Zum Inhalt springen

Leser

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    943
  • Benutzer seit

Letzte Besucher des Profils

2.351 Profilaufrufe

Leistungen von Leser

Mitglied +500

Mitglied +500 (6/12)

614

Reputation in der Community

  1. Woher soll ein Arzt wissen, was für die Tätigkeiten ausreichend ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ärzte gibt, die das unterschreiben. Gibt es welche?
  2. Wie will die Behörde prüfen, ob die Zahlenkombination ihren Anforderungen entspricht?
  3. Schusswaffen haben eine ausgesprochen hohe Lebenserwartung. Sportschützen gewinnen Meisterschaften mit Waffen, die hundert Jahre alt sind. Mit jeder in Deutschland an Sportschützen verkauften Schusswaffe wurde geschossen. Noch dazu mit Munition, die die Waffe so stark belastet, dass diese Munition für durchschnittliche Waffenbesitzer illegal ist.
  4. Was sagt denn Deine zuständige Waffenbehörde? Hast Du dort gefragt? Wenn nein, warum nicht? Nur Deine Waffenbehörde kann deine Frage zuverlässig beantworten.
  5. Wovon genau fühlst Du Dich abgeschreckt?
  6. Wie man in der Gesetzesbegründung von 2001 leicht sinngemäß nachlesen kann, ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die Aufsicht durch eine besonders geeignete Aufsichtsperson nur auf einer Schießstätte sichergestellt ist. Entsprechend hat die Aufsichtsperson ihre Eignung der Waffenbehörde gegenüber glaubhaft zu machen.
  7. Ich gehe davon aus, dass der Ablauf so sein wird wie heute auch. Nur eben mit angepassten Regeln.
  8. Ja ja das schon. Aber halt nicht der veraltete Kommentar der augenscheinlich zur Interpretation des veralteten Gesetzestextes herangezogen wurde. An der aktuellen Gesetzelage gibt es ja keine Zweifel. Es geht ja darum, wie man dem Amt erklärt, dass sie veraltete Quellen verwenden. Und das sollte ja wohl auch ohne Gericht und dazu passenden Aufwand und Kosten möglich sein.
  9. Meine Meinung zu dem Thema ist Diese: 0. Da hast noch nicht geschrieben, was denn der zuständige Sachbearbeiter im Schießsportverband zu dem Vorgang sagt. Immerhin wird ja seine Bedürfnisbescheinigung in Frage gestellt. Er ist also immer der Erste (und nicht irgendein öffentliches Forum), mit dem man so etwas bespricht. Kannst Du uns das noch mitteilen, was dabei rausgekommen ist? 1. Ich halte das Problem Deines Schützenkollegen für leicht lösbar. Ein einfaches Gespräch mit der Waffenbehörde könnte den Spuk beenden. 2. In Lehmann RandNr. 33 steht wörtlich: "... wenn der Sportschütze im maßgeblichen Zeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal im Monat intensiv mit und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit (vereinseigenen) Schusswaffen betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (vglBT-Drucks. 14/7758, S. 63; Nr. 1/14.2.1 WaffVwV)." Der Lehmannsche Kommentar ist eine Loseblattsammlung, die suckzessive und ausgesprochen langsam aktualisiert wird. Vermutlich hat die Behörde die RandNr.33 mit dem Ausgabestand 127. AL - 03/2016 herangezogen. Der Gesetzestext selbst sollte den Ausgabestand 154. AL - 08/2020 haben. Falls die Vermutung stimmt, wurde ein veralteter Kommentar herangezogen, der nicht mehr zum aktuellen Gesetzestext passt. Das wird auch deutlich durch den veralteten Verweis in RandNr. 33 auf Absatz 2 zu §14 WaffG. Dieser wurde in der aktuellen Fassung gekürzt und bezieht sich nur noch auf die geforderte Mitgliedschaft im Schießsport- Verein und -Verband. Entsprechend wurde der §14 WaffG in der aktuellen Fassung um 2 weitere Absätze (5) und (6) ergänzt. Der richtige Verweis muss lauten §14 Absatz (3) WaffG. 3. Der Kommentar von Steindorf (11. Auflage von 2022) RandNr. 12 berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage. "Eine regelmäßige Soprtausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht. (Vgl. Nr. 14.2.1 WaffVwV)". Der Verweis, auf die ebenfalls veraltete WaffVwV von 2012, kann sich aber nur auf die Erfordernis der Regelmäßigkeit beziehen, weil die WaffVwV nur davon spricht, "... den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, ..." auszuüben. 4. Auch der Kommentar von Gade (3. Auflage von 2022) schreibt in RandNr. 36 "... schießsportliche Betätigung mit einer Waffe der Art ausgeübt werden muss ...". Ferner wird dort hergeleitet, wie man zu dieser Auffassung gelangen kann, obwohl dies im Gesetz so nicht ausdrücklich geregelt ist. 5. Wenn ich dieses Schreiben erhalten hätte, würde ich zuerst diese Frage mit der Waffenbehörde klären, bevor ich weitere Schritte einleite. Das ist einfach und die Sache wäre schnell aus der Welt geschafft. 6. Im übrigen gehe ich davon aus, dass die zuständige Bezirksregierung (oder die jeweilge vorgesetzte Behörde der Waffenbehörde) den Standpunkt ihrer untergeordneten Waffenbehörde nicht teilen wird. Auch hier kann ein Gespräch Abhilfe schaffen, falls die Waffenbehörde weiter an ihrem Standpunkt festhält.
