Deutschland zirkulieren, sind der stärkste Beleg dafür, eine solche Situation von vornherein zu verhindern.   Deshalb durfte das Ding erst gar nicht in den freien Verkauf gelangen. Sonst haben wir im Fall eines sehr wahrscheinlichen „Upsie“, wenn an Silvester die ersten Einsatzkräfte damit „genadelt“ werden, diese zehntausendfach unkontrolliert im Umlauf. Ich befürworte ein liberales Waffenrecht, das die öffentliche Sicherheit dennoch im Blick behält – im Großen und Ganzen bin ich, abgesehen von Details, Fan des Schweizer Modells: Unbescholtene Bürger können prinzipiell fast jede Waffe besitzen. Die Anforderungen richten sich nach der Waffenart und sind selbst bei Vollautomaten noch überschaubar. Der Staat prüft je nach Deliktrelevanz der Waffe entweder vor dem Kauf (Erwerbsschein Kat. B, Sondergenehmigung Kat. A) oder nach dem Kauf (Kat. C), ob alle Voraussetzungen vorliegen. Gewalttäter haben keine Chance auf legalen Waffenbesitz. Was ich entschieden ablehne: dass Personen wie jene aus den Silvestervideos – die auf Einsatzkräfte feuern – eine verdeckt führbare, tödliche Distanzwaffe einfach für ein paar Euro im Laden um die Ecke legal kaufen und dann damit (natürlich illegal) durch die Gegend laufen können. Einige von ihnen werden sich zwar auch illegal Waffen beschaffen können, aber das sind Mengen, die in keinem Verhältnis zu den zwei oder drei Zehnerpotenzen mehr stünden, die bei freiem Verkauf im Umlauf wären. Daher finde ich die Gesetzesänderung DEFINTIV RICHTIG. Insbesondere da diese, anders als es unter Nancy zu erwarten gewesen wäre, definitiv so formuliert ist um den Flurschaden bei Unbeteiligten so gering wie möglich zu halten und gerade NICHT überzureagieren und z.B. alle Druckluftwaffen über 0,5j unter Erlaubnispflicht zu stellen. Und beachte: Ich schreibe von KÖNNEN. Nicht von Dürfen. So lange der Händler keine Möglichkeit hat das "dürfen" zu prüfen und der Verbleibt der Waffe nicht erfasst ist so das illegale Weitergabe nachvollzogen werden kann, so lange gibt es im Ergebnis die Notwendigkeit das KÖNNEN zu unterbinden, denn das DÜRFEN hat keinerlei Relevanz für die kritische Personengruppe. Da helfen auch noch so viele Hinweise auf das "Führverbot" nicht. Bei einer verdeckt führbaren Waffe interessiert das diese Klientel nicht. Da interessiert nur: Komme ich da einfach mit meinen (finanziellen) Mitteln ran.  
    • Ein Ziel sollte man schon haben. Think big. 
    • Ein Milliardär wird nicht mehr aus mir, was schon OK ist. Aber mein Großvater, der noch auf Minister Stein eingefahren ist, wäre sicher stolz auf mich. 
    • Zu der Wuppertaler SEK Stürmung zur Verhaftung des im Ausland weilenden Ehemanns: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/landgericht-wuppertal-sek-urteil-100.html   Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 1. Die unbeteilige Ehefrau und die Tochter wurden durch Splitter/Druckwelle der Spregung erheblich verletzt. 2. Das Haus, deren Eigentümerin die Ehefrau ist, wurde erheblich beschädigt.   Und dann sagt das Gericht, außer Spesen nichts gewesen.   Warum die Polizei eine Sprengung durchführen darf, bei der Unbeteiligte verletzt werden, ist mir ein Rätsel. Ich persönlich würde ganz stark eine Strafbarkeit des die Sprengung auslösenden Polizisten vermuten. Die Sprengung für einen einfachen Zugriff darf nur erfolgen, wenn niemand verletzt wird -wäre meine Meinung.   Allerdings hat der Anwalt möglicherweise einen Fehler gemacht: Man darf sich in solchen Fällen nicht nur auf eine Amtspflichtverletzung versteifen, sondern parallel auch einen Anspruch aus Aufopferung gelten machen, der verschuldensunabhängig zu leisten ist. Die neuere BGH Rechtsprechung ist da eindeutig und hat sich im Vergleich zur Vergangenheit gedreht,   BGH Urteile https://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile Mietrecht/BGH-Schadenersatz-Ermittlungsorgane-Wohnungsdurchsuchung.htm https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-aendert-rechtsprechung-schmerzensgeld-auch-fuer-verletzungen-bei-rechtmaessigen-behoerdenmassnahmen-moeglich   Wie gesagt, handelt es sich um neuere höchstrichterliche Rechtsprechung, die offensichtlich noch nicht bei allen Anwälten und auch nicht bei den Instanzgerichten angekommen ist.      
    • Na ja, nicht jeder kann in der richtigen Liga mitspielen. 
    • Das ist mir zu abgespaced, "verstehe ich nicht" (Homer Simpson).  Ich habe eine Waffe konzipiert, die gesetzeskonform ist und sich super verkauft hätte. Der Gesetzgeber hat panisch reagiert und mir einen Strich durch die Rechnung gemacht, mit dem ich gerechnet habe. Ich freue mich nicht darüber, mache aber nun das Beste daraus. Es gibt ja auch positive Seiten dieser Sache.    Was das  nun mit Parties und Mottokleidung zu tun hat kapiere ich nicht. Dafür reicht mein IQ wohl nicht aus. Ich bin ein einfacher Geschäftsmann. Geiles Produkt, virales Marketing = Scheffel scheffel. Wenn es klappt. Was nicht immer der Fall ist. 
    • Der Veranstalter will in diesem Fall keine Luftpumpe > 7,5J. Du kommst jetzt mit einer 200J Pumpe ...   Oh halt, der "böse" Superschlau hat sich ja exakt an die Wünsche des Gastgebers gehalten. Nur hat es sich der Gastgeber während der Party anders überlegt, den Superschlau gemobbt, beleidigt und ihn dann rausgeworfen. Wäre es tatsächlich eine private Veranstaltung, dann wäre der letzte Teil zwar unschön aber wenigstens legal. Bei der öffentlichen Party ist das leider nicht der Fall.   Aber hey, der wusste ja, dass sich Kriminelle nicht an Gesetze halten. Damit stimmt mein Vergleich 100% während das mit der Party völlig unpassend war.   Die grössten Feinde der Waffenbesitzer in DE sitzen in den eigenen Reihen.
    • Im unteren Bereich. Ich habe mit 100.000 abgesetzten Waffen gerechnet, inklusive Zubehör wären das ca. 20 Mio. € Umsatz gewesen. Bei einer durchschnittlichen Handelsspanne von ca. 60% (an den Fachhandels-Bestellungen verdienen wir etwas weniger) wären das etwa 12 Mio. € gewesen. 
    • Dann hat er ja was mit dem ursprünglichen Vorwurf zu tun. Der ist ebenso ekelhaft!!!
    • Ich kenne eure Produkte, da ich in der Nähe wohne (quasi Mundpropaganda ;-) ). Topp, die Auszeichnung habt ihr verdient. Gratulation.    Gruß TPG
  • Birthdays

    1. Schmid9
      Schmid9
      43 Jahre alt
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