  10. Wie hast Du denn die Konterschrauben von dem Glas verwendet?
  11. Im Grunde ist die Antwort ganz einfach. Wenn Du etwas baust, das vom Gesamterscheinung Bild her, den Anschein einer Waffe erweckt, ist es eine Anscheinswaffe. Es kann, muss sich aber dabei nicht unbedingt um die Nachbildung einer realen Schusswaffe handeln. (Steindorf et al.) Natürlich muss der Gegenstand selbst den Anschein einer Waffe erwecken und nicht die Verpackung. Für Dich interessant ist vielleicht Nr. 1.6.3 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 WaffG. Da bin ich nicht sattelfest. Insbesondere kann ich nicht beurteilen, ob WK2 Reenactments als Brauchtumsveranstaltungen anzusehen sind.
  12. Eigentlich nicht. Es gibt ein paar wenige punktuelle und triviale Rechenbeispiele. Es sind ein paar Rechenergebnisse finden sich in Tabellen. Die dazugehörigen Eingangsdaten, sofern vorhanden, muss man sich aber mühselig zusammensuchen. Na ja - da kann aber Herr Dallhammer nix dafür. Aus physikalischer / mechanischer Sicht ist die Materie eigentlich recht simpel und jeder Schüler sollte die passenden Berechnungen anstellen können. Man braucht ja nur ein paar Gleichgewichts- und Erhaltungssätze und eben deren Anwendung auf die Verhältnisse in der Schußwaffe. Diese Anwendung ist die eigentliche Leistung von Herrn Dallhammer. Die ersten 30 Seiten sind eine Wiederholung dieser Sätze. Ein Kapitel befasst sich mit der Herleitung der Druckkurve und der Geschoßbewegung im Lauf. Er bezieht sich, was nur wenige Autoren machen, auf die Methode von Heydenreich zur näherungsweisen Berechnung des Druckverlaufs. Wirklich relevant ist das nur bei der Betrachung gasgebremster Verschlüsse, welche er ein eigenes Kapitel spendiert. Auf den entscheidenden Teil, nämlich die Strömungsdynamik in dem System von Gas- Entnahme und -Kolben geht er leider nicht ein. Und kommt zu dem Schluss, daß man die Reibungseffekte vernachlässigen kann. Es ist dennoch interressant, dass er die Dynamik mit und ohne Reibung durchgerechnet hat (nicht im Buch) und die Ergbenisse in einer Grafik gegenüberstellt. Das Kapitel hat im Grunde genommen nur eine Seite. Der Rest befasst sich mit der Geometrie der reibenden Flächen (Patrone / Zuführung ohne Magazin). Modellierung Es bleibt offen, welche Methoden zur Modellierung und Simulation überhaupt zur Anwendung kommen. Im wesentlichen sieht das Buch aber nach akausalen, überwiegend statischen Modellen mit algebraischen Gleichungen aus. Vor dem Hintergrund erscheint es auch plausibel, warum Herr Dallhammer sein Modell nur mit Mühe mit Videoaufnahmen in Einklang bringen kann. Für bessere, aufwändige Simulationen wären unter anderem schwer verfügbare CAD-Modelle der Waffen erforderlich. Ich kenne keine Quellen dafür. Und nachzeichnen ist recht mühsam. Mein Fazit: Für jeden, der sich mit Verschlußdynamik befasst, gibt das Buch wertvolle Anregungen. Man sollte aber schon vor dem Lesen die dazugehörige Physik verstehen. Für die nächste Auflage wünsche ich mir einen roten Faden der durch die Verschlußbewegung führt und einer fortführenden Berechnung entlang dieses roten Fadens. Das wäre durchaus machbar. Die Grundlagen dafür hat Herr Dallhammer gelegt. Ergänzende Kapitel könnten sich dann mit den Spezialfällen befassen.
  13. Das fällt mir leicht. Kein Problem für mich, alle drei scharf zu sehen. Ohne Blickwechsel natürlich. Ob ich das immer will, ist eine andere Frage. Ich nutze halt immer die Variante, die mir gerade die meisten Vorteile bringt. Gleiches gilt für die Wahl des Halteraumes. Ich würde auch nicht auf die Idee kommen, mich vorher festzulegen.
  14. Werden vom daneben schießen die Zeiten besser? Natürlich sind 10 Schuss netter. Doch bei Fallscheibe sollten 5 reichen. Vielleicht Mal ein Sechster. In allen anderen Fällen ist etwas gründlich schief gegangen.
  15. Ich muss nicht neu einschiessen nur, je nach Visierung, die passende Anzahl Clicks verstellen und fertig. Die Visierung verstellen zu können, gehört zu den Basis- Fähigkeiten eines Sportschützen. Und das lernt man, nachdem man das Schiessen gelernt hat.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.